Protocol of the Session on February 25, 2004

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Ziel kann nur erreicht werden, indem Straftaten durch eine hohe Polizeidichte an Kriminalitätsschwerpunkten wie am Hauptbahnhof vorgebeugt wird.

(Doris Mandel SPD: In jedem Schlafzimmer ein Polizist! Das ist ja schön!)

Straftäter müssen schneller gefasst werden, nämlich bevor sie weitere Straftaten begehen. Rotgrün hat jedenfalls den Kollaps der Justiz herbeigeführt und wir haben diese Entwicklung abgewendet. Die vom Vorgängersenat geplanten Streichungen von Richterstellen haben wir rückgängig gemacht. Wir haben neue Stellen in der Justiz geschaffen. Hamburgs Straßen werden damit sicherer; dies ist der beste Opferschutz. Opferschutz hat für die Partei Rechtsstaatlicher Offensive nach wie vor Vorrang vor dem Täterschutz, den Rotgrün jahrelang betrieben hat. Das wissen die Menschen dieser Stadt auch. Das werden wir am Sonntag auch erleben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat Frau Dr. Lappe.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir, ehrlich gesagt, noch nie so schwer gefallen, eine Entscheidung von meiner Fraktion und mir heute hier mitzuteilen, weil es um ein Thema geht, was uns mindestens so am Herzen liegt wie der SPD und auch vielen anderen hier: der Opferschutz. Die Intention in diesem Antrag tragen wir grundsätzlich bedingungslos mit, das heißt, Opfern von Straftaten unbürokratisch, auch über die existierenden Möglichkeiten hinaus, Unterstützung zukommen zu lassen sowie die Stärkung der Infrastruktur der Opferhilfe in Hamburg. Da gibt es Defizite. Wir haben uns auch schon in der vergangenen Legislaturperiode vielfach dafür eingesetzt, dass wir in Hamburg einen Standard bekommen, der entsprechend der EU-Empfehlung besagt, Opfern den Anspruch auf Reintegration in den Alltag zu gewähren. Das ist unser Ziel. Ich glaube, dass es ein sinnvolles und gutes Ziel ist. Wir haben jedoch Zweifel, ob eine Opferstiftung das geeignete Instrument ist, diese Ziele zu erreichen. Ich habe diese Zweifel auch, insbesondere nach der Anhörung, die ich zum Teil anders bewertet habe als Herr Klooß.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen; wir werden uns enthalten. Worin bestehen unsere Zweifel?

Ich möchte kurz auf einige Sachen eingehen, von denen ich denke, dass sie Anlass genug sind, zu zweifeln und erhebliche Fragen daran zu haben, ob das der geeignete Weg ist. Die Anhörung hat meiner Ansicht nach deutlich gezeigt, dass viele Träger der Opferhilfe Geldmangel haben. Das ist klar, sie brauchen Geld. Aber sie haben auch – anders als Herr Klooß das gesagt hat – meiner Ansicht nach nicht deutlich gemacht, dass sie eine Opferstiftung für das geeignete Instrument halten, sondern vielmehr Befürchtungen haben, dass man sich nicht genug Gedanken darüber gemacht hat, wie man diese Träger mit einbindet. Dann hätten Sie vielleicht etwas anderes gesagt. Sie versuchen, eine Einrichtung zu schaffen, die derzeit an den Interessen dieser Träger vorbeigehen. Sie tragen das nicht mit und das kann man meiner Ansicht nach in diesem Bereich nicht machen. Das ist kein Erfolgsmodell.

(Beifall bei Antje Möller GAL, Viviane Spethmann und bei Karen Koop, beide CDU)

Wenn man sich Stiftungen überhaupt anschaut – beispielsweise das niedersächsische Modell –, glaube ich, dass wir uns vor zwei Jahren sicherlich mehr Erfolg von der Änderung des Stiftungsrechts und von den steuerli

chen Erleichterungen bei Stiftungseinrichtungen versprochen haben. Wir haben jüngst bei der Tamm-Stiftung gesehen, dass das Geld nicht in der Form fließt, wie wir uns das vielleicht alle versprechen. Darin verbirgt sich die Gefahr, dass der Staat ein Stück aus seiner Verantwortung für diesen Themenbereich kommt, alles dieser Stiftung überlässt, die aber gar nicht über die Mittel verfügt, die wir jetzt zum Beispiel schon für den Opferschutz haben.

(Doris Mandel SPD: Das soll ja auch so bleiben!)

Ich möchte nicht, dass der Staat durch so eine Stiftung aus der Verantwortung genommen wird. Das wollen wir ganz und gar vermeiden.

Hinzu kommt noch, wenn Sie Ihren Antrag noch einmal durchlesen, dass er nahe legt, dass die Träger der Opferhilfe gleichzeitig im Kuratorium oder in dem Stiftungsrat sein sollen und gleichzeitig Zuwendungsempfänger sind. Das ist auch in Niedersachsen nicht so. Da ist nur der „Weiße Ring“ im Stiftungsrat und die verteilen das Geld an die einzelnen Personen. Über so ein Modell kann man nachdenken. Aber wenn Sie die Infrastruktur für die Opferhilfe-Einrichtung verbessern wollen, dann muss man aber über andere Sachen nachdenken. Dieses Nachdenken ist im Ausschuss nicht mehr möglich gewesen, weil am Schluss zack, zack die Entscheidung durchgezogen wurde. So ist das bei mir jedenfalls angekommen.

(Doris Mandel SPD: Der Antrag war zwei Jahre alt!)

Das tut mir für die Sache sehr Leid. Aber ich erwarte, wenn wir einen Antrag zum Opferschutz vorlegen und den auch gemeinsam abstimmen wollen, dann sollte es einer sein, der Hand und Fuß hat, der für die Zukunft tragfähig ist und eine geeignete Mehrheit hat. Nur dann können wir den Opfern wirklich eine Hilfe zukommen lassen. So habe ich meine Zweifel und das ist im Interesse der Sache, glaube ich, nicht gut. Die Menschen, um die es hier geht, haben ein Recht darauf, dass wir ihnen verlässliche, wirksame Konzepte zukommen lassen. Hierfür müssen wir uns auch in der kommenden Legislaturperiode weiterhin einsetzen und Sie können sich sicher sein, dass auch wir unseren Beitrag dazu leisten werden.

(Beifall bei der GAL, vereinzelt bei der CDU und bei Ekkehard Rumpf FDP)

Das Wort hat Herr MüllerSönksen.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst betonen, dass die FDP dem Thema Opferschutz seit langer Zeit nachgeht. In den Zeiten liberaler Bundesjustizminister konnten wir bereits wesentliche Verbesserungen erreichen. In den vergangenen Jahren haben wir immer wieder die Initiative ergriffen und Vorschläge für die Verbesserung der Situation von Opfern von Straftaten eingebracht.

(Michael Neumann SPD: Was denn genau?)

Häufig ist im Strafrecht die Strafe für den Täter von gesteigertem öffentlichem Interesse. Aber auch der Frieden des Opfers fordert den Rechtstaat. Opfer einer Straftat zu werden, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen eines Menschen. Daher muss, wer Bürgerrechte wirklich ernst

nimmt – und dieses tut die FDP –, das Opfer im Mittelpunkt der Überlegungen stehen.

Herr Neumann, hören Sie gern weiter zu. Das Opfer muss im Mittelpunkt stehen

(Michael Neumann SPD: Ich habe gerade nach Ih- ren Initiativen gefragt!)

und nicht irgendwelche Behördeninstitutionen, die mit irgendeinem Placebo einen hektischen Aktionismus betreiben. Das hilft den Opfern nicht.

(Michael Neumann SPD: Der Antrag ist zwei Jahre alt. Sie haben ihn im Ausschuss versauern las- sen!)

Aber das ist so häufig die Art sozialdemokratischer Politik – das bekommen wir auch momentan auf Bundesebene schön von Ihnen vor Augen geführt und erinnert mich so ein bisschen an Ausbildungsplatzabgabe –, die Ideen, meist liberaler Natur, sind gut, aber die Umsetzung ist mehr als mangelhaft.

Die hier geplante staatliche Stiftung ist der falsche Weg. Sie wird keine unmittelbare Verbesserung für die Opfer von Straftaten bringen, sondern das hier vorgesehene Geld wird im Verwaltungsüberbau und in dieser von Ihnen geplanten Stiftung versickern.

(Michael Neumann SPD: So'n Quatsch! – Doris Mandel SPD: Was kennen Sie denn für Stiftungen. Die sind bestimmt von der FDP!)

Rückfragen bei allen hamburgischen Trägern haben ergeben, dass sich keiner dieser Stiftungen unmittelbar direkt anschließen will, sondern es haben einige nur nicht komplett ausgeschlossen, dann, wenn Sie eine solche Stiftung einführen, sich ihr auch anzuschließen. Aber das sind zwei verschiedene Dinge.

Wir brauchen keine staatliche Stiftung „Opferschutz in Hamburg“, denn die in Hamburg arbeitenden Opferschutzeinrichtungen sind gut organisiert und verzahnt. Wenn wir mehr Geld in die Hand nehmen wollen und das wollen wir gern mit Ihnen zusammen, werden wir auch gemeinsam schauen, wo wir es einsparen können.

(Michael Neumann SPD: Sie haben doch schlichtweg das Geld anders ausgegeben! Zuruf von Rolf-Dieter Klooß SPD)

Herr Klooß, das Geld muss dafür verwandt werden, die ehrenamtlich vorhandenen Strukturen, die verzahnt und vernetzt sind, weiterhin zu fördern und zu stärken und nicht mit einer weiteren Organisation und Kommunikationsschnittstelle zu schwächen. Irgendwann kann man durch zuviel Organisation auch eine Schwäche herstellen.

(Michael Neumann SPD: Deswegen sind Sie auch total unorganisiert!)

Unsere Ablehnung des SPD-Antrages ist daher nicht als Entscheidung gegen den Opferschutz, sondern als Unterstützung und Forderung der vorhandenen gut arbeitenden Einrichtungen zu verstehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort hat Bodo Theodor Adolphi.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Spethmann, unselige Allianz mit Opferschutz zu verbinden, macht meines Erachtens nachdenklich. Dafür ist das Thema Opferschutz zu Ernst.

Was heißt eigentlich Opferschutz? Ein Opfer von Straftaten kann kaum vor der Tat geschützt werden. Daher meint Opferschutz eigentlich etwas ganz anderes, nämlich im Wesentlichen Hilfe und Betreuung des Opfers. Opferschutz bedeutet also Hilfe nach der Tat und soll wenigstens eine ähnliche Unterstützung des Opfers gewähren, wie Täter ansonsten im Sinne von Täterschutz erhalten.

Seit vielen Jahren gilt es als selbstverständlich, dass Straftäter verschiedene Hilfen erhalten, obwohl sie Täter waren und sind. Trotz ihrer Tat reicht ihnen die Gesellschaft die Hand und kommt zur Hilfe. Wo ist aber diese Bereitschaft der Gesellschaft, wenn es darum geht, dem Opfer zu helfen und ihm Unterstützung zu gewähren, wenn bei Straftaten das Opfer oder dessen Familie psychisch nachbetreut werden muss, bei Körperverletzungsdelikten unabsehbare Krankenhausaufenthalte die Folge sind oder bei Kapitalverbrechen die völlige Existenzvernichtung absehbar ist und beim Täter finanziell nichts zu holen ist.

Der zur Behandlung vorliegende Antrag gewährt dem Opfer noch lange keine Befriedigung aus einem Opferfond, der die Außenstände beim Täter später eintreibt, analog zu den Unterhaltsvorschusskassen. Also von einer solchen wünschenswerten Forderung der Opferschutzeinrichtung in Deutschland sind wir noch meilenweit entfernt. Es geht hier aber darum, dass der Rahmen der Opferhilfe eine staatliche Pflichtaufgabe werden muss, denn Opferrechte sind Menschenrechte. Ihre Erfüllung darf nicht vom jeweiligen Kassenstand abhängen. Daher ist in Hamburg wenigstens eine zentrale Beratungsstelle für Opfer aller Deliktbereiche einzurichten.

Verschiedene Organisationen – ich nenne hier beispielhaft den „Weißen Ring“ – bieten in der Frage des Opferschutzes ihre Hilfe an. Diese Opferschutzeinrichtungen leisten eine hervorragende Arbeit. Aus der Sicht des „Weißen Rings“ sind jedoch insbesondere verbesserte Entschädigungsmöglichkeiten im Strafverfahren und ein wirksamer Opferschutz im Verfahren gegen Jugendliche, aber auch schutzbedürftiger Opferzeugen, der schonende Umgang mit Opferzeugen und nicht zuletzt eine bessere Ausgestaltung der Informationsrechte und Pflichten des Verletztens als vordringlich anzusehen.

Wir in der Ronald-Schill-Fraktion sind ebenfalls dieser Meinung, dass eine weitere Opferschutzstiftung in Hamburg, die die derzeitigen Informationsangebote erweitert, fortentwickelt, verbessert und koordiniert, sehr wohl notwendig ist und sinnvoll erscheint. Weder existiert in Hamburg eine zentrale Ansprechstelle für Opferschutzfragen, noch erhalten – wie der Presse zu entnehmen ist – Jugendliche und deren Eltern in Hamburg ausreichende Hilfe und Beratung in Verfahren gegen Jugendbanden. Weder ist gewährleistet, dass Opfer in ganz Hamburg, so ergab selbst die Anhörung, ein Angebot der Zeugenbetreuung erhalten, noch gibt es eine zentrale, koordinierende Einrichtung des Opferschutzes.

Noch ein Satz zum Geld. Das Geld ist in diesem Fall unbestritten im Topf Einnahmen aus Gewinnabschöpfung vorhanden. Also kann und muss aus diesem Bereich, der

gerade dem Opferschutz dienen sollte, das Geld auch kommen und nicht andere Haushaltslöcher schließen. Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, dem Antrag mit den im Rechtsausschuss erfolgten Änderungen Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön.

(Beifall bei der Ronald-Schill-Fraktion und verein- zelt bei der SPD)

Das Wort wünscht Frau Mandel.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben, insbesondere Herr Klooß, aber auch Herr Adolphi, schon auf wesentliche Dinge für diese Stiftung zur Hilfe für Opfer von Straftaten hingewiesen. Ich möchte noch einige Argumente hinzufügen, die absolut dafür sprechen, dass wir in Hamburg eine Stiftung einrichten, mit der wir auch private Spenden sammeln können, um den Opfern besser helfen zu können.