Protocol of the Session on May 29, 2002

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Rumpf.

(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Liberale Familien- häuser!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Möller, Familienhäuser sind vielleicht für Sie banal, für die Leute, die sie brauchen, bestimmt nicht.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Andererseits finde ich es schon erfreulich, dass wir nach so langjähriger strittiger Debatte jetzt einen solchen Konsens haben. Das hätten wir doch im Grunde genommen auch schon vor 20 Jahren haben können, wenn diese Seite damals zugestimmt hätte.

(Bernd Reinert CDU: Eben! – Elke Thomas CDU: Das ist wahr!)

Neugraben-Fischbek 15 ist ein wenig Teil meiner eigenen politischen Sozialisation gewesen. Als ich 1995 nach Ham

burg kam, waren in Hamburg in der aktuellen kommunalpolitischen Debatte zwei Themen besonders vorrangig, einmal die Hafenerweiterung Altenwerder und zum anderen NF 15. 7500 Wohneinheiten standen damals in der Planung; nicht das, wovon wir jetzt reden. Obwohl Herr Dr. Bialas, ehemaliger Bausenator der FDP, bereits Ende der Siebzigerjahre die Bereitstellung für den Bau von Einfamilien- und Reihenhäusern gefordert hat, um auch der damals bereits stattfindenden Abwanderung von Familien entgegenzuwirken. Seitdem ist 25 Jahre nichts passiert, während in Niedersachsen die Neubaugebiete wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Im Grunde ist ganz Neu Wulmstorf in dieser Zeit entstanden und die Leute sind dort hingezogen. Das war das Ergebnis rotgrüner Stadtplanungspolitik.

(Beifall bei der CDU und der Partei Rechtsstaat- licher Offensive – Dr. Willfried Maier GAL: Die Stadtbaupolitik war damals rot!)

Okay, roter Stadtplanungspolitik; jeder ziehe sich den Schuh an, der ihm passt.

In der Debatte, die dann vor sieben, acht Jahren stattfand, hat die FDP ihre Position im Grunde beibehalten; nicht wegen des Vogels – ich komme jetzt auf die dort vielleicht heimische Vogelwelt –, sondern wegen der grundsätzlichen Ablehnung der Schaffung neuer Wohnsilos. Dies geschah insbesondere ohne Berücksichtigung der Anforderung eines solchen Projektes an die lokale Infrastruktur, wie Verkehrswege, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten et cetera, mit der daraus folgenden weiteren nachteiligen Auswirkung auf den gesamten Süderelberaum, was wiederum zur Abwanderung insbesondere junger Familien ins Umland geführt hätte.

Wir werden deswegen mit unserer Neuplanung den jungen Familien im Süderelberaum eine Chance geben, damit sie das, was sie wollen – das ist so eine Art Leitmotiv bei mir, nämlich ein Häuschen zum Drumherumlaufen –, auch innerhalb der Grenzen Hamburgs finden. Wir werden eine Planung realisieren, die die wertvolle Natur dieses Raumes respektiert; kein Problem. Wir brauchen dazu auch keine kleinen Zäune – damit die Katzen nicht hinüberlaufen, sondern das machen wir anders –, damit zwecks Sicherung der eigenen Attraktivität durch Bereitstellung erforderlicher Infrastrukturkonzepte auch die Attraktivität der umliegenden Wohngebiete nicht bedroht oder zerstört wird.

Wachsende Stadt heißt nicht quantitatives Wachstum um jeden Preis, sondern qualitatives Wachstum mit Augenmaß und Verstand. Deswegen bitte ich Sie, diesem Antrag – ich nenne ihn jetzt einfach „NF siebeneinhalb“ – zuzustimmen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stehr.

(Barbara Duden SPD: Gibt es noch etwas Nichtge- sagtes?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Quast, Sie haben zu diesem alten Bebauungsplan NF 15 gesagt, es ginge darum, schnell Bedarfe zu decken. Ich denke, dass das zu dem Zeitpunkt, als dieser Plan beschlossen wurde, gar nicht mehr richtig gewesen ist. Er war richtig in den Sechzigerjahren, als wir gemeinsam große Bebauungsprojekte einstimmig be

(Antje Möller GAL)

schlossen haben. Dies war schon zu dem Zeitpunkt nicht mehr richtig, als Kirchdorf-Süd beschlossen wurde. Folgerichtig haben Sie dafür unsere Unterstützung auch nicht bekommen.

Ich erinnere an den Leerstand im Harburg-Karree, den wir kannten, als wir dies alles diskutiert und beraten haben. Die Kritik an dem Plan hat mein Kollege Karl-Heinz Ehlers hier bereits inhaltlich schon deutlich genannt. Es ist vernünftig gewesen, diesen Plan so, in der Form, nicht zu realisieren. Wir kritisieren aber die lange Eiszeit. Es war hochgradig unvernünftig, die so gewonnene Zeit nicht zu nutzen. Diese vergeudete Zeit müssen wir jetzt wieder einholen.

Kritik an dem Plan – das ist hier schon ausgeführt worden – hat auch der Rechnungshof geübt und auf die jährliche Zinslast von 3,7 Millionen Euro hingewiesen. Wir müssen diese eingesetzten Gelder nutzen. Deshalb ist die Neuplanung wichtig, notwendig und vernünftig.

Eine Bemerkung kann ich mir dennoch nicht verkneifen. Auf der Grundlage des am 28. Mai 1997 beschlossenen Bebauungsplans, Drucksache 15/6073, war der SAGA – noch in der Amtszeit des Voscherau-Senats – am 17. September 1997 eine Baugenehmigung erteilt worden. Man höre und staune, vier Tage vor der Bürgerschaftswahl.

(Ingrid Cords SPD: Na und?)

Die Genehmigung wurde, vermutlich gut in Filz verpackt, am 19. September 1999 zugestellt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Diese Genehmigung wurde bei der Besprechung der CDUAnträge 15/1354 und 15/1665 an dem von ihm genannten Datum, 26. Juni 2002, im Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Harburg als ein wesentliches Hindernis dargestellt, das einer Neuplanung im Wege stünde, weil eine Planänderung Schadensersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe auslösen würde; noch im Juni des letzten Jahres. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass in Hamburg die Interessen bestimmter Bauträger einen gewissen Vorrangstatus hatten.

Nun zur Neuplanung. Bei der Neuplanung scheint es immer noch so einen analogen Vorrangstatus für bestimmte Architekturbüros zu geben. Ich möchte die Auswahl der Ausrichter dieses Architektenwettbewerbes mal, sehr zurückhaltend, unsensibel nennen und die Wahl der für den alten Plan verantwortlichen Architekten als Fachpreisrichter – die Namen sind hier schon gefallen – unglücklich. Verantwortlich für die alte Planung ist die politische Führung und die damalige Mehrheit. Selbst als der rotgrüne Senat die Planung als überholt erkannt hatte – Herr Quast hat hier heute auch noch mal deutlich gesagt, dass er sie als überholt einschätzt – und nach langem – ich betone – schuldhaftem Zögern neu planen wollte, hat dieser oben genannte Architekt seinen alten Entwurf noch vehement als alternativlos dargestellt und verteidigt. In jedem normalen, rechtlichen Verfahren genügt die Besorgnis der Befangenheit, um einen Richter oder einen Gerichtssachverständigen abzulehnen.

Nun komme ich zum Inhaltlichen der Neuplanung. Frau Möller, Sie haben den Wachtelkönig und die Wohnform angesprochen. Wenn wir das Naturschutzgebiet schützen wollen, müssen wir zurückhaltend planen und Menschen reduziert ansiedeln. Ich hoffe und vermute mal, dass wir uns darin einig sind.

(Antje Möller GAL: Stimmt!)

Denn wir haben Beispiele genug aus den Großsiedlungen Neuwiedental und Sandbek, welch ein Druck auf die benachbarten Naturschutzgebiete als Auslauf für Kinder und Jugendliche entsteht und welcher Vandalismus dort stattfindet, der keinem, auch nicht dem Wachtelkönig gut tun würde.

Zu den drei Spiegelstrichen im vorliegenden Antrag 17/849 sollte vielleicht zur Erläuterung noch deutlich ergänzt werden, dass die Wirkung der Neuplanung auf die Nachbarschaft selbstverständlich auch die Bedürfnisse der benachbarten Siedlungsgebiete an diese Neuplanung notwendigerweise mit einschließen muss. Dieses muss im Einzelnen im Verfahren konkretisiert und auch quantifiziert werden. Dazu sind sicher noch ein paar Erhebungen erforderlich, an denen wir jetzt arbeiten. Ich hoffe, dass wir uns in dieser Arbeit gemeinsam wiederfinden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Annahme.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Das Wort hat der Abgeordnete Silberbach.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier nichts wiederholen, weil ich der gleichen Meinung wie der Kollege Ehlers bin, dass nämlich die SPD versuchen wollte, auch hier wieder einen Wohnsilo zu bauen. Das lag, wie ich meine, aber daran, dass ihr damaliger Koalitionspartner, die so genannte Wachtelkönig-Fraktion, nicht in die Breite, sondern in die Höhe bauen wollte und deshalb die Meinung vertrat, dass Einzelhäuser und Ähnliches, wenn es geht, im Umland gebaut werden sollten, da man die Grünflächen für die Stadt benötige.

Die Folge daraus war, dass immer mehr gut verdienende Bürger Hamburg verlassen haben und ins Umland gezogen sind. Als Ergebnis daraus müssen wir bei der Lohnund Einkommensteuer für Bürger, die im Umland wohnen und in Hamburg arbeiten, mittlerweile ein Drittel dieses Geldes als Ausgleichszahlung an das Umland leisten. Darum ist es unbedingt notwendig, dass wir auch diese gut verdienenden Bürger in der Stadt halten beziehungsweise auch andere Menschen von außerhalb an die Stadt heranziehen. Das können wir nur dadurch erreichen, wenn wir hochwertigen Wohnungsbau, auch in günstiger Lage, in der Hansestadt vorhalten. Dafür ist dieser Bereich in Neugraben-Fischbek als eine gute Wohngegend hervorragend gelegen und außerdem nicht allzu weit entfernt von der aufkommenden Industrie. Ich fände es bedauerlich, wenn Ingenieure, teilweise aus den Flugzeugwerken und den neuen Technologiebereichen, ins Umland abziehen würden. Darum ist das Vorhaben ein richtiger Weg.

Ich freue mich ganz besonders, dass die SPD lernfähig ist, scheinbar nicht nur bei dem Thema Innere Sicherheit, bei dem Herr Neumann vorprescht, sondern dass sie auch bei der Wohnungsbebauung bereit ist hinzuzulernen. Das gibt uns die Hoffnung, dass wir viele gemeinsame Projekte auf den Weg bringen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer möchte den Antrag aus der Drucksache 17/849

(Dr. Diethelm Stehr CDU)

A C

B D

annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf, Drucksache 17/844, Antrag der Fraktion der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP zur Änderung des Sielabgabengesetzes.

[Antrag der Fraktionen der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP: Änderung des Sielabgabengesetzes – Drucksache 17/844 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Rutter, Sie haben es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind angetreten, um mit gesundem Menschenverstand alles zu durchleuchten, was uns ungereimt erscheint. In unser Netz ist unter anderem das Sielabgabengesetz geraten.

Es ist ein Gesetz von anno dunnemals, das in den letzten 16 Jahren achtmal geändert wurde. In diesem Gesetz ist die Länge der Straßenfront eines Grundstücks die Bemessungsgrundlage für die Gebühren. Nun könnte man sagen, dass das auch eine gewisse soziale Komponente hat und dass die Leute, die eine große Villa mit einem großen parkähnlichen Grundstück haben, mehr bezahlen müssten als Leute, die in Hochhäusern wohnen. So weit, so gut. Das ist aber wieder abhängig von dem Zuschnitt dieses Grundstücks. Wenn es nämlich sehr in die Tiefe geht und nur eine kleine Straßenfront hat, ist es immer noch unsozial. Das kann es also nicht gewesen sein. Ich vermute, dass die Schöpfer dieses Gesetzes ursprünglich die Ratsherren waren, die eine Stadtvilla mit einer kleinen Front hatten und daher etwas weniger bezahlen mussten.

(Alexander Porschke GAL: Das hat mit der Länge der Leitungen zu tun!)

Wir haben uns gesagt, dass es vernünftig sei, es nach dem Kostenverursachungsprinzip zu machen, und das wäre eigentlich auch die einzig richtige Grundlage, dass da, wo viel Wasser anfällt, in großen Wohnblocks, mehr zum Reinigen und Abführen des Sielwassers beigetragen werden muss. Daher ist es nur vernünftig, wenn wir sagen, dass die Bemessungsgrundlage kostenneutral auf Kostenverursachung umgestellt werden muss.

Daher glauben wir, dass es auch nicht nötig ist, diesen Antrag erst noch an einen Ausschuss zu überweisen, sondern ihn direkt zu beschließen.

(Beifall bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP)