Protocol of the Session on October 12, 2000

Abgesehen davon, daß der von mir oben genannte Befund dem in gewisser Weise widerspricht, möchte ich darauf

hinweisen, daß auch, wenn es so wäre, eine enge Bindung an die Institutionen eines Stadtteils kein Kriterium für eine Ausnahmeentscheidung nach dem Hamburgischen Schulgesetz, was die Zügigkeit einer Gesamtschule angeht, sein kann und ist.

Zu Frage 2 möchte ich darauf verweisen, daß nach der Nichteinrichtung von 5. Klassen als Eingangsklassen ab dem Schuljahr 2001/2002 die Bruno-Tesch-Gesamtschule noch auf mehrere Jahre hinaus bestehenbleibt. Im übrigen gibt es in diesem Stadtteil eine größere Zahl weiterer Schulen.

Herr Dr. Hans-Peter de Lorent.

Mich interessiert, ob es spezifische Gründe für den Senat gegeben hat, die gegen die Schließung der Schule gesprochen haben.Was ist darüber erörtert worden?

Eine zweite Frage: Was soll aus dem Standort der BrunoTesch-Gesamtschule werden?

Frau Senatorin Pape.

Die Tatsache, daß an der BrunoTesch-Gesamtschule keine neuen 5. Klassen eingerichtet werden können, ergibt sich aus dem entsprechenden Paragraphen des Hamburgischen Schulgesetzes. Dort ist die Voraussetzung geregelt, unter der eine Ausnahme erteilt werden kann.Darauf bin ich in der Antwort zur ersten Frage schon eingegangen. Die Ausnahmeregelung hebt auf die Unverzichtbarkeit eines Schulstandortes ab. Dieser wird festgemacht an der altersangemessenen und damit zumutbaren Erreichbarkeit.

Ferner habe ich in meiner Antwort zur ersten Frage darauf hingewiesen, daß sich aus dem Stadtteil Altona-Altstadt mehrere andere Gesamtschulen altersangemessen gut erreichen lassen. Eltern aus diesem Stadtteil praktizieren dies auch heute schon.

Welche Verwendung die in Zukunft irgendwann leerstehenden Räume der Bruno-Tesch-Gesamtschule finden werden, darüber wird zu diskutieren sein; aber es ist ja noch nicht soweit.

Frau Koppke.

Erstens:Ist es richtig, daß der Senat bei seiner Entscheidung, daß es andere Gesamtschulen gibt, die für die Schülerinnen und Schüler problemlos zu erreichen sind, die MaxBrauer-Schule, Rudolf-Roß-Gesamtschule und das Gymnasium Bahrenfeld mit einbezogen hat, obwohl der Schulweg zur Rudolf-Roß-Schule aufgrund der permanenten Nähe zum Reeperbahnmilieu als unzumutbar einzuschätzen ist? Insofern wäre diese Entscheidung falsch.

Zweitens:Die Bruno-Tesch-Gesamtschule ist die einzige in der Region, die die integrativen Regelklassen der Schule Chemnitzstraße weiterführt. Wie und wo soll die Weiterführung zukünftig – nach dem Auslaufen der Bruno-TeschGesamtschule – stattfinden?

Frau Senatorin Pape.

Auch die letzte Frage wird erst in der Zukunft zu klären sein.

Auf Ihren ersten Hinweis möchte ich noch einmal sagen:Es gibt jetzt schon eine große Zahl von Eltern, die sich für eine Gesamtschule, aber für andere Gesamtschulstandorte entscheiden. Dazu gehört auch die Rudolf-Roß-Gesamtschule, aber insbesondere die Max-Brauer- und die Jahnschule. Die Tatsache, daß mehr Eltern ihre Kinder an Gesamtschulen außerhalb des Stadtteils als an der BrunoTesch-Gesamtschule anmelden, zeigt meines Erachtens deutlich, daß die Zumutbarkeit von den Eltern auch so empfunden wird.

Frau Uhl.

Der Senat spricht immer darüber, daß Schule in den Stadtteilen noch eine andere Bedeutung habe. 59 Prozent der Schülerinnen aus Migrantinnenfamilien haben bisher in der Bruno-Tesch-Gesamtschule auch den Ort ihrer Integration gefunden.

Meine Frage: Wo sollen sich diese künftig aufhalten, und wer übernimmt künftig die Funktion dieser Schule?

Frau Senatorin Pape.

Frau Abgeordnete, ich habe schon darauf hingewiesen, daß es in dem Stadtteil ein umfangreiches Schulangebot und im übrigen auch ein weiteres, gut erreichbares Angebot an anderen Gesamtschulen gibt, das auch von Eltern aus dem Stadtteil wahrgenommen wird. Warum soll der von Ihnen genannte Personenkreis nicht auch auf eines dieser zur Verfügung stehenden Angebote zurückgreifen? Das ist nicht ersichtlich.

Frau Sudmann.

Ich habe zwei Fragen.

Erstens: Ist eigentlich untersucht worden, aus welchen Gründen die Eltern heute schon ihre Kinder woanders anmelden?

Ist zweitens untersucht worden, ob die Eltern vielleicht schon jetzt die Flucht aus diesem Stadtteil antreten, die eigentlich durch eine Verbesserung der Angebote im gesamten Stadtteil verhindert werden sollte?

Frau Senatorin Pape.

Warum Eltern ihre Kinder dort nicht mehr anmelden, ist nicht im einzelnen untersucht worden. Systematisch wäre das wohl auch nicht ganz einfach, diejenigen zu befragen, die sich dort nicht anmelden.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal sagen, daß ich das Auslaufen einer Schule persönlich sehr bedauere. Das ist immer ein schmerzhafter Prozeß und wird von den Betroffenen, die sich an einer Schule engagieren, als Sterben der Schule wahrgenommen. Insofern tut mir diese Entwicklung sehr leid. Aber wir sind an das Schulgesetz gebunden, das die Regeln vorgibt, die einzuhalten sind.

Herr Dr. Martin Schmidt.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Ich habe zwei Fragen gestellt!)

Das waren zwei, Frau Sudmann.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke: Nein, das war eine!)

Die Kollegin Uhl hat noch eine übrig, aber wir haben hier oben zwei verschiedene Fragen gewertet.

Die Bruno-Tesch-Gesamtschule verdankt bekanntlich ihren Namen der Tatsache, daß in den achtziger Jahren Eltern, Lehrer und Schüler das Andenken des von den Nazis ermordeten Bruno Tesch im Stadtteil Hamburg-Altona hochhalten wollten. Damals ist dieser Name ein Teil der Identifikation des Stadtteils mit sich selbst geworden.

Ist dies für die Schulbehörde ein Argument bei der Frage der Schließung dieser Schule?

Frau Senatorin Pape.

Der Senat und somit auch die Schulbehörde haben sich an das Gesetz zu halten. Ich habe zuvor schon die rechtlichen Rahmenbedingungen genannt, die das Gesetz bei Unterschreiten der Mindestzügigkeit von Gesamtschulen vorschreibt.In diesem Fall ist die Überschreitung eingetroffen; insofern haben wir uns an das Gesetz zu halten.

Herr Dr. Martin Schmidt.

Ihr Vorgänger Herr Grolle hat als damaliger Schulsenator zunächst die Namensgebung Bruno-Tesch-Gesamtschule abgelehnt und sich nach zwei Jahren anders besonnen.

Würden Sie seinem Beispiel folgen?

Frau Senatorin Pape.

Ich könnte jetzt sagen, daß der Senat auf hypothetische Fragen keine Antwort gibt. Ich kann aber auch darauf verweisen, daß die Institution BrunoTesch-Gesamtschule über längere Jahre erhalten bleiben wird und daß man über den Aspekt, ob dieser Name in diesem Stadtteil weiterhin einer Institution zugehörig sein kann, sicherlich diskutieren kann.

Frau Uhl.

Nachdem Sie dauernd auf das Schulgesetz verweisen, möchte ich Sie fragen, ob Sie Hamburger Gesetze für veränderlich und so gestaltet halten, daß durchaus Ermessensspielräume möglich sind?

Frau Senatorin Pape.

Frau Abgeordnete Uhl, der Gesetzgeber ist die Hamburgische Bürgerschaft. Natürlich kann diese das Gesetz ändern. Sie hat es zuletzt im Jahre 1997 geändert; das ist erst drei Jahre her. Aber selbstverständlich kann der Gesetzgeber jederzeit ein Gesetz ändern.

Dann kommen wir zur dritten Frage. Frau Dr. Barbara Brüning.

Aus dem Ersten Bericht des Entwicklungspolitischen Beirats des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg unter dem Vorsitz von Herrn Professor Dr. Ingomar Hauchler geht hervor, daß an der Univer

(Senatorin Ute Pape)