Zunächst zu Ziffer 1 der Ausschussempfehlung. Hierin sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten. Wer möchte diesen folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dies ist einstimmig erfolgt.
Mir wurde mitgeteilt, dass aus den Reihen der SPDFraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Frau Dr. Stöckl hat es für maximal fünf Minuten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte für die SPDFraktion erklären, dass wir dem Beschlussvorschlag des Eingabenausschusses zur Eingabe 429/02 auf "nicht abhilfefähig" nicht zustimmen werden.
Es geht bei diesen Differenzen um die Bitte einer Petentin, den Nachteinschluss der Gefangenen in der JVA Hahnöfersand nicht schon um 19 Uhr vorzunehmen.
Auch für uns ist dieser Punkt des frühen Nachteinschlusses in die Einzelzellen eine Angelegenheit, die noch einmal überprüft werden sollte. Deshalb plädieren wir dafür, diesen Punkt dem Senat zur Erwägung zu geben.
Der Sachverhalt ist Folgender: Nach Paragraph 67 Strafvollzugsgesetz wird die gemeinsame Freizeit der Gefangenen geregelt. Danach ist die Vollzugsbehörde verpflichtet, die Tagesphasen in der Anstalt so zu organisieren, dass neben der Arbeit die gemeinsame Zeit mit anderen Menschen entsprechend Berücksichtigung finden muss. Das hat auch seinen Grund.
Der Strafvollzug hat neben der unmittelbaren Strafe auch den Auftrag, den Häftling auf ein Leben nach der Haft vorzubereiten.
Wegsperren alleine hilft nicht. Warum sollte es in der Frauenanstalt Hahnöfersand nicht wie in anderen Haftanstalten auch möglich sein, den Nachteinschluss in die Einzelzellen zwischen 21 Uhr und 23 Uhr stattfinden zu lassen.
Ist das schon das Sparen des Personals für die neue Justizvollzugsanstalt Billwerder? Uns ist daran gelegen, dass der Senat diese Ungleichbehandlung zur Kenntnis nimmt und dies noch einmal überprüft. Deswegen plädieren wir auf Erwägung. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben Ihren Redebeitrag kurz vor der Bürgerschaftssitzung angemeldet, obwohl Sie dies bereits am Montag hätten tun können. Die Zeit für die anderen Fraktionen, sich zu informieren und vorzubereiten, haben Sie damit bewusst kurz halten wollen.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Gesine Dräger SPD: Sie waren doch im Ausschuss!)
Zur Sache selbst: Die Petentin ist Insassin der JVA Hahnöfersand. Sie haben es bereits angesprochen. Sie hat eine Vielzahl unterschiedlicher Umstände bemängelt. Das ist ihr gutes Recht. Die Kritik ist allerdings in allen Punkten unberechtigt und haltlos, wie der Eingabenausschuss festgestellt hat, so auch in dem hier vorgetragenen Punkt. Der Nachteinschluss ist bereits vor einiger Zeit von 21 Uhr auf 19 Uhr vorverlegt worden.
Für das Personal beginnt die Nachtschicht üblicherweise um 19 Uhr. Ein späterer Nachteinschluss würde aufgrund der personellen Kapazitäten zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen, das nicht vertretbar wäre.
(Petra Brinkmann SPD: Bei den Frauen? – Michael Neumann SPD: Erst Personal einsparen und dann Sicherheitsmängel beklagen!)
Es handelt sich hier um einen Abwägungsprozess zwischen einerseits der Sicherheit für die Bediensteten, den Bürgern dieser Stadt und den Insassinnen selbst und andererseits einer späteren Nachteinschlusszeit. Die Abwägung kann nur zugunsten der Sicherheit für alle ausfallen, denn schließlich sind unter den Insassinnen auch Frauen, die eine mehrjährige Haftstrafe im geschlossenen Vollzug abzusitzen haben. Von vornherein zu unterstellen, dass diese alle harmlos sind, halte ich für verfehlt.
Im Übrigen gilt die 19-Uhr-Regelung seit geraumer Zeit auch für Männer. Eine Benachteiligung der Frauen würden wir selbstverständlich nicht hinnehmen. Da die Nachteinschlusszeit aber für alle gleich gilt, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht vor. Im Gegenteil. Dem Gleichheitsgrundsatz wird mit dieser Regelung in vollem Umfang Rechnung getragen.
Die 19-Uhr-Regelung halte ich insgesamt für angemessen und erforderlich. Einen kritikwürdigen Umstand vermag ich nicht zu erkennen. – Vielen Dank.
(Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Jetzt kommt wieder Gender Mainstreaming! Dr. Verena Lappe GAL: – Ich weiß gar nicht, warum Sie sich schon so aufregen. Ich habe doch noch gar nichts gesagt. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Angelegenheit stimmen wir dem Anliegen von Frau Stöckl und der SPD zu. Ich möchte noch ein paar Worte zum Verfahren sagen. Es handelt sich um eine sehr interessante Eingabe, um die wir uns sehr intensiv gekümmert haben. Wir haben einen Besuch in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand gemacht. Wir haben die 17 Kritikpunkte, um die es hier ging, sehr vernünftig und einvernehmlich diskutiert, das heißt, in 16 Punkten haben wir alle gemeinsam zuge- stimmt, dass der Petentin nicht abgeholfen werden kann, sondern dass sich die Dinge bei genauerer Betrachtung als korrekt erwiesen haben. Bis auf diesen einen Punkt und das ist der, den Frau Stöckl dargestellt hat. (Dirk Nockemann Partei Rechtsstaatlicher Offensive: Der ist auch korrekt. Sie bewerten es nur anders!)
Dazu noch ein paar Worte. Nach meiner Meinung hat der Besuch in der JVA Hahnöfersand dazu geführt, dass manche Mitglieder des Eingabenausschusses, insbesondere die der Regierungsfraktionen, den Eindruck gewonnen haben, den Damen ginge es da zu gut. Man müsste sozusagen noch eine zusätzliche Bestrafung draufsetzen außer dem Freiheitsentzug.
Entscheidend ist aber nicht, was wir subjektiv empfinden oder ob wir denken, da müsste noch eine Strafe obendrauf, sondern entscheidend ist, was das Strafvollzugsgesetz eindeutig in Paragraph 3 Absatz 1 sagt:
"Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensbedingungen soweit als möglich angeglichen werden."
Jetzt frage ich Sie: Wer von Ihnen geht nach der Sesamstraße oder dem Sandmännchen ins Bett? Das ist ungefähr diese Zeit.
Es sind, wie ich erwartet habe, nicht viele, aber immerhin doch einige und die meisten gehen nicht zu dem Zeitpunkt ins Bett. Das heißt, die allgemeinen Leensbedingungen sind andere.
Meine Damen und Herren! Ich bitte die Abgeordneten um etwas mehr Ruhe im Plenarsaal. – Sie haben das Wort.
Dr. Verena Lappe (fortfahrend): Ein Nachteinschluss zu dieser Zeit entspricht nicht den allgemeinen Lebensbedingungen.
(Beifall bei der GAL und der SPD – Karl-Heinz Ehlers CDU: Gefängnis ist nicht die allgemeine Lebensbedingung!)