Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes ist das eine große Lücke, die wir nun – wie der Bund – in Hamburg schließen werden.
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz erfordert weiterhin eine Änderung des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Der Bund hat jetzt auch die so genannten lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen in sein Sicherheitsüberprüfungsgesetz übernommen. Aus diesem Grunde wird im Hamburger Sicherheitsüberprüfungsgesetz der Begriff der „lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen“ der Definition des Bundesgesetzes angepasst, um auf gleicher Grundlage zusammenarbeiten zu können. Der Bund wird zu diesen lebens- und verteidigungswichtigen Einrichtungen eine Rechtsverordnung erlassen, die insbesondere Auswirkungen auf den Wirtschaftsschutz im Verfassungsschutzbereich auch in Hamburg haben wird.
Meine Damen und Herren von der SPD! Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist erst in zwei Bundesländern, und zwar in Thüringen und Hessen, umgesetzt worden. Damit befindet sich Hamburg durch die Einbringung des heutigen Gesetzesentwurfs in die Bürgerschaft mit im Spitzenbereich der Länder, die dieses Gesetz umsetzen.
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Michael Neumann SPD: Weil wir Druck gemacht haben!)
Wenn es hier nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt, werden wir in Hamburg eine ähnlich sichere Gesetzeslage schaffen können wie bereits in den genannten Bundesländern. Sie sollten sich im Interesse der Sicherheit in Deutschland an die SPD-regierten Länder wenden, damit diese jetzt auch entsprechend handeln und unserem Beispiel folgen.
Herr Neumann, Sie hatten einen eigenen Entwurf angekündigt. Wir haben die letzten Wochen vergeblich darauf
(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP – Michael Neumann SPD: Wenn diese Ankündigung dazu geführt hat, dass Sie arbeiten, war es das richtige Mittel!)
Das Terrorismusbekämpfungsgesetz hat Beifall, aber auch Kritik ausgelöst. Ich will hierzu zwei Punkte aufgreifen. Zum einen ist es der Vorwurf der Verletzung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Verfassungsschutz und zum anderen die Kritik, dem Verfassungsschutz würden nunmehr unkontrollierbare Befugnisse gegeben. Beide Vorhalte stimmen nicht und zeigen nur, dass immer noch nicht alle, die sich äußern, den Schutz der möglichen Opfer vor terroristischen Anschläge in den Mittelpunkt stellen, sondern mehr oder ausschließlich auf die Rechtssicherung für Täter abstellen.
Das im Hamburgischen Verfassungsschutzgesetz normierte Trennungsgebot ist durch die zusätzlichen Befugnisse überhaupt nicht berührt. Das leuchtet mittlerweile auch dem Letzten ein. Das Landesamt für Verfassungsschutz wird weder einer polizeilichen Dienststelle angegliedert, noch erhält das Landesamt polizeiliche Befugnisse. Es erhält auch nicht die Befugnis, die Polizei um Amtshilfe bei Maßnahmen zu ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist.
Das Landesamt hat völlig eigenständige Befugnisse und braucht daher die Polizei um nichts zu bitten. Diese Befugnisse werden entsprechend der Aufgabenbearbeitung im strafrechtlichen und strafprozessualen Vorfeld ausgeübt, ein Gebiet, in dem die Polizei gar nicht tätig wird.
Die neuen Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz unterliegen der besonderen parlamentarischen Kontrolle. Bei den Auskünften an die Post- und Telekommunikationsdienste ist ein ähnliches Verfahren wie nach dem G10-Gesetz vorgesehen. Das heißt, bevor das Landesamt für Verfassungsschutz überhaupt Auskünfte einholen darf, ist die G10-Kommission zu beteiligen. Nur bei Gefahr im Verzuge dürfen die Auskünfte vorher eingeholt werden. Es ist aber dann unverzüglich die Genehmigung der Kommission einzuholen. Die Auskünfte bei den Banken, Kreditinstituten und bei den Luftverkehrsunternehmen unterliegen der Kontrolle des parlamentarischen Kontrollausschusses, der von solchen Maßnahmen zu unterrichten ist. Der wohnungstechnische Eingriff nach Artikel 13 Grundgesetz erfordert eine richterliche Anordnung.
Von Bedeutung ist auch die Befristung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes und damit auch der entsprechenden Vorschriften des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Das Landesamt für Verfassungsschutz wird verpflichtet, nicht nur den parlamentarischen Kontrollausschuss der Bürgerschaft regelmäßig zu unterrichten, sondern auch das entsprechende Gremium des Bundes. Auf der Basis dieser Berichterstattung findet eine Evaluierung statt, damit nach Ablauf von fünf Jahren – also im Jahre 2007 – entschieden werden kann, ob diese neuen Befugnisse beibehalten werden sollen oder nicht.
Insgesamt gesehen liegt ein Gesetzentwurf vor, der dazu beitragen wird, die Sicherheit zunächst schrittweise zu erhöhen. Deswegen bitte ich Sie, diesem Gesetz zügig zuzustimmen. – Danke schön.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 17/1403 federführend an den Rechtausschuss und mitberatend an den Innenausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Die Drucksache ist somit einstimmig überwiesen.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 40, 41 und 47: Berichte des Sozialausschusses zum Thema „Älter werden in Hamburg“ und Antrag der SPD-Fraktion zur Zuzahlung bei der Seniorenkarte des HVV in den Sperrzeiten.
[Bericht des Sozialausschusses über die Drucksachen 17/805: Älter werden in Hamburg (I): Angebote und Engagement (Große Anfrage der SPD) 17/806: Älter werden in Hamburg (II): Infrastruktur und Barrierefreiheit (Große Anfrage der SPD) – Drucksache 17/1331 –]
[Bericht des Sozialausschusses über die Drucksache 17/807: Älter werden in Hamburg (III): Pflege – Anspruch auf Qualität (Große Anfrage der SPD) – Drucksache 17/1386 –]
[Antrag der Fraktion der SPD: Zuzahlung bei der Seniorenkarte des HVV in den Sperrzeiten – Drucksache 17/1277 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ganz nach dem Motto des CDU-Bundeswahlkampfes: Nach sechzehnjähriger schwarz-gelber Versäumnisse besinnt sich die CDU auf den verbalen Ausdruck „Zeit für Taten“. Fürwahr, Zeit für Taten.
Im Berufsleben hat man 100 Tage und 100 Tage gelten auch für diesen Senat, um sich ordentlich einzuarbeiten.
Die Behandlung der Großen Anfrage im Ausschuss, die wir hier besprechen, war aber ein beredtes Beispiel, die diesem Anspruch nicht gerecht wird. Der Senat schmückt sich im Ausschuss wie hier im Plenum mit Erfolgen des Vorgängersenats, ignoriert Anregungen und Initiativen der Opposition und macht daraus Berichtsersuchen. Herausgekommen sind bisher nichts als nur Sprechblasen.
(Beifall bei Dr. Andrea Hilgers und Petra Brinkmann, beide SPD – Dr. Wieland Schinnenburg FDP: Das war ein ganz trockener Witz!)
Sie lassen sogar Berichtsersuchen aus der vergangenen Legislaturperiode schleifen, fällig zum 31. Dezember 2001 bis zum Jahre 2004, und demonstrieren so offen Tatenlosigkeit.
Weitere Beispiele dazu. Zur Grundsicherung. Zum Thema Altersarmut zeigt die Antwort des Senats in gegensätzlicher Tendenz vergangener Entwicklungen eine wachsende Zahl Sozialhilfeempfänger im Rentenalter. Sie ignorieren, dass mit dem Wegfall des Rückgriffs auf die Kinder der Grund für die verschämte Altersarmut entfällt und somit die Zahl noch weiter steigen würde. Trotzdem wird dafür, Frau Senatorin, mit der Begründung originärer Sozialhilfeeinsparung und Bundeszuschüsse im Haushalt 2003 kein Geld eingestellt. Obwohl Sie im Haushaltsplan von
einer zurückgehenden Zahl von Sozialhilfeempfängern ausgehen, Herr Schira, gehen Sie in ihrer Presseerklärung im September dieses Jahres insgesamt von einer weiter steigenden Zahl von Sozialhilfeempfängern seit Beginn dieses Jahres aus. Sie bestätigen im Sozialausschuss die Aussage und folgen im vorauseilenden Gehorsam Ihrem Parteitagsbeschluss.
Ich unterstelle, Sie schönen Ihren Haushaltsentwurf 2003 auf dem Rücken dieser alten Menschen. Mit Verlaub, Herr Schira, Ihre Äußerungen in der Presse, wenn sie richtig sind, sind aus meiner Sicht an Zynismus nicht zu übertreffen und ein Schlag ins Gesicht der Frauen, die Ihrem Familienleitbild entsprechen, und machen deutlich, in welche Gefahr Sie die 325-Euro-Job-Kräfte bringen. Nach Ihrer Aussage würde das bedeuten: Nichts eingezahlt und im Alter Almosenempfänger.
Zum Thema Rentenberatungsstellen. Sie sind mit dem Anspruch der bürgernahen Verwaltung angetreten. Ihre Antwort in der Großen Anfrage ist aber aus meiner Sicht kaltschnäuzig. Es ist vorgesehen, die Aufgaben künftig in einer zentralen bezirklichen Rentenberatungsstelle wahrnehmen zu lassen. Sie setzen im Ausschuss mit der Aussage, dieses habe für Sie, Frau Senatorin, keinen herausragenden Stellenwert, aus meiner Sicht noch einen obendrauf, ganz abgesehen von der Zentralisierung der Beratungsstelle für Körperbehinderte.
Ihre Sparpolitik geht damit zulasten der Rentnerinnen, der nicht Mobilen und der Schwachen in unserer Gesellschaft.
Zum Landesgleichstellungsgesetz. Während GAL und SPD einen Gesetzentwurf und ein Eckpunktepapier vorgelegt haben, nimmt der Senat das Thema so unwichtig wie im Übrigen beim Abstimmungsverhalten im Bundesrat. Nicht teilgenommen, muss die Senatsseite kleinlaut in der Anfrage eingestehen. So verhält sich auch die Koalition im Wirtschaftsausschuss, verzögert eine inhaltliche Diskussion unter Androhung der Ablehnung und vertagt getreu dem Motto ihrer Art von Taten sechzehnjähriger Versäumnisse, gespickt mit Denk- und Aussitzpausen.
Zur Imagekampagne für Pflegekräfte. Im Mai haben wir den Senat in dieser Großen Anfrage gefragt, ob er sich an der Imagekampagne des Diakonischen Werks beteiligen wird. Die Antwort ist schlicht: Das Diakonische Werk ist nicht an uns herangetreten. Und das, obwohl im Mai Pilotberatungsprojekte begonnen haben und offensichtlich so ein wichtiger Freier Träger nicht daran beteiligt wird.
Bei der Ausschusssitzung nimmt der Senat zwar unseren Hinweis auf das Job-AQTIV-Gesetz und die so genannte Job-Rotation auf und kündigt immerhin einen Antrag im Sinne der Image-Kampagne an. Einen Monat später, am 16. Juni, folgt tatsächlich eine Aufforderung zur ImageKampagne. Der SPD-Zusatzantrag – jetzt hören Sie genau zu –, Qualifizierungskampagne für Pflegekräfte, wird aber im Parlament abgelehnt.
Am 2. September preisen Sie, Frau Senatorin, in Ihrer Presseerklärung eine vom Europäischen Sozialfonds geför
derte Hamburger Qualifizierungsoffensive in der Altenpflege an. So weit Ihr Umgang mit der Opposition. Dann loben Sie gleichzeitig ein ausführliches, praxisorientiertes Ausbilderhandbuch. Richtig, das ist aber nur vor dem Hintergrund zu erklären, weil in Hamburg die Pflege des Berufsbildes bereits weit fortgeschritten war. Hier geht der Dank insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Behörde für Soziales und Familie und nicht an die Politik.