Protocol of the Session on May 8, 2002

trieben. Wohl aber haben wir an einigen Stellen Riesenprobleme, die immer stärker in der erziehungsfreien Zone liegen. Sie spielt sich ab zwischen Elternhaus und Schule, das heißt, die Eltern verlassen sich auf das, was möglicherweise in der Schule passiert. Die Schule kann diese Erziehungsfunktion im täglichen Umgang mit Kindern gar nicht leisten. In diesem Bereich liegt heute das große Problem für viele Dinge, wenn es um Gewalt unter Kindern und Jugendlichen geht.

Vorhin wurde gesagt, dass die Waffen geächtet werden müssten. Es sind nicht allein die Waffen, sondern es muss schon im frühesten Kindesalter jede Form von Gewalt geächtet werden. Da fängt es nämlich an. In letzter Zeit wird – weil es so bequem und einfach ist – bei vielen Dingen sehr stark nachgegeben beziehungsweise überhaupt nicht reagiert.

Wir sind gefordert, mit Ruhe und Geduld – ohne Hektik – nach besonnenen und vernünftigen Lösungen zu suchen, die meines Erachtens insbesondere im erzieherischen und nicht ausschließlich im gesetzlichen Bereich des Waffenund Strafrechts liegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der Partei Rechtsstaatlicher Offensive und der FDP)

Meine Damen und Herren! Die Aktuelle Stunde ist beendet.

Ich rufe nunmehr auf den Tagesordnungspunkt 1a: Drucksache 17/763: Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes durch die Bürgerschaft.

[Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes durch die Bürgerschaft – Drucksache 17/763 –]

Für diese Wahl sind Wahlkabinen vorgesehen. Wir verfahren so, dass Herr Farid Müller, Frau Pauly und Frau Pawlowski abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und von Frau Cornell den Stimmzettel entgegenzunehmen. Mit dem Zettel gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen dort Ihre Wahlhandlung vor. Bitte kreuzen Sie auf dem Stimmzettel nur ein Kästchen an. Weitere Eintragungen und Bemerkungen führen zur Ungültigkeit. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Danach begeben Sie sich bitte zu Frau RogalskiBeeck, bei der die Urne steht. Stecken Sie dann Ihren Stimmzettel dort selbst in die Urne.

Ich darf nun Herrn Müller bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Wahlhandlung ist beendet. Ich bitte nun, das Wahlergebnis zu ermitteln. Für die Dauer der Stimmauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 16.34 Uhr

Wiederbeginn: 16.42 Uhr

(Norbert Frühauf Partei Rechtsstaatlicher Offensive)

A C

B D

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe nunmehr das Wahlergebnis bekannt. Bei der Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes wurden 113 Stimmzettel abgegeben, davon waren alle gültig. Mit Ja haben 98 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben zwölf Abgeordnete gestimmt bei drei Stimmenthaltungen.

(Beifall im ganzen Hause)

Nach Artikel 71 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung ist für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Stimmen. Herr Dr. Meyer-Abich hat 98 Ja-Stimmen erhalten und ist somit zum Präsidenten des Rechnungshofes gewählt worden. Herr Dr. Meyer-Abich, ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses die Glückwünsche zu Ihrer Wahl aussprechen und Ihnen eine allzeit glückliche Amtsführung wünschen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 1b und 1c auf, Drucksachen 17/771 und 17/772: Dringliche Senatsanträge: Vorschläge des Senates für die Wahl des Vizepräsidenten sowie eines weiteren Mitglieds des Rechnungshofes durch die Bürgerschaft.

[Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofes durch die Bürgerschaft – Drucksache 17/771 –]

[Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofes durch die Bürgerschaft – Drucksache 17/772 –]

Im Ältestenrat bestand Einvernehmen, dass diese beiden Wahlen mit getrennten Stimmzetteln, aber in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Auch hier sind Wahlkabinen vorgesehen.

Wir verfahren wiederum so, dass Herr Farid Müller, Frau Pauly und Frau Pawlowski abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Gehen Sie dann bitte wieder zu Frau Cornell und nehmen Sie dort die Stimmzettel entgegen. Mit den Stimmzetteln gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen Ihre Wahl vor. Bitte kreuzen Sie auf jedem Stimmzettel nur ein Kästchen an. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen führen zur Ungültigkeit. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Danach begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck und geben dort Ihren Stimmzettel in die entsprechende Urne.

Ich darf nunmehr Herrn Müller bitten, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt die Frage an Sie richten, ob alle Mitglieder des Hauses aufgerufen worden sind? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann ist die Wahlhandlung beendet. Ich bitte nunmehr, die Ergebnisse zu ermitteln. Für die Dauer der Stimmauszählung ist die Sitzung unterbrochen.

Unterbrechung: 16.58 Uhr

Wiederbeginn: 17.10 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe die Wahlergebnisse bekannt. Zunächst zur Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs. Es wurden 113 Stimmzettel abgegeben; davon waren 113 Stimmzettel gültig und keine ungültig. Mit Ja haben 104 Abgeordnete gestimmt und mit Nein acht Abgeordnete. Es gab eine Stimmenthaltung.

(Beifall im ganzen Hause)

Nach Artikel 71 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung ist für die Wahl des Vizepräsidenten des Rechnungshofs eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Ja-Stimmen.

Herr Dr. Knoke hat 104 Ja-Stimmen erhalten und ist somit zum Vizepräsidenten des Rechnungshofs gewählt worden.

Herr Dr. Knoke, im Namen des ganzen Hauses beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun zum Ergebnis der Wahl eines weiteren Mitglieds des Rechnungshofs. Es wurden 113 Stimmzettel abgegeben; davon waren 113 Stimmzettel gültig und kein Stimmzettel ungültig. Mit Ja haben 102 Abgeordnete gestimmt, mit Nein neun und es gab zwei Stimmenthaltungen.

Nach Artikel 71 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung ist auch für diese Wahl eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Ja-Stimmen. Herr Hinz hat 102 JaStimmen erhalten und ist somit gewählt worden.

Ich darf Herrn Hinz im Namen des ganzen Hauses die Glückwünsche zu seiner Wahl aussprechen.

(Beifall im ganzen Hause)

Tagesordnungspunkte 2 bis 5, Drucksachen 17/517, 17/570, 17/682 und 17/683. Danach haben wir weitere vier Wahlen vorzunehmen.

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht – Drucksache 17/517 –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Soziales und Familie – Drucksache 17/570 –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für den Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes – Drucksache 17/682 –]

[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für die Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses – Drucksache 17/683 –]

Die Fraktionen haben vereinbart, dass die Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen bei jedem Namen nur ein Kreuz machen. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig.

Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor. Ich darf die Schriftführerinnen bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.

(Die Wahlhandlung wird vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Sind alle Wahlzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden nun ermittelt. Ich werde sie Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt geben.

Tagesordnungspunkt 18a: Drucksache 17/2012, Dringlicher Senatsantrag zum Bewerbungskonzept für die Ausrichtung der Olympischen Sommerspiele 2012 in Hamburg.