Die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Jutta Limbach, hat 1999 auf dem Bürgerschaftsforum gesagt:
„Soll das vereinte Europa nicht ein Projekt politischer Eliten bleiben, so bedarf das politische Handeln einer breiten Beteiligung der Bürger. Nur über eine aktive Bürgerschaft kann der politische Raum Europas ausgestaltet werden.“
In diesem Sinne bitte ich Sie, die aktive Bürgerschaft im engeren Sinne, unserem Antrag zuzustimmen.
Zum Zusatzantrag der CDU ist zu sagen, daß es in Artikel 51 Absatz 2 heißt, die Charta begründet keine neuen Zuständigkeiten, und deshalb, denke ich, können wir dem Punkt 5, den Sie einbringen wollen, nicht zustimmen. Außerdem ist Subsidiarität kein Grundrecht. Es müßte in einer kommenden Verfassung geregelt werden.
Die Anregung an den Senat, er soll informieren, ist uns ein bißchen zu kategorisch. Da steht ja: „In allen Hamburger Bildungseinrichtungen“.Ich habe da gerade an unsere Vorschulklassen gedacht. Ich glaube, das kann man so nicht formulieren.Außerdem sollten wir das nicht unbedingt wegschieben. Es ist auch die Aufgabe der Bürgerschaft, zu informieren, und von daher sollten wir es dabei belassen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Den Dank an den Konvent erspare ich mir, den haben Sie schon genannt. Ich denke, das war wirklich eine gute Leistung, innerhalb so kurzer Zeit diese Charta zusammenzustellen.
Ich will auf wenige andere Punkte hinweisen, weil wir uns inhaltlich bei dem Thema nicht unterscheiden. Ich will noch einmal betonen, was die SPD hier fordert: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Das ist zum Glück etwas, wo wir in Deutschland auch einig sind. Der Bundeskanzler geht mit diesem Thema auch nicht nur für die SPD und die Grünen, sondern für alle in die Verhandlungen von Nizza.Ich denke, das ist auch ein gutes Zeichen, daß wir bei dem Thema einer Meinung sind.
Um das Werk richtig zu würdigen, muß man aber einigen von uns, die das gute deutsche Grundgesetz gewohnt sind, sagen, welche Widerstände auch zu überwinden waren, denn nicht alle Mitgliedstaaten haben die Tradition einer geschriebenen Verfassung, und daß man einen Grundrechtsteil hat, ist auch nicht überall selbstverständlich. Dabei geht es darum, daß wir Menschenrechte an sich schon immer anerkannt haben und sie nicht neu sind.Neu ist, daß
es für die Europäische Union kodifiziert wird.Was ich daran auch besonders interessant finde, ist, daß es ein Dokument ist, das wir jetzt zumindest feierlich proklamiert bekommen werden und das wir auch den künftigen Beitrittsstaaten zeigen können.Jeder von ihnen weiß dann genau, was die europäischen Werte sind, an die sie sich halten müssen, bevor sie überhaupt an die Tür klopfen.
Die CDU wird dem Antrag zustimmen.Wir werden ihm auch deswegen zustimmen, weil wir natürlich auch der Ansicht sind, daß dem Bürger etwas in die Hand gegeben werden muß. Erinnern Sie sich: Warum sollte diese Charta geschrieben werden? Weil wir alle entsetzt waren, daß die Bürger sich kaum an den letzten Wahlen zum Europaparlament beteiligt haben. Das war aus meiner Erinnerung auch das, warum wir das überhaupt gemacht haben.Daran fehlt es eben doch, Herr Dose, und die Regierungsstellen haben meines Erachtens mehr Geld, mehr Möglichkeiten, Dinge auch zu publizieren.
Deswegen halten wir natürlich unseren letzten Antrag auch aufrecht, daß wir am Ende darum bitten, diese Charta zu veröffentlichen und da, wo es möglich ist, auch an die Öffentlichkeit zu bringen. Sie selber haben von einer aktiven Bürgerschaft gesprochen. Ich denke, daß es unsere Aufgabe ist, nicht nur bei dem appellativen Charakter dieses Antrages zu bleiben, sondern uns beziehungsweise die Regierung auch aufzufordern, etwas zu tun.
Zu dem Thema Subsidiarität. Wir sagen ja nicht Grundrecht, sondern der Grundsatz wird dort noch einmal erwähnt.Ich halte das nur zur Vollständigkeit dieses Antrages für wichtig, weil wir natürlich auch wissen, daß in der öffentlichen Debatte doch auch immer wieder kritisch geguckt wird, ob denn diese Charta nicht mehr Rechte an die EU übertragen will. Ich sage, sie will es nicht, und wir unterstützen die Charta im ganzen. Aber, ich denke, Sie haben einige neue und moderne Rechte hier genannt. Es würde nicht schaden, sondern es würde der Klarheit dienen, weil wir genau auch darauf achten wollen, daß die Bürger in ihrer eigenen Verantwortung weiterhin gefordert bleiben und dann erst die anderen Rechte kommen. Insofern werden wir dem Antrag zustimmen.Vielleicht überlegen Sie sich jetzt noch einmal, unserem Antrag zuzustimmen. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, daß die Grünen schon seit Jahren für die Schaffung einer Grundrechte-Charta plädieren, und Sie alle haben sicher den Vorstoß und die Überlegungen von Joschka Fischer dazu verfolgt.Wir werten den vorliegenden Entwurf als integrationspolitischen Erfolg, obwohl einige Vorschläge dieses Konvents doch weit hinter Bündnis/Grünen-Vorstellungen zurückbleiben. Es betrifft Fragen des Asylrechts und Datenschutzfragen im Bereich des Umweltschutzes und der Biotechnologie.
Aber dennoch: Die Artikel dieser Grundrechte-Charta haben und manifestieren neue menschliche und politische Grundsätze, die bislang nicht überall in Europa selbstverständlich sind und auch auf der Tagesordnung stehen. Ich möchte als Beispiel den Artikel 19 nennen, in dem das Verbot der Folter festgeschrieben wird. Wir hätten uns gewünscht, daß zum Beispiel frauenspezifische Fluchtgründe, das Asylrecht, Schutz vor Abschiebung mit er
Aber insgesamt gesehen:Das Verbot der Folter und – in Artikel 4 noch einmal festgeschrieben – die unmenschliche oder erniedrigende Strafe und Behandlung ist doch ein wesentlicher Fortschritt, weil nicht überall in Europa – und ich denke da an die Türkei, unseren Beitrittskandidaten der EU – zum Beispiel die Kurdenfrage geregelt wurde.
Die grüne Bundestagsfraktion hat zusammen mit der SPD einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie die frühestmögliche Aufnahme der Charta in die europäischen Verträge fordert, und natürlich wird die Bundesregierung auch aufgefordert, sich für die Schaffung von Klagemöglichkeiten von den in der EU lebenden Menschen einzusetzen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das haben die Vorrednerinnen auch angesprochen, weil wir natürlich in der Bundesregierung gemeinsam dafür Sorge tragen müssen, die Rechtsverbindlichkeit zu schaffen.
Es gibt noch viele offene Fragen. Es kann lange darüber diskutiert werden, ob der Grundrechtskatalog vollständig ist oder nicht. Es ist auf jeden Fall – und das bleibt festzuhalten – ein ganz wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Europa für alle Bürgerinnen und Bürger, denn hier werden nicht mehr Verträge zwischen Staaten geschlossen, sondern die Rechte von Individuen festgelegt.
Wir wollen dem gemeinsamen Antrag natürlich gerne zustimmen.Wir bitten Sie, den zu unterstützen.Wir halten den Punkt des Antrages der CDU mit dem Subsidiaritätsprinzip insofern für ablehnungsfähig, weil dies bereits in den Maastricht-Verträgen geregelt ist.
Ich habe den Antrag gelesen, Frau Machaczek. Das ist in den Maastricht-Verträgen geregelt.Sie können gerne noch einmal etwas dazu sagen, wenn Sie der Meinung sind, daß das nicht der Fall ist.
Was die Verbreitung und Pflicht von uns allen betrifft, die Bürgerinnen und Bürger über die Inhalte der Rechte in der Grundrechte-Charta zu informieren, sind wir der Meinung, daß wir das selbstverständlich auch auf verschiedenen Wegen miteinander tun müssen. – Danke schön.
Ein kurzer Satz, der das, wie ich finde, sehr gut zusammenfaßt. Ich bin enttäuscht und besorgt über den Entwurf der Grundrechte-Charta.Wenn der Text unverändert bleibt, werden wir einmal mehr eine Chance verpaßt haben, eine gute Maßnahme für die Bürger zu ergreifen. Der Entwurf muß abgelehnt werden, weil er Lücken hat, gegenüber bestehenden Dokumenten zurückfällt und zweideutig ist.
Der das gesagt hat, ist Emilio Gabaglio, der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes.Der Ge
werkschaftsbund, aber auch der Euromarsch, also die Bewegung der Arbeitslosen, rufen auf nach Nizza, um gegen diese Form der Grundrechte-Charta, wie sie jetzt zustande gekommen ist, zu demonstrieren, weil diese GrundrechteCharta hinter vielem zurückfällt, was auf EU-Ebene bereits Recht ist.
Die Sozialcharta, die Charta der Arbeitnehmerinnenrechte oder auch die Menschenrechtskonvention sind alle nicht Bestandteil dieser Grundrechte-Charta, und entsprechend fällt diese zurück.
Aber es gibt noch andere Gründe. Wenn wir uns dieses Haus angucken, fällt doch auf, daß die EU – so scheint es – irgendwie ein politisches Neutrum ist. Es gibt keinen Streit, wohin sich diese EU eigentlich bewegen soll. Für wen ist diese eigentlich da? Darüber gibt es keine Kontroverse, und das ist vielleicht auch einer der Fehler, warum viele Leute damit nichts anfangen können.
Es geht natürlich darum, daß diese EU mehr Zuständigkeiten braucht. Sie braucht mehr Zuständigkeiten, weil sie bereits für einen Teil eine große Zuständigkeit hat. Das heißt, der freie Markt findet statt.Das sind die Maßnahmen, die dort ergriffen werden, aber die soziale Dimension – wie es immer so schön heißt – findet dort nicht statt. Das ist ein Problem des Subsidiaritätsprinzips.Das ist genau das, was nachgeholt werden muß, und zwar schleunigst, weil wir es gegenwärtig schon erleben, daß vieles gar nicht mehr hier geregelt werden kann. Denken Sie an die Maastricht-Kriterien. Hier werden die öffentlichen Haushalte unter Verweis auf den freien Markt und die Maastricht-Kriterien und den Binnenmarkt reduziert.Was passiert? Wo wird gekürzt? Bei der Arbeitslosenhilfe haben wir es erlebt und in vielen anderen sozialen Bereichen. Das wird aber auf EU-Ebene nicht nachgeholt, und genau das ist doch das Problem.
Deswegen sollten wir langsam anfangen, uns hart über diese EU zu streiten, weil wir alle wollen, daß es eine gute EU gibt, aber ich möchte, daß es eine viel bessere gibt als die, die sich gerade andeutet. – Danke.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich zunächst über den CDU-Antrag 16/5137 abstimmen.
Wer möchte denselben annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mit Mehrheit bei einigen Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wer nunmehr den Antrag 16/5077 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig angenommen.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 23, den letzten des heutigen Tages aufrufe, teile ich mit, daß wir im vorangegangenen Tagesordnungspunkt 54 „Erprobung und Einführung neuer Lehrerarbeitszeitmodelle“ über einen Antrag der Gruppe REGENBOGEN abzustimmen hatten.Dort bestand der Wunsch, einzeln abzustimmen. Wir haben im Plenum abgestimmt, ob wir dieses so durchführen wollen oder nicht. Die Geschäftsordnung schreibt das jedoch bindend vor.Ich habe insofern einen Fehler unternommen.Die Gruppe REGENBOGEN hat aber ihren Antrag auf ziffernweise Abstimmung inzwischen zurückgezogen. Insofern brauchen wir nicht neu abzustimmen.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 23 auf: Drucksache 16/5040: Bericht des Haushaltsausschusses zum Thema Controlling in der Hamburger Verwaltung.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 16/1573: Controlling in der Hamburger Verwaltung (Senatsvorlage) – Drucksache 16/5040 –]