Seit 1970 war mit Ihrem Verweis auf uralte Vorschriften und das Zeichnungsrecht alles geregelt. Was von Ihnen nur nicht geregelt und eingefordert wird, ist die Übernahme der
Führungskompetenz der Mitarbeiter in der Verwaltung, damit sie ihre Aufgaben wahrnehmen. Es soll nicht das Parteibuch an erster und die Qualifikation an zweiter Stelle stehen.
An die GAL gerichtet: Als wir den Zuwendungsbericht gefordert haben, haben Sie gesagt, Sie wollten lieber in die Akten hineingucken und sehen, wie es sich mit der Zuwendung verhält. Der Senat äußert sich in den 28 Seiten noch nicht einmal zum Akteneinsichtsrecht. Soweit zu Ihren Forderungen, inwieweit die umgesetzt werden.
Die Ausweitung der Möglichkeiten der Wirtschaftsprüfer im Zuwendungsbereich zu prüfen, wird abgelehnt. Die Übernahme der schleswig-holsteinischen Regelung zur Interessenkollision wird mit unserer Argumentation abgelehnt. Das war ja Ihr großes Ziel, nach Schleswig-Holstein zu gucken und dieses zu übernehmen. Auch hier wird nichts gemacht.
Sie haben den Senat aufgefordert, disziplinarrechtlich zu prüfen, ob dort Folgerungen zu ziehen sind. Was sagt der Senat nach fünf Monaten? Er ist noch nicht einmal in der Lage zu sagen, ob überhaupt disziplinarrechtliche Ermittlungen vorgenommen werden. Nicht nur Senatorin Roth, sondern auch der verantwortliche Bürgermeister Runde hat vorhin vollmundig erklärt, er würde Verantwortung übernehmen. Er hält aber weiter schützend seine Hände über die Herren Riez, Dr. Bartke und Frau Lingner. Hier ist nichts passiert. Sie hätten sagen sollen, warum noch keine disziplinarrechtlichen Ermittlungen aufgenommen worden sind. Ich weiß das, weil da „ob“ steht. Ich glaube dem Senat, wenn er „ob“ schreibt, Sie aber offensichtlich nicht. Wenn Sie mehr wissen, können Sie das jetzt sagen. Sie haben gefordert, daß der Abschlußbericht Pflichtlektüre in den Hamburger Behörden werden muß. So kann er das natürlich werden, wenn es eine allgemeine Zusammenfassung von Hinweisen auf Zeichnungsrecht und andere Gegebenheiten ist, die seit 1970 in der Verwaltung existieren. Mir ist noch kein Bericht über den Weg gelaufen, außer in meiner politischen Tätigkeit.
(Beifall bei der CDU – Dr. Hans-Peter de Lorent GAL: Man versteht einfach nicht, was Sie sagen wollen. Das versteht nur der, der im Ausschuß war!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Frank, Sie haben gelobt, daß infolge unseres PUA-Berichts seitens des Senats eine Reihe neuer Regelungen getroffen und Dienstvorschriften erlassen wurden, die das Verwaltungshandeln verbessern sollen. Das ist richtig, das ist geschehen, aber ich möchte darstellen, daß das nicht der Kern des Ganzen ist.
Der Kern des Ergebnisses unserer Arbeit im Untersuchungsausschuß war, festzustellen, daß bei der Rechtsanwendung bestehender Vorschriften erhebliche Mängel bestanden, daß also bestehende Regelungen nicht durchgesetzt wurden. Wir haben festgestellt, daß es nicht zu den vielen Mängeln im Verwaltungshandeln, die wir in den gesamten Bereichen gefunden und in dem 2000-Seiten-Bericht dokumentiert haben, gekommen wäre, wenn bestehende Regelungen eingehalten worden wären. Es ist nicht entscheidend, daß jetzt seitens des Senats neue Dienstvorschriften und Regelungen erlassen werden, zum Bei
spiel um die Aktenführung besser zu gewährleisten, sondern daß wir die Umsetzung in den Griff bekommen und uns als Parlament darauf verlassen können, daß die Verwaltung nach geltendem Recht und Gesetz arbeitet. Das ist der Kern unserer Arbeit gewesen. Danach sollten wir jetzt auch überprüfen, wie die Ergebnisse sind.
Der Senat ist darauf eingegangen. Er hat sich dieser Kernaussage gestellt, wenn er in der Vorbemerkung sagt, daß diese Mängel und Probleme, die der Untersuchungsausschuß festgestellt und dokumentiert hat, nicht in einem Akt behoben, sondern nur im Zuge eines lange dauernden Veränderungsprozesses gelöst werden können.
Wir haben durch den Untersuchungsausschuß eingeleitet einen Prozeß in Gang gesetzt, daß Verwaltung nach Gesetz und Recht arbeitet und wir das als Parlament überprüfen können. Das ist wichtig.
Im PUA wurde immer sehr rege diskutiert. Wir haben gemeinsam an den Lösungen gearbeitet. Diesen Aspekt haben wir als GAL immer besonders betont. Darum möchte ich das in meinem Beitrag noch einmal untermauern.
Aus der Antwort des Senats ist zu erkennen, daß sich die Transparenz des Verwaltungshandelns verbessern wird. Die erste Probe aufs Exempel wird der nächste Haushaltsplan sein.
Der Senat hat uns zum Beispiel als wichtige Konsequenz zugesagt, daß mit der Haushaltseinbringung immer ein Bericht der jeweiligen Beauftragten für den Haushalt der verschiedenen Behörden vorgelegt werden wird, in dem sämtliche Nichteinhaltungen der Regelungen im Zuwendungsverfahren zusammengefaßt sind. Das ist ein Novum. Wenn wir uns zum Beispiel die Bereiche AJA und HAB vor Augen halten, bei denen sämtliche Zuwendungsvorschriften regelhaft nicht eingehalten wurden und der BfH trotzdem mitgezeichnet und gar nicht darauf bestanden hat, daß sie einzuhalten sind, und überhaupt nicht eingeschritten ist, so ist es ein sehr großer Schritt, daß jetzt regelhaft in allen Behörden die Beauftragten für den Haushalt Verstöße gegen diese Regularien dokumentieren. Ich bin auf diesen ersten Bericht gespannt, denn dann haben wir etwas in der Hand und können gucken, wo es noch hakt. Wir können dann gemeinsam mit dem Senat sehen, wie wir weiterkommen. Ich denke, der Weg ist das Ziel, und dieser Weg wird lang sein. Aber wir werden dem Ziel näherkommen.
Wir haben festgestellt, die Verwaltung war aus dem Ruder gelaufen, sie hat nicht funktioniert. Selbstverständlich bekommt man das nicht in drei Wochen in den Griff, auch nicht, wenn man hier und dort eine Dienstvorschrift erläßt, sondern nur wenn man wirklich die Strukturen auch des Verfahrens sowie auch die Zusammenarbeit zwischen Parlament, dem Senat und der Verwaltung ändert. Daran ar
Der Senat hat zugesagt – auch das ist ein Novum –, daß er mit der Bürgerschaft zusammen Verbesserungen bei den Steuerungsinformationen für den Haushalt erarbeiten möchte. Der Senat wird sich also im Dialog mit uns bemühen, die Haushaltsbereiche so darzustellen, daß es uns möglich ist, zu einem Soll-Ist-Vergleich zu kommen, damit wir eine Analyse der Zielerreichung vornehmen können.
Außerdem hat der Senat zugesagt, im Haushaltsplan jeweils in den Abschnitten „Zuwendungen“ eine Übersicht über die wichtigsten Ziel- und Leistungsbeschreibungen zu geben und uns die wichtigsten Leistungsvereinbarungen mit Zuwendungsempfängern darzustellen.
Denken Sie daran, was wir im PUA erlebt haben, denken Sie an die Arbeitsmarktpolitik. Es gab keinerlei Zieldefinition, es gab keine Leistungsvereinbarungen, es gab keine Projektplanung, es gab keine Finanzplanung. Es wurden zum Beispiel Millionen in den historischen Schiffbau gedonnert. Wir haben das immer wieder erarbeitet und uns angeschaut. Es wurde nie überprüft, was diese Maßnahmen gebracht haben, die auch nicht richtig abgeschlossen wurden. Wenn wir jetzt die neuen Verfahren einführen, sie durchhalten und konsequent verfolgen, wird es solche Dinge nicht mehr geben. Dann haben wir mit dem Untersuchungsausschuß sehr, sehr viel erreicht und können zufrieden sein.
Frau Blumenthal, Sie beklagen, daß es noch keinen Bericht zu INEZ gibt. Wollen Sie denn einen Bericht haben, wenn dieses Verfahren gerade erst eingeführt wird? Herr Frank hat zu Recht dargestellt, daß die Methoden in der Verwaltung auch durch Einführung von EDV-Verfahren verbessert wurden. Sie beklagen, wir hätten hier noch keinen Bericht.
Ich finde es als Parlamentarierin geradezu absurd, daß Sie sich beklagen, der Senat habe uns in seiner Ersuchensantwort nicht dargestellt, wie er das Akteneinsichtsrecht regeln wird.
Wir haben gesagt, wir fordern es, aber wir erwarten nicht, daß der Senat uns das auf einem Silbertablett bringt. Das ist eine Aufgabe des Parlaments.
Frau Blumenthal oder liebe CDU! Im PUA hatten wir immer den Eindruck, sie wollten gar kein Akteneinsichtsrecht. Ich finde es klasse, daß Sie das jetzt wollen. Auch Sie haben etwas dazugelernt. Es ist aber Aufgabe von uns Parlamentariern, uns das zu erkämpfen. Das werden wir tun, da wird die GAL sehr aktiv sein.
Wir haben aber verschiedene Rollen. Ich erwarte nicht, daß der Senat immer fragt, was wir gerne hätten. Wir wollen als Parlamentarier gestärkt aus dieser Arbeit hervorgehen. Ich denke, das haben wir getan und erreicht.
Noch ein paar Worte zu den von Ihnen beklagten und nicht erfolgten disziplinarrechtlichen Konsequenzen.
Es ist dargestellt, daß die Prüfungen, ob diese Ermittlungen jetzt aufgenommen werden, noch nicht abgeschlossen sind.
Das können wir ja noch einmal nachfragen; Sie oder wir, das ist kein Problem. Aber solche Dinge sind sorgfältig zu prüfen. Wir werden dranbleiben. Wir haben den Bericht sehr früh bekommen, viel früher als andere Berichte, und wir werden weiter am Ball bleiben, denn der PUA-Bericht ist noch nicht abgeschlossen. Er wird hoffentlich unsere Arbeit auf lange Sicht stark prägen und gestalten. – Danke.