Zweitens: Sieht der Senat eine Chance zur Stabilisierung des Standortes Heinrich-Wolgast-Schule durch die Zusammenarbeit oder Integration der Schwerhörigenschule?
Die Schwerhörigenschule hat bisher keine konkreten Kooperationsversuche mit Regelschulen unternommen. Eine Kooperation mit einer Regelschule bleibt im übrigen auch dann möglich, wenn der Strukturvorschlag an beiden Schulen für hörgeschädigte Schüler durchgeführt werden würde.
Zu Ihrer zweiten Frage: Der Senat hat sich keine Meinung über solche Chancen gebildet. Ich möchte aber dennoch sagen, es geht im Kern um die Frage, ob in Zukunft genügend Schüler da sein werden, um am Standort der Heinrich-Wolgast-Schule ein Angebot in der Sekundarstufe II zu betreiben. Der Standort als Grundschule ist ungefährdet. Nach den vorliegenden Prognosen und Berechnungen in der BSJB, die nach den üblichen Prognoseverfahren durchgeführt werden, erscheint der Standort auf absehbare Zeit auch für die Fortführung des Angebots in der Sekundarstufe I nicht gefährdet. Nach den dort vorliegenden Prognosen würden jeweils Schülerzahlen in der Größenordnung einer Schulklasse zustande kommen. Der Inhalt der Frage ist aber auch, ob eine gemeinsame Beschulung von HR-Schülern an diesem Standort und von Schülerinnen und Schülern der Schwerhörigenschule zu einem veränderten Anmeldeverhalten der Eltern im Stadtteil führen würde. Darüber hat der Senat keinerlei Erkenntnisse.
Im Augenblick wird an beiden Schulen die Frühförderung durchgeführt.Wie plant der Senat in Zukunft? Die Frühförderung ist eine gemeinsame Frühförderung für alle hörgeschädigten Kinder.
Die Frühförderung ist infolge einer Ausschußempfehlung der Bürgerschaft vom 28. November 1996, Drucksache 15/6497, verändert worden. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es eine gemeinsame Frühförderung und auch Diagnosestelle.Damals hat die Bürgerschaft eine Neuordnung gefordert. Daraufhin ist diese durchgeführt worden. Es ist zu einer Trennung gekommen. Wir haben jetzt zwei Frühförderungsstellen: eine an der Schwerhörigenschule und eine an der Gehörlosenschule. Die schulstrukturelle Maßnahme sieht zunächst keine Veränderung für diesen Bereich vor.
In der Lehrerausbildung wird zur Zeit aufgrund der Reformierung eine gemeinsame Ausbildung der Lehramtsstudenten für hörgeschädigte Kinder durchgeführt. Steht das nicht im Widerspruch, wenn eine Trennung der Schwerhörigenschule und der Schule für Gehörlose nicht geplant wird, weil die Ausbildung der Lehramtsstudenten inzwischen mit einem entsprechend differenzierten Angebot stattfindet?
Die Veränderung der Ausbildung hat zunächst keine Auswirkung auf die schulstrukturellen Maßnahmen, aber geplant ist eine Zusammenführung unter einem organisatorischen Dach. Insofern wären aufgrund der neuen Ausbildungsordnung ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer viel eher in einer integrierten Einrichtung einsetzbar.
Frau Senatorin! Nun gibt es zwischen der Schwerhörigen- und der Gehörlosenschule schon seit vielen Jahren einen sogenannten Glaubenskrieg. Es geht darum, ob lautsprachlich oder mit Gebärden unterrichtet werden soll. In der Schwerhörigenschule bestehen jetzt große Ängste, daß durch die Zusammenlegung der lautsprachliche Ansatz gefährdet werde. Wie wollen Sie verhindern, daß die Schwerhörigenschule von dem gebärdensprachlichen Ansatz der Gehörlosenschule überrollt wird?
Die Befürchtung ist mir wohlbekannt. Sie basiert allerdings nicht auf dem Vorschlag, der zur schulstrukturellen Veränderung gemacht worden ist. Im Rahmen der Zusammenlegung zu einer Schule für Hörgeschädigte wird eine grundsätzliche Beibehaltung der Vielfalt der methodischen Differenzierung bei maximaler Durchlässigkeit und Individualisierung angestrebt.
Der gesamte Schulstandort St.Georg ist durch ganz bestimmte sozio-demographische Entwicklungen in diesem Stadtteil gefährdet. Ist es nicht vielmehr sinnvoll, ein Moratorium durchzuführen, um im Laufe des nächsten Schuljahres für diesen Stadtteil eine neue schulversorgungstechnische Gesamtlösung zu erarbeiten?
Herr Abgeordneter! Die Schulstandortplanung findet in jedem Jahre statt. Sie richtet sich aus an den Anmeldezahlen für die verschiedenen Standorte und aus den daraus zu ziehenden Konsequenzen. Das wird auch in Zukunft so bleiben.
Frau Senatorin! Ist die überraschende Initiative des Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs eine Idee eines um seinen Wahlkreis besorgten Abgeordneten, oder gibt es auch an den Schulen irgendeinen Rückhalt für diese Idee?
Mich interessiert, welche Kompetenzen der Schulleiter der Gehörlosenschule hat, schwerhörige Kinder zu unterrichten. Gibt es irgendwelche konzeptionellen Vorstellungen, die von diesem Schulleiter veröffentlicht worden sind?
Zum ersten Teil der Frage möchte ich einige Angaben machen, die nicht dem Personendatenschutz unterliegen, weil es sich um den beruflichen Werdegang und um Ämter, die der in Frage stehende Schulleiter der Gehörlosenschule ausgeübt hat, handelt. Ich darf darauf verweisen, daß er von 1982 bis 1985 Lehrer an der Schwerhörigenschule war. Er war später drei Jahre lang Gruppenseminarleiter für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik, also in der Ausbildung der Lehrer für beide Schulen tätig. Er war Schulleiter der Samuel-HeinickeSchule. Er ist seit 1984 Gastdozent an der Akademie für Hörgeräte-Akustik und seit 1982 Lehrbeauftragter der Universität Hamburg in den Feldern Didaktik der Schwerhörigenpädagogik und der pädagogischen Audiologie.
Ist dem Senat bekannt, daß schwerhörige Kinder, die zusätzliche Behinderungen haben oder Verhaltensstörungen aufweisen, von der Schwerhörigenschule an die Gehörlosenschule verwiesen werden?
man in diesem Bereich haben kann. Ich würde das gerne zu Protokoll geben, weil mir die nicht präsent sind.
Wenn dies so wäre, wären Sie dann auch der Ansicht, daß dies dem Gedanken der Integration widersprechen würde?
Frau Senatorin, auf welche Weise werden mit den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler die beabsichtigten Pläne erörtert?
Wir befinden uns zur Zeit in einem Anhörungsverfahren, wie es das Hamburgische Schulgesetz vorsieht, das heißt, alle entsprechenden Gremien sind angeschrieben und aufgefordert worden, zu dem Vorschlag, den die Schulbehörde gemacht hat, Stellung zu nehmen. Die Einwendungsfrist endete am 2. Mai. Seitdem werden diese Stellungnahmen in der Schulbehörde gesichtet. Wir sind jetzt in der Phase, in der eine Bewertung vorgenommen wird, in der auch Vorschläge, die im Rahmen dieser Stellungnahmen gemacht worden sind, zu prüfen sein werden.
Frau Senatorin, was wird unternommen, um die bei Eltern oft unbegründeten Ängste vor der Gebärdensprache abzubauen? Das heißt, bei den Eltern besteht die Angst, das Resthörvermögen der Kinder könne darunter leiden, wenn sie die Gebärdensprache erlernen. Meine Frage lautet:Was wird unternommen, um den Eltern diese Angst vor der Gebärdensprache zu nehmen?
Der strukturelle Vorschlag, den die Schulbehörde unterbreitet hat, sieht keine Änderung der angewandten Methoden und zur Zeit auch nicht der Standorte vor. Daher sind diese Ängste unbegründet. Ich hoffe, daß sich die Kenntnisse darüber, welches der zu diskutierende Vorschlag ist, verbreiten.
Weitere Fragen sehe ich zu diesem Punkt nicht. Wir sind an das zeitliche Ende der Fragestunde gekommen. Die weiteren Fragen werde ich nicht aufrufen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.