Julia Koppke

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Last Statements

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Position ist nach wie vor: Ein UKE-Gesetz ja, aber nicht so.
Dieses „aber nicht so“ – darauf hat Herr Zamory eben bereits hingewiesen – ist seit gestern um einen ganz neuen Aspekt bereichert worden, denn das ganze Gesetz ist vermutlich verfassungswidrig; so äußerten sich jedenfalls Anwältinnen und Anwälte in der „taz“,
weil bei der Überführung eines Gesetzes in eine neue Rechtsform die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Recht auf Widerspruch haben müssen, und das ist im Gesetz ausgeschlossen.
Ich bin keine Juristin und lese natürlich mehrere Zitate von Anwältinnen und Anwälten in der Zeitung. Für mich ist das zumindest mal wieder ein Beleg dafür, daß, wenn dieser Punkt in Frage steht, dieses Gesetz offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt wurde.
Das Hauptinteresse der Behörde ist es, das UKE so schnell wie möglich in die Selbständigkeit zu entlassen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Strukturnovelle ist dabei offensichtlich weniger von Interesse; nebenbei bemerkt wären sinnvolle Strukturänderungen sogar ohne eine Verselbständigung umsetzbar.
Das „aber nicht so“ bezieht sich aber auch auf unsere inhaltliche Kritik an diesem komplett kontraproduktiven Gesetzentwurf. Statt Ausweitung von Mitbestimmungsrechten und Aufbrechen der starren Hierarchie, Gehorsam und Schweigestrukturen findet eine erneute Machtfokussierung auf den Ärztlichen Direktor statt. Es gibt keine obligatorischen Institutsräte mehr und eine miserable Zusammensetzung des Kuratoriums, nämlich ohne eine Parität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Zusammenlegung der Personalräte bedeutet die faktische Abschaffung des wissenschaftlichen Personalrats, und auch Patientenschutz und Patientenrechte fehlen komplett.
Das UKE sei ein System ohne Kritikfähigkeit, das solche Skandale, wie den in der Herzchirurgie, immer wieder hervorbringen müsse. So hat es Herr Dr. Altenhoff vom wissenschaftlichen Personalrat auf einer Anhörung der Gruppe REGENBOGEN beschrieben.
Der UKE-Skandal hat in der Tat erneut deutlich gezeigt, in welche Richtung strukturelle Änderungen hätten vorgenommen werden müssen, um solche Vorfälle bestmöglich zu vermeiden. Diese liegen sicher nicht in der Zunahme von Hierarchien oder der faktischen Abschaffung des wissenschaftlichen Personalrats.
Frau Sager interessiert das alles aber gar nicht mehr. In der letzten Sitzung des Wissenschaftsausschusses reichte sie fast jede an Sie gerichtete Frage pauschal nach hinten weiter. Selbst auf die Frage, ob die Behörde von April bis zum Artikel in der „Morgenpost“ im Juli, wie es die Akteneinsichtnahme zeigte, geschlafen hat oder ob die BWF in Sachen UKE-Skandal eigentlich irgendeine Aktivität in dieser Zeit unternommen habe, wußte sie keine Antwort. Schließlich mußte Frau Fischer-Menzel der Senatorin zu Hilfe kommen, indem sie sagte, es müsse schon irgend etwas gegeben haben, möglicherweise ein Telefonat. Auch daraufhin schwieg die Behörde, weil die Senatorin nicht wußte, ob oder gegebenenfalls was sie in dieser Zeit unternommen haben könnte. Dazu muß ich sagen, Frau Sager, wenn Sie keine Lust mehr haben, lassen Sie es einfach.
Sie haben nicht nur die Öffentlichkeit und das Parlament nicht informiert, nachdem Ihnen der Fall D. bekannt wurde – da hat Herr Salchow völlig recht –, und nicht nur, daß Sie sich erst in der ersten Julihälfte bei der Staatsanwaltschaft nach dem Fortgang der Erkenntnisse erkundigten, auf die Sie immer verwiesen haben, weil Sie selbst nichts in Gang gebracht haben – das ist übrigens auch im Protokoll so nachzulesen, dies an die Adresse der GAL –, sondern Sie haben erst jetzt zwei Untersuchungskommissionen eingesetzt. Eine dieser Untersuchungskommissionen hat immerhin den Auftrag, die Strukturdefizite, die organisatorischen Mängel und die Nichterfüllung von Informationspflichten zu untersuchen. Leider sollen diese Ergebnisse keinen Einfluß mehr auf die Strukturnovelle haben. Daher zeigt sich an der UKE-Novelle eigentlich nur folgendes: Schlechte Arbeit, politische Ignoranz, Desinteresse.
Das Gesetz in der vorliegenden Fassung heute beschließen zu wollen ist völlig verantwortungslos.
Frau Präsidentin, meine Präsidentin, meine Damen und Herren! Ja, das 20-Millionen-DM-Investitionsversprechen ist ein Erfolg der Eltern, der Lehrerinnen und Lehrer und der Schülerinnen und Schüler,
die dafür gekämpft haben. Aber es ist natürlich auch ein Wahlkampftribut, um dort Ruhe zu haben.
Die Demo findet voraussichtlich wohl trotzdem am 20. September statt, und das zu Recht. Denn das Problem bleibt, weil das Gesetz unangetastet bleibt. Abgesehen davon ist es natürlich auch völlig unklar, ob und wie diese Summe von 2003 bis 2005 aufgebracht werden soll. Soll dies etwa zu Lasten anderer Bildungsbereiche gehen?
Man weiß es nicht. Der Buchhaltertrick, die Baukostenzuschüsse in das Gesetz einzubeziehen, aber die Zuschüsse pro Schülerin oder Schüler abzusenken, ist nach wie vor frech. Das kann nur zu Lasten der Kinder und/oder der Lehrerinnen oder Lehrer gehen. Das ist abzulehnen.
Die Träger freier Schulen und der Senat haben vereinbart, daß eine Arbeitsgruppe die realen Bedarfe der SchülerKostensätze berechnet, um dann möglicherweise die Zuschüsse zu ändern. Obwohl das entscheidende Element, nämlich die Finanzgrundlage, noch ungeregelt ist, will Rotgrün das Gesetz heute in zweiter Lesung verabschieden, die Zuschüsse zunächst einmal absenken und so vollendete Tatsachen schaffen.
Rotgrün verschafft sich damit den gesetzlichen Blankoscheck, die Zuschüsse abgesenkt zu lassen oder von Senatsgnaden Brosamen nachzureichen. Auch wir fordern deswegen, die Verabschiedung des Gesetzes heute auszusetzen. Zunächst soll die Kommission arbeiten und Vorschläge machen, die dann in den Gesetzentwurf eingebaut werden sollen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Leider habe ich nur noch eine Minute Redezeit und insofern nicht die Gelegenheit, in eine größere Debatte einzusteigen, auch wenn
ich das gerne wollte. Deswegen möchte ich für uns nur sagen, daß wir erleichtert sind, daß die JVA verlegt wird und auch die Revisions-Hundestaffel bald verschwindet. Mich persönlich freut es ganz besonders, daß wir das Konzept heute noch zur Abstimmung bringen, weil sich in diesem auch ein Anliegen von REGENBOGEN wiederfindet, das dort nach den Expertinnengesprächen hineingeflossen ist, nämlich die Öffnung der alten Schmiede im Süd-West-Flügel der ehemaligen Walther-Werke zur Dokumentation von KZ-Zwangsarbeit. Damit wird sicherlich ein wesentlicher Bereich des KZ Neuengamme nun deutlicher akzentuiert, nämlich die Verzahnung von KZ-System mit Kriegswirtschaft und Rüstungsindustrie, die Verzahnung von NSSystemen und Gesellschaft, und darüber bin ich froh.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Zamory, um gleich bei Ihrem letzten Kommentar anzuknüpfen: Es ist eine Unverschämtheit, daß SPD und GAL – und Sie jetzt auch schon wieder – immer behaupten, das Begehren von CDU, das auch vom REGENBOGEN unterstützt wird, das Gesetz, heute auch mit Verweis auf den jüngsten Skandal, nicht sofort durchzuwinken, sei ein Vorwand und eine fiese und miese Verhinderungsstrategie. Das ist es nicht.
Das ist es nicht. Das zeigt vielmehr Ihre politische Ignoranz in den Fragen, die gerade das UKE anbelangt.
Natürlich ist ein Strukturgesetz für das UKE supernotwendig.
Das ist überhaupt keine Frage, und es ist eigentlich noch viel mehr, es ist überfällig. Aber nicht in der Form, wie es jetzt vorliegt. Die inhaltlichen Bedenken zu dieser Vorlage wurden im Wissenschaftsausschuß dargelegt und die Ablehnung dieser Gesetzesnovelle auch von CDU und REGENBOGEN begründet. Aber diese inhaltlichen Gründe, die gegen die Novelle sprechen, werden jetzt leider durch den Skandal in der Herzchirurgie bestätigt. Deswegen ist es falsch, sofort zur Tagesordnung überzugehen, sondern es wäre wichtig, einmal innezuhalten und zu überdenken
und zu verbessern, damit wir ein Strukturgesetz verabschieden können, das dann dazu führt, daß wir das UKE ruhigen Gewissens – übrigens auch im Sinne der Rechte und des Schutzes der Patientinnen und Patienten – in eine Selbständigkeit entlassen können.
Aufgrund der jüngsten Vorfälle in der Herzchirurgie ist es seitens der Behörde nicht verantwortungsgemäß, das UKE jetzt hops in die Selbständigkeit zu entlassen, und das nicht nur wegen der Finanzen. Darauf ist Herr Dr. Salchow eben eingegangen. Natürlich muß jetzt verstärkt und konsequent nachgeprüft werden – die Senatorin konnte uns im Wissenschaftsausschuß die entsprechenden Fragen nicht befriedigend beantworten –,
wo die strukturellen Ursachen für diese letzten Vorkommnisse und die miserable Informationspolitik lagen. Diese Strukturdefizite müssen dann endlich konsequent verändert werden.
Ich habe gestern in der Aktuellen Stunde bereits darauf hingewiesen, daß diese grundsätzlichen Erkenntnisse über die intransparenten und unkontrollierten Strukturen – ich hatte da die „Morgenpost“ zitiert – aus kasernenhafter Klinikhierarchie und karrierebedachtem Kadavergehorsam der Untergebenen nicht erst seit gestern bekannt sind, sondern sich auch schon als Forderungen aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß von 1986 ergaben.
Ich habe ferner darauf hingewiesen, daß die Beurlaubung von Herrn Leichtweiß nur einer Kappung der Spitze eines Eisbergs gleichkommt und daß das nicht ausreicht. Bezogen auf dieses Gesetz möchte ich drei Gründe nennen, weshalb die vorliegende Novelle schlecht ist.
Zum ersten findet mit dem vorliegenden Gesetz statt einer Dezentralisierung der UKE-Struktur eine Hierarchisierung statt.
Das zeigt sich zum einen, darauf ist Herr Zamory eben eingegangen, bei einer erneuten Machtfokussierung des Ärztlichen Direktors. Was daraus bereits jetzt schon resultiert, haben wir in erschreckender Art und Weise gesehen. Es ist mit Sicherheit keine richtige Maßnahme. Das zeigt sich natürlich auch sehr plastisch an der Zusammensetzung des Kuratoriums.
Das UKE hat keine Mitwirkungsrechte bei der Besetzung des Kuratoriums, und die Besetzung selber – das haben im übrigen auch die verschiedenen Sachverständigen geäußert – sollte eigentlich unbedingt eine Parität der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorsehen, so wie es auch beim LBK und in anderen Universitätskliniken geregelt ist, und zwar dies möglichst auch bezogen auf Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer und natürlich auch bezogen auf die studentischen Vertretungen.
Insofern bewerten wir die Zusammensetzung des Kuratoriums auch ganz anders als die SPD, die offenbar eine Chance dafür sieht, daß Skandale wie der letzte in Zukunft vermieden werden können.
A C
B D
Eine Chance, das haben Sie gesagt. Dann lesen Sie, Frau Fischer-Menzel, das „Hamburger Abendblatt“, dort wird Ihr Kollege, Herr Marx, in dieser Hinsicht ausführlich und noch viel krasser zitiert.
Das habe ich nun nicht hier, aber Sie kommen ja, wie ich auf den Verlaufsplänen gesehen habe, gleich noch zu Wort. Es wäre ja schön, wenn Sie sich davon distanzieren.
Nach unserer Auffassung ist eine erhebliche Reduzierung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf die akademische Selbstverwaltung schlecht. Auch das ist ein wesentlicher Grund, weshalb diese Novelle von uns abgelehnt wird.
Der zweite Punkt ist noch einmal der Personalrat, über den von allen meinen Vorrednerinnen und Vorrednern etwas gesagt worden ist. Alle Sachverständigen – das wissen Sie – haben sich für die Beibehaltung von zwei Personalräten und gegen die Einschränkung der Personalvertretung ausgesprochen. Herr Zamory, es ist müßig, das Argument der Berufsständigkeit noch einmal zu bemühen. Das wurde im Ausschuß ausreichend hin und her bewegt und als solches auch gemeinsam – die drei Fraktionen, die Gruppe und die Sachverständigen – als in diesem Fall nicht relevant eingestuft, weil es eine Einschränkung der Personalvertretungsrechte bedeuten würde, die zu verhindern wichtiger ist, als ein berufsständiges Argument aufrechtzuerhalten.
Herr de Lorent, Sie haben gestern aus dem Schreiben des noch existierenden wissenschaftlichen Personalrats zitiert. Dieser Brief wurde heute auch wieder erwähnt. Ich frage mich aber, weshalb Sie aus diesem Brief nicht gelernt haben, obwohl Sie ihn angeführt haben.
Deswegen möchte ich jetzt noch einmal aus diesem Brief zitieren:
„Die Antwort auf die Frage, wie konnte das passieren, warum hat keiner von den beteiligten untergebenen Ärzten etwas gesagt, wo doch alle sehen konnten, daß Professor D. anscheinend nicht mehr operieren konnte, ist so einfach, weil jeder, der das tut, seine berufliche Zukunft in der Medizin an den Nagel hängen kann. Im UKE versuchte bisher der Personalrat für das wissenschaftliche Personal diese Strukturen aufzubrechen und zu bekämpfen,“
„um denjenigen Hilfestellung zu geben, die in Konfliktsituationen mit der Klinikleitung diese dringend nötig haben. Nur so kann dieses Duckmäusertum bekämpft werden, wenn die Wissenschaftler und Ärzte merken, daß sie eine schutzbietende Unterstützung des UKE haben. Der Hamburger Senat trifft mit der Abschaffung des wissenschaftlichen Personalrats somit genau die falsche Strukturentscheidung, um zukünftig solche Skandale zu verhindern.“
Frau Brinkmann, Sie haben eben eingeworfen, es habe gar nicht funktioniert. Das ist aber kein Argument dafür, jetzt
diese Strukturmöglichkeiten abzubauen. Natürlich liegt die Chance darin, durch den wissenschaftlichen Personalrat denjenigen Ärzten Hilfestellung zu geben,
die sonst, wie es sich jetzt am UKE-Skandal gezeigt hat, in dieser Duckmäuserschleife hängenbleiben und dann der Senat über anonyme Briefe informiert wird. Sie wissen genau, daß dies eine ganz schlimme Eigenschaft ist. In einem Götter-in-Weiß-System ist es notwendig, solche Gremien zu stärken und nicht aufzulösen.
Ich komme zu meinem dritten Punkt, und zwar zu den Patientenrechten, die in diesem Gesetz überhaupt nicht vorkommen. Herr Zamory, lange Zeit Anwalt in dieser Frage, hat auch hierzu eben vollkommen geschwiegen. Das finde ich fatal.
Was hätte geregelt werden müssen? Einmal fällt mir natürlich der Patientenombudsmann ein, dessen Tätigkeitsbeschreibung bis heute fehlt. An dieser Stelle kann man möglicherweise darüber diskutieren, ob das in einem Gesetz festgeschrieben werden muß. Daß diese Tätigkeitsbeschreibung fehlt, ist schlimm, sie ist überfällig, möglicherweise nicht über ein Gesetz. Im Gesetz muß aber absolut geregelt werden, daß die Verpflichtungen aus dem Strahlenskandal beim alten Träger – also in der Verantwortung der Stadt – bleiben. Im Konkreten bedarf es also bei Paragraph 1 Absatz 3 Satz 2 eines Unterpunktes bezüglich einer solchen Sonderregelung der Altlasten. Dazu gehört dann natürlich auch, daß die Arbeitsgruppe beziehungsweise die Abteilung Krankenhausrecht nicht an das UKE verlagert wird. Frau Sager hat am 8. Juni im Wissenschaftsausschuß – bezogen auf die Regulierung von Schadenersatzfällen der UKE-Strahlentherapie – fälschlicherweise behauptet:
„Aus rechtlichen Gründen könnten solche Haftungsfälle zukünftig nicht mehr den staatlichen Auftragsangelegenheiten zugeordnet werden, sondern sie wären Teil der originären Aufgaben des Klinikums.“
Frau Sager, Sie haben uns Parlamentarierinnen und Parlamentariern damals nicht die Wahrheit gesagt. Es besteht – ich habe mich da natürlich erkundigt – überhaupt keine rechtliche Zwangsläufigkeit, daß sowohl die Altlasten als auch die Abteilung Krankenhausrecht an das UKE übergehen müssen. Ich fordere Sie jetzt eindringlich auf, daß Sie dies – meinetwegen auch in den nächsten Tagen oder nächsten Wochen – ändern.
Frau Sager, ich habe bereits gestern dargelegt, weshalb Sie und Ihre Behörde nach unserer Meinung weit davon entfernt sind, behaupten zu können, im Falle von Herrn Professor D. alle notwendigen Maßnahmen sofort ergriffen zu haben. Sie haben geschlampt und Informationen vertuscht und geheimgehalten.
Ich möchte, daß Sie die jüngsten Vorfälle ernst nehmen, ich möchte, daß Sie Verantwortung übernehmen, und ich
möchte nicht, daß Sie sich statt dessen mit diesem UKEGesetz aus Ihrer Verantwortung herausstehlen.
Ich möchte, daß Sie vor allem an die Patienten denken, die, wie bereits gesagt, in Ihrem Gesetzentwurf nicht vorkommen.
Ich möchte zum Schluß eine persönliche Bemerkung machen. Es ist erschreckend und abstoßend, daß in den vergangenen Tagen kein einziges Wort des Bedauerns – bezogen auf die geschädigten Patienten – über Ihre Lippen gekommen ist.
O doch, das stimmt wohl, ich habe darauf geachtet.
Ich habe – bezogen auf die geschädigten Patienten – kein einziges Wort des Bedauerns von Frau Sager gehört.
Herr Schmidt, ich glaube, ich war öfter anwesend als Sie.
Es wäre äußerst bedenkenswert, wenn der Eindruck stimmen würde, der sich bei mir niederschlägt, daß es Ihnen nur lästig ist, daß jetzt Ihr Nest beschmutzt wurde.
Die unmenschliche Art und Weise
einer Senatorin, die als oberste Aufsichtsbehörde für viele Patientinnen und Patienten zuständig ist, ist schlimm.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr de Lorent, über das Strukturgesetz reden wir morgen, dann habe ich auch die Zeit, darauf genauer einzugehen.
An dieser Stelle möchte ich einleitend – auch wenn die SPD es bereits getan hat – noch etwas zur Vorgeschichte sagen. Ich möchte zunächst aus einem Artikel aus der „Morgenpost“ vom Januar 1994 zitieren, mit dem Titel „Fall Bernbeck: Skandal ohne Ende“. Darin heißt es, daß der Hamburger Senat aus dem Bernbeck-Skandal wenig gelernt habe. Mangelnde Aufsicht und Kontrolle, wie bei Bernbeck, führten daher im UKE zum Strahlenskandal.
Der Bernbeck-Skandal in Barmbek war, wie der Abschlußbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses 1986 feststellte, nicht die Schuld eines einzelnen, sondern die Schuld des gesamten Systems. Kasernenhafte Klinikhierarchie unter dem Motto „Der Chef hat immer recht“, karrierebedachter Kadavergehorsam der Untergebenen sowie nicht vorhandene Qualitätskontrolle und -dokumentation ärztlichen Handelns. Der PUA beschloß vor mehr als sieben Jahren – also 1986 – einen Katalog von Änderungsmaßnahmen. Ärztliches Handeln sollte kontrollierbar und transparent werden, und Hierarchien aufgebrochen. Behörden und Ärztekammer sollten ihren Aufsichtspflichten nachkommen.
Soweit der Stand von 1986. Da fragt man sich natürlich: Wo stehen wir heute? Ärztliches Handeln ist kontrollierbar und transparent? Hierarchien sind aufgebrochen worden, und Behörden kommen ihren Aufsichtspflichten nach? Ich denke, daß man sehr deutlich sieht, daß sich seit 1986 nichts geändert hat. Der nächste Skandal hat ja die Stadt bereits ereilt.
Frau Sager rühmt sich hingegen, sie habe sofort alles Notwendige getan und es gebe keine Versäumnisse seitens der Behörde.
Ich frage mich, Frau Sager, ist das wirklich so?
Seit fast einem Jahr weiß die Behörde über den jüngsten Skandal Bescheid, und es wurde der Öffentlichkeit und dem Parlament nichts bekanntgegeben; es gab keine Informationen. So war es auch vorgestern im Wissenschaftsausschuß, Herr de Lorent. Vorgelegt wurde eine Datenchronologie ohne Inhalte und Ergebnisse.
Nun kann man sich fragen, was Sie getan haben, Frau Sager? Sie haben auf dem normalen Dienstweg eine Stellungnahme des Ärztlichen Direktors erbeten. Als Ihre wesentliche Maßnahme rühmen Sie sich eines neuen Regelwerks, das seit April dieses Jahres existiert. Die Staatsanwaltschaft – das sollte man vielleicht auch noch festhalten – ermittelt wohlgemerkt nicht auf Veranlassung der Behörde.
An diesem Regelwerk sei neu – so haben Sie im Wissenschaftsausschuß vorgetragen –, daß in einem Fall, wie bei Professor D., erstens ein Arzt von seiner Leitungsfunktion befreit wird, er zweitens erst nach einem ärztlichen Gutachten weiter tätig werden darf und daß drittens über das, was dann passiert, der Ärztliche Direktor entscheidet.
Sehen wir uns an, was im Fall Professor D. gelaufen ist. Dazu zitiere ich aus der Stellungnahme des kommissari
schen Leiters der Herzchirurgie an Herrn Professor Leichtweiß vom 13. Oktober 2000, das Ihrer Behörde vorgelegt wurde. Darin heißt es, daß Professor D. erst nachdem von seinem betreuenden Neurologen ein entsprechendes Gutachten vorlag, in dem ihm die Fähigkeit bescheinigt wurde, auch im operativen Bereich tätig zu sein, hier wieder Funktionen übernahm. Darüber sei Professor Leichtweiß immer unterrichtet gewesen, und es wurden mehrere Gespräche mit ihm zusammen geführt.
Wir stellen daher eindeutig fest – auch wenn es damals vielleicht noch kein festgeschriebenes Regelwerk gegeben hat –, daß alle drei Punkte im Falle des Professor D. praktiziert wurden. Es lag ein ärztliches Gutachten vor, erst danach übernahm er wieder seine Funktion, und der Ärztliche Direktor hat mit entschieden, was passiert.
Das stimmt! Dann haben Sie nicht zugehört.
Da es genau so ist, ist es auch eine Unverschämtheit seitens der Senatorin, zu behaupten, daß dieses Regelwerk die entscheidende Maßnahme sei, die die Behörde als Konsequenz dieser Vorfälle installiert habe, damit solche Vorkommnisse in Zukunft vermieden werden können. Sie können nicht vermieden werden, und insofern ist es auch keine ausreichende Maßnahme.
Des weiteren läßt sich zweierlei festhalten. Der Ärztliche Direktor, Herr Leichtweiß, hat sich – natürlich bei laufenden Bezügen – beurlauben lassen. Frau Sager findet das honorig. Gekappt wird natürlich nur die Spitze eines Eisbergs. Strukturen bleiben unangetastet. Das ist auch keine ausreichende Maßnahme. Frau Sager hatte in Ihrer Rede gerade eben noch nicht einmal erkannt, daß es in diesem Bereich Defizite geben könnte.
Zweitens: Im Wissenschaftsausschuß wie auch eben hier haben Sie wieder verkündet, daß Sie eine Kommission zur Untersuchung der Fälle einrichten wollen. Ich frage mich, warum erst jetzt?
Ich bringe meinen Satz zu Ende. Warum haben Sie nicht viel früher eine medizinische Überprüfung der Fälle in Form von Akteneinsicht veranlaßt? Haben Sie eigentlich irgend etwas getan?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn ich mir zu Beginn damit möglicherweise nicht so viele Freunde mache,
möchte ich trotzdem – zumindest einleitend – für den REGENBOGEN bemerken, daß wir Privatschulen genauso wie auch Privathochschulen nicht für notwendig erachten, weil wir eigentlich davon ausgehen, daß staatliche Bildungssysteme, so auch das deutsche und das hamburgische, in der Lage sein müßten, verschiedene pädagogische Ansätze und so weiter abzudecken.
Das ist natürlich ein Wunschdenken, denn die Realität sieht anders aus. Es existieren Schulen in freier Trägerschaft. Sie sind Teil der Vielfalt des Bildungssystems und als solche gewünscht. Sie sind es auch, die sich vielfach durch innovative Konzepte auszeichnen, die im staatlichen System weitaus länger brauchen, um sich durchzusetzen, oder auch an systembedingten Hürden scheitern, die also pädagogische Unterrichtskonzepte ausprobieren und durchaus Anregungen für das staatliche Schulsystem darstellen, und der Staat fördert sie auch finanziell.
Vor diesem Hintergrund ist unsere Position zu dem SPD/GAL-Antrag auch eindeutig, denn, wenn der Staat – wie es der Fall ist – sich verpflichtet, Schulen in freier Trägerschaft finanziell zu unterstützen, dann muß er sich natürlich auch an die Gesetze halten und diese Schulen angemessen finanzieren.
Insofern ist es natürlich ein Unding, daß Hamburg den Schulen in freier Trägerschaft erst jetzt den Baukostenzuschuß gewährt, es ist aber ein noch größeres Unding, daß Rotgrün damit quasi ein Nullsummenspiel betreibt – und das ist und bleibt es, Frau Goetsch – und die neuerlichen Ausgaben für die Baukosten mit einer Kürzung bei den Lehrergehältern kompensiert.
Wir werden den Antrag ablehnen,
und wir lehnen auch den darin enthaltenen Kompromißvorschlag ab. Dazu möchte ich noch ein paar Sätze sagen.
Eine besondere Förderung, also eine Erhöhung des Schülerkostensatzes um einen Zuschlag auf die Höhe des Satzes, den auch öffentliche Schulen bekommen, für solche private Schulen, die sich für die Integration behinderter Kinder, die Förderung von Kindern nichtdeutscher Muttersprache oder auch um den Ausbau des Ganztagsangebotes einsetzen, halten wir im Gegensatz zur CDU, die darin immer den Spaltpilz sieht und gesehen hat, für einen richtigen Reformansatz. Aber natürlich müßte der Basisbetrag unterhalb dieses Zuschlages stimmen. Das tut er aber nicht, und insofern ist der Kompromiß für uns auch als unredlich oder faul oder lächerlich einzustufen, weil es um eine Anhebung der Regelfinanzierung unterhalb dieses Zuschusses hätte gehen müssen. Das findet sich in diesem Antrag eben leider nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist bekannt, auch wir werden der Novelle nicht zustimmen.
Unsere Kritik deckt sich dabei mit den verschiedenen Sachverständigen. Leider muß festgestellt werden, daß entsprechende Anregungen und Hinweise dieser Sachverständigen schlichtweg ausgeblendet wurden, um ein modernistisches mainstreamgemäßes Gesetz für ein Dienstleistungsunternehmen – also nicht etwa für eine Bildungseinrichtung – vorlegen zu können.
Das angeblich beteiligungsorientiert ausgerichtete Verfahren zur Erstellung dieser Novelle mit seinen ach so tollen Diskussionsforen und Workshops war an sich von Anfang an eine Farce; das hat man sich schon gedacht. Aber man sieht es jetzt sehr deutlich bei der Eindimensionalität des Ergebnisses.
Ich möchte ein paar grundsätzliche Dinge sagen. Rotgrün rühmt sich mit dieser Novelle, weil sie angeblich insbesondere auch Verbesserungen für Studierende beinhaltet. Das wäre wirklich schön, aber es ist leider nicht der Fall. Verbesserungen für die Studierenden sind dagegen Mangelware, eher findet man sehr viele Verschlechterungen. Diese kann ich jetzt nicht alle aufzählen
und verweise daher auf unseren Antrag.
Zu zwei Punkten möchte ich aber noch kurz etwas sagen. Erstens: Die unsinnige Zwangsberatung hätte endlich abgeschafft werden müssen,
da sie, Herr Riecken, umfangreiche Beratungskapazitäten bindet, die für Studierende, die eine Beratung wünschen, und die zu einem sinnvollen Zeitpunkt stattfinden kann, fehlen. Das ist eine Verschlechterung für die Studierenden.
Zweitens: In diesem Gesetz hätte – das ist unser ewiges Thema – ein eindeutiges Studiengebührenverbot formuliert werden müssen.
Das ist auch nicht der Fall, sondern das Gegenteil, denn sie werden für Aufbau- und Ergänzungsstudiengänge, aber auch für die Nutzung zentraler Einrichtungen der Hochschulen – zum Beispiel für die Bibliotheken – ermöglicht.
Die Belange der Studierenden werden natürlich auch durch den Abbau von Entscheidungsbefugnissen beschnitten. Hier geht es um mehr als um die Studierenden. Im Zuge der verstärkten Autonomie, die nicht nur schlecht ist, und der immer weiter schwindenden Einflußmöglichkeiten von Bürgerschaft und Behörden, hätte die innere Verfaßtheit der Hochschulen deutlich demokratisiert werden müssen, weil die Entscheidung über die Entwicklungen der Hochschulen durchaus demokratischer Legitimation bedarf.
Doch statt die Mitbestimmungsrechte auszuweiten, findet in diesem Gesetz eine radikale Hierarchisierung der Hochschulen statt. Man könnte fast sagen: Alle Macht dem Präsidenten und dem Kanzler. Das Präsidium wird künftig in weiten Bereichen fast völlig autonom Entscheidungen treffen können. In den verbleibenden Gremien wird die professorale Mehrheit nicht angetastet. Einzig im Großen Senat gibt es eine drittelparitätische Besetzung, der wiederum fast überall auf das Vorschlagsrecht anderer angewiesen ist. Insofern ist er nichts anderes als ein demokratisches Feigenblatt. Für die innere Organisation unterhalb der zentralen Ebene – ehemalige Fachbereiche – fehlen eigentlich jegliche Rahmenbestimmungen. Es ist noch nicht einmal geregelt, daß diese körperschaftlich organisiert sein müssen. Es ist durchaus möglich, daß Studierende und Beschäftigte auf dieser Fachbereichsebene in Zukunft überhaupt nicht mehr mitsprechen können.
Den letzten Punkt, die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, führe ich nicht mehr aus. Daß das Parlament hier keinen Mitgestaltungsraum haben soll, Herr de Lorent und Herr Marx,
ist mir nach wie vor völlig schleierhaft. Das ist tatsächlich völlig inakzeptabel; da muß ich Herrn Salchow recht geben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie würden Sie einen Arbeitgeber charakterisieren, der seinen Beschäftigten acht Jahre keine Lohnerhöhung gewährt, obwohl im gleichen Zeitraum der Preisindex um 11,6 Prozent gestiegen ist, der gleichzeitig regelhaft kein Weihnachtsgeld zahlt und gerade so viel Urlaub gewährt, wie es das Gesetz vorschreibt, nämlich vier Wochen im Jahr, und der Arbeitsverträge so kurz befristet, wie es ihm beliebt. Wie wäre es da mit dem Wort Ausbeuter?
Dieser Arbeitgeber sind Hamburgs Hochschulen und damit der Senat, der die entsprechenden Verordnungen erlassen hat. Die betroffenen Beschäftigten sind die gleichen Studierenden, deren soziale Lage hier in der Vergangenheit regelmäßig von Ihnen allen beklagt wurde.
In Hamburg gibt es etwa 3000 Studierende, die die Aufsicht in Bibliotheken führen, Tutorien betreuen oder Professorinnen und Professoren bei unterschiedlichen Hilfstätigkeiten unterstützen. Ohne sie wäre der Hoch
schulbetrieb gar nicht aufrechtzuerhalten, sondern mit einem Schlag lahmgelegt. Studentische Hilfskräfte erhalten in Hamburg 15,68 DM pro Stunde als Entgelt für ihre Arbeit. Als Grundlage hierfür dient die Tarifgemeinschaft Deutscher Länder, die diesen Betrag als Höchstgrenze formuliert.
Diesen Betrag bekommen die Studierenden Hamburgs seit 1993 unverändert. Im gleichen Zeitraum sind die Arbeitsentgelte im öffentlichen Dienst um 13,8 Prozent gestiegen. Übertragen auf die Hilfskräfte würde das einen derzeitigen Stundenlohn von rund 18 DM bedeuten.
Meine Damen und Herren, wir haben im vergangenen Jahr den Bericht des Studentenwerks zur sozialen Lage der Studierenden in Hamburg beraten. Eines der auffallendsten Ergebnisse war, daß Hamburgs Studierende im Durchschnitt immer mehr Zeit für Erwerbsarbeit aufwenden müssen, und das haben alle Parteien beklagt. Aber Hamburg ist auch dafür mitverantwortlich, denn ein Viertel aller erwerbstätigen Studierenden jobt als studentische Hilfskraft. Wenn der Senat und damit Rotgrün die soziale Lage der Studierenden in Hamburg verbessern will, gibt es dazu mehrere Wege. Einer davon ist, den Hilfskräften eine angemessene Vergütung zukommen zu lassen.
Inzwischen gibt es sogar Fachbereiche, in denen es bereits Probleme unter den Studierenden gibt, genug Tutorinnen und Tutoren zu finden. Darauf haben Vertreter der Hochschulen im Wissenschaftsausschuß am 8. Februar 2001 am Beispiel des Fachbereichs Informatik hingewiesen, und zwar explizit, „weil der finanzielle Anreiz zu gering ist“. Aus dem gleichen Grund fordern auch in anderen Bundesländern, beispielsweise in Baden-Württemberg, die Hochschulrektoren eine tarifvertragliche Regelung für studentische Hilfskräfte.
Ich gehe davon aus, daß die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungskoalition gleich hier ans Rednerpult kommen und mit trauriger Mine bekunden werden, daß sie es gern ändern würden, aber an die tariflichen Richtlinien gebunden seien. Die Aussage ist falsch, das möchte ich gleich vorweg sagen, und sie ist eine billige Ausrede.
In einigen Ländern und Städten gibt es durchaus abweichende Regelungen. In Baden-Württemberg wird beispielsweise ein Weihnachtsgeld gewährt, in Frankfurt gibt es höhere Stundenlöhne, und selbst Hamburg setzt sich bereits über die Tarifgemeinschaft hinweg – und das ist auch löblich –, indem sie wenigstens allen Studierenden den gleichen Stundenlohn auszahlt, also den Studierenden an den Fachhochschulen den gleichen Stundenlohn wie den an den Universitäten. Das heißt, von einer unüberwindlichen Bindung an die Richtlinien der Tarifgemeinschaft kann überhaupt keine Rede sein, und das schon gar nicht, wenn man einmal nach Berlin guckt.
Dort gibt es einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte mit folgendem Inhalt: Studierende Hilfskräfte in Berlin bekommen derzeit knapp 20 DM pro Stunde, 31 Werktage Urlaub, sie verfügen über eine eigene Personalvertretung, und ihre Einkommensentwicklung ist an die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes gekoppelt. Daher können Sie nicht damit argumentieren, es wäre zwar wünschenswert, aber Ihnen seien die Hände gebunden. Es mangelt nicht an den rechtlichen Möglichkeiten. Sollten Sie den Antrag gleich ablehnen, mangelt es lediglich an Ihrem politischen Willen.
A C
B D
Wir formulieren in unserem Antrag keine Maximalforderungen, sondern fordern lediglich, die Mindeststandards von Beschäftigten öffentlicher Einrichtungen auch auf die studentischen Hilfskräfte zu übertragen und sie ihnen zugute kommen zu lassen. Wir wollen, daß die Obergrenze der Vergütung von derzeit 15,68 DM durch eine Untergrenze von 18 DM ersetzt wird; das würde übrigens auch Fachbereichen wie der Informatik die nötige Flexibilität zurückgeben. Wir fordern sechs Wochen Erholungsurlaub und die Gewährung eines Weihnachtsgeldes, das anteilig nach den Arbeitsmonaten berechnet wird. Das sind in der Tat keine überzogenen Forderungen, sondern sie sollten für einen öffentlichen Arbeitgeber selbstverständlich sein.
Derzeit konstituieren sich bundesweit in zahlreichen Städten und Ländern Initiativen von Studierenden und Lehrenden für einen solchen Tarifvertrag; beispielsweise in Hannover und Bremen – dort übrigens von den Grünen unterstützt –, in Bayern und in Baden-Württemberg. Die Stadt Hamburg muß unserem Antrag gemäß für die Vergütungserhöhung zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, aber wir sind der Meinung, daß sie in der Vergangenheit genug an den Studierenden gespart hat. Wer behauptet, es sei nicht finanzierbar, trägt die Versäumnisse der letzten Jahre auf dem Rücken der Studierenden aus. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle beziehen sich hier auf andere Teilaspekte dieses Antrages. Es sei noch einmal klargestellt, daß dieser Antrag aus drei Teilen besteht.
Erstens: Das Oberziel ist der bundesweite Tarifvertrag.
Zweitens: Bis dahin sollen für Hamburg sofort innerhalb der bisherigen Richtlinien die Möglichkeiten verbessert werden.
Drittens: Es sollen unverzüglich Gespräche mit Ver.di und GEW aufgenommen werden, um möglicherweise zu einem Hamburger Tarifvertrag zu kommen.
Das sind drei verschiedene Dinge. Alle drei Fraktionen haben sich immer nur auf eine Sache bezogen, die dann kritisiert wurde. Das ist erstens falsch, zweitens dem auch nicht sachgerecht und hat drittens irgendwie den Charakter von Beliebigkeit.
A C
B D
Ich möchte noch einmal kurz auf einzelne Punkte eingehen. Zunächst komme ich zu der Begründung von Herrn de Lorent, daß es für Hamburg keine Sonderregelung innerhalb der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geben könne. Ich habe bereits in meiner Rede ausgeführt, daß dies zum Beispiel bereits in Frankfurt, in Baden-Württemberg oder sogar selbst in Hamburg der Fall ist, wo zumindest alle Studierenden den gleichen Satz bekommen, auch wenn dieser viel zu niedrig ist.
Im übrigen glaube ich auch, daß es berechtigt ist zu sagen, daß es ein schlechter, ausbeuterischer Arbeitsgeber aus dem 19. Jahrhundert ist, der seit acht Jahren keine Lohnerhöhung vollzogen hat. Wie Sie sich da als ehemaliger Gewerkschafter herausreden können,
ist mir rätselhaft.
Herr Riecken, zu Ihrem Argument, wir hätten nicht gesagt, woher das Geld kommen soll. Mich würde in der Tat einmal interessieren, woher auf einmal das Geld für die Gerichte und die Polizei kommt. Das ist überhaupt nicht der Knackpunkt der jetzigen Debatte, einen Gegenfinanzierungsvorschlag zu machen, sondern es ist einfach notwendig, weil hier ein absoluter Mißstand herrscht. Zu sagen, daß dafür kein Geld vorhanden sei, ist ein Austragen von Problemen auf dem Rücken von Studierenden, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden. Das ist einer Sozialdemokratie absolut unangemessen.
Im übrigen gibt es auch in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen eine Klausel, die den Hochschulen zusichert, daß sie im Falle einer größeren Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst zusätzliche Mittel aus dem Hamburger Haushalt erhalten sollen. Das müßte natürlich im Sinne unserer Forderung für die Hilfskräfte geschehen, sonst wäre diese Klausel vollkommen überflüssig, witzlos und eine Veräppelung.
Frau Buitrón, zum Schluß zu Ihnen. Sie stimmen unserem Antrag nicht zu, weil er zu wenig akzentuiert sei.
Zu wenig punktuell sei.
Er ist in der Tat punktuell, da stimme ich Ihnen völlig zu. Aber deswegen ist er nicht falsch.
Ich glaube, Sie wissen seit langem, daß wir einer Meinung sind, was die defizitäre Grundausstattung der Hochschulen anbelangt. Darin sind wir keiner unterschiedlichen Meinung. Aber es ist kein Grund, diesem Antrag nicht zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu diesem Thema hatte ich schon vor einem Jahr in der Debatte für den REGENBOGEN gesagt, daß wir natürlich auch die bestmögliche Förderung aller Kinder wollen. Das bedeutet auch, daß wir die bestmögliche Förderung für besonders Begabte wollen. Daran hat sich bis heute auch nichts geändert. Ich möchte aber trotzdem noch einmal die Möglichkeit nutzen, zu zwei Punkten etwas zu sagen, die ich problematisch finde.
Das ist erstens die Verankerung der Begabtenförderung in den Schulprogrammen. Denn wirft man noch einmal einen Blick auf die Große Anfrage zur Schulprogrammentwicklung, so wird dort in der Auswertung aller abgegebenen Schulprogramme folgendes festgestellt – ich zitiere –:
„Auffallend ist die häufige Nennung der Begabtenförderung, während die Förderung lernschwacher Schülerinnen und Schüler in den meisten Schulprogrammen nicht in den Vordergrund gerückt wird.“
Ich finde, das ist sehr bedenklich. Da kann ich nur sagen, so bitte nicht, das muß auch ausgewogen sein.
Zweitens zum Schulversuch „Springergruppen“. Ich finde in der Tat, daß Springergruppen besser sind als individuelles Springen, weil sie es ermöglichen, einen gewissen sozialen Zusammenhalt Gleichaltriger beizubehalten. Nun muß man natürlich vorweg sagen, daß dies gar nicht der Grund ist, weshalb Springergruppen eingerichtet wurden, sondern mit den Springergruppen – noch einmal Zitat –:
„wurde das Spektrum der Fördermaßnahmen auf die Gruppen leistungsstarker Schülerinnen und Schüler
ausgeweitet, für die das herkömmliche Überspringen einer Klassenstufe eine Überforderung bedeutet.“
Das funktioniert so: Vor der Teilnahme eines Kindes an einer Springergruppe gibt es im Halbjahreszeugnis vor dem Start solch einer Gruppe eine Empfehlung dafür, und dann gibt es Elterngespräche. Zum einen finde ich, daß die Auswahl für die Gruppen viel zu früh angesetzt wird. Von den sieben Gymnasien, die an diesem Schulversuch teilnehmen, beginnt an drei Gymnasien die Springerphase bereits in Klasse 6, das heißt nach einem halben Jahr auf dem Gymnasium, mit zehn Jahren fällt der Hammer, ob du als Kind leistungsstark bist oder nicht. Welch pädagogischer Quatsch.
Zum anderen zeigt sich bei diesen Springergruppen aber auch noch ein anderes Problem, auf das ich bereits vor einem Jahr in der Debatte eingegangen bin, das aber noch niemand von irgendeiner anderen Partei aufgegriffen oder berücksichtigt hat. Es ist doch die Frage, ob besondere Begabung möglicherweise nicht auch mit purem Elternehrgeiz verwechselt werden kann. Wir sind nach wie vor der Auffassung, daß es nicht sein darf, daß die besonderen Begabungen dem Ehrgeiz der Eltern oder auch derem Geldbeutel entspringen, was nämlich heißen würde, daß die besonderen Leistungen der Kinder auf häuslichem oder auch bezahltem Eintrichtern von Wissen beruhen. Aber ganz anderes zeichnet sich nämlich ab. So habe ich mir zum Beispiel sagen lassen, daß das Gymnasium Willhöden in Blankenese, also ein Gymnasium, das gerade an diesem Schulversuch „Springergruppen“ teilnimmt, die Eltern wie nichts Gutes dahinterher jagen, daß möglichst alle Kinder in Springergruppen kommen, und dort ein richtiger Kleinkrieg ausgebrochen ist. Ich finde das wirklich völlig neben der Spur und vor allem den Kindern gegenüber völlig unzuträglich.
Schulzeitverkürzungen, zum Beispiel durch Springergruppen, dürfen nicht dem kollektiven Phantasma von Eltern, Politikern und Wirtschaft von einer früheren Verwertbarkeit für den Arbeitsmarkt entspringen und auf dem Rücken möglicherweise auch überforderter Kinder ausgetragen werden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen, daß die Situationsbeschreibung, so wie die CDU sie gegeben hat, natürlich richtig ist.
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Selbst Herr de Lorent hat eingeräumt, daß es richtig ist, daß Hamburg neue und vor allem junge Lehrerinnen braucht. Aber daß das aus unserer Sicht, so wie die CDU sich das vorstellt, natürlich nicht geht, möchte ich kurz begründen. Es ist so, daß die CDU außer Werbemaßnahmen und Imagekampagnen für den Lehrerberuf – auch Zulagen und Weiterbildungsmaßnahmen werden genannt – zu der Frage, wie sie sich vorstellt, wo denn die neuen Lehrerinnen und Lehrer herkommen sollen, antwortet, dies müsse in Form von Quereinsteigern und -einsteigerinnen passieren und in Form von Ehemaligen. Insbesondere zu diesen Quereinsteigern möchte ich dann doch noch folgendes in Erinnerung rufen. Wir erinnern uns einfach an die frühen siebziger Jahre. Da herrschte nämlich auch in Hamburg Lehrer- und Lehrerinnenmangel.
Der damalige Senator Apel tönte: Wir rollen allen Lehrerinnen und Lehrern, die kommen, in Fuhlsbüttel den roten Teppich aus. Und in der Tat kamen dann auch auf diese Einladung zahlreiche Kolleginnen und Kollegen aus den USA, aus Schweden, aus England. Es kamen auch Externe, also Nichtpädagogen, Diplomnaturwissenschaftler und -schaftlerinnen, Diplomsportler und -sportlerinnen, Diplommusiker und -musikerinnen und so weiter, und sie wurden auch eingestellt. Aber, was mußten wir dann feststellen? Über 80 Prozent dieser neuen Kolleginnen und Kollegen waren nach einem Jahr wieder ausgeschieden, und zwar, weil sie entweder a) als Externe den pädagogischen Anforderungen nicht gewachsen waren – für mich eigentlich fast der wichtigste Grund – oder b) ihnen die Bezahlung zu schlecht oder der Streß zu groß war oder c) sich – ganz besonders die Kolleginnen aus dem Ausland – ausgegrenzt fühlten, übrigens auch in materieller Hinsicht, weil sie nämlich damals nur eine abgesenkte Besoldung bekamen.
Wenn man Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger fördern will, muß man sie natürlich zunächst qualifizieren, um ihnen, aber auch den Kindern, insbesondere den pädagogischen Frust zu ersparen und – und das ist mir noch wichtiger – eine Dequalifizierung des Lehrerinnenberufs zu verhindern.
Ähnliches wie für diese potentiellen Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gilt auch für die Gruppe der Ehemaligen, die nach Vorstellung der CDU in den Schuldienst geholt oder zurückgeholt werden könnten, nämlich die Gruppe der ehemaligen Referendare und die der längerfristig ausgeschiedenen Lehrerinnen und Lehrer, die wieder einsteigen könnten. Die Schulbehörde hat vor circa eineinhalb Jahren alle ihnen bekannten Personen aus diesen beiden Gruppen angeschrieben. Die meisten Betroffenen lehnten eine Einstellung ab, und zwar insbesondere aus finanziellen Erwägungen, weil sie in der Wirtschaft – oder wo auch immer sie arbeiteten – bessere und auch streßfreiere Arbeitsbedingungen bei vergleichbarer oder besserer Bezahlung erhalten haben. Aus all diesen Erfahrungen zieht der REGENBOGEN den Schluß, daß man die Bedingungen in der Schule und vor allem aber auch in der Ausbildung attraktiver gestalten muß, um so zu mehr Neueinstellungen zu kommen, weil das für uns eine verantwortungsvolle Schulpolitik ist und insofern auch ein verantwortungsvoller Umgang mit der Lehrerinnenversorgung an Hamburger Schulen. Dann kann man sich natürlich fragen, was das heißt, die Bedingungen in der Schule und in
der Ausbildung attraktiver zu gestalten. Dazu noch ein paar Stichworte. Für die Studienphase heißt das aus unserer Sicht, die Inhalte im Studium reformieren – das wird jetzt auch langsam getan –, die Zahl der Hauptseminare zu erhöhen und die Einführung einer bedarfsdeckenden Studienfinanzierung, denn gerade diese beiden letzten Punkte würden auch automatisch lange Studienzeiten verkürzen. Für die Phase des Referendariats hieße das die Abschaffung des bedarfsdeckenden Unterrichts und Erhöhung der Bezüge. Für die Situation in der Schule heißt das zum Beispiel Absenkung der Klassenfrequenzen und Absenkung der Unterrichtsverpflichtung.
Es wäre auf diese Art und Weise durchaus möglich, schon in ungefähr sechs Jahren, wenn also die Pensionierungskurve drastisch nach oben steigt, viele neue Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen und einzustellen, und nicht erst irgendwann langfristig, wie Herr Beuß das behauptet hat. Eine andere Möglichkeit wäre – und darüber könnte man auch einmal nachdenken –, über die Landesgrenze hinauszugucken. In den neuen Bundesländern, zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, wird es in drei bis vier Jahren aufgrund sinkender Schüler- und Schülerinnenzahlen einen drastischen Überhang ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer geben. Es wäre doch überlegenswert, den Ländertausch zu vereinfachen, allerdings muß das natürlich im Einvernehmen zwischen den Ländern passieren, um dann eine Regelung zu finden, und nicht so, wie das in Hessen passiert ist.
Meine Damen und Herren! Ich muß Schluß machen. Wir lehnen den CDU-Antrag ab, da er aus unserer Sicht die Situation und ihre Bedingungen nicht ernsthaft zu lösen versucht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen es natürlich, daß wir heute schon in einem Punkt weiter sind, als es noch in der Drucksache steht, daß wir nämlich bald eine Änderung des SOG zum Wegweisungsrecht im Parlament verabschieden werden. Das ist tatsächlich gut.
Hamburg war dabei nicht besonders schnell. In anderen Bundesländern gibt es das schon wesentlich länger. Trotzdem ist Hamburg der Aufforderung der Bundesregierung gefolgt und hat das Landespolizeigesetz im Vorgriff auf das Bundesgesetz so geändert, daß die Polizei einem Gewalttäter das Betreten der Wohnung verbieten kann. Das ist absolut zu begrüßen.
Ferner ist zu begrüßen, daß sich der Senat in Person von Herrn Scholz endlich zu einer eindeutigen Aussage entschlossen hat, daß aufgrund dieser Gesetzesänderung keine Frauenhausplätze gestrichen werden. Das Herumgeeiere des Senats noch im April zu dieser Frage war für mich schlichtweg unerträglich.
Schlecht ist es allerdings, das muß man auch sagen, daß es offensichtlich noch immer keine Überlegungen dazu gibt, wie die Männerarbeit verändert werden soll. Denn Opferschutz ist auch Täterarbeit. Blickt man nach Mecklenburg-Vorpommern, so soll dort beispielsweise flächendeckend ein Beratungsangebot für Gewalttäter eingeführt werden. Ich denke, hier hat Hamburg noch einiges zu tun.
Auch wenn wir hier die Senatsmitteilung debattieren und nicht die Änderung des SOG, kann ich trotzdem nicht umhin, noch einmal zu betonen, wie widerwärtig ich es finde, die Gesetzesänderung bezüglich des Wegweisungsrechtes mit der Einrichtung einer Beschwerdeinstanz bei der Ingewahrsamnahme zur präventiven Gefahrenabwehr zu verknüpfen. Die offensive richterliche Beeinflussung in Richtung repressiver Rechtsprechung ist höchst undemokratisch und die Verquickung der Gesetzesänderungen miteinander höchst unmoralisch. Das ist leider sehr bedauerlich.
Ich frage zum Hamburger Verfassungsschutzbericht und zu Intellektuellen des Rechtsextremismus.
Im aktuellen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2000 des Landesamts für Verfassungsschutz finden sich, wie bereits im Verfassungsschutzbericht 1999, keine Darstellungen und auch keine Einschätzungen zu den sogenannten Neuen Rechten in Hamburg, die allerdings im Bericht des Jahres 1998 noch kurz umrissen wurden.
Erstens: Warum findet die Hamburger „Neue Rechte“ – konkret die Deutsch-Europäische Studiengesellschaft, der Lesekreis der Jungen Freiheit und die deutsche Sektion von den Europäischen Synergien – in den letzten Jahren keine Beachtung mehr?
Zweitens: Welche Erkenntnisse liegen der Behörde für Inneres über rechtsextreme Bestrebungen bei den Hamburger Burschenschaften, wie der ausgewiesen rechtsextremen Burschenschaft Germania Hamburg, vor?
Meine erste Nachfrage lautet: Warum werden die Erkenntnisse, speziell über Burschenschaften, nicht veröffentlicht, weder im Verfassungsschutzbericht noch in der Großen Anfrage, auf die Sie eben gerade verwiesen haben?
Die zweite Frage bezieht sich auf die eben von Ihnen postulierte Stagnation. Die Vereinigung Synagon, der deutsche Ableger des europäischen Netzwerkes „Synergies-Européennes“, ist gerade sehr aktiv und hat sich beispielsweise mit ihrer neu herausgegebenen Zeitung „Synagon Forum“ strukturell gestärkt. Ihr Präsident Lüdders ist Hamburger. Des weiteren gibt es eine neue Entwicklung hinsichtlich der Burschenschaft Germania. Die NPD empfiehlt den Studenten bei einem Studium in Hamburg, in die Germania einzutreten.
Gut. Zu diesen beiden Ausführungen lautet meine Frage, ob ich den Senat richtig verstehe, daß er diese aktuellen Entwicklungen als Stagnation bewertet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte nie etwas gegen die Verselbständigung der Museen, auch heute nicht. Aber wenn man diesen Prozeß als Jahrhundertwerk feiern will, wie die SPD das tut, auch in ihrer Anfrage, müßte sich das natürlich auch irgendwo niederschlagen. Aber wo zeigt sich denn dieses Jahrhundertwerk? Liest man die Anfrage genau, dann muß man feststellen, daß sich insgesamt ziemlich wenig verändert hat. Ich bin mir gar nicht so sicher, ob ich das gut oder schlecht finden soll, weil das natürlich auch bedeutet, daß viele bestehende Befürchtungen glücklicherweise nicht eingetreten sind. Zum Beispiel ist kein inhaltlicher Einfluß von Mäzenen oder
Sponsoren festzustellen, aber wesentliche Verbesserungen sind eben auch nur wenige eingetreten. Einzig – das muß man zugestehen – neue Einnahmequellen wurden zum Teil erschlossen, und der Kostendeckungsgrad hat sich erhöht.
Was sich aber alles nicht verbessert hat, ist zum Beispiel, daß es kaum neue Veranstaltungskonzepte gibt, bis auf hauptsächlich jenes, was auf unseren Tischen ist, daß sich die Bewerbersituation auf die Direktorenstellen nicht wesentlich verändert hat und daß die Kooperation mit den Privaten sich nicht wesentlich verbessert hat. Eine Verbesserung wird lediglich – Zitat – „erwartet“. Auch die Kostentransparenz hat sich nicht erhöht. Sie ist lediglich – wiederum Zitat – „gewährleistet“.
Dagegen fallen zwei Aspekte dann auch deutlich negativ ins Auge, und zwar erstens die Eintrittspreise. Da möchte ich Frau Vahlefeld ausdrücklich unterstützen. Noch im August 1999 hatten die sieben kaufmännischen Direktoren in der „Morgenpost“ einhellig getönt, ja beteuert, daß eine Erhöhung der Eintrittspreise auf keinen Fall stattfinden wird. Was stellen wir fest? Zwei Museen haben ihre Eintrittspreise inzwischen erhöht, und bei allen sieben ist die Ermäßigung für Rentner und Rentnerinnen entfallen.
Zweiter negativer Punkt sind die Zahlen von Museumsbesucherinnen und -besuchern. Da muß man sagen, daß die SPD in dieser Großen Anfrage sehr geschickt gefragt hat. Da ist nämlich lediglich ein Vergleich der Besucherzahlen zwischen 1999 und 2000 abgefragt, der dann auch positiv ausfällt. Leider ist die CDU auch darauf reingefallen, denn viel interessanter und auch wesentlicher ist natürlich, wie sich die Besucherzahlen im Vergleich zur Zeit vor der Verselbständigung der Museen entwickelt haben, also vor dem 1. Januar 1999. Und da zeigt sich erschreckend deutlich, daß mit der Einführung der Verselbständigung der Museen die Besucherzahlen sanken, die bis dahin kontinuierlich gestiegen waren, drastisch in den Keller, nämlich von insgesamt 1,68 Millionen Besuchern 1998 auf 1,11 Millionen Besucher 1999. Mit anderen Worten: Mit der Verselbständigung der Museen sind die Besucherzahlen um 34 Prozent gesunken. Mit der Steigerung im Jahr 2000 im Verhältnis zu 1999 sind wir jetzt wieder auf einem Stand von 1996, und der liegt noch immer um 28 Prozent unterhalb dem von 1998.
Die Verselbständigung der Hamburger Museen führte also zu einem ganz heftigen Rückgang der Besucherzahlen, und ich finde das ziemlich bestürzend.
Sehr interessant fand ich auch die Antwort auf die Frage zur Steuerungsmöglichkeit der Politik bei den jetzt selbständigen Museen. Die lautet nämlich, daß der Senatorin, die den Vorsitz in den Aufsichtsräten der Museen hat, die Wirtschaftspläne, Quartalsberichte und Jahresabschlüsse vorgelegt werden, und sie erhält – Zitat –:
„einen umfassenden Einblick in die Arbeit der Museen..., kann zwischen den einzelnen Museen vergleichen und die Zusammenarbeit der Häuser fördern.“
Ich finde es natürlich sehr schön, daß der Senatorin Pläne vorgelegt werden, sie Einblick in die Museumsarbeit erhält, sie auch vergleichen kann und den Zusammenhalt fördern kann. Das ist sehr lyrisch, aber mit Steuerung hat das leider wenig zu tun. Wo bleibt da eigentlich das Parlament?
Insgesamt kann aus unserer Sicht die Große Anfrage in ihren Ergebnissen nicht so positiv bewertet werden wie für
den Rest des Hauses, weil gerade die Teilhabe der Hamburgerinnen am kulturellen Leben in puncto Eintrittspreise und Besucherzahlen ausnehmend schlecht abschneidet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Angelehnt an
meine Fragen in der heutigen Fragestunde zum Verfassungsschutzbericht möchte ich an dieser Stelle noch auf einen einzigen Aspekt der Anfrage eingehen, und zwar auf das Thema Burschenschaften und Rechtsextremismus sowie Nazismus an Hamburgs Hochschulen.
In Frage 9 der Großen Anfrage heißt es:
„Gibt es andere Organisationen an Hamburger Hochschulen, die dem rechtsradikalen Milieu zuzurechnen sind, und welche Aktivitäten entfalten diese.“
Die Antwort lautet: Nein, es seien rechtsextremistische Organisationen bekannt, aber es gebe einzelne Burschenschaften, in denen Rechtsextremisten Mitglieder sind.
Punkt – aus, das ist alles. Nicht beantwortet wird, um welche Burschenschaften es sich handelt, wie viele Mitglieder als rechtsextremistisch bekannt sind und welche Aktivitäten entfaltet wurden. Heute, zum Sitzungsbeginn, haben wir erlebt, wie der Senat sich der diesbezüglichen Debatte und Aufklärung verweigerte. Deswegen muß an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden, daß der Senat beziehungsweise der Verfassungsschutz sehr wohl Erkenntnisse über rechtsextremistische Burschenschaftsmitglieder hat. Schon 1993 waren ihm rund 40 Angehörige von Burschenschaften namentlich bekannt, über die rechtsextremistische Erkenntnisse vorliegen. Ich möchte deswegen auch noch einmal konkret auf die Burschenschaft „Germania Hamburg“ eingehen.
Die „Germania Hamburg“ hat vielfältige Verquickungen zur rechten Szene. In der „Germania“-Villa in der Sierichstraße traf sich schon die inzwischen verbotene FAP, die Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front des verstorbenen Hitler-Verehrers Michael Kühnen, oder es referierte der Auschwitz-Leugner David Irvine. Die „Germania“ stellt Kontaktpersonen für die rechtsextremistische Schülerburschenschaft „Teutonia Hamburgia“, und ganz aktuell empfiehlt die NPD über den Nationaldemokratischen Hochschulbund bei einem Studium in Hamburg den Eintritt in die Burschenschaft „Germania“. Auf Hochschulebene zeichnen sich die Germanen durch Äußerungen aus, wie „Antifaschisten sind geistige Amokläufer“. Seit dem letzten Jahr beobachten wir auf dem Campus eine verstärkte Nachwuchssuche der „Germania“.
Seit zwei Wochen können wir zum Beispiel erleben, daß die „Germania“ in der aktuellen Studierendenzeitung des RCDS, der CDU-Hochschulgruppe, für sich werben kann. Das ist bitter.
Die Hamburger Hochschulen sind alles andere als rechtsextremismus- oder neonazismusfrei. Im Januar dieses Jahres war der Campus mit Hakenkreuzen beschmiert, und im März kursierte an der Universität ein anonymes Flugblatt mit dem Titel „Revision“, in welchem in quasi wissenschaftlicher Manier der Holocaust geleugnet wird. In den Gaskammern seien nichts als typhuserregende Kleiderläuse vernichtet worden, war da zu lesen. Die Universität Hamburg hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Über all das erfahren wir in der Großen Anfrage gar nichts. Relativ unkonkrete Fragen mischen sich aber vor allem mit sehr schlechten Antworten. Es interessiert mich, ob der Senat diese Fakten nicht weiß oder ob er sie verschleiert und – wenn das so ist – warum. Beides ist unhaltbar.
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für mich als NichtFachpolitikerin sind die gesamten Einlassungen des Senats zum Thema Inline-Skating dieser Großen Anfrage ziemlich verquast, verklausuliert und weltfremd. Wenn ich mir mit meinem ganz normalen Menschenverstand den Bereich Inline-Skating ansehe, stelle ich als erstes fest, daß Inline-Skates Fortbewegungsmittel sind. Das ist nach Auslegung des Senats verschiedener Gesetze gar nicht der Fall, sondern Skates seien statt dessen Sport- und Spielgeräte. Das heißt, Inline-Skates sind so etwas ähnliches wie Fußball oder Tennisschläger.
Daraus folgt rechtlich, daß Inline-Skater und Inline-Skaterinnen wie Fußgänger und Fußgängerinnen anzusehen sind. Das ist ziemlicher Blödsinn, weil Inline-Skates natürlich Fortbewegungsmittel sind und keine Tennisschläger, und natürlich sind Inline-Skaterinnen und -Skater allein schon tempomäßig keine Fußgänger.
Insofern ist diese Definition völlig praxisfern, führt aber dazu, daß Inline-Skaterinnen und -Skatern die Benutzung von Radwegen und Fahrbahnen grundsätzlich untersagt ist. Eine solche Regelung ist nicht nur praxisfern von ihrer Herleitung her, sondern sie wird in der Praxis auch nicht so durchgeführt, weil sie nicht mit der Realität vereinbar ist. Wie sollen Skaterinnen und Skater ständig zwischen Fußgängerinnen hindurchflitzen. Das macht kein Mensch, allein schon, um eine Unfallgefahr zu vermeiden. Insofern fahren Skaterinnen und Skater natürlich auf Radwegen und manchmal auf der Fahrbahn, wenn wenig oder gar kein Autoverkehr ist. Das kann man auch allerorts sehen.
Insofern möchte ich mich an dieser Stelle eindeutig dafür aussprechen, das zu legalisieren, was ohnehin schon Praxis ist, nämlich das Skaten auf Radwegen und auf der Fahrbahn – zum Beispiel in einigen Tempo-30-Zonen – zu ermöglichen.
Was mir weiterhin im Bereich Inline-Skating aufgefallen ist, betrifft Inline-Skating als Freizeitsport, wozu auch die Idee der festen Rundstrecken gehört. Der Senat dröselt in der Großen Anfrage auf, weshalb die Rundstrecke Billwerder Bucht ungünstig ist, und nennt Alternativen für feste Strecken. Allerdings muß man feststellen, daß diese alternativen Strecken nur für Nutzungen an Wochenenden vor
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gesehen sind. Die Wege müssen in der Regel ohnehin erst skategerecht umgebaut werden, und diesbezügliche Kostenschätzungen liegen überhaupt nicht vor. Insofern sind die Alternativvorschläge ziemlich halbherzig.
Besonders interessant ist das Thema Außenalster, weil da das größte Hickhack in Hamburg zu laufen scheint. Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte sagt, ein Kurs um die Alster solle unbedingt geprüft werden. Die Bauverwaltung sagt, die Mitbenutzung der Radwege um die Alster sei ausdrücklich ausgeschlossen. Der Senat unterstützt die Hamburger Inline-Skating-Schule im Unifachbereich Sportwissenschaften, die zweimonatlich einen Lauf um die Alster ausrichten will, mit dem Ziel, diese Strecke als herausragende feste Strecke zu etablieren. Was denn nun? Unabhängig von Routen nur für Skaterinnen und Skater wäre die Freigabe der Außenalster-Radwege für Skaterinnen und Skater ein geeigneter erster Schritt. Sie könnten so zentral skaten, und es würde legalisiert werden, was sowieso legalisiert werden muß, wenn man in der Gegenwart ankommen will, nämlich die Mitbenutzung von Radwegen für Skaterinnen und Skater.
Meine Damen und Herren! Frau Rudolph, meiner Auffassung nach ist es entschieden zu früh, eine eindeutige Antwort auf die Frage zu geben, ob die holländische Regelung auch für Hamburg und die Bundesrepublik insgesamt übernommen werden könnte oder ob sie verteufelt werden soll. Denn in den Niederlanden hat ein jahrelanger gesellschaftlicher Diskussionsprozeß zu dieser Frage stattgefunden, während in unserem Land das Thema Sterbehilfe, das Sterben überhaupt, tabuisiert wird.
Der Vorstoß der Niederländer führt dazu, daß in der Bundesrepublik eine hochgradig moralisch aufgeladene Debatte geführt wird. Die Positionsäußerungen münden sowohl bei der CDU als auch bei der GAL, der SPD oder auch bei den Kirchen in eindeutige Ablehnungen. Das sind leider verfrühte Schnellschüsse.
Wir brauchen nach meiner Auffassung eine breite, ernsthafte und vor allem auch offene Diskussion zur aktiven Sterbehilfe. Die in der Bundesrepublik allseits geäußerten Meinungen sind vorgefertigt, festgezurrt und helfen dieser Debatte wenig.
Es kann nicht sein, daß die GAL durch ihre Titelanmeldung die Themen Sterbebegleitung und Sterbehilfe einfach nach dem Motto gegeneinander setzt: entweder Sterbebegleitung oder Sterbehilfe.
Das ist für mich kein sachgemäßer Umgang mit dieser Problematik.
Natürlich ist auch nach unserer Auffassung eine verbesserte Sterbebegleitung in der Bundesrepublik – also auch in Hamburg – absolut notwendig. Aber dadurch ist die Frage nach der Möglichkeit aktiver Sterbehilfe nicht beantwortet. Natürlich darf eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nicht dazu führen, Alternativen – zum Beispiel aus ökonomischen Erwägungen – ins Abseits zu stellen. In der Bundesrepublik ist der Ausbau von Hospizen oder auch die Stärkung der völlig unterentwickelten Schmerztherapie unverzichtbar.
Hier müssen die Bundesrepublik und Hamburg sofort mit verbesserten Maßnahmen beginnen, aber parallel dazu die Debatte um Sterbehilfe beginnen. Es darf natürlich nicht sein, daß Menschen aus Furcht vor einem Pflegeheim oder einer Intensivstation Sterbehilfe wünschen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf das viel zitierte Argument des hippokratischen Eides eingehen, daß es Aufgabe eines Arztes sei, Leben zu erhalten. Wir befinden uns heute in einer Zeit, in der Technik längst über vieles hinausgewachsen ist, was menschenwürdig ist. Das sehen wir bei der Gentechnik, aber auch bei der Apparatemedizin.
Ist es tatsächlich mit dem Auftrag des Arztes oder Hippokrates vereinbar, Menschen, die für hirntot erklärt wurden, über ein, zwei Jahre künstlich durch Apparate am Leben zu erhalten? Sind lebensverlängernde Maßnahmen per se für einen Menschen besser, würdevoller?