Protocol of the Session on May 7, 2003

(Robin Schenk Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

A C

B D

„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“

Herr Harder: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Ich wünsche Ihnen im Namen der Bürgerschaft eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre neuen Aufgaben. – Herzlichen Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf, Drucksache 17/2395: Wahl einer Deputierten oder eines Deputierten der Justizbehörde.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Justizbehörde – Drucksache 17/2395 –]

Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält bei dem Namen der vorgeschlagenen Person jeweils ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen ein Kreuz machen. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nunmehr Ihre Wahlentscheidung vor.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Ich schließe die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird jetzt ermittelt und Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt gegeben.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 35 auf, Drucksache 17/2545, ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Transparenz, Rechtmäßigkeit und Sachdienlichkeit von Personalauswahl und Personalentscheidungen des von CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP gestellten Senats, insbesondere der Justizbehörde, seit Beginn der laufenden Legislaturperiode.

[Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL: Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Transparenz, Rechtmäßigkeit und Sachdienlichkeit von Personalauswahl und Personalentscheidungen des von CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP gestellten Senats, insbesondere der Justizbehörde, seit Beginn der laufenden Legislaturperiode – Drucksache 17/2545 –]

Ich stelle fest, dass dieser Antrag mit dem nach Artikel 26 Absatz 1 Satz 1 der Hamburgischen Verfassung erforderlichen Quorum gestellt worden ist.

Wird das Wort gewünscht? – Der Abgeordnete Zuckerer bekommt es.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Die SPD-Fraktion beantragt heute einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Transparenz,

Ergebnis siehe Seite 2297 B.

Rechtmäßigkeit und Sachdienlichkeit der Personalentscheidungen des Hamburger Senats seit Beginn dieser Legislaturperiode. Anlass für diesen Antrag sind die Vorgänge in der Justizbehörde. Deshalb geht es dabei zunächst um einen Fall Kusch. Dieser Fall Kusch hat bereits eine mehrmonatige facettenreiche Geschichte und dennoch ist er nicht beendet.

(Vizepräsident Peter Paul Müller übernimmt den Vorsitz.)

Diese Geschichte begann in der Hamburger Presse. Es folgte eine Pressekonferenz des Senators und der aus unserer Sicht etwas zweifelhafte Höhepunkt war eine mehrstündige Anhörung im Rechtsausschuss, zweifelhaft deshalb, weil die Koalition die Führung eines Wortprotokolls verweigerte.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Hört, hört!)

Danach hatten wir eine kontroverse Parlamentsdebatte und nicht zuletzt ein Aktenvorlageersuchen und die Akteneinsicht. Über den Inhalt dieser Akten soll hier nicht geredet werden, das ist nicht zulässig. Insofern möchte ich aus Sicht meiner Fraktion nur zwei Anmerkungen machen.

Anscheinend sind erstens die von allen Fraktionen getragenen Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses der letzten Legislaturperiode ausgerechnet an der Justizbehörde vorbeigegangen,

(Rolf Kruse CDU: Eine sehr persönliche Meinung!)

jedenfalls sind sie nicht oder nur unvollständig umgesetzt worden. Dieser Tatbestand wiegt schwer, denn zweitens erlauben uns die vorgelegten Akten keine lückenlose, vollständige, transparente Rekonstruktion der fraglichen und umstrittenen Entscheidungen in dieser Behörde. Das ist nicht nur für die Opposition, sondern auch für ein hanseatisches Parlament in dieser Stadt nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Eine Aufklärung der acht bisher namentlich bekannten Fälle und auch anderer ist daher nur durch Zeugenbefragungen oder durch weitere Ermittlungen möglich. Diese Aufklärung halten wir für notwendig und wir halten sie für nicht verzichtbar und das ist einer der Gründe, warum wir diesen Untersuchungsausschuss beantragen.

(Rolf Kruse CDU: Und das ist Ihr gutes Recht!)

Ich möchte aufgrund der Debatte, die wir schon hatten, weitgehend darauf verzichten, mich mit den einzelnen Fällen nochmals hier auseinander zu setzen. Nur soviel: Herr Senator Kusch, es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten, die Vorgänge in der von Ihnen geführten Justizbehörde zu bewerten. Die erste Möglichkeit ist, man versucht in einem Anfall von Masochismus irgendwie zu glauben, dass das, was Sie gesagt haben, auch weitgehend wahr ist, auch wenn viele Fragen offen geblieben und die Akten lückenhaft sind.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Das ist eine Behauptung!)

Wenn man Ihnen aber glauben möchte oder würde, wie denn alles das, was bisher bekannt ist, einzuordnen ist, müsste man die vorliegenden Informationen all dieser Fälle als eine seltene Verkettung unglücklicher Umstände von Zufällen und – ich erlaube mir auch zu sagen – einigen bizarren Merkwürdigkeiten bewerten. Zum anderen kann man Ihr eigenes Handeln als Senator auch nur als eine Abfolge von Ungeschicklichkeiten, ziemlich zweifelhaften Verfahrensweisen, Verfahrensfehlern bis hin zu gerichtlich

(Erster Vizepräsident Berndt Röder)

festgestellten klaren Regelverstößen bei der Personalauswahl und bei Personalentscheidungen bezeichnen.

(Dr. Andrea Hilgers SPD: Genau!)

Dazu käme dann noch Ihr besonderer Führungsstil in einer sehr persönlichen Bandbreite von notorischem Misstrauen gegenüber Mitarbeitern, Arroganz und Machiavellismus.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Rolf Kruse CDU: Herr Zuckerer, ermitteln Sie doch erst mal!)

Zieht man dann nüchtern Bilanz – und ich vernachlässige das jetzt sogar und ich vernachlässige, dass wir unterschiedliche politische Auffassungen in der Rechtspolitik zwischen Regierung und SPD haben –, was ist dann zu sagen? Unsere Bilanz ist: Sie sind ein Senator mit wenig Fortune, Sie beherrschen das politische Handwerk und das administrative Handwerk nur mangelhaft. Kurz gesagt, selbst wenn man Ihnen glauben würde: Sie sind ein schlechter Senator.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Karl-Heinz Ehlers CDU: Wenn Sie das alles schon wissen, warum wollen Sie dann einen PUA?)

Das ist das Ergebnis, wenn man sich dazu zwingen würde, Ihnen zu glauben. Und damit sind wir bei der zweiten Möglichkeit. Es geht aber nicht nur um Glauben oder Nichtglauben, sondern es geht um eine Frage und die lautet: Wie ist die mangelnde Transparenz, die Tatsache, dass Ihre Personalentscheidungen nicht nachvollziehbar sind,

(Rolf Kruse CDU: Wie kommen Sie darauf?)

zu bewerten, wenn man den Zufall aus dem Spiel lässt oder wenn man Ungeschicklichkeiten aus dem Spiel lässt? Was ist denn, wenn man einfach davon ausgeht, dass Sie ein Senator sind, der zweckbestimmt und zielgerichtet handelt, was sowohl Ihr Recht wie Ihre Pflicht ist. Was ist dann? Wie soll man dann zum Beispiel die Besetzung der Abteilungsleitung für soziale Dienste bewerten, die unplausible Stellenausschreibung, die Rolle Ihres Büroleiters, anscheinend eine Art parallele Behördenleitung, die zeitlich ungeklärten, aber offensichtlich unterhaltsamen Kaffeetreffen, die Interventionen von außen, die erfolgte Konkurrentenklage, in der Ihre Entscheidung aufgehoben wird?

(Michael Neumann SPD: Das gibt es in der Innen- behörde auch!)

Wenn man das alles zielbestimmtem Handeln zurechnet, dann sind die Grauzonen und die Lücken sowie die bereits bekannten Regelverstöße, vor denen wir stehen, die Konsequenz eines vorsätzlichen Handelns und dann folgt daraus logisch, dass sich schwerwiegende Verdachtsmomente ergeben.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Und diese Verdachtsmomente lassen sich auch benennen und sie müssen benannt werden. Es geht um den Versuch der Beeinflussung eines Senators bei einer Personalentscheidung oder, umgekehrt, um den Versuch der Beeinflussung eines Journalisten durch eine Personalentscheidung. Es geht um den Verdacht der versuchten Ämterpatronage aufgrund parteipolitischer oder anderer sachwidriger Ziele.

(Rolf Harlinghausen CDU: Wenn Sie die Rede vor ein paar Jahren gehalten hätten, wäre sie ganz gut gewesen!)

Es geht um Begünstigungen, es geht um sachwidrige unzulässige Beeinflussung von Mitarbeitern bis hin zum Verdacht des Mobbings. Es geht schließlich um den Verdacht von weiteren Rechts- und Regelverstößen bei anderen personalpolitischen Entscheidungen.

(Rolf Kruse CDU: Was Sie glauben!)

Diese Verdachtsmomente gilt es aufzuklären. Ich verzichte auf eine Bewertung in ihrer Summe, aber sie aufzuklären ist die Pflicht der Opposition und deshalb beantragen wir diesen Untersuchungsausschuss.

(Beifall bei der SPD und der GAL)