Protocol of the Session on September 24, 2003

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Alsdann erhält der Abgeordnete Silberbach das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pumm, strategische Unternehmen sollten nicht verkauft werden. Aber denken Sie an die HEW und an Hein Gas, die für Hamburg bestimmt strategisch wichtig waren. Die Ideologie allein nützt nichts, wir werden zum Teil von der Wirklichkeit eingeholt.

(Werner Dobritz SPD: Wie war das mit den Eigen- betrieben?)

Herr Pumm, eines ist natürlich klar: Bei jeder Privatisierung ist es wichtig, dass die Sicherung der Arbeitsplätze auch weiterhin gewährleistet wird.

(Werner Dobritz SPD: Eigenbetriebsgesetz!)

Bei der Veräußerung von öffentlichen Unternehmen, an denen Hamburg beteiligt ist, geht es um mehrere Dinge.

Es geht erstens um die Frage, ob ein Unternehmen einen besonderen strategischen Wert für die Stadt hat.

Zweitens ist zu prüfen, ob die Arbeit des Unternehmens es zwingend erfordert, von einem der Stadt gehörenden Unternehmen wahrgenommen zu werden.

Drittens geht es auch darum, bei einem Verkauf den Erlös für den Haushalt der Stadt zu nutzen.

Nehmen Sie zum Beispiel die Hamburger Hafen- und Lagerhaus Aktiengesellschaft. Hier wäre es verhängnisvoll, Anteile an ein Land oder an eine Gesellschaft zu verkaufen, die in direkter Konkurrenz zum Hamburger Hafen steht. Das gleiche gilt auch für die Hamburger Wasserwerke, die emotionell und praktisch für die Versorgung der Hamburger Bevölkerung, aber auch für den Wirtschaftsstandort Hamburg von großer Bedeutung sind.

(Dr. Monika Schaal SPD: Das hört sich ganz an- ders an, als bei denen, die vor Ihnen geredet ha- ben!)

Diese Unternehmen nenne ich an erster Stelle, weil sie aus unterschiedlichen Gründen für Hamburg wichtig sind. Sie sind aber vergleichbar, wenn es darum geht, die Bedeutung eines möglichen Verkaufs von Anteilen zu bewerten. Darum sollte Hamburg bei diesen und vergleichbaren Unternehmen, die für die Stadt aus strategischen Gründen herausragend sind, die Mehrheit der Anteile behalten.

Darüber hinaus ist beim Verkauf von Anteilen darauf zu achten, dass nicht nur ordnungspolitische, sondern auch finanzpolitische Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Es darf nicht sein, dass die profitablen Teile einer Gesellschaft verkauft werden und die defizitären Bereiche bei der Stadt bleiben. Als Beispiel nenne ich die Hamburger Hochbahn AG, wenn hier die profitablen Strecken verkauft und die Außenbereiche dem Steuerzahler zur Last fallen würden. Das darf nicht geschehen.

Bei diesen und anderen staatlichen Monopolunternehmen ist eines von grundsätzlicher Bedeutung: Sie dürfen sich durch ihre Stellung nicht dazu verleiten lassen – vereinfacht gesagt –, ihr Monopol durch schlechten Service und überhöhte Preise auszunutzen. Darum sind solche Unternehmen mit vergleichbarer Infrastruktur laufend mit anderen Unternehmen zu vergleichen, um bei einem Missmanagement sofort eingreifen zu können.

Die Wohnungsversorgung durch die SAGA und die GWG ist für die nicht so betuchte Hamburger Bevölkerung unabdingbar. Darum ist das Vorgehen des Senats richtig, die Wohnungen nur an die Mieter zu verkaufen, die in den Wohnungen leben, damit diese nicht als Spekulationsobjekte missbraucht werden können. Ich hoffe, dass damit endlich auch das von der Opposition verbreitete Märchen aus der Welt geschafft wird, dass die Stadt die SAGA und die GWG verkaufen will und die Mieter daher mit Mieterhöhungen zu rechnen haben.

Alle Einrichtungen, bei denen bewiesen werden kann, dass sie privatwirtschaftlich genauso gut oder besser geführt werden können, müssen auf den Prüfstand. Bei den Bildungseinrichtungen sollte auch in Zukunft der Staat grundsätzlich die Verantwortung tragen. Die Mitglieder der Fraktion der Partei Rechtsstaatlicher Offensive werden sich im Rahmen des Koalitionsabkommens bei allen diesen Entscheidungen nicht nur von ordnungspolitischen Gesichtspunkten leiten lassen, sondern die Interessen der Hamburger Bürger in den Vordergrund stellen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Dr. Maier.

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Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Wir haben unter der Überschrift einer ordnungspolitischen Sortierung eigentlich mehr eine Offerte, eine Angebotsliste vorgelegt bekommen, dass dies und das möglicherweise verkauft wird. Darum glaube ich auch der Botschaft nicht so ganz, dass es in Wirklichkeit hauptsächlich ordnungspolitische Gründe seien, die den Senat zum Handeln bewegen. Ich sehe die Haushaltslage der Stadt, ich sehe auch Ihre Nöte damit und ich weiß, im Wesentlichen ist in den letzten Jahren – auch von Ihnen – nicht aus ordnungspolitischen Gründen verkauft worden, sondern weil der Betriebshaushalt der Stadt ausgeglichen werden musste. Das war schlicht der Umstand.

(Ekkehard Rumpf FDP: Aber uns glauben Sie das doch, Herr Maier?)

Das sollte man auch nicht verleugnen, indem man jetzt solche Kategorisierungen bildet. Wenn man diese schon bildet, dann fehlt nach meiner Ansicht eine Kategorie: Unternehmen, die zu 100 Prozent bei der Stadt bleiben müssen. Ich will Ihnen das anhand einer Erfahrung demonstrieren, die wir in den Koalitionsverhandlungen 1993 gemacht haben.

Es ging damals um die Frage des Ausstiegs aus der Kernenergie, die wir aus der Anti-Atombewegung heraus vorgetragen haben. Hamburg besaß damals 75 Prozent an der HEW in verschiedenen Stückelungen, hatte sogar die Mehrheit, Satzungen zu ändern und deswegen in die HEW-Satzung ausstiegsfördernde Schritte hineingeschrieben. Als wir nun forderten, in Hamburg eine stufenweise Stilllegung der Atomkraftwerke vorzusehen, bekamen wir unter anwaltlicher Begleitung und aufgrund von Gutachten die Antwort: Nein, das geht nicht, weil daneben die Minderheit der Aktienbesitzer das Recht hat, ihr Shareholdervalue beachtet zu finden. Die Ertragssituation würde verletzt, wenn entgegen den Renditegesichtspunkten aus allgemeinen Sicherheitsgesichtspunkten eine Stilllegung betrieben würde.

Nun muss man unsere damaligen Gesichtspunkte nicht teilen, aber dieses Renditeargument wird immer wieder aufkommen, auch von Minderheitsaktionären. Zumindest bei einem Betrieb darf es nicht benutzt werden: bei den Wasserwerken.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Bei den Wasserwerken muss es möglich sein, auch gegen die Ertragsinteressen der Minderheitseigner – die diese über ein Gericht einbringen könnten – durchzuhalten, um eine Garantie der Wasserqualität zu sichern, die vielleicht höher und besser ist als die, die vom Gesetzgeber normiert wird.

Darum gehört – wenn man schon diese Kategorien bildet – zwingend eine Hundertprozentkategorie dazu. Meiner Ansicht nach sind die Wasserwerke der erste Kandidat für eine solche Hundertprozentkategorie. Ansonsten habe ich nichts dagegen, wenn überlegt wird, ob das überall so sein muss. Ich habe umgekehrt auch die Wahrnehmung, dass die zeitweilige Euphorie bei der Privatisierung, wie sie beispielsweise in Großbritannien bei der Eisenbahn geherrscht hat, aber zu verhältnismäßig vielen Unfällen führte, gegenwärtig gedämpfter klingt.

(Farid Müller GAL: Bei den Krankenhäusern auch!)

Es wird heute gesagt, dass es dort bei der Bahn öffentliches Eigentum an der Infrastruktur und keine Privatisierungen mehr geben dürfe. Diese Privatisierung hat in den Unsinn geführt. Darum wäre die Stadt gut beraten, eine solche Hundertprozentkategorie aufzunehmen und sich gleichzeitig klar zu machen: Wenn wir hier verkaufen, tun wir es tatsächlich in vielen Fällen aus wirtschaftlichem Zwang. Wir sollten diese Verkäufe nicht als eine großartige wirtschafts- und ordnungspolitische Maßnahme aufrüsten, die sie in den meisten Fällen nicht ist.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort erhält Senator Dr. Peiner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beantworten ein bürgerschaftliches Ersuchen mit der Bitte, die unmittelbaren öffentlichen Beteiligungen Hamburgs einzuordnen und zu kategorisieren.

Man wird bei näherer Betrachtung des Themas feststellen, dass sich die Rolle des Staates im Laufe der letzten Jahrzehnte verändert hat. Diese Entwicklung zu mehr Eigenverantwortung, zu mehr privatem Unternehmertum erleben wir sowohl beim Bund, bei den Ländern als auch bei den Kommunen. Wir erleben in großem Maße, dass immer mehr Unternehmen, die früher einmal von staatlicher Seite geführt worden sind, heute in private Hände gehen. Gerade der Bund ist in diesem Zusammenhang mit der Post, der Telekom, der Lufthansa und mit der Bahn und vielen weiteren Gesellschaften in einer Vorreitersituation.

Dabei spielte gerade in Deutschland ein historischer Begriff – der auch schon von Frau Pauly erwähnt wurde – eine Rolle: die Daseinsvorsorge. Die Daseinsvorsorge ist ein Begriff, auf den letztlich viele deutsche Länder und Kommunen aufbauen, wenn es um öffentliche Unternehmen geht. Wir stellen auch hier fest, dass uns dieser Begriff in der europäischen Diskussion große Sorgen macht. Er ist so unbestimmt, dass er noch nicht einmal in eine andere europäische Sprache übersetzbar ist. Das zeigt schon, dass wir in diesem Prozess in Deutschland wahrscheinlich stärker umdenken müssen, als dieses in anderen Ländern notwendig ist.

Dabei ist es wichtig – wenn wir uns von dem Begriff Daseinsvorsorge verabschieden –, dass wir klare Vorstellungen haben, nach welchen Kategorien wir privatisieren und dass wir uns möglicherweise von unternehmerischen Aktivitäten trennen. Ich bleibe bei meiner Grundaussage: Weder darf die Kassenlage allein noch insgesamt das einzige oder maßgebliche Kriterium sein.

Herr Pumm, ich habe sehr wohl gehört, dass es sich die Sozialdemokraten nicht vorstellen können, die Mehrheit an strategisch wichtigen Unternehmen zu verkaufen. Das ist eine wirklich gute Aussage. Aber ich frage mich: Wo waren Sie bei den HEW? Wo waren Sie bei Hein Gas?

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das sind die entscheidenden Fragen. Herr Maier, ich kann natürlich verstehen, wenn Sie sagen, dass man bestimmte energiepolitische Diskussionen nicht führen kann, wenn man nicht auch der hundertprozentige Eigentümer bestimmter Unternehmen ist. Ich frage: Wo waren

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Sie alle beim Verkauf der HEW? Wir haben diese Potenziale zu dem Zeitpunkt verkauft, an dem wir sie im Grunde genommen gebraucht hätten. Das ist für uns der Grund, warum die Bürger in Hamburg, die Mitarbeiter der Betriebe und auch die Geschäftsführungen der Unternehmen einen Anspruch haben, zu wissen, was in der Zukunft auf sie zukommt.

Deswegen prüfen wir die Unternehmen auf klare ordnungs- und beteiligungspolitische Grundsätze. Wir richten uns nicht nach abstrakten Begriffen aus – die sich überlebt haben – wie die Daseinsvorsorge oder die Kassenlage, sondern richten uns an Kriterien aus wie die Sicherung des Standortes Hamburg, seine Arbeitsplätze und seine Steuerkraft.