Protocol of the Session on July 12, 2001

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Nein. Verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend geparkte Fahrzeuge läßt die Polizei durch private Abschleppunternehmen auf möglichst nahegelegene freie Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum umsetzen. Im Innenstadtbereich stehen freie Parkplätze jedoch nur im begrenzten Umfang zur Verfügung. Hier liegen die genutzten Parkflächen daher eher in Randbereichen, etwa südlich des Hauptbahnhofs oder auch im Bereich Sternschanze, wo weniger Anwohner- oder Publikumsverkehr herrscht.

Zum Bereich Sternschanze etwa kann gesagt werden, daß von den dort im ersten Halbjahr 2001 abgestellten 873 Fahrzeugen insgesamt nur 19 Zielobjekt von Diebstählen waren. Über den Mißbrauch polizeilich umgesetzter Fahrzeuge als Fixerstuben – wie Sie es genannt haben – liegen der Polizei keine Erkenntnisse vor.

Herr Lüdemann.

Wie wird der Senat sicherstellen, daß die abgeschleppten Autos nicht aufgebrochen und ausgeräumt werden?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter Lüdemann! Weniger frequentierte Parkflächen bedeuten immer eine tendenziell erhöhte Beschädigungs- und Diebstahlsgefahr für dort parkende Fahrzeuge. Dem tragen die örtlichen Polizeidienststellen im Rahmen ihres polizeilichen Auftrags durch verstärkte Überwachungsmaßnahmen im Streifendienst Rechnung. Für eine Bewachung polizeilich umgesetzter Fahrzeuge besteht jedoch keine Veranlassung, da die Fahrzeuge nicht in behördlichen Gewahrsam genommen werden und insofern auch keine besondere Obhutspflicht besteht.

Um abgeschleppte Fahrzeuge zum Schutz vor Beschädigung und Diebstahl generell in Gewahrsam zu nehmen, müßten für ganz Hamburg außerhalb des öffentlichen Straßenraums entsprechende Abstellflächen bereitgestellt, das heißt angemietet oder erworben werden. Dies würde die Gesamtkosten für alle betroffenen Falschparker in die Höhe treiben und zu weiten Wegen für die Abschleppunternehmen und auch für die Fahrzeugführer bei der Abholung führen. Deshalb ist das nicht geplant.

Herr Drews.

Frau Präsidentin, Herr Staatsrat! Ihren Ausführungen war zu entnehmen, daß Sie keine Veranlassung sehen, möglicherweise alternativ andere Flächen zu prüfen.

Erstens: Ist der Senat willens und in der Lage, alternative Flächen zu prüfen, Abstellflächen zu prüfen, und zwar dort, wo insbesondere Aufbrüche, wie zum Beispiel im Bereich Sternschanze, stattgefunden haben?

Zweitens: Woran liegt es, daß der Senat dort, wo Schwerpunkte im Aufbruch gewesen sind, wie gerade im Bereich Sternschanze, noch nicht reagiert und geprüft hat, ob es alternative Flächen gibt?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Der Senat und die zuständige Behörde prüfen stets, welches günstig gelegene Flächen – aber im öffentlichen Straßenraum wohlgemerkt – für das Abstellen der Fahrzeuge sind, und werden das auch in dem Bereich noch einmal tun. Die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, und die Erkenntnisse des Polizeikommissariats 17, das für diesen Bereich zuständig ist, zeigen aber nicht die von Ihnen in Ihrer Frage genannten Auffälligkeiten. Was im übrigen zentrale Plätze angeht, hat es so etwas früher einmal beim Husarendenkmal im Bezirk Wandsbek gegeben. Das waren beschlagnahmte Fahrzeuge. Das ging also etwas anders zu. Selbst diese Fläche, die dazu führte, daß man aus ganz Hamburg dann ins östliche Wandsbek mußte, ist vor einigen Jahren aufgegeben worden. Die Methode, die jetzt gewählt wird, im öffentlichen Straßenraum, für die Pkw-Fahrer nicht zu weit entfernt, ist die günstigste. Da Sie die Tagespresse erwähnt haben, Herr Abgeordneter, war drei Tage später in derselben Zeitung unter der Überschrift „Die Stimme der Hamburger“, wenn ich recht gesehen habe, Ihr beifälliges Nicken zu diesen Themen zu vernehmen, nach dem Motto, das ist ja noch schöner, daß die Nobelkarossen, die abgeschleppt werden, nun noch auf Kosten des Steuerzahlers hinter dem Zaun und sicher abgestellt werden. Dann mögen die Leute nicht Parkverstöße und Verstöße gegen die StVO begehen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

(Staatsrat Dr. Heinz Giszas)

A C

B D

Herr Lüdemann.

Herr Staatsrat! Habe ich Sie richtig verstanden, daß der Senat auch weiterhin Fahrzeuge ins Schanzenviertel, in die Sternschanze, umsetzen wird, von dieser Praxis also nicht abweichen wird?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Ja.

Gibt es weitere Fragen zu dem Thema? – Frau Möller, bitte.

Ich möchte gerne den Staatsrat fragen, ob man seinen Ausführungen entnehmen muß, daß er weiterhin davon ausgeht, daß Autos abgeschleppt werden müssen, da es in dieser Stadt Menschen gibt, die ihre Autos falsch parken und an Stellen abstellen, wo es zum Beispiel die Sicherheit nötig macht, um der Feuerwehr Durchfahrten zu gewährleisten und ähnliches, oder erwartet der Senat ein verändertes Verhalten der Kfz-Fahrer und Besitzer aufgrund dieser Debatte heute?

Herr Staatsrat.

Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Möller! Der Senat setzt in die Rechtstreue der Hamburger Bevölkerung ganz große Schritte und Punkte, kann aber nicht ausschließen, daß die von Ihnen genannten Verstöße weiterhin erfolgen werden. Deshalb wird die Praxis des Abschleppens von Fahrzeugen auch in einem großstädtischen Ballungsraum mit innerstädtischen Parkproblemen, Feuerwehrzufahrten et cetera, weitergehen.

Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Ich sehe keine mehr. Dann sind wir am Ende der Fragestunde angekommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Bericht des Wissenschaftsausschusses zur Neustrukturierung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf, Drucksache 16/6316.

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 16/5760: Neustrukturierung des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf (UKE) (Senatsvorlage) – Drucksache 16/6316 –]

Die CDU-Fraktion beantragt, diese Drucksache an den Wissenschaftsausschuß zurückzuüberweisen. Wer wünscht das Wort? – Frau Fischer-Menzel, bitte.

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Endlich liegt das UKE-Gesetz bei uns im Parlament zur Verabschiedung. Es hat sechs, sieben Jahre eine sehr intensive Diskussion um dieses Gesetz gegeben. Bereits in der letzten Legislatur ist über die Frage des Integrationsmodells diskutiert worden.

(Vizepräsident Berndt Röder übernimmt den Vor- sitz.)

Deshalb kann man heute nicht sagen, wie ich von verschiedenen Stellen gehört und gelesen habe, hier wäre ein

Schnellverfahren gewählt worden, hier sollte etwas durchgepaukt werden. Nein, sechs, sieben Jahre ist es her, seit wir dieses Gesetz in seinen Grundstrukturen diskutieren. Spätestens seit dem Frühjahr 1999, seitdem klar ist, daß das Integrationsmodell weiter verfolgt werden soll, ist auch klar, wie die wesentlichen Rahmendaten dieses Gesetzes aussehen könnten.

Die aktuellen Geschehnisse machen den Start des UKE in ein neues Zeitalter nicht leicht, aber, wie ich glaube, um so notwendiger. Dabei meine ich, daß das neue Gesetz vernünftige, zukunftsweisende Strukturen vorgibt. Die müssen natürlich auch gelebt werden. Das UKE will und soll Spitzenmedizin, Hochleistungsmedizin bringen. Dafür bedarf es entsprechender zukunftsweisender Rahmenbedingungen.

Ein Satz zu den Vorkommnissen, die wir gestern in der Aktuellen Stunde diskutiert haben. Kein Gesetz, keine Unternehmensform wird eine Garantie dafür bieten, daß Qualitätssicherung in Kliniken stattfindet, daß Qualitätssicherung flächendeckend stattfindet, daß niemand falsch verstandene Kollegialität an den Tag legt, aber wir glauben, daß dieses Gesetz einen wichtigen Reformschritt macht, daß dieses Gesetz helfen kann, Strukturen im einzelnen zu verändern und zu verbessern.

Mit der Entscheidung für das Integrationsmodell vor mehr als zwei Jahren, also der Schaffung einer Rechtseinheit mit den beiden Betriebsteilen medizinischer Fachbereich und Klinikum, war die Grundlage dafür geschaffen, das UKE als universitäre Einheit weiterhin mit der Krankenversorgung in sinnvoller Weise zu kombinieren. Das UKE ist Betriebseinheit der Universität, aber eigenständige, öffentlich-rechtliche Einrichtung mit betrieblicher Selbständigkeit.

Das UKE spielte und wird auch in Zukunft in Hamburg eine besondere Rolle in der Hamburger Krankenhauslandschaft spielen. Hier soll die medizinische Forschung zu Hause sein, gute Lehre angeboten werden, gekoppelt mit einer hochklassigen medizinischen Krankenversorgung. Das Dach bilden also Forschung und Lehre.

Vorlage für dieses Gesetz – also auch da kein Schnellschuß – ist das LBK-Gesetz, nämlich da, wo es um die Strukturen im Verhältnis Stadt und Krankenhausträger geht, also beim UKE, da, wo es um Leitungsstrukturen geht, und da, wo es um die Frage Eigentümer und Betrieb geht. Und dieses Gesetz – das ist, glaube ich, unbestritten – hat sich in den letzten sechs Jahren hervorragend bewährt. Die, die sich in der Krankenhausszene auskennen, wissen, wie begehrlich nach Hamburg geguckt wird, und zwar von privaten Betreibern, die sich gerne in die Hamburger Krankenhäuser einkaufen würden, und natürlich auch Kommunen, die sehen, welch wirtschaftlich gesunde Struktur unsere Krankenhäuser haben, und sich fragen, ob sie dieses den Hamburgern nicht doch nachmachen können.

Ziel der UKE-Strukturreform ist:

Erstens: Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Entscheidungsautonomie und Stärkung der Handlungsfähigkeit.

Zweitens: Erneuerung von Strukturen und Abläufen innerhalb des UKE nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit.

Drittens: Herauslösung aus staatlichen Regularien, wie zum Beispiel der Landeshaushaltsordnung.

Durch diese Vorgaben und natürlich auch weitere Vorgaben des Gesetzes wird das UKE aufs beste vorbereitet mit

dem Ziel, ein hohes Niveau in Forschung, Lehre und Krankenversorgung zu erreichen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen weiteren Hinweis im Zusammenhang mit den erneuten Vorgängen am UKE. Spitzenmedizin und Spitzenforschung werden trotz aller Probleme am UKE bereits geleistet. Das ist unbestreitbar und darf auch nicht kleingeredet werden.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD, der GAL und der CDU)

Doch um diese Position muß immer wieder neu gekämpft werden. Sie muß ausgebaut, sie muß gefestigt werden. Das ist, wie man sieht, kein Selbstgänger, und deshalb haben auch wir in der Politik in Zukunft dort die Aufgabe, dem UKE zu helfen.

Das UKE selbst war im Umstrukturierungsprozeß stets eine treibende Kraft und hat seine ehrgeizigen Ziele selbst formuliert. Denken wir nur an den Generalplan, der die Zukunftsvorstellungen des UKE herausarbeitete, zu den besten deutschen Unikliniken zu gehören und in keinem Bereich unterdurchschnittlich, dafür in Schwerpunkten in der Spitzengruppe zu sein. Mit dem Generalplan hat das UKE eine Bereitschaft zur Innovation, Eigenverantwortlichkeit und Veränderung gezeigt und sich bereits bestens positioniert. Das UKE muß sich auf zwei Gebieten dem Wettbewerb stellen. Es muß in Forschung und Lehre mithalten können, und es muß dem extremen Wettbewerbsdruck unter Deutschlands Gesundheitsanbietern standhalten können. Gerade bei Einführung der DRG in den nächsten Jahren. Deshalb müssen dem UKE moderne Strukturen zur Verfügung stehen, und an der Stelle, glaube ich, wird es in diesem Hause keine Diskussion geben, muß eine neue Unternehmenskultur im UKE Einzug halten. Ich dachte eigentlich, daß wir gerade an dieser Stelle ein Stück weiter wären in der Diskussion mit dem UKE, daß sich dort vieles getan hätte, und – wir haben es gestern diskutiert – da ist die Enttäuschung auch für mich groß, daß es dort anscheinend noch sehr, sehr viel zu arbeiten gibt.

Die Verselbständigung bringt mehr Eigenverantwortung mit sich. Die Herauslösung aus den Fesseln der staatlichen Regulierung ist ein wichtiger Schritt. Gleichwohl bin ich der Auffassung, daß es unabdingbar ist, daß die Stadt Hamburg als Eigentümerin und Gewährträgerhaftende ihre Interessen sowohl durch die Organaufsicht als auch durch die Sicherung der Mehrheit im Kuratorium einbringt. Kein Eigentümer auf dieser Welt wird seinen Einfluß abgeben, wesentlich einschränken lassen, wenn er gleichzeitig dafür haften muß. Darüber hinaus wird aber der Vorstand in ganz anderer Weise in die Verantwortung genommen, und hier ist mit der Verabschiedung des Gesetzes ein personeller Neubeginn möglich. Auch im Kuratorium werden wir durch externen Sachverstand die Eigentümerbank verstärken, und Sie wissen, das funktioniert auch im LBK wunderbar. Wir haben dort sehr viele Externe, die jeweils eine Bereicherung waren, und ich habe sehr viel Vertrauen in den Senat, daß er dafür Sorge tragen wird, daß dort, wo er Einfluß hat, die besten Leute auch im Kuratorium Platz nehmen werden.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Dietrich Wersich CDU: Sagen Sie mal was zu den Kriterien!)

Die Kriterien wird der Senat festlegen, Herr Wersich, und wenn Sie sich ansehen, wie die Kuratorien bisher zusammengesetzt sind, und zwar soll dort mehr externer Sachverstand hinein, dann werden Sie sehen, daß es ein rich