Protocol of the Session on November 30, 2000

„Wenn es um Fragen des politischen Verständnisses geht, möchte ich an eines erinnern. In der letzten Legislaturperiode, als sich die Fraktion der STATT Partei auflöste, hätten die auch den Anspruch darauf verloren, De

(Dr. Holger Christier SPD)

putierte zu entsenden. Die Plätze wären eigentlich rechnerisch an uns gegangen. Wir sind gar nicht auf die Idee gekommen zu sagen, nun wählt mal die STATT-Leute ab, Fraktionsstatus weg, darum Deputierte raus, sondern wir haben das – durchaus zähneknirschend – ertragen.“

Denn die Deputierten sollen selbständig und unabhängig sein.

Die Abgeordnete Koppke hat gesagt:

„Die Plätze in der Deputation gehören auch keiner Fraktion. Insofern gibt es auch keinen Diebstahl.“

Jetzt stellen wir folgendes fest, daß der Fall vom 5. April 2000 wirklich ein Präzedenzfall war. Der Abgeordnete Kruse sagte:

„Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird zum ersten Mal, seit es nach dem Zweiten Weltkrieg Deputationen gibt, der Antrag gestellt, zwei Deputierte abzuwählen.“

Heute wird zum zweiten Mal der Antrag gestellt, einen Deputierten abzuwählen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD – Jürgen Klimke CDU: Aber mit Grund! – Dr. Hans-Peter de Lorent GAL: Und Herr Kruse ist nicht dabei!)

Das Wort erhält Herr Professor Salchow.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es kann zwar sein, daß abends um 21 Uhr einfach der Wunsch besteht, Sachlichkeit durch Amüsierlust zu ersetzen, das ist der Eindruck, den ich habe. Beim Zuhören der letzten Reden konnte man nicht sagen, daß sie irgendwelchen Sachlichkeiten dienen, sondern dem Vergnügen und der seelischen Entspannung, die man beispielsweise auch mit autogenem Training erzeugen könnte.

(Beifall bei der CDU)

Ich will auch gar nicht lange reden. Deputierter sein ist ein öffentliches Amt.

(Dr. Hans-Peter de Lorent GAL: Das ist ja etwas ganz Neues!)

Darum sage ich es Ihnen, weil Sie es bisher offenbar nicht gewußt haben; es ist ein öffentliches Amt. Wenn ein Deputierter sein öffentliches Amt über viele Monate nicht wahrnimmt und nicht einmal erreichbar ist, muß er aus diesem öffentlichen Amt hinaus. Das ist unsere Meinung.

(Beifall bei der CDU)

Bei den Grünen ging es um eine politische Auseinandersetzung, das können Sie nicht wegdiskutieren. Damals haben Ihre Deputierten ihr Amt in der Deputation voll gültig angenommen, allerdings auf eine Weise, die Ihnen als Grünen politisch nicht mehr paßte. Sie haben damals einen mißliebigen Menschen rausgesetzt.

(Beifall bei der CDU und Oh-Rufe bei der GAL)

Sie haben jemanden hinausgesetzt, der Ihnen politisch nicht mehr paßte, obwohl Sie immer für mehr Demokratie waren. Wir dagegen ziehen jemanden zurück, der sein Amt nicht mehr wahrnimmt. Darum haben wir recht.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse dann über den Antrag aus der Drucksache 16/5069 abstimmen. Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen ist der Antrag dann mit großer Mehrheit beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkt 65, 66 und 67 auf, Drucksachen 16/5071 in einer Neufassung, 16/5072 und 16/5073, Anträge der SPD-Fraktion und der GAL-Fraktion sowie gemeinsamer Antrag von GAL-Fraktion und SPDFraktion zur Verwendung der Troncabgabe für einmalige Zwecke.

[Antrag der Fraktion der SPD: Haushalt 2000, Einzelplan 9.2, Titel 9500.971.01 – Verwendung der Troncabgabe für einmalige Zwecke – Drucksache 16/5071 (Neufassung) –]

[Antrag der Fraktion der GAL: Haushalt 2000, Einzelplan 9.2, Titel 9500.971.01 – Verwendung der Troncabgabe für einmalige Zwecke – Drucksache 16/5072 –]

[Antrag der Fraktionen der GAL und der SPD: Haushalt 2000, Einzelplan 9.2, Titel 9500.971.01 – Verwendung der Troncabgabe für einmalige Zwecke – Drucksache 16/5073 –]

Zu diesen drei Anträgen liegt Ihnen als Drucksache 16/5140 ein Antrag der Gruppe REGENBOGEN vor.

[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Haushalt 2000, Einzelplan 9.2, Titel 9500.971.01 – Verwendung der Troncabgabe für einmalige Zwecke – Drucksache 16/5140 –]

Über diesen Antrag lasse ich zunächst abstimmen. Wer ihn annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Ich komme zum SPD-Antrag 16/5071. Wer ihm zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag einstimmig angenommen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Zweite Bürgermeisterin Krista Sager: Ja!)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist dieser Beschluß damit in zweiter Lesung einstimmig und somit endgültig gefaßt worden.

Wir kommen nun zum GAL-Antrag aus der Drucksache 16/5072. Wer diesen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist dieser Beschluß einstimmig gefaßt.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Zweite Bürgermeisterin Krista Sager: Ja!)

(Dr. Martin Schmidt GAL)

Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen ist dieser Beschluß damit auch in zweiter Lesung einstimmig und endgültig gefaßt worden.

Schließlich kommen wir zum gemeinsamen Antrag von GAL- und SPD-Fraktion, Drucksache 16/5073. Wer den Antrag beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig geschehen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Zweite Bürgermeisterin Krista Sager: Ja!)

Auch das tut er dieses Mal. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer den soeben in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen will, den bitte ich um das Handzei

chen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Beschluß einstimmig in zweiter Lesung und somit endgültig gefaßt worden.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung. Wir sehen uns zu den Haushaltsberatungen wieder. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg. Die Sitzung ist geschlossen.