Herr Abgeordneter, eine vollständige Erfassung aller von der Bürgerschaft beschlossenen Ersuchen erfolgt zentral in der Senatskanzlei. Dies erfolgt durch eine laufende chronologische Numerierung durch Aufnahme der Nummer der Bürgerschaftsdrucksachen, des Beschlußdatums der Bürgerschaft und des Betreffs.Wenn die Bürgerschaft eine Frist vorgibt, wird diese ebenfalls erfaßt.
Bei den Fachbehörden richtet sich die Erfassung selbstverständlich nach der Größe, die elf der Kulturbehörde kann ich im Kopf behalten.
Zu Ihrer Frage 2, was die Aufteilung auf die einzelnen Behörden betrifft, bitte ich um Ihr Verständnis, wenn dies rein begrifflich nicht möglich ist, denn die Ersuchen richten sich nicht an die einzelne Fachbehörde, sondern an den Senat. Deswegen kann ein Bearbeitungshinweis, der selbstverständlich von der Senatskanzlei gegeben wird,
um die Arbeit aufzunehmen, nie eine abschließende Entscheidung darüber sein, ob ein bestimmtes Ersuchen einer bestimmten Behörde zuzurechnen ist.Diese Entscheidung trifft der Senat erst mit der Beantwortung.
Sie haben berichtet, daß es quasi eine Übersicht in der Senatskanzlei mit Angabe der jeweiligen Fristen gibt. Wie und in welchem Umfang wären Sie dann bereit, dieses auch tatsächlich der Bürgerschaft oder der interessierten Öffentlichkeit kundzutun beziehungsweise ihr eine derartige Liste zur Verfügung zu stellen?
Ich bitte Sie um Verständnis, daß dieses ersichtlich zum internen Entscheidungsbereich des Senats gehört.
Ist es tatsächlich so, daß die Entscheidung, die in der Senatskanzlei getroffen wird, welche Behörde federführend für die Antwort auf ein Ersuchen ist, zu den Arkana des Senats gehört, die uns nicht mitgeteilt werden?
Die Antwort ist Ja, weil dies keine Entscheidung ist, sondern ein Akt der Entscheidungsvorbereitung.
Herr Staatsrat, mit welchen Verfahren und mit welchen Prioritäten gedenkt der Senat, die mittlerweile fast 300 Ersuchen abzuarbeiten?
und zwar durchaus auf Ihren Wunsch hin. Bei Berichtsersuchen kann die Bearbeitung nur durch eine Mitteilung an die Bürgerschaft erfolgen; das ist aber bei weitem nicht das Einzige, nicht mal das Überwiegende.Es gibt Ersuchen, die durch Berichte im Ausschuß abgearbeitet werden, und, was vielleicht noch wichtiger ist, es gibt Ersuchen, bei denen dem Willen der Bürgerschaft ganz einfach in der Praxis entsprochen wird.
Ich erinnere an eine sehr bedeutende Debatte in diesem Haus, wo parallel zur Ausstellung über den Vernichtungskrieg der Wehrmacht die Bürgerschaft ein Ersuchen an den Senat gerichtet hatte, eine Resolution dort auszulegen. Sie lag noch am selben Abend dort aus, damit war das Ersuchen erledigt. Eine weitere Registrierung erfolgt an keiner Stelle.
Welches Datum trägt denn das älteste Ersuchen, das der Senat gedenkt, der Bürgerschaft irgendwann noch zu beantworten?
Alle Ersuchen, die nicht aus dieser Legislaturperiode stammen, sind der Diskontinuität verfallen.Das bedeutet nicht, daß der Senat von Fall zu Fall, wie er auch schon in Antworten auf frühere Schriftliche Kleine Anfragen deutlich gemacht hat, wenn er sich zu dem entsprechenden Gegenstand eine Meinung gebildet hat, und zwar völlig unabhängig davon, wie alt das Ersuchen ist, dann noch einmal darauf zurückkommt und es beantwortet.
Daran muß man noch einmal anknüpfen, denn Herr Schmidt hat sich nicht zu Unrecht in die Bresche geschmissen.Teilt der Senat meine Auffassung, daß die politischen Initiativen der Koalitionsfraktionen hauptsächlich aus Berichtsersuchen bestehen?
Ich muß jetzt sehr scharf nachdenken, denn die Wahrheit liegt in der Hälfte, und das kann etwas weniger oder etwas mehr sein; etwa die Hälfte sind Berichtsersuchen.
Besteht der Wunsch nach einer weiteren Nachfrage der Abgeordneten Uhl? – Das ist der Fall. Dann haben Sie jetzt das Wort.
Danke, Herr Präsident.Wenn das so ist, wie nennt dann der Senat seinen doch recht laxen Umgang mit der politischen Substanz dieser Koalitionsfraktionen?
Ich möchte Ihnen widersprechen und versichere Ihnen, daß der Senat diese Fragen nicht lax behandelt, sondern die Ersuchen sowohl von den zuständigen Senatoren, die Ihnen jederzeit auch völlig außerhalb dieses Verfahrens Rede und Antwort in den Ausschüssen stehen, als auch von den vorbereitenden Behörden und den Staatsräterunden sehr ernst genommen werden.
Kann der Senat uns Abgeordneten die Liste der bürgerschaftlichen Ersuchen und die Fristsetzungen zur Verfügung stellen, bevor er entschieden oder vorüberlegt hat, welche Behörden diese Ersuchen beantworten sollen, sozusagen als Amtshilfe für uns?
Darf ich mit einer Gegenfrage antworten? Ich bin nicht ganz sicher, ob es höflich ist, aber ich weiß, daß nicht nur der Senat, der dies in meiner Person getan hat, und jeder Abgeordnete, sondern jeder Bürger dieser Stadt die Antwort auf diese Frage in Ihrer Parlaments-Dokumentation bekommen kann.
Ist dem Senat bekannt, daß er zu Anfang jeder Wahlperiode mitteilt, welche Ersuchen er noch zu beantworten gedenkt und welche durch Wahl untergegangen sind?
Herr Abgeordneter, verfassungsrechtlich untergegangen sind alle, und eine Entscheidung über die Beantwortung fällt der Senat von Fall zu Fall.
Verehrter Herr Staatsrat, genau das hatte ich nicht gefragt. Ich hatte gefragt, ob Ihnen bekannt ist, daß Sie zu Anfang der Wahlperiode der Bürgerschaft mitteilen, welche nicht untergegangenen Ersuchen der Senat im weiteren Verlauf einer neuen Wahlperiode beantworten möchte. Wenn Sie mir darauf eine Antwort geben, kann die ja oder nein heißen, ich habe nur gefragt, ob es Ihnen bekannt ist.