Robin Schenk

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Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Die Umgestaltung der Sozialsysteme ist gegenwärtig die dringlichste Aufgabe der Politik in Deutschland. Wir hören im Monats- und teilweise im Wochenrhythmus neue Vorschläge. Im Grunde ist jedem klar geworden, dass wir jahrzehntelang über unsere Verhältnisse gelebt haben und Reformen nunmehr unausweichlich sind. Bund, Länder und Kommunen suchen nach geeigneten Möglichkeiten, die Haushalte sozialverträglich, also bei genereller Erhaltung der sozialen Systeme, zu entlasten. Das ist keine leichte Aufgabe.
Die Einrichtung eines Bedarfsprüfdienstes in den Bezirken zur ständigen Überprüfung der rechtmäßigen und
sachgemäßen Gewährung von Sozialhilfeleistungen ist eine solche Möglichkeit.
Danke schön. Der Bedarfsprüfdienst soll Minderausgaben vornehmen, wo es angebracht ist, und soziale Gerechtigkeit steigern, wo es erforderlich ist. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen – um Missverständnissen vorzubeugen –, es geht uns nicht darum, Hilfeempfänger zu drangsalieren. Es geht uns auch nicht darum, die Sozialhilfe als solche infrage zu stellen. Es geht uns einzig allein darum, den Missbrauch der Sozialhilfe zu bekämpfen.
Ziel ist es nicht, den Menschen etwas wegzunehmen, was ihnen zusteht, sondern Ziel ist es, einigen Menschen das zu verweigern, was ihnen nicht zusteht.
Wir wollen an den Grundfesten unseres Sozialstaates auch in Zukunft nicht rütteln. Sachgemäße Sozialhilfezahlungen haben eine gesellschaftlich stabilisierende Wirkung. Sie sind in einem Sozialstaat unabdingbar und unverzichtbar. Der überwiegende Teil der Hilfeempfänger – das möchte ich hier auch ganz klar sagen – treibt keinen Missbrauch. Es gibt keinen Generalverdacht, keine Verallgemeinerung und keine Kollektivbeschuldigung.
Ein Missbrauch der Sozialhilfe durch schwarze Schafe jedoch, insbesondere was die einmaligen Hilfen zum Lebensunterhalt angeht, ist nicht nur nicht hinnehmbar, sondern hochgradig unsozial. Wer die Sozialhilfe missbraucht, betrügt nicht nur die Allgemeinheit, sondern sorgt auch dafür, dass an anderer Stelle gekürzt werden muss. Die Minderheit, die Missbrauch betreibt, richtet einen gewaltigen Schaden an, und zwar nicht nur in materieller Hinsicht, sondern sie bringt das gesamte System der Sozialhilfe in Verruf.
Bei einem jährlichen Volumen von 420 Millionen Euro an laufenden und einmaligen Hilfen zum Lebensunterhalt hat der Hamburger Staat als Sachverwalter des Steuergeldes nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Kontrolle im Sinne der Solidargemeinschaft auszuüben. Dass eine vernünftige Kontrolle in der Vergangenheit nicht üblich war, bedeutet nicht, dass sie nicht erforderlich wäre.
Ein Bedarfsprüfdienst in anderen deutschen Städten, wie Frankfurt, Köln oder Berlin, ist eine Selbstverständlichkeit. Gerade das Beispiel Berlin zeigt, dass einige Menschen die Sozialhilfe als Selbstbedienungsladen missverstehen. Im Jahre 2002 hat beispielsweise der Bezirk SteglitzZehlendorf rund 615 000 Euro an Missbrauch verhindern können, der Bezirk Reinickendorf 800 000 Euro und der Bezirk Berlin-Mitte sogar 816 000 Euro.
In einer Pressemitteilung der GAL war kürzlich zu lesen, dass der Bedarfsprüfdienst sich angeblich finanziell nicht
selbst tragen würde. Diese Annahme zeigt ganz deutlich, dass die GAL äußerst schlecht informiert ist. Selbst nach Abzug der Personalkosten verbleiben erhebliche Einsparungen, die den Haushalt spürbar entlasten.
Hamburg sollte sich das funktionierende Modell Berlin zum Vorbild nehmen und eine angemessene Anzahl von Prüfern bereitstellen. Dann wären in allen sieben Hamburger Bezirken Minderausgaben in Millionenhöhe geradezu vorprogrammiert.
Aber es geht hier nicht um Einsparungen, sondern auch um ein Stück soziale Gerechtigkeit. Ein Bedarfsprüfdienst ist nämlich auch deshalb erforderlich – das sagt auch schon der Name „Bedarfsprüfdienst“ –, weil er keine Einbahnstraße ist, sondern in verschiedene Richtungen prüft. Er wird im Einzelfall auch den Bedarf derer prüfen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen Leistungen nicht wahrnehmen und unter dem Existenzminimum leben. Er wird auch denen helfen, die beispielsweise aus Unkenntnis Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Das betrifft oft ältere Menschen, die ihre Ansprüche nicht kennen oder sie aus falscher Scham nicht beanspruchen. Diesen Menschen wird der Prüfdienst zu ihren Rechten verhelfen. Der Prüfdienst ist damit auch ein Instrument der staatlichen Fürsorge und der Menschlichkeit. Die Errichtung eines Bedarfsprüfdienstes ist ein Akt der sozialen Solidarität.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal betonen, dass für die Installation eines Prüfdienstes keines der einschlägigen Gesetze geändert werden muss. Die entsprechenden Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes und des Sozialgesetzbuches ermöglichen schon jetzt ein entsprechendes Handeln.
Unser Antrag ist sinnvoll und erforderlich. Er trägt der Haushaltslage Rechnung und ist sozial ausgewogen. Ich würde mir daher eine breite parlamentarische Zustimmung wünschen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit 2001 hat Hamburg das, was es zuvor nicht hatte, nämlich eine konsequente, an Recht und Gesetz und den Interessen der Hamburger Bevölkerung orientierte Ausländerpolitik. Die Anzahl der Rückführungen vollziehbar Ausreisepflichtiger hat sich in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt und ich spreche von vollziehbar Ausreisepflichtigen. Die Ausländerbehörde nimmt diese Rückführungen nicht vor, weil es so viel Spaß macht, sondern weil sie mittlerweile wieder nach Recht und Gesetz handeln darf.
Die Aufgabe der Ausländerbehörde ist eine wichtige Aufgabe. In einem Staatswesen ist es von zentraler Bedeutung, die Einhaltung der demokratisch und rechtsstaatlich zustande gekommenen Gesetze zu überwachen und zu vollstrecken. Dies gelingt der Ausländerbehörde auch, obwohl das deutsche Ausländergesetz löcherig ist wie ein Schweizer Käse und die Ausnahmetatbestände die Regel darstellen.
Meine Damen und Herren von der SPD! Sie versuchen, einen Widerspruch zwischen Menschlichkeit und rechtmäßigem Verwaltungshandeln zu konstruieren. Hamburg braucht keine neue Ausländerpolitik, vielmehr bräuchten Sie eine neue Einstellung zum Rechtsstaat.
Ich finde es grotesk, die Tätigkeiten der Hamburger Behörden, die ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, als unmenschlich zu bezeichnen.
Diese Äußerung fällt in unguter Weise auf ihren Urheber zurück. Es geht hier im Übrigen nicht um irgendeine abstrakte Aktenlage, es geht vielmehr um die konkrete Rechtslage. Gesetze sind für alle verbindlich und für alle gleich.
Natürlich gibt es im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens auch Härten für Einzelne, wer wollte das bestreiten. Wenn Sie aber die Beachtung der Gesetze als irrelevant oder nachrangig bezeichnen, dann rütteln Sie an den Pfeilern des Rechtsstaats und an den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Das wirft ein bedenkliches Licht auf Sie.
Seit Beginn dieser Wahlperiode fordern Sie die Ausländerbehörde permanent auf, gegen geltende Regelungen zu verstoßen. Von mir aus können Sie damit gerne weitermachen. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass wir Ihr Verhalten unwidersprochen hinnehmen, und Sie dürfen schon gar nicht erwarten, dass wir Sie dabei auch noch unterstützen.
Was den konkreten aktuellen Fall der beiden Schwestern aus Ghana anbelangt, ist natürlich niemand daran interessiert, dass eine Familie auseinander gerissen wird, soweit dies vermieden werden kann. Sie wissen, dass die Beratungen des Eingabenausschusses nichtöffentlich sind. Der Vorgang ist jedoch mittlerweile detailliert, wenn
auch nicht immer ganz richtig, durch die Presse gegangen. Es ist bekannt, dass die deutsche Botschaft in Ghana die Visumsanträge der beiden Mädchen mehrfach abgelehnt hat. Das wird sie nicht ohne Grund getan haben. Deutsche Auslandsvertretungen unterstehen dem "grünen" Außenministerium. Mir ist nicht bekannt, dass die deutsche Botschaft in Ghana dem Senat unterstellt ist oder ihm sonst wie nahe steht. Wer sich an einem Visumsverfahren vorbeimogelt und ohne Visum nach Deutschland kommt oder sogar eingeschleust wird, muss zwangsläufig ausreisen; das ist zwingend vorgeschrieben.
Einen Ermessensspielraum für die Verwaltung sieht das Ausländerrecht hier nicht vor; das gilt für Erwachsene genauso wie für Jugendliche. Das Visumsverfahren hat gerade den Zweck, zu verhindern, dass jemand einreist und somit Fakten schafft und sich einen Aufenthaltstitel erschleicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg und das Hanseatische Oberverwaltungsgericht haben der Ausländerbehörde die Rechtmäßigkeit ihrer Entscheidung bestätigt. Ein Rechtsbruch mit präjudizierender Wirkung ist in Hamburg nicht erwünscht.
Erst jüngst hat die rotgrüne Bundesregierung verlautbaren lassen – ich zitiere –,
"... dass allein aufgrund der Minderjährigkeit weder ein Anspruch auf Einreise noch auf Aufenthalt besteht."
Nachzulesen in Anlage 23 des Protokolls über die Sitzung des Deutschen Bundestags vom 2. Juli 2003.
Der Eingabenausschuss hat in seiner vorletzten Sitzung die Eingabe für "nicht abhilfefähig" erklärt, weil sie aus rechtlichen Gründen einfach nicht abhilfefähig ist. Gleichwohl hat er beschlossen, den Senat um Prüfung zu bitten, ob nach der vorgeschriebenen Ausreise der beiden Mädchen nicht doch eine so genannte Vorabzustimmung zur Visumserteilung möglich ist. Ob sich der Senat den Versagungsgründen der deutschen Botschaft in Ghana wird anschließen müssen oder nicht, mag die Prüfung ergeben. Wie auch immer sich der Senat zu entscheiden hat, ich bin mir sicher, dass er alle Aspekte des Falles gewissenhaft abwägen wird. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, zitieren Sie die Einschätzung der Beauftragten der Bundesregierung im Auswärtigen Amt. Nun wissen wir alle, dass dem Auswärtigen Amt ein Grüner vorsteht.
Da ist es wenig überraschend, dass die Beauftragte der Bundesregierung ebenfalls eine Grüne ist, nämlich Frau Claudia Roth. Um eines von vornherein klarzustellen: Die ideologisch gefärbten Äußerungen einer Grünen, so amtlich diese Äußerung auch verpackt sein mögen, sind als Maßstab für eine seriöse, verantwortungsvolle und eine an den Interessen der Bevölkerung orientierte Politik ungeeignet.
Im Übrigen fehlt Ihrem Antrag die Substanz. Sie wissen, dass sich Anfang der Neunzigerjahre nahezu alle im Bundestag vertretenen Parteien darauf verständigt haben, Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien zurückzuführen, sobald es die Umstände zulassen. Zum Ersten ist dieser Beschluss vernünftig und sinnvoll. In weiser Voraussicht haben die Verantwortlichen erkannt, dass die Menschen, nachdem sich die Unruhen gelegt haben, zum Aufbau ihrer Heimat dringender dort benötigt werden als hier. Zum Zweiten lassen die Umstände eine Rückkehr zu: Was die Abschiebungen nach Serbien-Montenegro angeht, so hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dorthin zurückzuführen, weil eine generelle Gefährdung ausgeschlossen ist.
Auch der SPD-Bundesinnenminister und seine SPDLänderkollegen tragen diesen Beschluss, wie Sie sicherlich wissen. Insofern gibt es keine Veranlassung, dass ausgerechnet Hamburg, das seine Politik an den Interessen der Bevölkerung ausrichtet, hier ausscheren und die Rückführung generell aussetzen sollte,
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B D
wenn auch nur vorübergehend.
Dass man sich über den Ausnahmefall unterhalten kann, nämlich dann, wenn zum Beispiel aufgrund Medikamentenmangels eine Lebensgefahr für den Petenten besteht, steht außer Frage. Aber das bezwecken Sie mit Ihrem Antrag überhaupt nicht, wenn man sich ihn genau ansieht. Allein die Existenz des IMK-Beschlusses belegt, wie unseriös Ihr Antrag ist. Für den Kosovo besteht bekanntermaßen eine Teilaussetzung der Rückführungen. Serben und Roma werden gemäß eines IMK-Beschlusses nicht in den Kosovo zurückgeführt, Kosovaren und andere sehr wohl. Auch hier bewegt sich Hamburg im Einklang mit den anderen Bundesländern. Auch in dieser Frage zeigt sich, wie unseriös Ihr Antrag ist.
Seit Beginn der Wahlperiode fordern Sie die Ausländerbehörde permanent auf, gegen geltende Regelungen zu verstoßen. Von mir aus können Sie damit weitermachen. Sie dürfen aber nicht erwarten, dass wir Sie dabei unterstützen.
Eine Rücküberweisung der im Antrag angeführten Eingaben an den Ausschuss wird es nicht geben. Die Eingaben waren nach Feststellung des Eingabenausschusses nicht abhilfefähig.
Im Übrigen stimmen wir Ihrem Antrag nicht zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine der bedeutendsten kriminalistischen Entwicklungen des 19. Jahrhunderts war die Daktyloskopie, das Fingerabdruckverfahren. Kein Mensch könnte sich heute vorstellen, dass irgendeine Ermittlungsbehörde der Welt bewusst und gewollt auf dieses Instrumentarium verzichten würde.
Eine der bedeutendsten und wichtigsten kriminalistischen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts ist die DNA-Analyse, also – kurz gesagt – die Möglichkeit, genetische Spuren des Täters mit genetischen Spuren Verdächtiger zu vergleichen.
Für den repressiven Bereich hat der Gesetzgeber reagiert. DNA-Analysen dürfen nahezu uneingeschränkt bei allen Spuren durchgeführt und sie dürfen mit dem DNAMaterial eines Beschuldigten verglichen werden. Das Vorliegen einer bestimmten Schwere oder eines bestimmten Delikts ist nicht erforderlich. Diese Maßnahme kann vielmehr nach einem Verbrechen genauso durchgeführt werden wie nach einer Sachbeschädigung.
Im präventiven Bereich haben wir diesen Fortschritt noch lange nicht erreicht. Das Einstellen genetischen Materials eines Beschuldigten in die DNA-Datei ist nur zulässig bei Verbrechen und bei bestimmten Vergehen wie beispielsweise Erpressung oder gefährlicher Körperverletzung.
Diesen Luxus werden wir uns nicht mehr lange leisten können. Die Bevölkerung erwartet von der Politik zu Recht, dass sie den Ermittlungsbehörden adäquate Instrumente an die Hand gibt, mit denen sie Straftaten aufklären können. Die Bevölkerung hat – wiederum zu Recht – kein Verständnis dafür, dass erhebliche Hürden für Maßnahmen aufgestellt werden, die vergleichsweise
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geringer Intensität sind, deren Eingriffsintensität nicht über der einer Fotografie liegt.
Dies gilt umso mehr, als dass bereits eine Reihe erheblicher Taten nur aufgrund des DNA-Materials von Beschuldigten in völlig anderen Verfahren aufgeklärt worden sind. Und dies gilt umso mehr, als dass ein unglaubliches Potenzial an Aufklärungsmöglichkeiten in künftigen Verfahren liegt.
Mit der Maßnahme der präventiven Einstellung in die DNA-Datei ist nichts Definitives verbunden. Sollte sich der Tatverdacht nicht erhärten oder wird jemand wegen eines Delikts freigesprochen, wird das zu präventiven Zwecken gespeicherte DNA-Datenmaterial selbstverständlich wieder gelöscht. So ist es bereits heute bei erkennungsdienstlichem Material – beispielsweise Porträtfotos oder Fingerabdrücken – üblich.
Früher oder später wird die deutsche Politik nicht umhinkommen, die Speichelprobe und damit die DNA-Analyse ähnlich der Abnahme von Fingerabdrücken und der Fertigung von Lichtbildern als Standardmaßnahme zu etablieren.
Voraussetzung für erkennungsdienstliche Maßnahmen, wie die Abnahme von Fingerabdrücken oder das Fertigen von Lichtbildern, ist das Erstellen einer individuellen kriminalistischen Negativprognose durch die Kriminalpolizei. Nichts anderes sollte erforderlich sein, um eine Speichelprobe im Rahmen einer solchen Identitätsbehandlung gleich mit anzuordnen.
Eine DNA-Analyse wäre also auch beim Herabsetzen der Eingriffsschwelle beim einmaligen oder auch mehrfachen Schwarzfahren überhaupt nicht möglich. Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Grunde eine niedrigschwellige Maßnahme wie eine Speichelprobe einen Richtervorbehalt vorsieht. Die Abnahme eines Porträtfotos weist mindestens eine gleiche Intensität auf und ist, wie geschildert, vernünftigerweise auch ohne Richtervorbehalt zulässig.
Als Landespolitik haben wir in dieser Frage nicht wesentlich mitzuentscheiden. Ich bin mir allerdings sicher, dass die bestehende gesetzliche Regelung innerhalb der nächsten zehn Jahre ausgeweitet werden wird und dass es hierzu überhaupt keine Alternative gibt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren von der SPD, Sie haben Ihren Redebeitrag kurz vor der Bürgerschaftssitzung angemeldet, obwohl Sie dies bereits am Montag hätten tun können. Die Zeit für die anderen Fraktionen, sich zu informieren und vorzubereiten, haben Sie damit bewusst kurz halten wollen.
Das halte ich nicht für den richtigen Umgang miteinander. Aber Sie offenbar.
Zur Sache selbst: Die Petentin ist Insassin der JVA Hahnöfersand. Sie haben es bereits angesprochen. Sie hat eine Vielzahl unterschiedlicher Umstände bemängelt. Das ist ihr gutes Recht. Die Kritik ist allerdings in allen Punkten unberechtigt und haltlos, wie der Eingabenausschuss festgestellt hat, so auch in dem hier vorgetragenen Punkt. Der Nachteinschluss ist bereits vor einiger Zeit von 21 Uhr auf 19 Uhr vorverlegt worden.
Dies hatte personelle und organisatorische Gründe.
Für das Personal beginnt die Nachtschicht üblicherweise um 19 Uhr. Ein späterer Nachteinschluss würde aufgrund der personellen Kapazitäten zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen, das nicht vertretbar wäre.
Es handelt sich hier um einen Abwägungsprozess zwischen einerseits der Sicherheit für die Bediensteten, den Bürgern dieser Stadt und den Insassinnen selbst und andererseits einer späteren Nachteinschlusszeit. Die Abwägung kann nur zugunsten der Sicherheit für alle ausfallen, denn schließlich sind unter den Insassinnen auch Frauen, die eine mehrjährige Haftstrafe im geschlossenen Vollzug abzusitzen haben. Von vornherein zu unterstellen, dass diese alle harmlos sind, halte ich für verfehlt.
Nein, im Moment nicht.
Im Übrigen gilt die 19-Uhr-Regelung seit geraumer Zeit auch für Männer. Eine Benachteiligung der Frauen würden wir selbstverständlich nicht hinnehmen. Da die Nachteinschlusszeit aber für alle gleich gilt, liegt ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nicht vor. Im Gegenteil. Dem Gleichheitsgrundsatz wird mit dieser Regelung in vollem Umfang Rechnung getragen.
Die 19-Uhr-Regelung halte ich insgesamt für angemessen und erforderlich. Einen kritikwürdigen Umstand vermag ich nicht zu erkennen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In mehreren deutschen Städten gab es in der Nacht zum 1. Mai wieder einmal Krawalle und Ausschreitungen. Urheber des Straßenterrors sind Chaoten, Linksautonome und Gewalttäter; also Menschen, die weder ein politisches noch sonst ein legitimes, politisches Anliegen vortragen, Menschen, denen es nur um eines geht: Randale, Verletzung und Zerstörung. Mit diesem Problem musste auch die Hamburger Polizei fertig werden und sie hat es mit Bravour getan.
Anstatt Gewalttäter und Chaoten zu hofieren, wie in Berlin geschehen, hat sich die Hamburger Polizei für eine offensive Polizeitaktik mit 1200 Beamten entschieden, eine Taktik, die voll und ganz aufging. Ob in Altona, auf der Reeperbahn oder am Hafenrand, die Polizei hat jeden Versuch einer Ausschreitung und jedes Auftreten des Gewaltpotenzials sofort und konsequent unterbunden. Sie hat entschlossen und richtig gehandelt. Sie hat Störer in Gewahrsam und Straftäter festgenommen. Die Polizei war gut vorbereitet und sie war den Chaoten und Krawallmachern immer einen Schritt voraus. Das hat sich bezahlt gemacht. Die Erfolgsbilanz kann sich sehen lassen: Keine angezündeten Fahrzeuge, keine geplünderten Geschäfte und, meine Damen und Herren, sage und schreibe null verletzte Polizeibeamte.
Vor dem 1. Mai rief die linke Szene zu einem „olympischen Wettbewerb der Ausschreitungen mit Berlin“ auf. Zum Ent
setzen der Chaoten und zur Freude aller rechtschaffenen Hamburger ging die Goldmedaille aber an die Hamburger Polizei. Von hier aus noch einmal herzlichen Dank an die eingesetzten Polizeibeamten.
Keinen Blumentopf, geschweige denn eine Medaille, konnte der Berliner Innensenator Körting gewinnen. Ganz im Gegenteil: Sein Verhalten war eine glatte Sechs. Vergleicht man beide Konzepte miteinander, ergibt sich folgendes Bild:
Anstatt sich wie in Hamburg auf die Erfahrung und Fachkompetenz der Polizei zu verlassen, mischte sich der Berliner Innensenator durch amateurhafte Vorstellungen und fehlgeleitete politisch-ideologische Entscheidungen
unmittelbar in die Polizeitaktik ein. Ein Fehler. Er hat durch sein Deeskalationskonzept, das darauf ausgerichtet war, Gewalttätern die Hand zu reichen und der Polizei Handlungsverbot zu erteilen, überhaupt erst für eine Eskalation gesorgt. Ein weiterer Fehler. Egal wie man das Konzept des rotroten Senates in Berlin nennen möchte, ob Deeskalation, Hilflosigkeit oder Einmischung, es war das falsche Konzept, ein Konzept, das bereits in der Vergangenheit mehr als einmal scheiterte und das verheerende Folgen hatte: Zerstörte Scheiben, angezündete Autos, geplünderte Supermärkte. Schlimmer noch: Die Zahl der verletzten Beamten in Berlin liegt bei 175. Das ist eine Steigerung von 75 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Als Krönung hat Herr Körting der Polizei auch noch den schwarzen Peter zugeschoben. Er behauptet, die Polizei sei nicht ausreichend vorbereitet gewesen. Nicht er sei durch seine Einmischung verantwortlich, sondern die Polizei. Eine Unverfrorenheit, die es bislang noch nicht gegeben hat.
Gerade aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre wäre es an der Zeit gewesen, das Deeskalationsprinzip gegenüber gewalttätigen Chaoten auf den Schrotthaufen der Geschichte zu werfen und nicht, es zu reanimieren.
Von solchen Zuständen sind wir in Hamburg zum Glück weit entfernt und es bleibt zu konstatieren, dass die Hamburger Polizei unter diesem Innensenator, unter Senator Schill, soviel Rückendeckung hat wie nie zuvor und dass diese Regierung den Hamburgern nicht nur Sicherheit verspricht, sondern ihnen diese auch gibt. – Vielen Dank.
Die Initiative „Jugend gegen Krieg“ meldete eine Demonstration gegen den Irak-Krieg an, die mit 20 000 Teilnehmern anfänglich friedlich verlief und mit schweren Ausschreitungen endete. Für viele Schüler hatten die Demonstration und die nachfolgenden Ausschreitungen offensichtlich „Event“-Charakter. Ich frage den Senat: Kann der Senat bestätigen, dass diese Initiative „Jugend gegen Krieg“ mit der trotzkistischen „Sozialistischen Alternative Voran“ interjection: (SAV) , die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, in Verbindung steht? Welcher Art sind diese Verbindungen?
Ist dem Senat bekannt, wie viele der festgenommenen beziehungsweise in Gewahrsam genommenen Schüler angetrunken waren?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Obwohl keine gesetzlichen Vorschriften existieren, die eine nächtliche Vollstreckung untersagen, ist es natürlich für keine Seite sonderlich angenehm, einer nächtlichen Vollstreckung beizuwohnen, weder für die Beamten, die die Abschiebung zu vollstrecken haben, noch für die betroffenen Ausreisepflichtigen.
Dennoch kann eine nächtliche Vollstreckung durchaus erforderlich sein, nämlich beispielsweise in den Fällen, in denen eine Abschiebung in den Morgenstunden oder zur Tageszeit nicht möglich ist.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Charterflug ins Heimatland, auf dessen Start die Behörde keinen Einfluss hat, zu früher Stunde anberaumt ist. Dies gilt im Übrigen nicht nur für Hamburg, sondern für alle Bundesländer.
Darüber hinaus ist uns der grundgesetzliche Schutz der Familie wichtig. Ein Auseinanderreißen einer Familie, um die Abschiebung nach Möglichkeit tagsüber durchführen zu können, ist nicht humaner als eine nächtliche Vollstreckung.
Dass die nächtlichen Vollstreckungen die absolute Ausnahme sind, wird aus der Drucksache 17/2040 deutlich. In weniger als 1 Prozent aller Fälle findet die Abschiebung nachts statt. Im Jahre 2002 gab es nur eine einzige Abschiebung dieser Art.
Das zeigt ganz deutlich, dass die Ausländerbehörde hier mit viel Fingerspitzengefühl und Einzelfallkenntnis vorgeht.
Nein, erlaube ich nicht.
Sie prüft jeden Einzelfall umfassend und sorgfältig und auch nur im Einzelfall, wenn es aus sachgerechten Grün
den angezeigt ist, bejaht sie eine nächtliche Vollstreckung. Abschiebungen finden zur Nachtzeit nicht regelhaft oder systematisch statt. Der von der Ausländerbehörde beschrittene Weg ist insofern der richtige.
Was die Gültigkeitsdauer der ausgestellten Duldung angeht, so ist hier zunächst zu sagen, dass die vierwöchige Gültigkeit einer Duldung der Regelfall ist. Das Ausstellen der Gültigkeit der Duldung bis zu dem Tag, an dem die Abschiebung geplant ist, verbietet sich allein schon aus dem Grunde, weil eine zwei- oder dreitägige Gültigkeitsdauer gewissermaßen ein sicheres Zeichen dafür sein kann, dass in zwei oder drei Tagen die Abschiebung geplant ist. Die Gefahr, dass einzelne oder sogar alle Familienmitglieder untertauchen, erhöht sich somit.
Darüber hinaus ist immer eine angemessene Zeitreserve sinnvoll und vernünftig, weil gerade im Hinblick auf Flugtermine Unwägbarkeiten und nicht absehbare Schwierigkeiten auftreten könnten. Auch der Behörde muss eine angemessene Planbarkeit zugestanden werden.
Für vollziehbar Ausreisepflichtige kommt eine Abschiebung keineswegs wie aus heiterem Himmel, sondern vielmehr müssen sie jederzeit mit einer solchen rechnen.
Nichtsdestoweniger stellen wir uns einer maßvollen – die Betonung liegt auf maßvollen – Absenkung der Gültigkeitsdauer einer Duldung nicht in den Weg, sofern hiermit die Vollstreckung nicht gefährdet wird. Das ist die Voraussetzung dafür.
Eines steht fest, der gesamte Vorgang ist von vorn bis hinten in jedem Detail rechtsstaatlich korrekt abgelaufen. An der Einhaltung und Durchsetzung von Recht und Gesetz dürften und sollten wir alle ein Interesse haben. Es ist zu durchsichtig, was die Triebfeder für dieses von Rotgrün inszenierte Theater ist. Es ist einzig und allein eine Verzweiflungstat angesichts einer erfreulich konsequenten und überaus erfolgreich Innenpolitik dieser Regierungskoalition. – Vielen Dank.
Die Übernahme Berliner Polizeibeamter in den Hamburger
Polizeidienst ist für den Personalbestand von fundamentaler Bedeutung. Ich frage daher den Senat: Wie viele Zusagen für die Übernahme in den Hamburger Polizeidienst hat der Senat denjenigen Polizeibeamten gemacht, die bei der Berliner Polizei nach ihrer Ausbildung nicht übernommen werden?
Herr Senator, welche Kosten kann Hamburg durch die Übernahme voll ausgebildeter Polizeibeamter sparen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Schlammschlacht, die Sie hier angezettelt haben, ist nicht nur unfair, sie ist auch eines Parlaments absolut unwürdig und beschämend.
Sie haben die Grundsätze des Parlamentarismus offensichtlich nicht verinnerlicht.
Frau Möller, Sie geben selbst zu, dass Sie die Unterlagen heute erhalten haben. Damit sagen Sie doch, dass Sie einen Wissensvorsprung haben, und das ist extrem unfair. Herr Dr. Freytag hatte das angesprochen.
Ich möchte zum Sachverhalt noch einiges sagen. Soweit ich mich daran erinnere, war die Person, die wir samt Familie abschieben wollten, erheblich straffällig geworden, ist hier eine Scheinehe eingegangen und zu einer Freiheitsstrafe von – soweit ich es erinnere...
Das haben Sie auch getan.
Nein, ich gestatte keine Zwischenfrage.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass die Eingaben anonym erfolgen und die Öffentlichkeit nicht erfährt, um wen es geht und worum es sich handelt.
Die Familie war seit langer, langer Zeit rechtskräftig...
Dann möchte ich als letzten Satz hinzufügen, dass das Verfahren, so wie es abgelaufen ist, rechtsstaatlich korrekt war. Ich kann Ihre Bedenken nicht nachvollziehen und nicht verstehen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Begriff Sicherheitskonferenzen für die Bezirksprojekte in Harburg und
Altona in der in der 16. Wahlperiode beschlossenen Form ist bei näherer Betrachtung eigentlich etwas hoch gegriffen. Wirkliche Sicherheit bringen sie nur in einem beschränkten Umfang.
Kein Mensch, der abends durch die genannten Stadtteile oder Bezirke geht, ist oder fühlt sich durch ein solches Forum in dem Maße sicherer, wie es uns die GAL glauben machen will.
Wirkliche Sicherheit bringen intelligente Konzepte und deren erfolgreiche Umsetzungen, wie sie die Leitung der Innenbehörde gegenwärtig praktiziert.
Dass hinter der Einrichtung der Sicherheitskonferenzen ein guter Wille und noble Absichten standen, steht für mich außer Frage. Dass die Sicherheitskonferenzen jedenfalls in der in der 16. Wahlperiode beschlossenen Form eine substanzielle kriminalpräventive Wirkung entfalten, ist eher die Ausnahme.
Denn den wenigen außerordentlich sinnvollen Veranstaltungen wie dem Sicherheitstraining für Mädchen in Heimfeld oder dem Projekt Zivilcourage stehen eine Vielzahl skurriler und artfremder Projekte wie eine historische Fotoausstellung, eine Malaktion im Treppenhaus bei Karstadt, Inline-Disco auf dem Parkdeck und Bemalung von Papierkörben gegenüber.
Es besteht, was die inhaltliche Gestaltung der Projekte durch die Träger der Maßnahmen anbelangt, jedenfalls Änderungsbedarf.
Der Grund, weshalb Sie eine klassische Anfrage in die Form eines Antrags gießen, hat sich uns nicht erschlossen. Wir lehnen Ihren Antrag daher ab. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Anbetracht der Tatsache, dass ich leider nur zwei Minuten zur Verfügung habe, muss ich mein Programm etwas zusammenstreichen; ich hätte gern noch etwas zu Herrn Seeland und Herrn Müller gesagt.
Als Kriminalbeamter, der über intensive Kontakte in jeden Dienstzweig verfügt, vermag ich zu beurteilen, was in der Polizei los ist und was nicht. Nach der Wahl im vergangenen September ging ein Jubelschrei, ein regelrechter Ruck durch die Polizei. Das Wahlergebnis war von einer großen Mehrheit der Hamburger Polizeibeamten erhofft und geradezu in Stoßgebeten herbeigesehnt worden. Die Stimmung in der Polizei ist gegenwärtig so gut wie nie zuvor.
Die Motivation ist so hoch wie seit 20 Jahren nicht mehr und ich will Ihnen auch sagen, warum das so ist:
Erstens: Die Polizeikommission hatte den Zweck, die Polizeibeamten zu verunsichern und zu demoralisieren; damit ist es jetzt vorbei. Wir haben die Polizeikommission abgeschafft. Wir haben dafür gesorgt, dass der Polizei endlich wieder das Vertrauen zukommt, das ihr zusteht. Die Hamburger Polizeibeamten merken, dass die Regierung und die Mehrheit des Parlaments endlich wieder uneingeschränkt und vorbehaltlos zu ihr stehen.
Zweitens: In nächster Zeit werden so viele Lehr- und Studiengruppen eingestellt wie seit langem nicht mehr. Das bedeutet, dass in drei Jahren – und natürlich auch in den darauffolgenden Jahren – beträchtlich mehr Polizeibeamte im Polizeidienst beschäftigt sein werden, als das jetzt der Fall ist. Das ist bitter notwendig und es ist ein wichtiges Signal sowohl an die Polizei als auch an die Bevölkerung.
Im übrigen sind erste Erfolge der Polizei zu verzeichnen. Im so wichtigen Bereich der Jugend- und Raubkriminalität liegt der Deliktrückgang sage und schreibe im zweistelligen Prozentbereich. Flankiert wird dieser Erfolg künftig durch die Wiedereinsetzung des LKA 433, der Dienststelle nämlich, die primär für die Bekämpfung der Kriminalität junger Gewalttäter zuständig ist. – Danke.