Herr Senator, wäre es nicht wünschenswert und angemessen gewesen, wenn auch andere Architekten bei einem so wichtigen Projekt in hervorragender Lage an der Alster ihre Ideen hätten einbringen können?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Was wünschenswert ist und was sinnvoll ist, klafft manchmal weit auseinander. Ich frage Sie, wie Sie reagieren würden, wenn Sie etwas entwerfen, was auch immer das sei, und man Ihnen dann sagen würde, das Ergebnis finde man zum Teil gut, den Rest lasse man jemand anderes machen?
Wir haben hier mit der Europapassage ein gesamtes Bauwerk, das in seiner Gesamtheit betrachtet werden muss. Da kann man nichts scheibchenweise herausschneiden und dafür einen Wettbewerb ausschreiben. Das funktioniert nicht. Es mag wünschenswert sein, aber es ist nicht praktikabel.
Ist dem Senat bekannt, dass man die schützenswerte Fassade des Europahauses bei totaler Freiheit der Geschosshöhengestaltung hätte erhalten können – siehe Alte Post – und der ursprüngliche Entwurf, noch unter Rotgrün, das auch vorsah?
Ich möchte einmal vorab eine Korrektur loswerden: Die stadtentwicklungspolitischen Sprecherinnen der Bürgerschaftsfraktionen sind nicht zu dem Workshop eingeladen gewesen.
Nun zu meiner Frage: Ich würde gerne wissen, wie teuer dieser Workshop war und wer die Kosten dafür getragen hat.
Die Frage kann ich derzeit nicht aus dem Stegreif beantworten. Ich könnte sie höchstens zu Protokoll geben.
Meine zweite Frage dazu, wahrscheinlich auch zu Protokoll: Was wären denn für Kosten bei einem Wettbewerb entstanden und zu wessen Lasten wären diese gewesen?
Das würde ich dann auch gerne zu Protokoll geben, wobei ich die Einschätzung habe, dass ein Wettbewerb meistens teurer als so ein Workshop ist.
Noch einmal zu den Teilnehmern des Workshops: Da wahrscheinlich nicht alle Eingeladenen am Workshop teilgenommen haben, welches waren denn dann die Gründe für die Nichtteilnahme?
Herr Abgeordneter, darauf kann ich nur für den Bereich antworten, der mir bekannt ist. Es haben Fraktionen der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte nicht teilgenommen, weil sie sich mit dem Verfahren, einen Workshop zu machen, nicht einverstanden erklärt haben, sondern sich ausschließlich mit einem Wettbewerb beschäftigt haben.
(Stephan Müller Partei Rechtsstaatlicher Offen- sive: Hört, hört! – Richard Braak Partei Rechts- staatlicher Offensive: Das ist nicht zum Lachen. Verweigerung!)
Herr Mettbach, Sie haben eben erklärt, dass es für einen Architekten natürlich sehr schwer ist, wenn er einen Entwurf macht und dann hinterher ein Fassadenwettbewerb ausgelobt wird. Das ist sicherlich so. Ist Ihnen aber bekannt, dass am Heidenkampsweg auf ähnliche Art und Weise schon sehr gute Bauten entstanden sind?
Das ist mir, Herr Abgeordneter, speziell für den Heidenkampsweg nicht bekannt. Ich streite es aber auch gar nicht ab, dass so etwas einmal gemacht werden kann. Ich glaube, es kommt auch immer darauf an, über welches Verfahren wir reden, es kommt auf die Zeitachse an und wie weit die Gesamtplanung fortgeschritten ist.
Bedeutet das dann in diesem Fall, dass von nun an jede eingereichte Fassade für dieses Bauvorhaben, also jede von dem Büro eingereichte Fassade, genehmigt werden müsste?
Auf Spekulationen gehe ich gar nicht ein. Die Frage: Bedeutet das, dass es in Zukunft so sein müsste? – Sorry, aber da müssen wir schon ganz konkret werden.
Herr Senator, hat Ihrer Kenntnis nach das Denkmalschutzamt im Moderationsverfahren der letztlich erarbeiteten Lösung widersprochen?
Das Ergebnis dieses Workshops ist gemeinschaftlich von allen getragen, das heißt, das Ergebnis, das hier vorliegt, ist unter den an diesem Verfahren Beteiligten unstrittig.
Den Medien ist zu entnehmen, dass Staatsrat Wellinghausen regelmäßig telefonisch eine Radiologenpraxis rechtlich berät und von dieser monatlich 4600 Euro erhält.
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich antworte in Vertretung des Chefs der Senatskanzlei, der sich heute auf der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin befindet. Ich beantworte beide Fragen für den Senat zusammenhängend.
Der Senat ist Dienstvorgesetzter der Staatsräte, was sich aus Artikel 47 Absatz 1 der Hamburgischen Verfassung ergibt. Aus Anlass des in der Presse thematisierten Sachverhaltes hat der Erste Bürgermeister entschieden, der Angelegenheit nachzugehen. Wie in einem rechtsstaatlichen Verfahren üblich, wurde Staatsrat Wellinghausen vom Ersten Bürgermeister um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt der Senatskanzlei seit gestern vor und wird zurzeit geprüft. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. In diesem laufenden Verfahren, in dem es sich nicht um disziplinarische Vorermittlungen handelt, können die gestellten Fragen zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch nicht beantwortet werden.
Vielleicht kann der Senat ja trotzdem eine ganz konkrete Frage beantworten: In welchem Ausmaß wurden behördliche Telekommunikationseinrichtungen wie Telefax, Telefon und Mobiltelefon und behördliche Personalressourcen, also zum Beispiel das Sekretariat des Staatsrates durch denselben in Anspruch genommen?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ich nehme an, dass das Gegenstand der Prüfung ist und verweise insofern auf meine bisherigen Ausführungen.
Der Staatsrat der Innenbehörde hat in seinen 19 Monaten Amtszeit nach bisherigem Kenntnisstand ungefähr 87 400 Euro an Geld aus Nebentätigkeiten erhalten. Ist es richtig, dass dieser Betrag dem jährlichen Urlaubsgeld von über 260 Hamburger Polizisten entspricht?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Da es nicht um die Rechenaufgabe geht, sondern offenbar darum, zu der Höhe der Nebentätigkeitsvergütung Stellung zu nehmen, beziehe ich mich ebenfalls auf die Vorbemerkung, dass die Prüfungen hierzu laufen.
Der Staatsrat der Innenbehörde hat öffentlich erklärt, dass er sich keine Vorgänge, keine Akten vorlegen lasse, an denen er vor seiner Amtszeit als Staatsrat als Rechtsanwalt in irgendeiner Art und Weise beteiligt gewesen sei. Dazu meine Frage: Hat sich der Staatsrat entsprechend seiner eigenen Aussage Akten oder Vorgänge vorlegen lassen?