daß Sie sagen, die SPD mache dieses Kuratorium, um Skandale zu vertuschen. Das war Ihre Anmerkung. Ich finde das völlig unakzeptabel und daneben. Das ist seit den letzten acht Jahren richtig unanständig.
Frau Koppke, das brauchen sich weder die GAL noch die SPD, noch Herr Professor Hajen oder Frau Sager gefallen zu lassen. Gucken Sie sich einmal die letzten acht Jahre an, was von der Exekutive im Parlament unternommen wurde, um diese Vorfälle, die dort passiert sind, aufzudecken. Daß ein Kuratorium, was auch mit Arbeitnehmern besetzt ist, dazu beitragen könnte, etwas zu vertuschen, ist wirklich bodenlos; mir fällt dazu kein besseres Wort ein.
Ich komme zu einer letzten Bemerkung bezüglich der Unterstellung. Für Sie wäre es ja vielleicht schön gewesen, wenn Frau Sager selbst operiert hätte – so war nämlich Ihr Beitrag –;
dann hätte man fordern können: Frau Sager, treten Sie zurück, Sie haben falsch operiert. Wenn ein anonymer Brief 26 Monate nach dem ersten Vorfall in der Behörde ankommt, finde ich es schon ziemlich unverschämt, hier so zu tun, als ob die Behörde und die dortigen Mitarbeiter vielleicht direkt daran beteiligt gewesen wären, um das, was im UKE vorgefallen ist, zu decken.
Ich glaube, daß Sie vielleicht Ihre Differenzen zwischen der GAL und der Gruppe REGENBOGEN haben, das scheint auch immer wieder durch; Sie können das austragen, wo Sie wollen, aber nicht in diesem Parlament
Frau Präsidentin! Ich habe nur ein paar kurze Bemerkungen, und ich möchte das Ganze jetzt auch eher nach unten ziehen.
Wenn gesagt wird, ich vertrete hier Positionen, die in CDULändern nicht vertreten werden, kann das gelegentlich mal sein, das erlaube ich mir auch. Ich nehme jetzt mal das Beispiel, das Sie genannt haben. Wenn man sich andere Bundesländer anguckt, egal, ob sie SPD- oder CDU-regiert sind, findet man sehr wohl – beispielsweise bei der Kuratoriumslösung – externe Sachverständige.
Um ein SPD-regiertes Land zu nehmen: In NordrheinWestfalen besteht das Kuratorium aus neun Personen bei drei externen Sachverständigen. Als Landesvertreter sind nur zwei von neun dabei. In Baden-Württemberg ist das Verhältnis ungefähr ebenso.
Das Gremium besteht aus acht Personen, und die Zahl der Landesvertreter beträgt zwei. Bei Ihnen dagegen sind von zwölf aber sechs Personen vertreten und das mit einem Stichentscheid des Senats. Sie verselbständigen und ziehen die Verselbständigung aber gleich wieder zurück, indem Sie solche Sicherheitsinstrumente einbauen, daß der Staat alles machen kann.
Herr Zamory, Sie haben sich gelobt, weil Sie bei diesem Gesetz über Medizinsoziologie und Zahnprävention aktiv geworden sind. Das ist ja ehrenhaft, aber wir reden hier doch über grundlegende Gesichtspunkte.
Zum Kollegium: Wir müssen die Chefs irgendwie mit einbetten. Ich will sie gar nicht im Kuratorium oder Vorstand haben, das ist gar nicht der Punkt. Wir müssen aber dafür sorgen, daß es keine Spaltung im neuen UKE gibt. Wir müssen die beteiligten Leute, die real existieren, in irgendeiner Weise anständig mit hineinnehmen und sauber mit ihnen umgehen.
Ich komme noch einmal auf die Kritik von Herr Marx zurück, daß ich einerseits dafür plädiere, den Staat hineinzunehmen, und ihn andererseits herauslassen will. Aber man muß doch einen Unterschied machen. Herr Bull, Ex-Innenminister und SPD-Mann, hat das sehr deutlich gesagt. Übrigens hat es in der Anhörung des Ausschusses niemanden gegeben, der die Zusammensetzung des Kuratoriums nicht kritisiert hätte – damit hier nicht der Eindruck entsteht, als ob nur wir diese Meinung hätten. Sie waren diejenigen, die mit Ihrem Gesetz kritisiert worden sind. Ich habe es hier vorliegen, von Montgomery, SPD, bis sonstwo hin haben alle gesagt, daß das mit dem Kuratorium falsch ist.
Wir haben das gesagt, was die anderen dort auch so gesehen haben. Wir sind der Meinung, daß eine Doppelkontrolle, wie Sie sie hier institutionalisieren, nicht richtig ist.
Mit dem Stichentscheid nehmen Sie sich eine über fünfzigprozentige Mehrheit des Senats in die Entscheidungs
und Lenkungsgremien hinein – nicht in die Kontrollgremien, das ist der Unterschied –, was bedeutet, daß Sie den vollen Lenkungsdurchgriff haben. Zusätzlich nehmen Sie in das Gesetz noch eine Rechtsaufsicht der Behörden. Das heißt, Sie beaufsichtigen sich selbst. Das kennen wir ja in Hamburg, aber das will ich nicht, weil eine Selbstkontrolle in Hamburg immer zu Schaden geführt hat.
Da ich gerade bei Ihnen bin, noch eine letzte Anmerkung hierzu – unsere Redezeit ist völlig im Eimer. Sie haben gesagt, die drei Gründe der Rücküberweisung zögen nicht. Dazu will ich Ihnen folgendes sagen: Nehmen wir den finanziellen Rahmen. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, daß es als Folge dieses Operationsskandals zu Zusatzkosten kommen kann. Nun wußten wir nicht, daß die Senatorin mit einem Mal den in unseren Augen richtigen Weg genommen hat, den ich im Wissenschaftsausschuß vorgeschlagen habe, daß man die Positiva und Negativa der Folgekosten des Strahlenskandals aus dem UKE herausnimmt und beim Staat beläßt, um dem neuen UKE nicht so einen Mühlstein an den Hals zu hängen. Wenn es jetzt in diese Richtung geht, ist es wunderbar, dann hat mein Vorschlag wohl etwas Richtiges bewirkt. Bislang haben Sie immer gesagt, Sie wollen die Folgenabwicklung beim UKE lassen. Wenn Sie aber alle Altlasten beim UKE lassen, entsteht ein selbständiger Betrieb, der nicht leben kann. Im Zusammenhang mit dem Operationsskandal ist es möglich – das habe ich gehört –, daß die Haftpflichtversicherungen sagen: Das zahlen wir doch nicht, wenn ihr euch so seltsam benommen habt.
Wenn bezüglich der Personalratsstruktur darauf hingewiesen wird, daß im UKE eine freie Äußerung nach außen nicht möglich war, aber gleichzeitig der wissenschaftliche Personalrat abgeschafft werden soll, heißt das doch, daß die Abschaffung des Personalrats durch dieses Gesetz solche Skandale eher ermöglicht. Das ist doch ein Zusammenhang, Frau Fischer-Menzel – hören Sie bitte zu, wenn ich auf Sie antworte, gnädige Frau.
Der letzte Punkt betrifft die Kontrollinstrumente. Ich würde es im Ausschuß gern einmal durchspielen, wie dieser Operationsskandal abgelaufen wäre, wenn wir das neue Gesetz hätten. Ich möchte gerne sehen, was dadurch verändert würde. Sie behaupten, daß mit dem neuen Gesetz solche Operationsskandale nur noch sehr schwer möglich wären; das möchte ich gern sehen.
Ich sage Ihnen: Sie kriegen Ihr Gesetz in dieser Legislatur. Ich weiß, daß Sie nervös sind, weil die Legislatur nur noch eine Sitzung hat. In der können Sie ja die zweite Lesung machen.
Dann werden wir das Gesetz mit einer Novelle in der nächsten Legislatur in richtige Formen bringen; wir machen es dann hinterher.
Ich verhindere nicht Ihr Gesetz, ich bestehe nur darauf, daß wir als Parlament die Möglichkeit haben, wenn ein neuer Skandal kommt, daß bei einem Gesetz nicht fünf Minuten vorher darüber abgestimmt wird, sondern wir es noch mal
Erstens: Auch wenn Professor Salchow mich gleich wieder der Nähe zur Senatorin bezichtigt, finde ich es sehr überzeugend darauf hinzuweisen, daß es ein Konstruktionsfehler ist, wenn der Dekan des Fachbereichs Medizin gleichzeitig Ärztlicher Direktor wird, weil klar ist, daß bei der Wahl zu einem Dekan bestimmte Leute sich genaue Gedanken darüber machen, wen sie in einer solchen Position brauchen.
Herr Kollege Beuß, ich finde Ihre Konstruktion, daß C4Professoren in das Kontrollgremium aufgenommen werden sollen, geradezu absurd. Genauso absurd finde ich es, wenn die Kollegin Koppke sagt, daß dieser Skandal, über den wir reden, Ausdruck der Machtfülle des Ärztlichen Direktors ist. Ich empfehle Ihnen, dazu die Analyse von Herrn Hohaus in der „Morgenpost“ zu lesen. Darin ist alles wesentliche zu diesem Punkt gesagt. Diesem Punkt ist, denke ich, überhaupt nichts hinzuzufügen.
Zweitens: Ich finde es ziemlich interessant, daß die beiden Abgeordneten Salchow und Beuß hier so die Rätedemokraten darstellen und sich kämpferisch für Personalräte einsetzen.