Protocol of the Session on November 30, 2000

Nein, Sie haben gesagt, daß wir wieder in eine Debatte einsteigen würden, aber genau diesen Einstieg wollen wir nicht. Wir wollen nur über die Wahl der Abbruchsmethode debattieren.

(Dr. Holger Christier SPD: Über das Thema!)

Ich sage ganz klar: Das wollen wir nicht wieder, dieses Thema ist abgeschlossen. Es gibt eine gesetzliche Regelung.

Sie haben erwähnt, daß die Erhaltung des Medikaments angekündigt wurde. Ich verstehe nicht, warum dieses bezweifelt werden sollte. Natürlich ist es so, daß sich ein Medikament nur dann auf dem Markt hält, wenn es genutzt wird. Die Nutzung können wir politisch kaum beeinflussen. Es liegt im Ermessen der Patientin und der Ärztin oder des Arztes,

(Petra Brinkmann SPD: Nein!)

darauf einzuwirken. Ich bin Ihnen für den Hinweis dankbar, daß der medikamentöse Abbruch nicht sanft ist – so wird er immer dargestellt –, sondern eine eingeleitete Fehlgeburt ist. Wer das irgendwann einmal miterlebt hat, weiß das. Wir sollten uns davor hüten, dies anders darzustellen.

Ich weiß nicht, wie Sie politisch tätig werden wollen. Ihre gesundheitspolitische Sprecherin in Berlin hat letzte Woche klar und deutlich gesagt, daß sie keinen gesetzlichen Eingriff in die Regelung der Arzthonorare haben möchte. Ich will hoffen, daß die Ansicht von Frau Schaich-Walch noch stimmt. Die Grünen haben dazu eine andere Haltung.

Es geht hier um die Kosten. Wenn wir wollen, daß die Frauen weiterhin die Wahlmöglichkeit haben, dann ist das Ländersache. In Schleswig-Holstein werden beide Abtreibungsformen gleichbezahlt. Bei Empfängerinnen von Sozialhilfe werden diese Kosten von den Sozialämtern erstattet. Das ist – wie gesagt – dann aber Länder- und keine Bundessache mehr.

Ich weiß nicht, wie Sie Ihrer eigenen Partei auf Bundesebene einen Anschub geben wollen. Falls sich dies ergibt, dann schieben wir gerne mit. Deswegen sind wir für den Antrag.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Zamory.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht um das Recht der Selbstbestimmung für Frauen, die Methode zu wählen, mit der sie nach Beratung durch ihren zuständigen Frauenarzt einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen wollen.

Das Problem des Medikaments Mifegyne besteht darin, daß die Vergütung eines medikamentösen Abbruchs nicht der einer operativen entspricht. Es ist interessant, daß Schleswig-Holstein – soweit ich weiß – das einzige Bundesland ist, wo eine Regelung gefunden wurde, die den Interessen aller Beteiligten entspricht.

Auf Einladung der dortigen Gesundheitsministerin Frau Moser haben sich die Kassenärztlichen Vereinigung, der Fachverband der Gynäkologen und die Krankenkassen getroffen und ein Honorar für den medikamentösen Abbruch mit Mifegyne von circa 496 DM und für den operativen Abbruch von 520 DM festgelegt. Dadurch sei – so ein Gynäkologe aus Lübeck – das Problem auf Landesebene gelöst worden.

Ein Problem ist, daß der Vertriebsweg von Mifegyne völlig anders ist – auch im Vergleich zu Betäubungsmitteln – als bei allen anderen Medikamenten, weil eine Tablette Mifegyne 160 DM kostet und direkt bei der Herstellerfirma bestellt werden muß.

Wenn eine Frau auf einen schnellen medikamentösen Abbruch angewiesen ist, der Arzt keinen Vorrat angelegt hat, ist die Durchführung häufig schwierig. Deshalb ist zu for

(Petra Brinkmann SPD)

dern, daß der Vertriebsweg so geändert wird, daß die Frauenärztinnen und -ärzte in der Lage sind, dieses Medikament genau wie alle anderen Medikamente – auch heikle Medikamente wie Betäubungsmittel, die ich innerhalb von zwei Stunden über meine Apotheke beziehen kann – über die Apotheken zu ordern.

Wenn ein Arzt bereit ist, diesen medikamentösen Abbruch durchzuführen, er jedoch für 100 Medikamente mit 16 000 DM in Vorleistung treten muß, damit sie vorrätig sind, dann wird diese Alternative zusätzlich erschwert.

Es sollte möglich sein, daß auch die Gesundheitssenatorin aktiv wird und versucht, für Hamburg eine ähnliche Regelung wie beim schleswig-holsteinischen Modell zu erzielen.

Grundsätzlich ist zu sagen, daß in Europa die Frauenklinik in Klosterneuburg bei Wien die meisten Erfahrungen mit Mifegyne hat, in der im letzten Jahr bei mehr als 1000 Frauen ein medikamentöser Abbruch durchgeführt wurde. Die Komplikationsrate betrug 1,8 Prozent; sie ist damit sehr niedrig. Das heißt, daß diese Methode zum operativen Abbruch eine absolut sinnvolle Alternative darstellen kann.

Wir können nur solche Rahmenbedingungen schaffen – wir können nicht die KV, die Gynäkologen oder die Frauen selbst beeinflussen. Das ist nicht unsere Aufgabe, die freie Wahl der Abbruchsmethode durch die Frauen nach Beratung durch ihre Gynäkologin oder ihren Gynäkologen muß möglich sein.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Frau Sudmann hat das Wort.

Den Ausführungen von Herrn Zamory ist nicht viel hinzuzufügen.

Ein Punkt, der als Appell an uns alle gerichtet ist, taucht im Antrag allerdings nicht auf und sollte so formuliert werden: Die Gesundheitssenatorin soll versuchen, für Hamburg auch den Weg zu erreichen, den Schleswig-Holstein geht.

Ich bin aber trotzdem der Meinung, daß eine bundeseinheitliche Regelung wichtig ist. Sie ist nicht darum wichtig, um den Absatz des Produktes zu forcieren – das ist nicht unser Job –, sondern wir müssen dafür sorgen, daß Frauen die Wahlmöglichkeit haben. Sie dürfen nicht auf dem Schlauch stehen, weil das Medikament nicht zur Verfügung steht oder sie den Arzt nicht finden, der dieses verschreibt. Insofern können wir diesen Antrag mit dem zusätzlichen Appell unterstützen.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke und vereinzelt bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu dem Antrag? – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse dann über den Antrag aus der Drucksache 16/5078 abstimmen. Wer ihn annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag einstimmig von der Bürgerschaft angenommen.

Meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer gestrigen Sitzung auf Antrag der GAL-Fraktion beschlossen, die Drucksache 16/4996: Mitteilung des Senats zur Einführung einer Festbetragsfinanzierung und Steuerungsop

timierung bei der Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die bereits im Vorwege an den Haushaltsausschuß überwiesen wurde, mitberatend an den Sozialausschuß zu überweisen.

[Senatsmitteilung: Einführung einer Festbetragsfinanzierung und Steuerungsoptimierung bei der Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen – Drucksache 16/4996 –]

Da der federführende Haushaltsausschuß bereits über die Drucksache beraten hat, beantragt die GAL-Fraktion nun, die zusätzliche Überweisung an den Sozialausschuß zurückzunehmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das so geschehen.

Ich komme zum Tagesordnungspunkt 17: Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 16/5041 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 16/5042 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drucksache 16/5043 –]

Ich lasse zunächst über die Empfehlung aus dem Bericht 16/5041 abstimmen.

Wer zu den Eingaben 797/00, 830/00 und 834/00 den Ausschußempfehlungen folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen sind die Ausschußempfehlungen so beschlossen.

Wer sich den Empfehlungen anschließen will, die der Eingabenausschuß außerdem zu der Eingabe 830/00 abgegeben hat, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das so geschehen.

Wer die Empfehlungen zu den Eingaben 681/00 und 780/00 beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist das einstimmig so beschlossen.

Wer den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/5041 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so geschehen.

Wir kommen zu dem Bericht 16/5042. Wer zu den Eingaben 729/00 und 839/00 den Ausschußempfehlungen folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das so geschehen.

Wer die Empfehlung zur Eingabe 741/00 beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so erfolgt.

Wer den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/5042 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig geschehen.

Ich lasse dann über die Empfehlungen aus dem Bericht 16/5043 abstimmen. Wer die Empfehlung zu der Eingabe 804/00 beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Bei wenigen Gegenstimmen ist das mit großer Mehrheit so geschehen.

(Peter Zamory GAL)

Wer sich den Empfehlungen anschließen will, die der Eingabenausschuß zu den Eingaben 42/00 und 102/00 abgegeben hat, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich so geschehen.