Ich rufe den Tagesordnungspunkt 76 auf, Drucksache 16/5673: Antrag der CDU-Fraktion zur U-Bahn-Überbauung Legienstraße.
[Antrag der Fraktion der CDU: U-Bahn-Überbauung Legienstraße – Bebauungsplan Billstedt 86/Horn 44 – Drucksache 16/5673 –]
Wer stimmt dem Antrag zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach Artikel 71 der Hamburger Verfassung kann ein Fünftel der Mitglieder der Bürgerschaft eine Prüfung des Rechnungshofs beantragen. Ich bitte um Klarstellung, wie eine Ablehnung hier zu interpretieren ist, wenn das nach Artikel 71 der Hamburger Verfassung so vorgesehen ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beantragen eine Prüfung durch den Rechnungshof. Das ist Minderheitenrecht und kann mit einem Fünftel der Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen werden. Diese Anzahl ist heute abend hier vertreten. Insofern ist aus unse
Es hätte nicht abgestimmt werden müssen, das ist richtig, Herr Dr. Schmidt. Mit der Tatsache, daß die CDU-Fraktion dieses beantragt hat und die heute abend anwesenden CDU-Abgeordneten ein Fünftel der Gesamtzahl der Abgeordneten repräsentieren, ist dieser Forderung aus Artikel 71 in jeder Beziehung Rechnung getragen.
Ich muß noch einmal nachprüfen, was jetzt geprüft werden soll. Bezieht sich das auf den Antrag Legienstraße oder ganz allgemein?
Da die Anwesenheit von 25 Abgeordneten reicht, diese auch zugestimmt haben – sie hätten auch schriftlich einen entsprechenden Antrag einbringen können –, bedarf es hierüber keiner weiteren Abstimmung.
Ich empfehle der CDU-Fraktion, dieses jetzt hier zu beantragen; das hat sie getan. Wir brauchen darüber nicht abzustimmen, da die genügende Anzahl von CDU-Abgeordneten im Plenarsaal ist. Damit ist dieses so zwar nicht beschlossen, wird aber so umgesetzt.
Ich hätte aber die herzliche Bitte, das würde das Verfahren deutlich beschleunigen, daß derjenige, der einen Geschäftsordnungsantrag stellt, sich in das Sichtfeld des Sitzungspräsidenten setzt und nicht dort unten hin, wo man ihn von hier aus wirklich nicht wahrnehmen kann.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 79 auf, Drucksache 16/5740: Antrag der CDU-Fraktion zu mehr Verbraucherschutz durch die Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln.
[Antrag der Fraktion der CDU: Mehr Verbraucherschutz durch die Kennzeichnung von Alkohol in Lebensmitteln – Drucksache 16/5740 –]
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dieses ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich stelle jetzt ausdrücklich fest, daß der Antrag mit großer Mehrheit einstimmig angenommen worden ist.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 81 auf, Drucksache 16/5771: Antrag der GAL- und der SPD-Fraktion zu Aussteigerprogrammen für Neonazis.
[Antrag der Fraktionen der GAL und der SPD: Aussteigerprogramme für Neonazis – Drucksache 16/5771 –]
Wer nimmt den Antrag an? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 82 auf, Drucksache 16/5772 in der Neufassung: Antrag der Gruppe REGENBOGEN zu schnellstmöglichen Entschädigungszahlungen an NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter.
[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Schnellstmögliche Entschädigungszahlungen an NS-Zwangsarbeiterinnen und -Zwangsarbeiter – Drucksache 16/5772 (Neufassung) –]
Mir liegt ein Hinweis vor, daß hierzu möglicherweise eine Wortmeldung nach Paragraph 26 Absatz 6 erfolgen soll. Das ist der Fall. Dann bekommt der Abgeordnete Dr. Schmidt das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte kurz darstellen, warum wir dem Antrag der REGENBOGEN-Gruppe nicht zustimmen.
Doch, ich kann für mich und meine Fraktionskolleginnen und -kollegen sprechen, auch wenn ich nur ein persönliches Rederecht von fünf Minuten habe. Wir stimmen dem nicht zu, obwohl auch wir der Meinung sind, daß sich das Verfahren zur Entschädigung der Zwangsarbeiter immer ärgerlicher hinzieht und es an der Zeit wäre, es zu beschleunigen. Dennoch geht das, was Sie vorschlagen, nicht. Es ist nicht möglich, das Gesetz zur Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ dahin gehend zu ändern, Vermögensansprüche und die Ansprüche der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zu trennen, denn eine solche Trennung widerspräche international ausgehandelten Vereinbarungen, denen auch die Opfer und Klägeranwälte zugestimmt haben. Eine solche Veränderung würde also das Verfahren nicht beschleunigen, sondern verlangsamen.
Ebensowenig kann man der Forderung nachkommen, das Stiftungsgesetz zu ändern. Bisher schreibt Paragraph 17 des Stiftungsgesetzes ausreichende Rechtssicherheit als Voraussetzung für die Auszahlungen vor. Auch dem haben Opfer- und Kläger-Anwälte zugestimmt, und auch dieses zu verändern, würde die Sache nicht beschleunigen.
Wir hoffen alle, daß es gelingt, im Mai die Sache juristisch so weit zu beenden, daß dann Auszahlungen beginnen können. Der Deutsche Bundestag will heute einen Antrag beschließen, den alle Fraktionen, außer der PDS, gemeinsam gestellt haben,
in dem er auch diese Erwartung ausdrückt. Infolgedessen werden wir diesen Antrag nicht annehmen und trotzdem mit Ihnen allen die Hoffnung ausdrücken, daß das Verfahren nunmehr bald seinem Ende entgegengeht.
Im übrigen möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, meiner Freude darüber Ausdruck zu geben, daß der Bürgerschaftsbeschluß in die Tat umgesetzt wird, daß der Senat ein Besuchsprogramm für ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter in Hamburg in Gang setzt. Wir wissen, daß heute und morgen eine erste Besuchsgruppe in Hamburg ist. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schmidt hat die rechtliche Situation zutreffend beschrieben. Das ist der Ausgangspunkt. Alles, was zu einer neuen Variante des Gesetzgebungsverfahrens führen würde, bedeutete eine weitere Verzögerung und möglicherweise größere Rechtsunsicherheit, als wir sie leider im Augenblick noch haben.
Der Deutsche Bundestag – Herr Schmidt hat darauf aufmerksam gemacht – hat in dieser Situation mit den Fraktionen von SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen und F.D.P. einen ihm möglichen Weg gewählt, einen Appell zu richten an die mit den Klagen befaßten amerikanischen Richter. Ich zitiere wörtlich:
„... angesichts der materiellen Vorteile, die die Stiftung für die Gesamtheit der Kläger bietet, und angesichts der Bedeutung des Rechtsfriedens für die wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika, die noch anhängigen Klagen zügig abzuweisen.“
Das ist im Grunde ein moralischer Appell, ein politischer Appell, wenn der Bundestag dem mit großer Mehrheit, wie zu erwarten steht, folgt, mag das auch Einfluß auf die noch fraglichen Probleme in Amerika haben.