Wenn Sie sagen, das ist nur ein kleiner Schritt, haben Sie Recht. Das UKE ist in der gesamten Hamburger Hochschullandschaft nur ein kleiner Ausschnitt. Ich gebe Ihnen Recht, dass es nur eine erste Etappe mehrerer Reformen ist, die im Hochschulbereich notwendig sind. Wir brauchen ein neues Hamburger Hochschulgesetz,
wir brauchen bei allen Hochschulen eine große Strukturreform. Alles muss auf den Prüfstand. Wir müssen die Drittmittelforschung erleichtern. Ich hatte es hier schon einmal erwähnt. Diejenigen, die lobenswerterweise Drittmittel einfordern oder einwerben, dürfen dafür nicht mit Strafverfahren bestraft werden. Das ist ein guter Einstieg, aber noch längst nicht alles. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die jetzt vorgelegte Novelle zum UKEStrukturgesetz stärkt das verselbstständigte UKE weiter. Wir sind uns alle darüber einig, dass die ersten Schritte bereits im September des letzten Jahres vollzogen wurden.
Mit der Neufassung dieses Gesetzes machen wir das UKE weiter und mehr fit für die Zukunft. Auch hier sind wir uns einig, es ist eine Zukunft, die für Universitätskliniken erhebliche Herausforderungen verspricht.
Drittens sorgen wir dafür, dass das wissenschaftliche und das nichtwissenschaftliche Personal seine Interessen weiterhin je in einem eigenen Personalrat zur Geltung bringen kann.
Warum mehr externer Sachverstand im UKE, Herr Dr. Petersen? Zugegeben, das alte Gesetz sah bereits vor, dass der Senat auch externe Fachleute berufen kann.
Aber er hätte es nicht müssen. Es war bewusst offen gelassen. Der neue Entwurf sieht das nun vor und gibt das Ausmaß an, in welchem der Senat es auch tatsächlich tun muss. Vorher war die Regelung etwas halbherzig. Die verbindliche Festlegung ist dieses nicht. Mit vier externen Sachverständigen wird das nötige breite Spektrum an Kompetenz vorhanden sein.
Warum mehr direkter Einfluss von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UKE? Vier Sitze im Kuratorium für die Vertreter der Arbeitnehmerseite – und dabei bleibt es auch. Neu ist jedoch, dass sie alle vier direkt aus dem UKE gewählt werden sollen und nicht schon vorher ein Sitz vergeben und möglicherweise von außerhalb des UKE besetzt ist. Bei dem anstehenden Prozess, der dem UKE mit Zentrenbildung, Strukturwandel und Masterplan bevorsteht, ist es wichtig, diese eigenen Mitarbeiter mitzunehmen und eine möglichst breite Präsenz im Kuratorium zu haben. Auf dieser Basis würden wir das Kuratorium nach Verabschiedung der Novelle möglichst bald berufen und noch in diesem Sommer zum ersten Mal tagen.
Herr Maier, Sie hatten die zwei Personalräte kritisiert. Hier ist Praktikabilität gegen sinnvolle Interessenvertretung abzuwägen. Einerseits vereinfacht – das war auch häufig ein Argument, das gebracht wurde – die Zusammenlegung der Personalräte einige Verfahren. Andererseits hätte sie die Gefahr geborgen, dass große und wichtige Beschäftigtengruppen – Herr Schinnenburg nannte eine der zentralen Beschäftigtengruppen des UKE, nämlich Ärzte, Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – auf der Personalratsebene nicht mehr genügend vertreten worden wären. Ein solches Risiko wollen wir nicht eingehen. Es ist im Endeffekt wieder das gleiche Argument, das ich eben schon gebracht habe. Beim Strukturprozess des UKE ist besonders wichtig, dass wir das gesamte Personal mitnehmen, nicht nur im Kuratorium, sondern auch aufseiten des Personalrats.
Herr Petersen, Sie sprachen auch den Strahlenkomplex an. Hier war keine gesetzliche Regelung nötig. Deswegen haben wir sie nicht getroffen. Für die Abarbeitung der verbliebenen Altfälle aus diesem Komplex reicht eine Verwaltungsvereinbarung, die wir jetzt schließen werden, sodass die Bearbeitung dieser Fälle – ein Wunsch des UKE und ein Vorschlag des Hochschulamts – weiterhin beim Hochschulamt liegt. Es hat sich gezeigt, dass insbesondere durch die Übertragung der Grundstücke das dem UKE übergebene Kapital ausreicht, um die Belastungen für den Strahlenkomplex eigenständig abzuwickeln. Er birgt Risiken, aber wir glauben, dass die Risiken nicht über die be
reits heute gebildeten Rückstellungen hinausgehen werden und dass dieses auch nicht zu erwarten ist.
Einen Punkt würde ich gern noch aufgreifen, Herr Petersen. Sie hatten das Kollegium angesprochen. Das Kollegium wird in der Satzung geregelt und die Satzung werden wir in Kürze vorstellen. Sie ist bereits mit dem Vorstand und dem UKE abgesprochen und wird in Kürze vom Senat erlassen. Sie regelt das Kollegium, sie regelt die Stellung des Kollegiums und die beratende Stellung des Kollegiums und sie regelt sie zur Zufriedenheit.
Damit wird auch ein weiterer Punkt geregelt, Herr Maier, die Qualitätssicherung. Die Frage der damaligen Probleme bei der Herzchirurgie wird auch in die Hände der Zentrumsleitungen gelegt und eine klare Qualitätskontrolle zwischen Zentrumsleitung und Vorständen etabliert. Dieses ist eine Aufgabe der Satzungen und sie wird hier geregelt.
Ich habe es bereits angedeutet, Herr Schinnenburg hatte es auch gesagt, dieses vorliegende Gesetz ist nur ein Weg für das UKE in die richtige Zukunft. Wesentliche andere sind die Reformen der inneren Strukturen im Rahmen der Zentrenbildung und nicht zuletzt der Masterplan, dessen Umsetzung der Senat bereits im Februar angestoßen hat. Mit diesem Masterplan wollen wir die baulichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das UKE als Klinikum effizient, zeitgemäß, patientengerecht und flexibel arbeiten kann und dass es auch als Hochschuleinrichtung, als Einrichtung von Wissenschaft und Forschung, attraktiver und leistungsfähiger wird.
Der tief greifende Umbau des UKE ist nötig und essentiell. Er wird nur dann Früchte tragen, wenn beizeiten sachgerechte und wirksame Steuerungs- und Kontrollmechanismen etabliert werden. Solchen Strukturen – zum Beispiel im Kuratorium – kommen wir heute mit diesem Gesetz ein Stück näher. – Ich danke Ihnen.
Wer möchte die vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.
Wer möchte das Gesetz zur Novellierung des Gesetzes zur Neustrukturierung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf mit den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dieses Gesetz ist nun mit großer Mehrheit beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 29, Antrag der Fraktionen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP.
[Antrag der Fraktionen der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der CDU und der FDP: „Anonyme Geburt“ – „Erste Baby-Hilfe“ – Drucksache 17/727 –]
Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion federführend an den Sozialausschuss und mitberatend an den Gesundheitsausschuss und den Innenausschuss überweisen. Wer begehrt das Wort? – Frau Kasdepke, Sie haben es.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Personenstandsgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch lassen eine anonyme Geburt rechtlich nicht zu. In Deutschland werden jährlich circa 40 Neugeborene ausgesetzt, aber im Dunkelfeld wird die Anzahl noch höher sein. Schwere soziale Not, psychische Bedrängnis und gesellschaftliche Probleme lassen Frauen diesen letzten Weg gehen, auch unter der Gefahr, dem Neugeborenen Schaden zuzufügen.
Dieses negative Gedanken- und Gefühlsumfeld hat mit großer Wahrscheinlichkeit auch Auswirkungen auf das Ungeborene im Mutterleib. Spätfolgen für das Kind sind vorprogrammiert. Dieses Unglück und Unheil muss gemildert werden. Die Regierungskoalition und der Senat müssen unmissverständlich klar machen, dass eine Schwangerschaft kein Verbrechen oder eine unauslöschbare Schande ist. Kindesaussetzungen oder gar Kindestötungen sind und bleiben aber Straftaten und werden weiter strafrechtlich verfolgt. Um einer Kindesaussetzung oder -tötung entgegenzuwirken, soll ein kostenloses Notruftelefon unter dem Namen „Anonyme Geburt“ und „Erste Babyhilfe“ installiert werden. Hier wird den Frauen Hilfestellung während der Schwangerschaft gegeben und der Weg zu einer anonymen Geburt mit der notwendigen medizinischen Versorgung für Mutter und Kind in den Krankenhäusern gewährleistet. Ebenso wird eine neutrale Beratung unter Wahrung der Anonymität zu Pflegschafts- und Adoptionsverfahren aufgezeigt.
Die seit April 2000 in Altona und seit Dezember 2000 in Wilhelmsburg eingeführten Babyklappen, noch unter dem ehemaligen Senat befürwortet, sowie die hierzu genehmigte Handhabung bezüglich des Vormundschafts-, Pflegschafts- und Adoptionsverfahrens wird die neue Regierungskoalition in Zukunft weder akzeptieren noch weiter finanzieren. Wir müssen auch von dem Begriff „Babyklappe“ weg. Dieser suggeriert Verklappung und Entsorgung.
Die ursprünglich soziale Idee, Mutter und Kind in einer schweren Notlage zu helfen, hat Erfolg gezeigt. In Hamburg wurden innerhalb von 18 Monaten 14 Kinder an die Babyklappe übergeben. Viele Anfragen und Beratungen haben aber auch zur Akzeptanz des Babys durch die Mutter geführt.
Allerdings hat der private Träger auch viele Fragen aufgeworfen. So wurden vereinbarte Meldefristen häufig nicht eingehalten. Vormundschaftsvergaben wurden im Vorfeld nicht klar und eindeutig definiert und die Babyklappe beim Deutschen Marken- und Patentamt in München