Protocol of the Session on June 12, 2002

Lassen Sie mich zum Schluss die Befürchtung aussprechen, dass es voraussichtlich in wenigen Wochen oder Monaten einen neuen Skandal geben wird, weil mit Nitrofuran belastetes Geflügelfleisch beispielsweise aus Thailand oder Brasilien importiert wird.

(Anja Hajduk GAL: Was ist dann die Ursache?)

Wir wissen schon jetzt, dass solches Fleisch auf dem Weg nach Deutschland ist. Wenn die Bundesregierung die Importkontrolle zusammen mit den Ländern nicht besser organisiert und den Verbraucher nicht wirksamer vor solchen Importen schützen kann, dann werden wir hier bald über den nächsten Skandal reden müssen. – Danke.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat Herr Senator Rehaag.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns offensichtlich im Hause alle einig, dass Nitrofen im Futter und in Lebensmitteln ein ernsthaftes Risiko ist. Wir sind uns auch einig, dass wir alle effektiven Verbraucherschutz wollen, dass

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sich die Ernsthaftigkeit dieser Absicht aber immer erst in der konkreten Situation beweist.

Verbraucher zu schützen, bedeutet zu handeln statt zu reden.

(Michael Neumann SPD: Sie regieren, machen Sie was!)

Herr Neumann, hören Sie doch zu und reden Sie nicht von Anfang an dazwischen.

Gehandelt haben wir, sobald wir über das Risiko informiert waren. Unsere Anstrengungen sind gleichermaßen darauf ausgerichtet,

erstens retrospektiv – also rückverfolgend – zu überprüfen, ob bereits in den vergangenen Monaten das Problem Nitrofenbelastung in Hamburg erkennbar gewesen ist,

zweitens akut die Hinweise von Bundes- und anderen Landesbehörden, die uns täglich erreichen, aufzugreifen und möglicherweise betroffene Fleischpartien umgehend zu beproben,

drittens prophylaktisch – also vorbeugend – tätig zu werden, indem wir die Verbraucher nicht erst bei definitiven Nitrofenbefunden, sondern auch bei konkretem Gefahrenverdacht umgehend informieren.

Zum ersten Punkt. Unser Hygiene-Institut hat die Analysenergebnisse der letzten zwei Jahre unverzüglich nochmals daraufhin überprüft, in welchem Umfang Nitrofenrückstände gefunden wurden. In sämtlichen Proben aus den letzten zwei Jahren, die zu unterschiedlichen Zwecken durchgeführt worden waren, ist Nitrofen nicht nachgewiesen worden.

Die Aussagen, die in den letzten Tagen verschiedentlich der Presse zu entnehmen waren, Nitrofen und andere verbotene Stoffe würden heutzutage nicht mehr routinemäßig untersucht, ist so also nicht zutreffend.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Bei den Testverfahren, die im Hygiene-Institut Hamburg als Standardmethode angewendet werden, ist Nitrofen im Prüfspektrum weiterhin enthalten. Rückstände würden somit in jedem Fall bei der Analyse rechtzeitig angezeigt und bemerkt.

Zum zweiten Punkt: Wir haben unverzüglich in den Hamburger Futtermittelwerken und den uns bekannten ÖkoGeflügel-Haltungen kontrolliert, ob Futter von „GS agri“ beziehungsweise aus der mittlerweile berüchtigten Lagerhalle in Malchin bezogen worden waren. Dies war nachweislich nicht der Fall. Trotzdem haben wir im Handel vorsorglich zehn und bei landwirtschaftlichen Betrieben sechs Futtermittelproben entnommen und getestet. Die Ergebnisse sind bislang allesamt negativ.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Was die Lebensmittel angeht, so haben wir aus Niedersachsen am 2. Juni 2002 – also am Sonntag vergangener Woche – den Hinweis erhalten, dass von einer betroffenen Firma Lieferungen auch an Hamburger Unternehmen gegangen seien. Die Firma in Niedersachsen hatte Geflügelfleisch geliefert, das zum Teil aus Geflügelhaltungen stammte, die möglicherweise belastetes Futter erhalten hatten. Danach war also offen, ob tatsächlich eine Belastung gegeben war. Die Ermittlungen haben Folgendes ergeben:

Insgesamt sind seit Oktober 2001 circa 2 Tonnen Geflügelfleisch nach Hamburg geliefert worden, davon bis Ende Oktober 1,6 Tonnen gefrorenes Geflügelfleisch, und zwar bestellt und gezielt für eine Öko-Aktion des Studentenwerks. Sie sind überwiegend verbraucht. In einer aus Restbeständen gezogenen Probe war Nitrofen definitiv nicht nachweisbar.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Insoweit können wir im Falle des Studentenwerks beziehungsweise der Mensa – so ging es durch die Presse, dass Studenten nitrofenbelastetes Fleisch essen würden – Entwarnung geben.

Weitere Untersuchungen sind bei kleinen Mengen Frischfleisch, das an Party- und Gastronomieserviceunternehmen geliefert wurde, vorgenommen worden. Hier konnte in zwei Proben Nitrofen nachgewiesen werden.

(Christian Maaß GAL: Welche?)

Dieses frische Putenfleisch war jedoch bereits zwischenzeitlich von einer Rückrufaktion betroffen – deswegen werden und müssen die Namen auch nicht genannt werden –, sodass keine Fleischmengen mehr im Verkehr sind.

Einen weiteren positiven Befund hat das Hygiene-Institut bei einer Partie Geflügelsalami festgestellt, die mit dem betreffenden Geflügelfleisch hergestellt wurde und noch nicht ausgereift ist. Diese Partie Geflügelsalami wurde komplett sichergestellt und ist nicht in den Handel gelangt.

Darüber hinaus haben wir den Skandal zum Anlass genommen, in einer Schwerpunktaktion gezielt Öko-Lebensmittel, insbesondere solche, die in Hamburg erzeugt sind, auf unerlaubte Rückstände zu untersuchen. Erste Ergebnisse liegen vor von Eiern, die in vier Fällen von Erzeugern beziehungsweise in einem Fall aus dem Handel stammen, sowie von drei Proben Putenfleisch, die ebenfalls aus dem Handel stammen. Die Ergebnisse sind allesamt negativ. Es konnte also keine Nitrofenbelastung nachgewiesen werden.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Gestern erreichte uns vom Umweltministerium in Kiel die Nachricht, dass Fleisch von zwei positiv untersuchten Schlachtschweinen auch in 20 Hamburger Bio-Läden gelangt ist. Auf die Selbstanzeige – ich betone Selbstanzeige – des betroffenen Landwirts hin war bereits am Sonntag von Schleswig-Holstein eine Rückrufaktion veranlasst worden. Diese nur auf den Einzelhandel gerichtete Aktion war und ist uns aber zu wenig gewesen. Da noch Schweinefleisch – also Grillwürste und Frischfleisch –, das in den betroffenen Geschäften gekauft wurde, in Hamburger Haushalten vorhanden sein kann, haben wir sowohl auf der Fachebene als auch auf der politischen Ebene die erforderlichen Abstimmungen mit Schleswig-Holstein vorgenommen und sodann gestern Abend umgehend durch Pressemitteilungen die infrage kommenden Geschäfte bekannt gemacht. Die Liste der Einzelhändler ist in der Pressestelle der Behörde für Umwelt und Gesundheit und in der Verbraucher-Zentrale erhältlich und auch auf den Internetseiten meiner Behörde veröffentlicht worden.

Mittlerweile wissen wir, dass alle betroffenen Geschäfte von der Rückrufaktion erreicht wurden. Kontrollen der bezirklichen Dienststellen hier in Hamburg haben ergeben, dass keine verdächtigen Fleischerzeugnisse mehr in den Läden vorhanden sind.

(Senator Peter Rehaag)

Meine Damen und Herren! Sie erkennen, dass wir gehandelt haben, und ich versichere Ihnen, dass wir dort, wo es nötig ist, auch weiter konsequent handeln werden.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Das aktuelle Krisenmanagement und das aktuelle Beispiel zeigen, dass das Krisenmanagement trotz der hohen Streuung der verdächtigen Waren über den Einzelhandel durchaus funktioniert. Hierbei müssen wir alles Erdenkliche tun, um die für den Verbraucher notwendige Transparenz herzustellen. Dies ist keine Frage. Das bedeutet, dass wir auch in denjenigen Fällen, in denen nicht durchweg von einer konkreten Gefahr ausgegangen werden kann und daher eine gezielte Produktwarnung rechtlich unzulässig wäre, zumindest eine eindeutige Empfehlung an die Verbraucher formulieren und hierzu alle Möglichkeiten moderner Kommunikation und Medien nutzen, um die Verbraucher – so, wie gestern Abend geschehen – zu erreichen.

Das, was weder uns in der Politik noch den Verbraucher in einer solchen Situation nützt, ist hektischer Aktionismus und das Herbeireden von Gefahren, für die es nachweislich keinen Anhaltspunkt gibt.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Verantwortliche Politik zum Schutze der Verbraucher heißt für mich zweierlei: Es heißt zum einen, vollständig und zügig den Sachverhalt aufzuklären, keinen Aspekt zu übersehen und sorgfältig und gewissenhaft die Faktenlage zu bewerten. Das heißt zweitens, den Sachverhalt offen zu legen und den Verbraucher umgehend und umfassend aufzuklären. Das bedeutet, ohne Zeitverzögerungen eindeutige, klare und verständliche Informationen an die Verbraucher zu geben, um keine Verunsicherungen aufkommen zu lassen. All dies tun wir hier im akuten und konkreten Fall.

Da im Zusammenhang mit den Nitrofenbelastungen immer wieder das Stichwort, wie auch heute in der Debatte mehrmals angekündigt, Verbraucherinformationsgesetz fällt, möchte ich hierzu Folgendes anmerken:

Die Initiative – und das betone ich – zu einem Verbraucherinformationsgesetz ist anfangs kein Vorhaben des Bundes gewesen, sondern geht auf Beschlüsse der Fachministerkonferenzen der Länder und des Bundesrats zurück. Hamburg hat hieran von Anfang an aktiv mitgewirkt. So hat die 74. Gesundheitsministerkonferenz auf Antrag Hamburgs im Juni 2001 – Herr Neumann, das wollten Sie hören, 2001 –

(Michael Neumann SPD: Waren Sie da schon Senator?)

einstimmig den Bund aufgefordert, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Diese Länderinitiative verfolgte das Ziel, die Lebensmittelaufsichtsbehörden zu ermächtigen, die Öffentlichkeit unter bestimmten Voraussetzungen und ohne Vorliegen eines konkreten Gefahrentatbestandes zu informieren. Das, was die Bundesregierung als Gesetzentwurf abgeliefert hat und zwischenzeitlich mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag auch hat beschließen lassen, entspricht nur hinsichtlich dieser anlassbezogenen Verbraucherinformation den Vorstellungen der Länder. Die weitergehenden Länderanforderungen zu den Auskunftsansprüchen der Verbrau

cher gegenüber den Behörden sind von Frau Künast nur sehr unzureichend umgesetzt worden und den Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen hat sie überhaupt nicht in ihre Vorlage übernommen, denn den hat sie bei ihrem Koalitionspartner nicht mehr durchbekommen.

(Jenspeter Rosenfeldt SPD: Das ist doch der CDU zu weit gegangen!)

Wenn man die legitimen Erwartungen der Verbraucher an verbesserte Verbraucherinformationen ernst nimmt, dann muss man den Anwendungsbereich nicht nur, wie hier geschehen, auf das Lebensmittelrecht begrenzen, sondern muss, wie gerade die Vorgänge in Malchin gezeigt haben, den Gedanken „from stable to table“ Rechnung tragen. Dies bedeutet gleichermaßen, Sachverhalte aus dem Futtermittelrecht und anderen einschlägigen Rechtsgebieten in die Verbraucherinformation einzubeziehen. Die Ablehnung des Künast-Entwurfs ist keine Blockade, sondern die klare Botschaft, dass hier noch erheblich nachgearbeitet und nachgebessert werden muss.

(Petra Brinkmann SPD: Hätten Sie es doch geleis- tet!)

Das ist durchaus ein legitimer Anspruch, den man weiterverfolgen kann. Man muss nicht bei einer konkreten Sachlage, die wir in einem solchen Skandal haben, alles abwinken, was jetzt noch aus Berlin kommt. – Vielen Dank.