Zweitens kann ich das, was Herr Maier gesagt hat, bestätigen. Ich würde sogar jederzeit einräumen, dass es ein Fehler gewesen sein mag, Kirchen-Staatsverträge in Hamburg erst so spät zu verhandeln. Darum geht es aber gar nicht.
Es geht darum, dass die Kirchen aufgefordert waren, bereits während der letzten Legislaturperiode einen Vertrag vorzulegen, und dass der Erste Bürgermeister dies in Kontinuität weitergeführt hat, bis es dann blockiert wurde.
Herr Dr. Freytag, Sie haben vollkommen Recht, dass man gewisse politische Probleme aus dem politischen Streit heraushalten sollte,
denn nicht wir haben eine Debatte um das Verhältnis Staat und Kirche begonnen. Der Zweite Bürgermeister dieser Stadt hat diese Debatte begonnen und der Zweite Bürgermeister dieser Stadt hat das Verhältnis zu den Kirchen beschädigt.
Das ist das Problem und dann muss man uns nicht vorwerfen, dass wir diese Debatte, die die ganze Stadt bewegt hat, aufgreifen, denn wir haben den Anlass dafür nicht geschaffen. Von daher, wenn ich Ihnen jetzt mal etwas sagen darf, ich bin nicht in der Kirche, mich hier als Pharisäer zu benennen, das fällt dann in der Tat auf Sie zurück.
Dann füge ich noch etwas hinzu, diese Debatte oder Nichtdebatte in der Stadt hat im April begonnen. Jetzt haben wir Juni. Wir hätten diesen Antrag, den wir heute eingebracht haben, auch im April einbringen können. Das haben wir nicht getan. Wir haben es nicht getan, weil der heutige Zeitpunkt so viel schöner ist, sondern wir haben es getan
da können Sie jeden Sozialdemokraten fragen, darüber hat es nämlich eine Diskussion gegeben –, um mindestens sechs Wochen Zeit zu geben, damit das vielleicht aus der Welt geschafft wird. Ein Sozialdemokrat macht nicht PR-Politik auf dem Rücken der Kirche. Das ist eine Unverschämtheit, uns das vorzuwerfen.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Horst Zwengel Partei Rechtsstaatlicher Offensive: 45 Jahre ha- ben Sie darauf gewartet! Hören Sie doch auf! Das müssen wir uns hier anhören!)
Es geht hier um Politik in dieser Stadt, um die Zusammenarbeit von Einrichtungen in dieser Stadt, um den Ausgleich in dieser Stadt. Da können Sie von uns nicht verlangen, dass, wenn Sie was an die Wand fahren, bitte die Schnauze halten sollen. Das ist doch Quatsch.
Herr Abgeordneter, in Bezug auf andere wäre das ein Ordnungsruf gewesen. So halte ich es schlicht nur nicht für stilvoll.
Herr Präsident! Kollege Zuckerer, ich halte es immer noch nicht für angemessen, wenn Sie dem Kollegen Freytag einen Vogel zeigen und möchte noch einmal auf die Trennung nicht nur von Staat und Kirche hinweisen, sondern insbesondere auf die Trennung der beiden Fragen, ob es rechtliche, inhaltliche oder sachliche Gründe gibt, einen Vertrag zu schließen. Gibt es eine Notwendigkeit?
Auf der anderen Seite möchte ich auf die Diskussion hinweisen, die Sie als Opposition zu Recht führen mögen, welche Äußerungen ein Senator in dem Zusammenhang noch losgelassen hat. Ich bitte Sie, diese beiden Dinge nicht zu verknüpfen. Damit tun Sie der Kirche keinen Gefallen, nicht dem Parlament und Ihnen selbst wahrscheinlich auch nicht. Halten Sie dies auseinander und ich bleibe dabei, dass auch Senator Schill das Recht hat, diese Diskussion über die Notwendigkeit eines solchen Vertrages zu führen, genau wie dies Herr Dr. Freytag und ich getan haben. Alle Senatoren haben ein Recht auf eine Meinung zu dem Thema, wie auch Sie das haben.
Lassen Sie doch einfach die Beschimpfungen, Verleumdungen und uns das Thema in aller Ruhe weiter besprechen. Sie hören doch von mir die Glocken läuten, ein Signal, dass wir dialogbereit sind. Lassen Sie uns zusammen weiter an einem Strang an dieser Glocke ziehen.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wer stimmt einer Überweisung der Drs. 17/2883 an den Verfassungsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 44 auf, Drs. 17/2841: Antrag der Koalitionsfraktionen: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe – Drs. 17/2841 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Stärkung der Finanzkraft der Kommunen durch eine solide Gemeindefinanzreform und eine verantwortliche Aufgabenteilung in der Arbeitsmarktpolitik – Drs. 17/2961 –]
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen ein bundesfinanziertes Leistungsrecht für Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. 34 000 Menschen beziehen in Hamburg Arbeitslosenhilfe und rund 114 000 Menschen Sozialhilfe.
(Petra Brinkmann SPD: Das war knapp gegriffen! – Vizepräsident Peter Paul Müller übernimmt den Vorsitz.)
Die bisherige Doppelstruktur bei der Vermittlung von Arbeitslosen und Leistungsauszahlung muss endlich beseitigt werden. Arbeitslosenhilfe gab es vom Bund, Sozialhilfe von den Kommunen, beide finanziert durch Steuermittel, und dies führte zu enormen Fehlanreizen und erheblichem Verwaltungsaufwand, letztlich auch zu extremer Intransparenz.
Mangelnde Abstimmung und Verantwortlichkeiten bei den Eingliederungsbemühungen beeinträchtigten das Tempo der Bearbeitung sehr negativ. Um diese Schnittstelle künftig zu vermeiden, soll in Zukunft jeder Leistungsbezieher nur noch von einer Stelle betreut werden und nur eine einzige Leistung erhalten. Durch eine Zusammenlegung beider Systeme zu einer einheitlichen Leistung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose kann somit der bürokratische Aufwand verringert und die Hilfe für die Betroffenen optimiert werden. Träger der neuen Leistungen soll und muss die reformierte Bundesanstalt für Arbeit sein.
Die kommunalen Spitzenverbände, meine Damen und Herren, haben seit Mitte der Achtzigerjahre in regelmäßigen Abständen die Übernahme der Verantwortung des Bundes für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit eingefordert. Mit den Vorschlägen der Hartz-Kommission wurde zum ersten Mal die Forderung der kommunalen
Spitzenverbände aufgegriffen und ein einheitliches Leistungsrecht für Langzeitarbeitslose konzipiert. Während der Bundeskanzler dieses Konzept in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 grundsätzlich bestätigte, beginnt demgegenüber der Deutsche Landkreistag die gemeinsame Position zu verlassen. Er fordert eine Zusammenlegung, meine Damen und Herren, allerdings zulasten kommunaler Zuständigkeit. Die Leistung soll dann als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe bei den Kommunen durchgeführt und die Refinanzierung durch die Änderung der Finanzverfassung gesichert werden.
Die Erwartung, meine Damen und Herren, eine Aufgabenübertragung auf die Kommunen und damit auch auf Hamburg ginge mit einer verfassungsrechtlich abgesicherten Finanzierung durch den Bund einher, ist angesichts langjähriger Erfahrungen mit der Aufgabenverlagerung seitens des Bundes auf die Kommunen illusorisch. Hamburg müsste das Risiko der Aufgabenverteilung tragen und zudem hat es mit seinen großstadtspezifischen Problemen zu kämpfen. Wir wären bei dieser Struktur mit einer überproportional fiskalischen Mehrbelastung betroffen. Dieses Risiko beträgt laut Auskunft des Senates auf meine Kleine Anfrage zwischen 84 Millionen Euro und 169 Millionen Euro.
Für die Bürgerkoalition in Hamburg ist die Anbindung bei der reorganisierten Bundesanstalt für Arbeit unabdingbar. Der Grund ist zum einen die ungesicherte Refinanzierung bei der kommunalen Abgabenzuordnung, aber natürlich auch die gesamtwirtschaftliche Funktion in der Arbeitsmarktpolitik. Diese müssen im Zusammenhang mit wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumenten gesehen werden und stehen damit eindeutig in der Verantwortung des Bundes.
Nun hat es kurzfristig noch einen Änderungsantrag der SPD zu unserem Antrag gegeben, der in Teilen, wenn ich ihn richtig interpretiere, dasselbe will, in Teilen jedoch aber auch leider die alte Lehre bringt. Natürlich, liebe Kollegen von der SPD, verabschieden wir uns nicht aus der Verantwortung, aber wir wollen – und das haben wir immer wieder klar gesagt – keine Mischfinanzierung. Wir sehen uns dabei auch auf der Linie des Bundeskanzlers. Er hat uns und allen Kommunen Entlastungen in Milliardenhöhe versprochen und das funktioniert eben nicht mit einer Mischfinanzierung.
Sollten dann – und das steht auch in Ihrem Antrag – die Kommunen Beschäftigungsmodelle auflegen, insbesondere auch hier in Hamburg, wenn ich das richtig interpretiere, dann ist es auch wieder ein Schritt in die falsche Richtung, nämlich in die Stärkung des Zweiten Arbeitsmarktes. Das wird es mit uns hier so nicht geben.
Meine Damen und Herren! Wir wollen den Verwaltungsaufwand verringern, Intransparenz beheben und Arbeitslosigkeit senken. Dies waren und sind die Merkmale unserer Regierung. Ich fordere Sie auf, auch die Kollegen der SPD: Stimmen Sie mit uns für die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe, unterstützen Sie ein einheitliches, bundesfinanziertes Leistungsrecht für alle Langzeitarbeitslosen in der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit. Unser Antrag soll unserem Senat bei den dazu laufenden Verhandlungen auf Bundesebene den Rücken stärken. Die hierdurch entstehenden Entlastungen müssen zur Stärkung der Investitionskraft der Kommunen und somit zur Stärkung Hamburgs im Sinne der Hamburger Interessen, im Sinne der gesamtwirtschaftlichen Funktionen der Arbeitsmarktpolitik und im Sinne der
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Mattner, Sie haben Recht, es gibt an vielen Stellen in diesem Bereich einen sehr breiten Konsens. Es gibt einen Konsens darüber, dass die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Menschen zum Arbeitslosengeld II notwendig ist. Es gibt einen Konsens darüber, dass diese Leistung bundesfinanziert werden soll und es gibt einen Konsens in diesem Haus – davon gehe ich einfach mal aus –, dass die entstehenden finanziellen Spielräume in Hamburg verbleiben und Impulse für Wachstum und Beschäftigung hier in Hamburg geben müssen.