Im Übrigen muss auch einmal erwähnt werden, dass es die FDP war, die bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf eingebracht hat,
der genau für diese Fälle einen Ermessensspielraum der Landesregierung vorsieht, auf diese überflüssige Visaregelung zu verzichten.
Und wenn Sie "mal zu" rufen, dann frage ich mich, wo die Zustimmung der SPD zum FDP-Gesetzentwurf 1998, 1999 und 2002 war, meine Damen und Herren von der SPD.
Die Rechtslage wird für das Ausländerrecht nicht in Hamburg gemacht, sondern im Bund. Und im Bund hat sich auch gezeigt, dass das Ausländergesetz von 1991 als reines Sicherheits- und Gefahrenabwehrrecht den aktuellen und künftigen Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs um die klügsten Köpfe in diesem Land nicht mehr gewachsen ist. Deswegen wird es in der Tat, wie der Kollege Ploog gesagt hat, höchste Zeit, dass sich die großen Parteien aufeinander zu bewegen und zu einem vernünftigen Zuwanderungsrecht kommen, das aber auch ein reguliertes Zuwanderungsrecht sein muss.
Wenn die SPD hier ein bisschen selbstgefällig sagt, es habe noch nie solche Fälle gegeben wie jetzt, dann möchte ich einmal darauf hinweisen, dass das Oberverwaltungsgericht Hamburg schon im Jahr 1991 Anlass hatte, in einem entsprechenden Fall zu urteilen, dass eine Rückführung rechtlich nicht anders machbar ist als genau auf diesem Weg. Ich frage Sie: Wer hat denn damals regiert? Also lassen wir uns doch hier nichts vormachen.
Was die SPD mit diesem Thema zur Aktuellen Stunde veranstaltet, ist ein Schauspiel, das an den Interessen der Betroffenen vorbeigeht und sie zum Spielball politischer Meinungsmache macht. – Danke sehr.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Polle, Sie haben sich bei Ihren Ausführungen emotional ziemlich stark ereifert. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich Ihre Bezeichnung von Mitarbeitern der Ausländerbehörde als Abschiebungskommando aufs Entschiedenste zurückweise.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der dieser Aktuellen Stunde zugrunde liegende Sachverhalt ist heute bereits mehrfach dargelegt worden. Gleichwohl möchte ich die entscheidenden Daten noch einmal nennen: Als ihre beiden Töchter zwei beziehungsweise drei Jahre alt waren, reiste Frau Oppong im Frühjahr 1993 ohne die Kinder nach Deutschland und beantragte hier politisches Asyl. Im Februar 2001, acht Jahre später, stellte Frau Oppong für ihre Töchter einen Antrag
auf Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft. Die Ausländerabteilung der Hansestadt Hamburg lehnte im Jahre 2001 diesen Antrag ebenso ab wie die deutsche Botschaft in Ghana den Visumsantrag der beiden Mädchen.
Die Rechtsauffassung der Botschaft, dass die beiden Schwestern kein Aufenthaltsrecht hätten, bestätigte das Berliner VG.
Erst nach diesem Vorlauf erfolgte eine illegale Einreise. Allen an dieser Aktion Beteiligten musste nach dieser Vorgeschichte klar sein, dass es sich um eine illegale Einreise handelte. Das ist hier vorhin auch mehrfach konstatiert worden. Und auch an den angeblich so menschlichen Aspekten beziehungsweise der Unmenschlichkeit der Trennung der Geschwister kommt bei genauer Kenntnis des Sachverhaltes erheblicher Zweifel auf, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Menschlichkeit statt Aktenlage: Welcher seriöse Politiker und welcher pflichtbewusste Verwaltungsbeamte könnte diesem selbstverständlichen Postulat widersprechen? Aber ist es aufrichtig und seriös von der Opposition, mit einer derartigen Formulierung die Arbeit der Ausländerbehörde bewusst zu diskreditieren?
Ist es nicht vielmehr unredlich, einen Sachverhalt wie den vorliegenden zum politischen Schlagabtausch mit dem Senat zu missbrauchen?
Menschlichkeit statt Aktenlage: Wer trug eigentlich in Hamburg die politische Verantwortung, als die Ausländerbehörde im Jahr 2001 den Antrag auf Familienzusammenführung ablehnte? Wer war damals so inhuman, den Töchtern das Recht zu nehmen, zu ihrer Mutter zu kommen? War das nicht der rotgrüne Senat?
Waren das nicht dieselben, die heute so selbstgerecht unter dem Banner der Menschlichkeit diesen Senat einer inhumanen Maßnahme bezichtigen? Und wer führt denn die Aufsicht über die deutsche Botschaft in Ghana, die den Töchtern seinerzeit kein Visum erteilt hat? Ist das nicht ein grüner Außenminister?
Menschlichkeit statt Aktenlage: Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, kennen doch die Rechtslage. Gemäß Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1 des Ausländergesetzes kann die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt werden, wenn der Ausländer ohne das entsprechende Visum einreist. Eine nachträgliche Heilung ist nicht möglich. Die Ausreise ist zwingend vorgesehen.
Menschlichkeit statt Aktenlage: In diesem Fall postulieren Sie wider besseren Wissens eine Scheinalternative mit dem einzigen Ziel der Diskreditierung des Senates, der Diffamierung der Mitarbeiter der Ausländerbehörde,
die nichts anderes tun als Gesetze auszuführen, Gesetze, für die Rotgrün im Bund verantwortlich zeichnet.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Michael Neumann SPD: Das stimmt doch gar nicht!)
Wenn diese Fälle so inhuman sind, warum haben Sie dann in Berlin nicht endlich gehandelt? Seit Jahren reden Sie über die Einführung von Härtefallparagraphen. Nichts ist seitdem geschehen. Sie können sich doch nicht darauf beziehen, dass Ihr überzogenes Zuwanderungsgesetz abgelehnt worden ist. Wie viele Einzelregelungen, wie viele Novellierungen im Bereich des Ausländergesetzes hat es denn schon gegeben? Frau Möller, Familientrennungen sind im Ausländerrecht und im Asylverfahrensge
setz vorgesehen. Sie sind durchaus möglich. Es ist ihr rotgrünes Gesetz. Was werfen Sie eigentlich den Mitarbeitern der Behörden vor, die Gesetze ausführen?
Hören Sie auf, verloren gegangene Feindbilder wie das der Ausländerbehörde zu reaktivieren. Hören Sie auf, die Verwaltung zum Rechtsbruch und zur Willkür aufzufordern. Nichts anderes nämlich täte eine Behörde, die sich die Rechtsgrundlagen ihres Handelns selbst konstruiert. Hören Sie auf, eine mitfühlende Öffentlichkeit für Ihre Zwecke zu täuschen und zu instrumentalisieren.
Wer ernsthaft möchte, dass Ausländer eine faire Chance zur Integration in Deutschland haben, und wer sich ernsthaft um qualifizierte Zuwanderung bemüht, der verhindert den Missbrauch des Ausländerrechts und missbraucht dieses Thema nicht für scheinheilige Debatten.
Wer nicht gegen Missbrauch vorgeht, wer bewusstes Rechtsbrechen mit einem Aufenthaltsrecht belohnt und somit auch einen Präzedenzfall schafft, wer so etwas auch nur fordert, wie Sie es als Opposition heute getan haben, der arbeitet gegen Integration, gegen die Sozialsysteme und schürt mehr Vorurteile in diesem Bereich.