Für den Wahlgang zur Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 103 Stimmzettel abgegeben worden. Kein Stimmzettel war ungültig, das heißt, 103 Stimmzettel waren gültig.
Herr Klaus Seifert erhielt 89 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Seifert zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Herr Seifert, die Bürgerschaft hat Sie eben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Ich darf ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen und habe Sie zunächst zu fragen, ob Sie die Wahl annehmen.
Nach Paragraph 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel „Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“ nachzusprechen:
„Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter alle Zeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“
Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen der Bürgerschaft wünsche ich Ihnen eine glückliche Hand in Ihrer Amtsführung, alles
Ich rufe jetzt die Punkte 2, 4 und 5 auf, die Drucksachen 16/5013, 16/5372 und 16/5373. Danach haben wir drei Wahlen vorzunehmen, und zwar die Wahl zum Richterwahlausschuß, die Wahl zum Deutschen Städtetag und die Wahl eines Datenschutzgremiums.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und ihrer Vertreterinnen und Vertreter – Drucksache 16/5013 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl von vier Abgeordneten zur 31. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages – Drucksache 16/5372 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Datenschutzgremiums nach §14 der Datenschutzordnung der Bürgerschaft – Drucksache 16/5373 –]
Die Wahl zum Richterwahlausschuß war in unserer vorigen Sitzung, am 13. Dezember des letzten Jahres, ausgesetzt worden. Von den 20 Personen, die der Bürgerschaft damals für diese Wahl vorgeschlagen wurden, waren 17 Männer und lediglich drei Frauen, das heißt 15 Prozent Frauen.
In einer kurzfristig anberaumten Ältestenratssitzung am selben Tage kamen die Fraktionen überein, daß im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der hamburgischen Verfassung ein weiterer Versuch gemacht werden sollte, darauf hinzuwirken, daß Frauen und Männer in diesem kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschlußorgan gleichberechtigt vertreten sind.
Ich habe daraufhin die vorschlagsberechtigten Institutionen noch einmal angeschrieben und gebeten zu überprüfen, ob nicht doch eine höhere Zahl von Frauen vorgeschlagen werden kann. Das Verhältnis von Männern und Frauen hat sich daraufhin leicht zugunsten der Frauen verbessert. Es sind jetzt 14 Männer und sechs Frauen vorgeschlagen, das heißt 30 Prozent Frauen. Sie sehen dies auf dem grünen Stimmzettel.
Der Ältestenrat hat am Montag über die Zusammensetzung des von der Bürgerschaft zu wählenden Teils des Richterwahlausschusses beraten und ist übereingekommen, die Wahlhandlung in der Bürgerschaft vorzunehmen. Gleichwohl ist die gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern nicht erfüllt.
Im übrigen mache ich Sie darauf aufmerksam, daß nicht nur die Bürgerschaft, sondern auch der Senat berechtigt ist, in dieses Organ Mitglieder zu berufen. Der Senat hat 16 Männer und acht Frauen, das heißt ein Drittel Frauen, berufen.
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen sind übereingekommen, die drei Wahlen in einem Wahlgang durchzuführen. Die Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei jedem Namen je ein Feld für Ja-Stimmen, für Nein-Stimmen und für Stimmenthaltungen. Auf dem grünen Stimmzettel für den Richterwahlausschuß dürfen Sie insgesamt 20 Kreuze machen, auf dem orangen für den Deutschen
Städtetag und dem gelben für das Datenschutzgremium jeweils vier. Kreuzen Sie aber bitte bei jedem Namen nur ein Kästchen an. Mehrere Kreuze bei einzelnen Namen – ich muß das immer wiederholen – beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit führen.
Ich bitte Sie, jetzt Ihre Wahlentscheidung vorzunehmen. Mit dem Einsammeln werden wir dann einen Augenblick warten. – Das ist, wie ich sehe, schon geschehen. Dann darf ich die Schriftführerinnen und Schriftführer bitten, mit dem Einsammeln der Stimmzettel zu beginnen.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Ergebnisse werden ermittelt und im weiteren Verlauf der Sitzung bekanntgegeben.
Ich rufe sodann auf Tagesordnungspunkt 14: Drucksache 16/5200, Große Anfrage der CDU-Fraktion zur steigenden Gewaltbereitschaft gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes.
[Große Anfrage der Fraktion der CDU: Steigende Gewaltbereitschaft gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – Drucksache 16/5200 –]
Die CDU-Fraktion beantragt eine Überweisung der Drucksache an den Innenausschuß. Hierzu wird das Wort gewünscht. Der Abgeordnete Vahldieck bekommt es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kürzlich gab es im Fernsehen den Film „Der Untertan“, die Verfilmung des berühmten Romans von Heinrich Mann. Wenn man solche Filme sieht, könnte man glauben, die Deutschen seien besonders obrigkeitshörig. Zum Teil sind sie es tatsächlich, aber offenbar gibt es zunehmend Leute, die nicht bereit sind, Entscheidungen von öffentlich Bediensteten hinzunehmen. Das kann sich sehr zivil äußern, indem man Widerspruch einlegt oder Klage erhebt.
Aber es gibt auch Menschen, die glauben, man dürfe gegen öffentlich Bedienstete Gewalt anwenden, wenn sie Entscheidungen getroffen haben, die einem nicht gefallen haben. Das ist in den letzten Jahren mehrmals geschehen. Der Höhepunkt war im vergangenen Jahr die entsetzliche Tragödie in der Ortsdienststelle Osdorf, als auf eine Mitarbeiterin geschossen wurde. Außerdem werden Sie sich an das schreckliche Ereignis in Sachsen erinnern, als ein Schüler eine Lehrerin zu Tode brachte.
Wenn ich von Beamten spreche, meine ich öffentlich Bedienstete. Das beinhaltet auch Angestellte, aber der Kürze halber sage ich Beamte.
Beamte und Beamtinnen sind einmal freundlich und einmal weniger freundlich, einmal gewährend und einmal verweigernd. Es kommt vor, daß ein verweigernder Beamter auch noch unfreundlich ist. Ich hoffe, das ist nicht die Regel,
aber vielleicht hat der eine oder andere schon derartige Erfahrungen gemacht. Das ist natürlich keine Rechtfertigung dafür, gegen einen solchen Menschen in irgendeiner Weise Gewalt anzuwenden. Aber es gibt Übergriffe auf Beamtinnen und Beamte, und zwar nicht nur in den Bereichen, an die man in diesem Zusammenhang zuerst denkt. Wenn man beispielsweise auf der Straße fragt, welcher öffentlich Bedienstete am ehesten in der Gefahr ist, mit einem Bürger in einen körperlichen Konflikt zu geraten, würde vermutlich spontan die Antwort lauten: Polizeibeamter. Der eine oder andere wird dabei auch noch an Strafvollzugsbeamte denken. In der Tat gibt es in diesen Bereichen außerordentlich gravierende Zahlen.
Gegen Polizisten wurden in den Jahren 1997 bis 2000 910 körperliche Übergriffe vorgenommen, und im Bereich des Strafvollzugs gab es im selben Zeitraum 93 derartige Fälle.
Aber auch die sogenannte allgemeine Verwaltung, bei der man dieses Problem zunächst nicht vermutet, kann mit teilweise schockierenden Zahlen aufwarten.
In den Bezirksämtern ist die Statistik leider nicht so gut, wie sie sein sollte, so daß wir die Zahlen nicht genau wissen. Aber mehrere 100 Fälle sind in jedem Fall festgehalten. Im Landessozialamt sind in dem genannten Zeitraum 90 Fälle vorgekommen. Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung hat in dem Zeitraum 1997 bis 2000 38 Fälle zu vermelden. Das ist der Beweis, hier liegt ein erhebliches Problem vor.
Daß Bürgerinnen und Bürger gegen öffentlich Bedienstete Gewalt anwenden, liegt natürlich nicht in der Verantwortung des Senats. Aber in der Verantwortung des Senats liegt die Aufgabe, wie man mit diesem Problem umgeht. Wie schützt man die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und wie geht man mit denen um, die derartige Situationen durchlebt haben? Wie betreibt man beispielsweise Nachsorge? Das ist eine Frage der Fürsorgepflicht, und hier ist der Senat gefordert.
Zu diesem Punkt gibt es einige Anmerkungen zu machen, weil die Anfrage ergeben hat, daß hier nicht alles zum besten steht.
Offenbar gibt es keine zentrale Erfassung von körperlichen Übergriffen auf öffentlich Bedienstete. Deshalb hat der Senat keinen Gesamtüberblick über die Situation und kann dementsprechend keine Schlüsse für die Zukunft ziehen. Das liegt zum Teil auch daran, daß der Begriff „Übergriff“ durchaus unterschiedlich interpretiert wird. Die Polizei stellt sich offenbar auf den Standpunkt, ein Übergriff auf einen Beamten oder eine Beamtin läge erst vor, wenn die Grenze zur Körperverletzung erreicht wird. Man kann sich auch Übergriffe – verbale Gewalt oder Bedrohung – vorstellen, bei denen Körperverletzung in dem Sinne nicht gegeben ist. Weil der Begriff „Übergriff“ offenbar unterschiedlich interpretiert wird, können die uns vorgelegten Zahlen teilweise nicht überzeugen.
Wenn wir lesen, es habe im Bezirksamt Hamburg-Mitte im Zeitraum 1997 bis 1999 17 Fälle und im Jahre 2000 sechs Fälle gegeben – zusammen also 23 Fälle –, wohingegen im Bezirk Harburg insgesamt 104 Fälle vorgekommen sind, kann das nicht daran liegen, daß die Harburger besonders gewalttätig sind.
Ich glaube auch nicht, daß die Bewohner im Bereich Hamburg-Mitte besonders zartfühlend sind. Das liegt schlicht daran, daß offenbar ein unterschiedlicher Maßstab ange