Noch ein anderer Punkt, der ebenfalls zu unserer Stadt gehört. Wir haben im vergangenen Jahr eine Steigerung des Tourismus von 7 Prozent gehabt. Dies ist durchaus ein stattlicher Erfolg. Aber er reicht noch immer nicht aus. Die Frage einer weiteren Steigerung des Tourismus ist natürlich eng verbunden mit dem Erinnerungsvermögen der Touristen, wie sauber und ordentlich diese Stadt war. Dazu dient dieser Maßnahmenkatalog ebenso.
Ein Wort zur Zentralisierung des Ordnungsdienstes. Zunächst handelt es sich um eine Maßnahme mit 30 Leuten. Das durch sieben Bezirke zu dividieren, ist wirklich nicht sachgemäß. Wenn wir das später erweitern, da stimme ich Herrn Schrader zu, können wir uns noch immer überlegen, was wir machen werden. Im Moment scheint es mir ordnungspolitisch sinnvoller zu sein, die Maßnahme zentral zu betreiben. Insofern trifft auch hier Ihre Aussage nicht zu.
Zu den Tauben. Man kann sich darüber streiten. Es existieren in anderen Städten auch Maßnahmen. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen. Wir haben offen gehalten und der Senat hat das auch offen gelassen, dass in den Bezirken durchaus eigene Maßnahmen getroffen werden können. Insofern ist auch hier Ihre Aussage nicht richtig.
Eine letzte Anmerkung. Sie betrifft die Bezirke. Es mag sein, dass es zum Teil eine Umverteilung von Geldern war. Es sind ja zwei neue Titel eingerichtet worden. Aber es besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die Bezirke in Zukunft mehr Gestaltungsfreiheit in Höhe von 2,4 Millionen Euro haben, Herr Neumann, als bisher. Dies ist eine gute Leistung dieser Vorlage. – Schönen Dank.
(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP – Michael Neumann SPD: Stimmt nicht. Mitte soll vier Stellen abbauen!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das meiste ist gesagt. Drei Punkte nur noch einmal zur Verdeutlichung.
Erstens: Was die dezentrale Ansiedlung des kommunalen Ordnungsdienstes angeht, ist festzuhalten, dass es überhaupt keinen Sinn macht, 30 Leute auf Bezirke zu verteilen. Dann wären wir nämlich wirklich bei der symbolischen Bedeutung dieses Ordnungsdienstes. Wenn wir nach einem halben Jahr die Evaluation durchgeführt
haben, ist in dem Konzept angelegt, mehr Leute einzustellen. Dann wird es auf jeden Fall mehr als nur die symbolhafte Wirkung haben. Ich darf nur an Folgendes erinnern, Herr Zuckerer: Der von Ihnen so hektisch eingerichtete Hundekontrolldienst hat innerhalb eines Jahres 280 000 Euro verballert und damit ungefähr 9000 Euro pro festgenommenem Hund, von denen nicht einer wirklich die erforderlichen Qualitätskriterien erfüllt hat. Und Sie erzählen uns etwas von Geldverschwendung an diesem Ort. Jetzt bekommen genau diese Leute eine Aufgabe, mit der sie zurechtkommen und das Geld auch wieder einbringen.
Zweitens: Frau Möller hat die aktive Mitwirkung der Bürger im Quartier angemahnt. Frau Möller, das Konzept für Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt ist ein Gesamtkonzept. Da passen viele andere Konzepte, die der Bürgersenat zwischenzeitlich entwickelt hat, mit hinein. Wenn ich mich richtig erinnere, hat es vor einiger Zeit einen bürgerschaftlichen Antrag gegeben, der genau diese aktive Mitwirkung im Quartier fördern sollte, nämlich einen Wettbewerb. Soweit ich mich auch erinnere, war Ihre Fraktion die einzige, die damals dagegen gestimmt hat. Irgendetwas stimmt in ihrer Argumentation nicht.
Drittens: Herr Neumann, die Bürger schröpft man nicht dadurch, dass man einen bestehenden Bußgeldkatalog anwendet und ein Vollzugsdefizit beseitigt. Die Bürger schröpft man dadurch, dass man ihnen, egal was sie getan haben, das Geld grundsätzlich aus der Tasche zieht. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Ganz kurz zu Ihnen, Frau Möller, zur Graffiti-Problematik. Es ist unbestritten, dass wir uns natürlich beim Auflegen des ersten Programms auch gewünscht hätten, dass dieses Programm mehr Erfolg hat und von den Bürgern stärker abgerufen wird. Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn so etwas nicht so angenommen wird. Aber man darf nicht vergessen, dass die Förderquote, die seinerzeit ausgebracht wurde, nicht ausreichte. Die Leute hatten schlichtweg nicht das Geld, obgleich eine Förderung ausgesprochen wurde, den Rest zu bezahlen. Es geht nicht nur darum, das Graffiti, das auf den Hauswänden ist, zu beseitigen, sondern man musste sich verpflichten, danach eine entsprechende Beschichtung aufzubringen und/oder Rankgewächse zu pflanzen. Das alles hat einen Kostenblock aufgemacht, der dann vom Restbetrag her gesehen von den Bürgern nicht mehr bezahlt werden konnte. Im Zeitalter leerer Kassen ist das nachvollziehbar. Insofern haben wir uns veranlasst gesehen, noch einmal nachzulegen. Es ist nicht so, wie Sie es darstellen, dass offenbar in der Stadt kein Bedürfnis daran besteht, Graffiti zu beseitigen. Mitnichten. Die Bürger sprechen uns an und wollen, dass wir als Verantwortliche in dieser Stadt in diesem Bereich handeln. Das tun wir. Wenn es dann nicht ausreicht, muss eine weitere Hilfe zur Verfügung gestellt werden. Das versuchen wir mit dem neuen Programm.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Seit Herbst 1997, seitdem die Bürgerschaft die entsprechenden Gesetze über Volksgesetzgebung und Bürgerbegehren gefasst hat, hat es 38 solcher Begehren gegeben.
Der Volksentscheid hat 1998 noch einmal etwas daran geändert. Aber das Gesetz kam schon 1997, Herr Rumpf.
Davon gab es zwölf in dieser Legislaturperiode, die jetzt etwa zur Hälfte vorbei ist. Das heißt, es gibt gegenwärtig keine ungewöhnlich hohe Anzahl von Bürgerbegehren oder Volksgesetzgebungsversuchen.
Gleichzeitig erweist sich aber der Senat als so nervös ob dieser zwölf Volksbegehren und Bürgerbegehren, die jetzt entstanden sind, dass zwei Initiativen in der letzten Woche gestartet worden sind, die darauf hinauslaufen, Bürgerbegehren zu behindern, wenn nicht zu verhindern.
Erstens der Hinweis von Herrn Kusch, künftig solle in vier Wochen entschieden werden, ob evoziert wird. Zweitens die Bemerkung von Herrn Wellinghausen, die einstimmig eingeführte Regelung, dass die Initiativen ihre Unterschriften selbst sammeln dürfen, solle abgeschafft werden.
Zunächst zu Herrn Kusch. Herrn Kusch als Justizsenator geht die Sache offenbar so nahe, dass er darauf verzichtet hat, ins Gesetz zu gucken. Der größte Teil der Bürgerbegehren, die in den Bezirken gemacht werden, hat mit Bebauungsplänen zu tun. Das ärgert den Senat auch am meisten.
In Bezug auf Bebauungspläne hat aber der Senat überhaupt kein Recht zu evozieren. Das entsprechende Bauleitplanfeststellungsgesetz, das von CDU und GAL zu Beginn der letzten Legislaturperiode gemeinsam beschlossen worden ist, enthält die Feststellung in Paragraph 3:
"Die Feststellung der Pläne durch Rechtsverordnung des Senats kann nur erfolgen, wenn die örtlich zuständige Bezirksversammlung dem Planentwurf zugestimmt hat."
Es muss also entweder die Bezirksversammlung beschließen oder die Bürgerschaft stellt Bebauungspläne durch Gesetz fest. Das heißt: Nicht der Senat kann evozieren, sondern es bleibt lediglich die Frage, ob die Bezirksversammlung oder die Bürgerschaft entscheidet.
In Bezug auf die Wandsbeker Bürgerbegehren ist jetzt folgender lustiger Fall eingetreten: Dort hat man sich an dem Trick-Verfahren à la Stresemannstraße orientiert. Das heißt, man hat in der Bezirksversammlung eine unechte Zustimmung zu einem Bürgerbegehren produziert, das man nicht will.
Dieselbe Koalition, die in Wandsbek gegenwärtig die Mehrheit hat, kommt aber nun in die Lage, dass ihr vom Senat der B-Plan vorgelegt werden muss, den dieser möchte. Sie muss also einige Wochen später just das Gegenteil von dem beschließen, was sie vorher aus formalen, aus Torpedierungsgründen, beschlossen hat. Mehr kann sich Politik nicht lächerlich machen.
Oder aber Sie müssen vorweg als Koalition hier im Hause sagen, wir ziehen es von vornherein in die Bürgerschaft und machen unsere Wandsbeker von hier aus lächerlich, indem wir sagen, was ihr im Einzelnen alles macht, ist uns als Parlament sowieso völlig wurscht.
Damals haben wir in Verfolgung einer Zusage, die das Parlament dem Investor einstimmig gegeben hat, versucht, die Ehre der Hamburger Bürgerschaft zu retten, gegen Sie, die Sie damals in der Angelegenheit mit dem jüdischen Friedhof versucht haben, populistisch Stimmen zu machen.
Jetzt die Causa Wellinghausen. Im Sommer 2001 gab es in der Bürgerschaft eine einstimmige Beschlussfassung, nach der künftig pro Bürgerbegehren nicht mehr gut 1 Million DM aufgewandt werden sollten, um alle Hamburgerinnen und Hamburger zu benachrichtigen. Darum wurde beschlossen – wiederum einstimmig –, die Initiativen sollen selber Unterschriften sammeln können. Jetzt erklärt Herr Wellinghausen, das, was hier einstimmig per Gesetz verabschiedet worden ist, solle abgeschafft und die Initiativen wehrlos gemacht werden. Das ist ein direkter Versuch zur Abschaffung dieses Verfahrens.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was der Senat von Bürgerbeteiligung hält, hat er in den letzten Tagen deutlich gemacht, nämlich gar nichts. Erst hört man aus der Finanzbehörde, dass kurz nachdem 110 000 Unterschriften gegen den Verkauf des LBK zusammengekommen sind, man sich darum nicht scheren wolle, sondern den Verkauf unter Dach und Fach bringen werde, bevor es zum Volksentscheid kommt.