Protocol of the Session on June 21, 2000

Wenn man sich die Große Anfrage ansieht, stellt man fest, daß sie mit der Antwort auf ein Blatt Papier paßt.Dieser geringe Umfang entspricht genau der Größe des angesprochenen Problems.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und bei Antje Möl- ler GAL)

Ich gebe Ihnen, Herr Tants, sogar zu, daß das von der Stadtreinigung praktizierte Verfahren für die Fälle, in denen die Gehwegreinigung zwar bezahlt, aber nicht tatsächlich geleistet wurde, nicht hundertprozentig gerecht ist. Es kommt aber nicht nur auf die Gerechtigkeit an, sondern es kommt auch auf die Verhältnismäßigkeit und die Gleichbehandlung aller Gebührenzahler an.

Wenn bei 37000 Grundstücken wöchentlich die zu leistenden 70 000 Reinigungsfälle nicht nur in den Arbeitsnachweisen der sogenannten Straßenfeger, sondern auch noch in den Gebührenkonten der Grundstückseigentümer festgehalten werden sollen, dann erfordert das nicht nur mehr Verwaltungsaufwand, sondern auch mehr Verwaltungspersonal und Kosten.Da die Gehwegreinigung kostendeckend durchgeführt werden soll, müßten zwangsläufig die Gebühren für alle erhöht werden. Das wäre weder gerecht noch verhältnismäßig. Es kann nicht sein, daß wir uns mit der Abrechnung der Reinigung mehr beschäftigen als mit der Reinigung selbst.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Deshalb ist das Verfahren der Stadtreinigung vertretbar.

Wenn man sich die Beträge ansieht, um die es hier geht, kann man zu keiner anderen Bewertung kommen.Der Wert einer einmal ausgefallenen Gehwegreinigung liegt in der Regel unter 5 DM. Die Stadtreinigung nahm für die Gehwegreinigung im letzten Jahr 28,7 Millionen DM an Gebühren ein und zahlte 6856 DM wegen ausgefallener Reinigung zurück; das ist weniger als ein Viertausendstel. Das zeigt eindeutig, daß die öffentliche Gehwegreinigung insgesamt gut funktioniert.

Natürlich gibt es bei ihr – wie bei allen Unternehmen – auch gelegentlich Schwächen und Ausfälle. Hier sollten die betroffenen Gebührenzahler auch ihre Rechte in Anspruch nehmen und die Erstattung der zuviel gezahlten Gebühren fordern. Die Stadtreinigung verhält sich in diesen Fällen – das haben Sie erwähnt, Herr Tants – offensichtlich generell kooperativ und kulant.

Wenn diese Debatte den Nebeneffekt hatte, daß die Gebührenzahler erneut auf ihre Rechte und Möglichkeiten aufmerksam gemacht worden sind, dann hat sie zumindest etwas Positives bewirkt und war nicht nur der vergebliche Versuch, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort erhält Frau Möller.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich zögere ein wenig. Wir verwenden – Herr Dose

(Henning Tants CDU)

hat das schon angedeutet – viel zuviel Redezeit für ein Thema, von dem man nicht weiß, was das eigentlich soll.

Wir hätten uns zum Beispiel im Umweltausschuß einmal ernsthaft über den hier zitierten Paragraphen unterhalten sollen; das wäre möglich gewesen. Man kann darüber reden, ob es statthaft ist, wenn erst nach 45 zusammenhängenden Kalendertagen eine Unterbrechung der Reinigung eintritt und danach die Erstattung von Gebühren möglich ist.Darüber kann man reden.Aber das, was Sie hier initiiert haben, grenzt ein bißchen an einen Verfolgungswahn durch den Senat.Herr Dose hat dazu inhaltlich alles gesagt;mehr lohnt sich wirklich nicht. – Danke.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort erhält Herr Hackbusch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich ist es nicht das bedeutendste Thema, das hier zu diskutieren ist. Aber wenn man es sich genau ansieht, ist es auch nicht ganz unwichtig.

Ein Aspekt – die 45-Tage-Regelung – ist schon angesprochen worden. Noch entscheidender ist der zweite Aspekt: Die Stadtreinigung kann uns nicht sagen, welche Beschwerden vorlagen und welche Leistungen ausgefallen sind.

In einem normalen, gut funktionierenden Unternehmen weiß man das, weil es die einzige Möglichkeit ist, zu messen, ob die Arbeit wirklich geleistet wurde und somit bei den Kunden angekommen ist. Das ist eine einfache, normal strukturierte Angelegenheit.

Wenn die Stadtreinigung dieses nicht beantworten kann mit der Begründung, daß die Leistungen telefonisch, per EMail oder anders dargestellt, also nicht gemeinsam erfaßt würden, dann ist das eine Schlamperei.

(Bernd Reinert CDU: Das stimmt!)

Das muß man wissen, weil es dem Kunden dient. Die Leistungen müssen abgerechnet werden können, um zu erkennen, welche davon erledigt wurden. Die Kleinigkeit sollte die Stadtreinigung leisten können. Diese Erkenntnis habe ich aus der Großen Anfrage mitgenommen.Die Stadtreinigung sollte sich das hinter die Ohren schreiben.

(Beifall bei REGENBOGEN – für eine neue Linke und vereinzelt bei der CDU)

Das Wort erhält Senator Porschke.

Meine Damen und Herren! Es ist lobenswert, daß sich die erste Debatte nach der Aktuellen Stunde um dieses zentrale Thema in der Stadt kümmert und daß ich die Gelegenheit habe, ein Mißverständnis aufzuklären.

Herr Tants, es ist ein Irrtum, wenn Sie glauben, daß abgezockt werden soll. Die Lage ist folgende: Jede Mark, die für die Gehwegreinigung eingenommen wird, wird auch für die Gehwegreinigung wieder ausgegeben. Allerdings haben Sie recht, daß Gehwegreinigungen ausfallen.

Die Konsequenz ist aber:Wenn wir eine hundertprozentige Gehwegreinigung sicherstellen würden, müßten wir die Gebühren erheblich erhöhen. In der normalen Kalkulation

werden diejenigen aus den Gebühren bezahlt, die mit ihrem Personalkörper die Gehwegreinigung durchführen. Daraus errechnet sich wiederum der Gebührenaufwand.

Man kann sich auf den Standpunkt stellen, daß sich das statistisch auspendelt und jeder einmal betroffen ist, wenn bei ihm aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen nicht gefegt wird. Dieses System ist – da haben Sie auch recht – vielleicht ungerecht. Deshalb sollte immer auf den Punkt genau abgerechnet werden.

Das können Sie beantragen, und die Bürgerschaft kann dies beschließen. Aber ich warne davor, wegen der vielleicht einmalig ausgefallenen Reinigung für 2,80 DM einen derartigen bürokratischen Apparat aufzubauen, weil er auch refinanziert werden muß. Auch das würde dazu führen, daß die Gebühren erheblich steigen.

Bei allen, auch im einzelnen berechtigten Kritiken kann die Stadtreinigung mit dem jetzigen Gebührenaufwand ihre Aufgaben leisten. Wenn wir mehr leisten wollen, müssen wir dafür höhere Gebühren einnehmen. Das sich auf dem derzeitigen technischen Stand befindliche System ist vertretbar. Herr Hackbusch hat zu Recht angesprochen, daß es bestimmte Abläufe gibt, bei denen noch – was die Datenverknüpfung angeht – etwas getan werden muß. Wir sind dabei. Aber für viele Stammdaten, die bei der Stadtreinigung miteinander zu verknüpfen sind, kann man kein Allerweltsprogramm einsetzen. Dazu laufen zweijährige Vorplanungen, weil noch vieles miteinander vernetzt werden muß.

Es ist nicht so, daß den Beschwerden nicht nachgegangen wird. Natürlich kümmert sich derjenige auch darum, der eine Beschwerde erhält.Aber die Beschwerden können zur Zeit nicht zentral erfaßt und entsprechend summarisch aufgearbeitet werden.

(Vizepräsidentin Sonja Deuter übernimmt den Vor- sitz.)

Ich möchte einen Irrtum ausräumen, den ich eben erst erfahren habe, und zwar die 45-Tage-Regelung. In Hamburg wurde diese Regelung – ich habe mich darüber erkundigt – Ende der siebziger Jahre wegen der Schneekatastrophe in Anspruch genommen.Ansonsten kommt sie nur zur Geltung, wenn sich vor einem Haus zum Beispiel eine Baustelle befindet und deswegen der Gehweg nicht gereinigt werden kann. In solchen Fällen wird die Gebühr erstattet. Das ist sinnvoll.

Alle anderen Regelungen würden statt Sauberkeit für die Stadt – worauf es mir ankommt – eine unsinnige Aufblähung der Bürokratie bedeuten.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort erhält Herr Tants.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator, Ihr Kernsatz lautete: Ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln oder ordnungsgemäßes Handeln, das leistungsbezogen abgerechnet wird, können und wollen wir in dieser Stadt nicht leisten, weil sonst die Bürokratie aufgebläht würde.

(Dr. Monika Schaal SPD: So ein Quatsch! – Micha- el Dose SPD: Nicht doch!)

(Antje Möller GAL)

Das ist bemerkenswert. Es gibt Senatoren – einer ist gerade hineingekommen –, die immer davon sprechen, daß leistungsgerecht abgerechnet und bezahlt werden müsse. Sie sagen genau das Gegenteil: Das wollen wir nicht.

Herr Senator Porschke, Sie haben uns nicht richtig antworten wollen. Das ist doch ein Beispiel dafür, Frau Präsidentin, bei dem der Senat Abgeordnete bewußt dumm hält. Wenn der Bürger anruft, kann ihm sofort gesagt werden, wo nicht gereinigt worden ist.Die Daten sind vorhanden.Wenn die Bürgerschaft diese Daten abfragt, dann antwortet der Senat, daß er diese nicht kennt. Hier wird die Bürgerschaft bewußt dumm gehalten; es werden Informationen zurückgehalten.

(Michael Fuchs CDU: Unglaublicher Skandal!)

Noch eines, Herr Senator. Mir hat jemand geschrieben, daß er mir recht gibt. Sie benennen die Leistungen, die die Stadtreinigung erbringt. Überprüfen Sie diese doch einmal in Ihrer Behörde. In den vielen Beschwerdefällen, drei liegen mir vor, wird davon gesprochen,

(Michael Dose SPD: Drei und nicht viel?)

daß nicht gereinigt wurde, weil die Mitarbeiter in den Park gehen würden, um zu frühstücken und ihre Zettel auszufüllen. Fragen Sie doch in Ihrer Behörde nach, ob nicht gerade die vorhandene Bürokratie, ständig die wahnsinnig komplizierten Zettel auszufüllen, zeit- und kostenfressend ist.

Aber wenn Sie sagen, daß Sie sich darum nicht kümmern wollen, weil Ihnen die 21 Millionen DM egal sind,

(Michael Dose SPD: Herr Tants, haben Sie ge- schlafen?)