Protocol of the Session on November 12, 2003

Werden wir. Keine Sorge.

Eine Angleichung an die steuerliche Privilegierung erbender Ehegatten wäre damit aber nicht gefordert.

Erst, wenn es gelungen ist, diese begonnene Überarbeitung und die Ergänzung des Bundeslebenspartnerschaftsrechtes sinnvoll abzuschließen, ist es an der Zeit, das Hamburger Landesrecht in Angriff zu nehmen. Dazu gehören zum Beispiel auch Regelungen, die uns Abgeordnete betreffen: Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht Lebenspartner sein dürfen. Also wenn, dann die Gleichberechtigung in allen Bereichen. In beiden Bereichen, Bundes- wie Landesebene, besteht von unserer Seite die Bereitschaft zur konstruktiven Mitarbeit. Insoweit werden wir die Beratungen der nächsten Monate weiter abwarten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Schaube.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! GAL und SPD wollen heute wieder einmal den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Sie wollen, dass Hamburg weite Teile seines Landesrechtes durchforstet und Änderungen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes vornimmt, obwohl die angekündigten Vorgaben aus dem Bundesjustizministerium trotz mehrfacher Anmahnung durch Herrn Senator Kusch immer noch nicht vorgelegt worden sind. Wir haben im Rechtsausschuss bereits darüber gesprochen.

(Farid Müller GAL: Das hat doch nichts damit zu tun!)

Um es vorwegzunehmen: Von der Intention her sind Ihre Anträge ja möglicherweise richtig. Wir wollen auch nicht darüber streiten, ob wir ein Lebenspartnerschaftsgesetz in einer modernen und weltoffenen Stadt wie Hamburg brauchen. Doch heute geht es um eine ganz andere Frage: Es geht darum, ob es Sinn macht, die Hamburger Verwaltung gleich zweimal damit zu beauftragen, eine Vielzahl von einzelrechtlichen Vorschriften anzupassen. Es handelt sich immerhin um rund 70 Gesetze und Verordnungen. Die erste Anpassung müsste nämlich unmittelbar nach Verabschiedung dieser Anträge erfolgen. In einem zweiten Schritt hätte die Justizbehörde dann dafür Sorge zu tragen, dass unser Landesrecht nicht gegen Ausführungsbestimmungen des Bundes und ein eventuelles Ergänzungsgesetz verstößt, von dem noch gar nicht klar ist, wann es überhaupt kommt. Die Koalition ist der Auffassung, dass ein solcher Verwaltungskraftakt nur einmal geleistet werden kann und sollte.

SPD und Grüne schieben den CDU-geführten Ländern im Bundesrat einseitig den schwarzen Peter zu und sprechen von Blockade. Bereits im Rechtsausschuss haben die Senatsvertreter Unterstellungen der Opposition zurückgewiesen und klargestellt, dass Hamburg sich im Bundesrat konstruktiv in die Beratungen um das Ergänzungsgesetz eingebracht hat und weiter einbringt. Es muss hier eine sinnvolle Regelung gefunden werden. Wenn man sich einigen will, müssen sich jedoch beide Seiten aufeinander zubewegen. Herr Dr. Kusch, meine ich, hat hier einen Anfang gemacht. Jetzt ist Frau Zypries am Zuge. Daher ist Ihre Forderung nach einer Bundesratsinitiative, zum Beispiel in den Punkten 1 und 2 des Petitums der GAL, überflüssig.

Außerdem möchte ich noch einmal unterstreichen, was uns im Rechtsausschuss berichtet wurde. Nur in drei Prozent der Fälle, in denen die Lebenspartnerschaft der Ehe nicht gleichgestellt ist, liegt die Ursache in hamburgischer Verantwortung. Zu 97 Prozent sind bundesrechtliche Vorschriften betroffen. Es hat daher keinen Sinn, Flickschusterei zu betreiben, wenn es um die rechtliche Gleichstellung dieser beiden Lebensentwürfe geht. Im Interesse der Betroffenen brauchen wir daher eine Gesamtlösung. Deswegen lehnen wir die Anträge der SPD und der GAL ab.

Interessant ist übrigens die Überschrift der Ausgabe der "Welt am Sonntag" vom letzten Wochenende. Zitat:

"Der Einfluss Hamburgs auf die Bundespolitik war noch nie zuvor so groß. Abgeordnete von SPD und GAL sprechen in Berlin ein gewichtiges Wort mit."

Wenn dem tatsächlich so wäre, meine Damen und Herren, wäre die heutige Debatte überflüssig.

Meine Damen und Herren von der Opposition, das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz ist ja wohl mit Gegenstand des rotgrünen Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Wenn Sie diesen Koalitionsvertrag in Berlin nicht umgesetzt bekommen, dann versuchen Sie nicht, uns dafür zu missbrauchen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Alsdann erhält das Wort der Abgeordnete Woestmeyer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die GAL ist die alte Umweltpartei wie eh und je. Jetzt fängt sie sogar an, ihre alten Anträge zu recyclen.

Lieber Farid Müller, wenn es nicht um ein ernsthaftes Anliegen ginge, würde ich an dieser Stelle meine Rede vom 14. November letzten Jahres, vor fast exakt einem Jahr, Wort für Wort hier noch einmal vortragen.

(Christian Maaß GAL: Da sehen Sie einmal, wie wenig passiert ist!)

Am Ende meiner damaligen Rede stand übrigens die Aufforderung, dass Sie sich bitte bei Ihren Kollegen in Berlin für diesen Antrag einsetzen. Da sehen Sie einmal, wie wenig passiert ist, wenn ich Ihren Zwischenruf da einfach einmal aufgreifen darf. Dieser Bitte sind Sie also leider nicht nachgekommen oder Frau Sager hat Ihnen im Bundestag die kalte Schulter gezeigt. Ich weiß es nicht. Es gibt in jedem Fall keine Bundestagsdrucksache der Grünen mit einem Entwurf für ein Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz. Wenn das heißen würde, Krista Sager tue nichts für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften, dann wäre das natürlich sehr frustrierend für die GAL.

Zum Antrag: Der letzte GAL-Gesetzesentwurf zur Anpassung der hamburgischen Gesetze wurde im Rechtsausschuss ja schon besprochen, positiv beschieden und zurückgestellt, bis eine bundeseinheitliche Regelung da sei. Das ergibt auch Sinn – Herr Schaube hat das schon ganz richtig gesagt –, denn sonst müssten wir womöglich alles noch einmal ändern, wenn das Ergänzungsgesetz auf Bundesebene endlich da ist.

Es ist schade, dass es das immer noch nicht gibt, schade, denn die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Verantwortungsgemeinschaften von Lebensgemeinschaften ist für die FDP ein sehr ernstes Anliegen. Die FDP-Bundestagsfraktion – Frau Ernst hatte das ja schon gesagt – hatte bereits 1999, nämlich bereits ein Jahr vor Rotgrün – das hatte Frau Ernst nicht gesagt – den ersten Gesetzesentwurf zur eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare eingebracht. Dann kam aber die rechtlich etwas zweifelhafte Zweiteilung des Gesetzes durch die auch nicht ganz zweifelsfreie Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin. Wir haben seither mit dem ersten Gesetzesteil die Hamburger Ehe sozusagen für ganz Deutschland. Den zweiten Teil des Lebenspartnerschaftsgesetzes, den Rotgrün ja in der ganzen letzten Legislaturperiode auch nicht zustande gebracht hat, den haben wir jetzt, auch ein Jahr nach der Neuauflage von Rotgrün immer noch nicht. Das ist deshalb schlecht, weil so die bestehende und nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung nicht abgeschafft wurde. Noch immer haben Lebenspartner kein Zeugnisverweigerungsrecht. Das kann nicht sein. Im Erbschaftsrecht: Schwule oder Lesben in einer Lebenspartnerschaft werden im Erbfall immer noch wie Fremde behandelt. Im Erbschaftsteuerrecht gelten sie genauso als so genannte "übrige Erwerber". Das müssen wir ändern, schon aus verfassungsrechtlichen Gründen. Übrigens musste der Finanzsenator auch bereits zugeben, dass hier nicht ernsthaft mit Mindereinnahmen zu rechnen ist, dass diese nicht zu befürchten sind. Das können Sie in meiner Kleinen Anfrage 17/3353 nachlesen. Last, but not least im Ausländerrecht. Aber bei einem fairen Kompromiss, bei einer überfälligen Reform, sehe ich da optimistisch in die Zukunft und wir müssen da auch den Vermittlungsausschuss abwarten. Da bin ich

aber ganz zuversichtlich, weil Hamburg dort ja mit einem liberalen Senator vertreten ist.

Dennoch: Dieser GAL-Antrag ist nicht das probate Mittel und deshalb tun wir Ihnen auch keinen Gefallen, Herr Müller, weil dieser Antrag absurd formuliert ist und ich ihn an Ihre Bundestagsfraktion zurückgeben könnte. Nicht, weil der Inhalt schlecht wäre, werden wir diesen Antrag ablehnen. Wie absurd die Argumentation in diesem Antrag ist, möchte ich kurz verdeutlichen: Die GAL spricht ja von einer Blockade im Bundesrat. Interessant, aber wie kann man etwas blockieren, das gar nicht dort ist? Es ist gar nicht da, dann kann man es auch nicht blockieren. Und selbst wenn die Union blockieren sollte, würde das unseren rotgrünen Freunden doch nichts ausmachen, wenn ich da zum Beispiel an das Zuwanderungsgesetz denke. Da haben Sie keine Skrupel und bringen ein wegen Verfassungsbruchs ungültiges Gesetz in völlig identischer Form erneut in den Bundesrat ein. Das haben Sie hier nicht gemacht. Warum machen Sie das nicht? Dieses Gesetz ist nun im zweiten Anlauf dort, wo es nach Ratschlag der FDP bereits Ostern 2002 hätte sein können, nämlich im Vermittlungsausschuss. Sie haben also keine Angst vor einer Blockade, aber es gibt nichts und insofern kann man da auch nichts blockieren. Die gespielte Entrüstung der GAL hierüber kann ich nur an Ihre Bundestagsfraktion weiterschicken. Währenddessen unterstützen wir alle vernünftigen Kräfte, die hoffentlich in absehbarer Zeit den Abbau ungerechtfertigter Diskriminierung beenden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Farid Müller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist bei den Redebeiträgen der Regierungsfraktionen sehr interessant zu hören, dass mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen wird, was Senator Kusch gegenüber der Presse im April geäußert hat, dass er nämlich in diesem Herbst das Landesrecht anpassen will. Man muss auch eines bedenken, nämlich dass er das gesagt hat, nachdem in diesem Parlament, trotz einiger positiver Äußerungen der Regierungsfraktionen – das gebe ich gerne zu –, Herr Kusch dafür gesorgt hat, dass dieses Gesetz abgelehnt wird. Ein paar Wochen später geht er dann an die Öffentlichkeit und sagt genau das Gegenteil. Deswegen stehen wir heute erneut hier, meine Damen und Herren, nicht wegen Recycling, sondern weil der Senat hier offenbar sein Wort bricht. Das ist keine Kleinigkeit, denn in dieser Stadt sind davon mehr als 200 000 Menschen betroffen.

(Rolf Kruse CDU: Woher wissen Sie das?)

Wenn Ihnen das offensichtlich alles egal ist, was Ihr Senat gegenüber der Presse äußert, denn das muss man nach Ihren Äußerungen annehmen, dann hätten Sie ja wenigstens noch die Möglichkeit, Abgeordnete zu sein, um Dinge auf den Weg zu bringen, wozu der Senat offensichtlich zurzeit nicht in der Lage ist.

Dann können wir auch gleich noch einmal das Märchen vom Bundesrat und Bundestag ein wenig aufklären. Wenn wir über ein Zuwanderungsgesetz sprechen, das zurzeit im Vermittlungsausschuss ist, so ist das etwas ganz anderes, als wenn wir über ein Gesetz sprechen,

das ausschließlich Gesetze beinhaltet, die nur über den Bundesrat durchzusetzen sind. Das ist beim Zuwanderungsgesetz nicht der Fall. Das Zuwanderungsgesetz ist eine Mischung zwischen einerseits Regelungen, die der Bundestag beschließen kann, und andererseits Regelungen, die absolut der Zustimmung des Bundesrates bedürfen. Beim Lebenspartnerschaftsgesetz haben wir Ihre Blockade vor zwei, drei Jahren vorausgesehen und deswegen das Gesetz getrennt, nämlich all das, was der Bundestag jetzt schon beschließen konnte, ist weitestgehend beschlossen. Das, was bisher an den Ländern gescheitert ist, ist eben noch nicht beschlossen.

Warum sollte eine Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg bringen, wenn sie jetzt noch nicht weiß und es keinerlei Signale aus dem Bundesrat gibt, dass dieses Gesetz durchkommt. Warum sollte man ein Gesetz machen, das sofort wieder abgelehnt wird?

(Dr. Wieland Schinnenburg FDP: Das machen die laufend!)

Nein, das machen sie nicht laufend. Hier geht es eindeutig um Gesetze, die absolut davon abhängig sind, ob die Mehrheit der Unionsländer zustimmt oder nicht. Wenn Hamburg zwar ein Nicht-Blockierungssignal gibt – und das war das Einzige, was wir in puncto Blockade angesprochen haben –, ein Nicht-Blockierungssignal von Herrn Kusch ausgeht, dann ist das ja begrüßenswert. Aber es reicht nicht, meine Damen und Herren, denn die Bürger haben keine Lust mehr auf diese Verschiebepolitik, diese müssen es machen, jene müssen es machen und am Ende passiert gar nichts. Das wollen die Menschen draußen nicht mehr. Das merken wir momentan auch bei den anderen Reformen, die im Vermittlungsausschuss sind. Dafür gibt es überhaupt kein Verständnis mehr. Deswegen gibt es auch kein Verständnis, wenn sich dieser Senat hinter seinen Beamten versteckt und sagt, wir können ihnen nicht zumuten, zweimal tätig zu werden. Wissen Sie eigentlich, was Sie damit sagen? Wissen Sie eigentlich genau, was das bedeutet und wie das draußen in der Stadt ankommt, dass lesbische und schwule Bürger es offensichtlich nicht wert sind, dass Hamburger Beamte für sie etwas tun? Das ist nämlich das, was dabei rüberkommt und das finde ich schäbig, meine Damen und Herren, das finde ich oberschäbig.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Wenn man dann noch sieht, dass andere Bundesländer das schon längst tun – wie ich eben erwähnte, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein wird zum Ende des Jahres das gesamte Landesrecht anpassen und Berlin hat es längst getan –, dann, meine Damen und Herren, versteht das niemand mehr. Alle Worthülsen, die hier mit Weltoffenheit und Liberalität in dieser Stadt bei Sonntagsreden gehalten werden, werden damit ad absurdum geführt und dafür ist dieser Senat zuständig.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/3559 und 17/3638 federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

A C

B D

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst den Zusatzantrag der SPD, Drs. 17/3638. Wer möchte diesen beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist mehrheitlich abgelehnt.

Wer möchte den GAL-Antrag aus der Drs. 17/3559 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dies ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 58 auf, Drs. 17/3565, Antrag der Koalitionsfraktionen: Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten.

[Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeiten – Drs. 17/3565 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Das Geburtstagskind Dr. Schinnenburg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist mir eine Ehre, an meinem Ehrentag zum Ehrenamt zu sprechen.

Meine Damen und Herren! Auf Initiative der FDP hat die Koalition bereits im Herbst 2002 mit der Drs. 17/1560 der Bürgerschaft konkrete Schritte vorgeschlagen. Da war zum Beispiel die Berücksichtigung ehrenamtlicher Tätigkeit in Zeugnissen und bei Bewerbungen, der Abbau bürokratischer Hemmnisse, eine Überprüfung des Steuerrechtes sowie – das war damals noch so – eine Änderung bei den 325-Euro-Jobs. Die waren damals noch dringend änderungsbedürftig. Kleiner Hinweis an den Senat: Wir hatten auch um einen Bericht gebeten, aber gut.

Meine Damen und Herren! Seitdem sind in der Tat Fortschritte eingetreten. Die Bundesregierung hatte ein Einsehen, die unseligen 325-Euro-Jobs sind nicht nur für Ehrenamtler, sondern generell weg. Wir haben das 400Euro-Programm, das sicher auch noch nicht perfekt ist, aber deutlich besser.