Protocol of the Session on April 5, 2001

Herr Senator.

Im Rahmen der Transportgenehmigungen wird in der Regel festgesetzt, daß die Behörden, die für die Katastrophenabwehr und für die Transportaufsicht zuständig sind, 48 Stunden vor Durchführung von Transporten zu informieren sind. Das erfolgt in aller Regel auch rechtzeitig. Diese Informationen dienen dazu, daß sich die Behörden auf diese Transporte einstellen können. Diese Informationen werden unter dem Siegel der Vertraulichkeit weitergegeben. Eine Weitergabe dieser Informationen an die Öffentlichkeit ist nicht zulässig.

Herr Professor Karpen.

Herr Senator, die zweite Frage des Kollegen Jobs impliziert, daß von dem Transport von Castor-Behältern Gefahren für die Bevölkerung ausgehen. Gehe ich richtig in der Annahme, daß diese Implikation falsch ist, daß vielmehr der Transport von Castor-Behältern für die Bevölkerung gefahrenfrei ist?

Herr Senator.

Die derzeitigen Grenzwerte, die die Gesetzgeber und die Regierung aufgrund der Gesetze festgelegt haben, werden von diesen Transporten eingehalten. Die Grenzwertüberschreitungen, die es in der Vergangenheit gegeben hat, wurden mit einer Reihe von Maßnahmen beantwortet, die dazu führen sollen, daß es zu solchen Kontaminationsgrenzwertüberschreitungen nicht mehr kommt.

Trotzdem ist natürlich mit jedem Gefahrguttransport ein gewisses Risiko verbunden, das allerdings in den Abwägungsentscheidungen der Genehmigungsbehörden als zumutbar angesehen wird. Um aber auch dieses Risiko zu vermeiden, haben sich die Energieversorgungsunternehmen und die Bundesregierung darauf verständigt – unter anderem zum Zweck der Vermeidung von weiteren Atomtransporten –, ab dem Jahr 2005 die Transporte zu Wiederaufarbeitungsanlagen abzustellen und vorher bereits Zwischenlager bei den Atomkraftwerken zu bauen.

Herr Jobs, nach Auffassung des Präsidiums haben Sie schon zwei Zusatzfragen gestellt.

(Senator Alexander Porschke)

(Dr. Martin Schmidt GAL: Das war nur ein Test!)

Sie haben jetzt keine Möglichkeit mehr. Frau Koppke hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Koppke.

Erstens: Welche Katastrophenpläne gibt es für den Fall eines Unfalls mit einem Transportbehälter?

Zweitens: Wird sich angesichts der Erfahrung aus dem Wendland die Behörde anders auf Transporte vorbereiten?

Herr Senator.

Ich erinnere, daß vor circa zehn, zwölf Jahren in der Umweltbehörde in Zusammenarbeit mit der Behörde für Inneres ein Konzept erarbeitet worden ist, wie zu reagieren wäre, wenn es zu einem Unfall käme. In diesem Konzept sind Einzelheiten, wie wer wann wohin muß, wer wen zu informieren hat und so weiter, festgelegt.

Zur zweiten Frage: Mir ist nicht klar, auf welche Erfahrungen Sie damit abstellen? Denn hinsichtlich der Dinge, für die ich zuständig bin, nämlich Schutz vor radioaktiven Strahlen, sehe ich keine Notwendigkeit, aus den dortigen Erlebnissen Konsequenzen zu ziehen. Wenn es um die Frage gehen sollte, ob sich zum Beispiel die Verkehrsbehörde auf Verkehrsstörungen oder die Innenbehörde auf Demonstrationen vorbereitet hat, dann bin ich darüber nicht auskunftsfähig.

Gibt es weitere Zusatzfragen aus dem Plenum? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächstes Frau Schilling auf. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Das „Hamburger Abendblatt“ berichtete am 29. März über die Gründung der Stiftung „Hamburg Maritim“, die im Sandtorhafen einen Traditionshafen mit historischen Schiffen als Tourismusmagnet plane sowie sich für die Sicherung von Arbeitsgeräten und den Erhalt der Fünfziger-Schuppen auf dem Kleinen Grasbrook einsetzen werde.

Ist dem Senat bekannt, ob seitens der Stiftung eine Konzeption zur Kooperation mit älteren hafenbezogenen Museumseinrichtungen geplant ist, die vergleichbare Ziele an verschiedenen Standorten im Hafen schon seit längerem verfolgen, zum Beispiel mit der Außenstelle des Museums der Arbeit?

Frau Senatorin Dr. Weiss.

Frau Abgeordnete Schilling, meine Damen und Herren! Die Stiftung „Hamburg Maritim“ ist Anfang des Jahres gegründet worden, und in der letzten Woche hat sich ein Kuratorium konstituiert.

Klar ist, die Stiftung hat das Ziel, maritime Objekte und die Geschichte des Hafens sowie der Schiffahrt zu erhalten und der Öffentlichkeit attraktiv zugänglich zu machen. Eine Einbeziehung bereits bestehender Einrichtungen ist dabei von der Stiftung und vom Senat ausdrücklich gewünscht. Intensive Vorgespräche mit den Initiatoren der Stiftung haben zu der gemeinsamen Einschätzung geführt, daß gerade diese Kooperation ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg sein wird. Zu den Kooperationspartnern im Bereich der

Kulturbehörde gehören das Museum für Hamburgische Geschichte, das Altonaer Museum und das Museum der Arbeit.

Die Zukunft Hamburgs als Hafen- und Tourismusstadt ist nicht denkbar und planbar, ohne daß wir die maritime Geschichte unserer Stadt in Erinnerung behalten, Spuren im Stadtbild erhalten und gerade vor dem Hintergrund der geplanten HafenCity das Traditionsbewußtsein nicht verlieren. Für mich ist diese Stiftung eine für Hamburg sehr wichtige Initiative, weil sie sich für eine so umfassende Bewahrung dieses kulturellen Erbes einsetzt.

Es wird neben dem Kuratorium auch einen Beirat geben. Den Vorsitz in diesem Beirat wird voraussichtlich der Staatsrat der Kulturbehörde übernehmen. Dadurch ist die Kooperation auch gewährleistet.

Frau Schilling.

Gibt es schon Pläne für eine Anhandgabe des Gebäudes am Sandtorhafen beziehungsweise zum Erhalt – auch unter Denkmalschutzgesichtspunkten – der Schuppen der Fünfziger-Reihe?

Frau Senatorin.

Von einer Anhandgabe im Sinne einer geplanten Eigentumsübertragung kann natürlich nicht die Rede sein. Aber der Sandtorhafen in der HafenCity wird als künftiger Standort eines Traditionshafens neben dem Museumshafen Övelgönne und den Liegeplätzen an den Landungsbrücken und an der Überseebrücke ganz gewiß ein Attraktivitätsschwerpunkt sein. Im übrigen sind es von dort zu dem geplanten Fährterminal an der Elbkante der HafenCity nur wenige Gehminuten. Planbar, denkbar und schön wäre eine kurze Fährverbindung von der HafenCity zu den Fünfziger-Schuppen. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, daß die historischen Schuppen erhalten bleiben. Es sieht auch sehr positiv aus. Es gibt hochattraktive Pläne zur touristischen Nutzung dieser historischen Hafenschuppen. Insofern wäre der Traditionshafen am Sandtorkai keine Konkurrenz zu bestehenden oder entstehenden Einrichtungen, sondern eine Ergänzung, ein glanzvolles Freilichtmuseum in der HafenCity. So ist es geplant, und dafür arbeiten wir.

Herr Professor Karpen.

Frau Senatorin, auf die Frage der Kollegin Schilling nach möglichen Kooperationspartnern haben Sie gesagt, die Kooperation sei wünschenswert, haben aber nur öffentliche Kooperationspartner erwähnt. Darf ich fragen, ob die Stiftungssatzung oder die in Aussicht genommene Stiftungspraxis eine Kooperation mit privaten Sammlern ermöglicht oder sogar wünschenswert erscheinen läßt. Ich denke zum Beispiel an die bedeutendste Sammlung, die wir haben, nämlich das Museum Tamm.

Frau Senatorin.

Ausdrücklich ja. Selbstverständlich ist die Zusammenarbeit mit dem Museum Tamm schon durch die Besetzung des Vorstands der Stiftung gewährleistet. Selbstverständlich gibt es auch eine Kooperationsabsicht mit den Vereinen Rickmer Rickmers

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

und Cap San Diego. Prinzipiell ist die Stiftung so angelegt, daß Kooperationen angestrebt werden, je mehr, desto besser. Für die friedfertige Arbeit muß dann natürlich gesorgt werden.

Gibt es weitere Fragen? – Frau Möller.

Da man die Stiftung „Hamburg Maritim“ im weitesten Sinn als Kulturstiftung bezeichnen kann, würde ich gern wissen, ob es für andere Bereiche des kulturellen Lebens auch Stiftungen in ähnlicher Art und mit ähnlicher Unterstützung gibt oder ob das geplant ist für den Bereich der HafenCity.

Frau Senatorin.

Die Bürgerschaft hat zum Thema Kultur und HafenCity ein Ersuchen an den Senat gerichtet. Dieses Ersuchen wird in den nächsten Wochen beantwortet sein. Dann werden Sie Details erfahren.

Selbstverständlich wird für die gesamte Planung der HafenCity sowohl die Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Aspekte wie aber auch die aktuelle Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, von attraktiver Architektur und Gestaltung öffentlicher Plätze angestrebt. Es wird auch entsprechende Gremien geben, die darauf achten, daß das realisiert wird.

Frau Möller.

Ich möchte noch einmal nachfragen, ob es schon konkrete Planungen für ein Kuratorium gibt oder ob über eine Absichtserklärung noch nicht hinausgegangen werden kann.

Frau Senatorin.

Es gibt Wünsche in der Stadt nach einem Kuratorium. Wir behalten uns aber vor, daß wir die Art und Weise, wie welche Gremien miteinander in Kooperation treten zur Planung einer „Kultur in der HafenCity“, noch gründlich besprechen und erst dann entscheiden.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächstes Frau Franken mit ihrer Frage auf. Bitte schön.

Im Hinblick auf die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung antwortete der Hamburger Senat auf meine Anfrage am 20. März, in der Hamburger Halle können 209 Hunde untergebracht werden. Am 10. März hätten sich 197 Hunde in der Halle befunden, von denen zwölf vermittelbar wären. Auf meine Frage, wie der Senat zu verfahren gedenke, wenn die Unterbringungskapazität erschöpft sei, erhielt ich keine Antwort, sondern nur, derzeit reichten die Kapazitäten aus.

Der „Welt“ vom 28. März, also nur acht Tage später, war zu entnehmen, die zuständige Behörde erwäge, in die Hamburger Halle zu investieren und sie auszubauen.

Erstens: Wieviel Hunde befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt in der Halle, aufgeteilt in vermittelbare und nichtvermittelbare?

Zweitens: Erwägt der Senat, nur die Harburger Halle auszubauen, oder werden auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel sogenannte Hundehöfe, geprüft?