Das kann jeder nachlesen. Ich stelle Ihnen die Unterlagen gerne zur Verfügung. Ich habe den Eindruck, Sie haben sie gar nicht gelesen. Im Schnitt ist Hamburg mit Sicherheit im oberen Drittel der Bundesrepublik Deutschland.
Ich habe schon auf Berlin verwiesen, ich habe auf die Kürzungen in Baden-Württemberg verwiesen. In Baden-Württemberg werden die in Hamburg zusätzlich bezuschußten Bereiche – ich habe sie genannt – gar nicht als förderungswürdig anerkannt. Das sind in Hamburg für Zweisprachigkeit immerhin kalkulierte 1,4 Millionen DM und für Kinder aus sozial schwächeren Familien immerhin 1200 DM im Jahr. In Hamburg werden die Rudolf-SteinerSchulen auf der Grundlage der Gesamtschulstandards bezuschußt. Das ist in vielen Bundesländern gar nicht üblich. Im CDU-geführten Hessen erhält ein Waldorf-Schüler 5918 DM, in Hamburg 8408 DM. Ein Grundschüler wird in Baden-Württemberg mit 3662 DM bezuschußt, in Hamburg mit 4731 DM. Das sind Leistungen, über die man doch nicht einfach hinwegsehen kann, auch nicht als Opposition. Wovon reden Sie hier eigentlich, wenn Sie über Geld reden?
Mit der Novellierung des bisherigen Privatschulgesetzes erhält zum Beispiel die katholische Gemeinde rund 2 Millionen DM mehr als bisher. Hamburg hat – nach Bayern – den zweitgrößten Anteil an Schülerinnen und Schülern in Schulen in freier Trägerschaft. Eine gewisse Attraktivität wird man dem Standort Hamburg damit wohl zuerkennen müssen, bei allem Verständnis, meine Damen und Herren, für die Forderung der Schulen in freier Trägerschaft nach einer deutlich höheren Bezuschussung. Das kann ich nachvollziehen. Hamburg kann sich mit seinen finanziellen Leistungen bundesweit mehr als sehen lassen. Wir haben heute über ein Gesetz zu entscheiden, das ein gutes Gesetz ist, das innovativ ist und die Position der Schulen in freier Trägerschaft stärkt. Von daher können wir hier ruhigen Gewissens um Zustimmung bitten, auch von der Opposition.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Herr Beuß! Sie haben sich tatsächlich monatelang einen Dreck darum gekümmert. Da muß ich wirklich Herrn Frank recht geben.
Meine Damen und Herren! Wir verstehen, daß die Schulen in freier Trägerschaft eine bessere Finanzierung fordern. Auch die GAL findet, daß mit dem Gesetz und der erzielten Einigung nicht alles erreicht ist, was im Vergleich zu staatlichen Schulen gerecht wäre. Darin unterscheiden wir uns, Herr Beuß: Wir haben eine grüne Programmatik zu dieser Thematik, die besagt – Zitat –:
„Schulen in freier Trägerschaft sind ein Element einer Zivilgesellschaft, in der Bürgerinnen und Bürger die wichtigen gesellschaftlichen Dinge mit verantworten und daran teilhaben. Schulen in freier Trägerschaft, die die gleichen Bildungsziele wie staatliche Schulen verfolgen, erfüllen einen öffentlichen Auftrag.“
Darauf basierend möchte ich erst einmal klarstellen, was bisher passiert ist, und die Redlichkeit einfordern.
Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hat Anfang dieses Jahres eine Expertenanhörung im Schulausschuß durchgesetzt.
Damit sollte der Gesetzesentwurf genauer beleuchtet werden, Herr Beuß, und vor allen Dingen den Vertreterinnen der Schulen in freier Trägerschaft und den entsprechenden Experten die Möglichkeit zur Stellungnahme und Kritik gegeben werden.
Aufgrund der Ergebnisse dieser Anhörung – ich habe vorher diesem Gesetz auch zugestimmt – ist deutlich geworden, daß einiges noch zu diskutieren ist, und wir haben in den folgenden Monaten keine Blockadepolitik betrieben wie Sie in der letzten Zeit,
Jetzt hören Sie mal bitte zu, warum: Weil deutlich wurde, daß die von uns begrüßten Innovationen in diesem Gesetz, die wir ausdrücklich wollen, natürlich auch entsprechend honoriert werden müssen, da Schulen in freier Trägerschaft schließlich einen öffentlichen Auftrag erfüllen.
Nach dieser Anhörung fand zwischen den Koalitionsfraktionen sicherlich die eine oder andere zähe Verhandlung statt. Ebenso haben wir natürlich den Hamburger Schulen in freier Trägerschaft zahlreiche Besuche abgestattet. Wir haben ebenso zahlreiche Gespräche geführt, wie das so üblich ist.
Der nun zwischen den Fraktionen gefundene Kompromiß ermöglicht – und das muß man sachlich noch einmal genau hervorheben –, daß die Schulen in freier Trägerschaft, die zusätzliche Bildungsangebote, vergleichbar den staatlichen Schulen, leisten, eine Erhöhung der Regelfinanzhilfe erhalten. Das gilt insbesondere – politisch gewollt – für den Unterricht in Deutsch als Zweitsprache, für die Förderung der Zweisprachigkeit und die Integration für Kinder mit Behinderung. Schulen in freier Trägerschaft haben zukünftig, wenn sie Kinder nichtdeutscher Muttersprache unterrichten, einen Rechtsanspruch auf Förderung, ohne daß dies zu Kürzungen an anderer Stelle führt. Das gilt parallel auch bei dem Ausbau von Integrationsklassen. Da wird ebenfalls die Regelfinanzhilfe erhöht und nicht durch eine Rechtsverordnung eingeschränkt.
Schließlich haben die Koalitionspartner für den Renovierungsstau – so möchte ich ihn einmal bezeichnen – bei Bau- und Instandhaltungsvorhaben zusätzlich 2 Millionen DM vereinbart. Das müssen Sie sich einmal am Ende der Legislatur vorstellen. 2 Millionen DM sind nicht irgendwelche Peanuts. Es geht natürlich nicht darum – wie immer wieder vorgeworfen wird –, daß diese 2 Millionen DM jetzt durch 44 Schulen geteilt werden. Da müssen Sie dann vielleicht doch einmal Rechnen lernen, Herr Beuß. Wenn 45 000 DM überbleiben, geht es nicht darum, daß jede Schule 45 000 DM bekommt, um ihr Lehrerzimmer zu streichen – diesen Zynismus kann man uns wirklich nicht unterstellen –,
Mit einem Zusatzantrag hat nun die GAL-Fraktion gemeinsam mit der SPD dafür Sorge getragen, daß sich der Aus
bau der Ganztagsangebote der Schulen in freier Trägerschaft nicht nur auf obligatorische bezieht. Der Kompromiß bedeutet ganz klar, daß das Gesetz kein Nullsummenspiel mehr ist. Die GAL-Fraktion hat einige Punkte aus der Haushaltsneutralität herausnehmen können. Inzwischen hat dann, nachdem Sie das monatelang nicht beantragt haben, eine öffentliche Anhörung im Schulausschuß stattgefunden, und wir begrüßen es ausdrücklich, daß sich die Eltern da engagieren. Nur, lieber Herr Beuß, gegenüber der Expertenanhörung – und das ist dann wiederum scheinheilig – gibt es überhaupt keine neuen Erkenntnisse. Die Anhörung hat fachlich keine neuen Erkenntnisse gebracht.
Für mich war allerdings etwas ganz anderes neu, etwas, was überhaupt nicht im Gesetz zu regeln ist, nämlich, daß es in der Schullandschaft und in der Zusammenarbeit, auch mit der BSJB, eigentlich um Akzeptanz und um das Ernstnehmen von Schulen in freier Trägerschaft geht, daß zum Beispiel Schulen in freier Trägerschaft nicht automatisch wie alle anderen Schulen in die Infopostverteiler der Behörden aufgenommen werden. Schulen in freier Trägerschaft sind nicht im Programm „Schulen ans Netz“. Lehrer und Lehrerinnen – und das fand ich skandalös, das wußte ich vorher auch nicht –, die ihre Videofilme für den Unterricht im Landesmedienzentrum ausleihen, müssen dafür bezahlen. Das sind Dinge, die nicht im Gesetz zu regeln sind, sondern hier geht es um fehlende Akzeptanz, daß Schulen in freier Trägerschaft Teil des öffentlichen Schulwesens sind, und hier besteht Handlungsbedarf, aber kein Gesetzesbedarf.
Weiter zur CDU, zu Ihnen, lieber Herr Beuß. Ich wollte auch – ebenso wie Herr Frank – ansprechen, wie ehrlich es mit Ihren Versprechungen ist, mit der 80-Prozent-Förderung. Das muß man wirklich einmal deutlich sagen. Sie wollen mehr für den Straßenbau ausgeben, Sie wollen für die Justiz mehr Stellen, für die staatlichen Schulen mehr Stellen.
Das sind nicht ein paar Millionen DM, sondern Herr Frank hat 1 Milliarde DM geschätzt, ich habe ein paar Hundert Millionen DM ausgerechnet. Das ist unredlich. Und diese Hunderte von Millionen DM werden Sie nicht durch den Verkauf der Landesbank bekommen. Sie springen da auf den Zug auf, und die Finanzierung ist Ihnen anscheinend wurscht.
Mit der Verabschiedung dieses Gesetzes ist für uns das Thema der Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nicht beendet, und zwar nicht aus irgendwelchen wahlkampftaktischen Gründen, sondern weil wir uns schon die ganze Legislatur mit der Frage der Festsetzung der Schülerkostensätze beschäftigt haben. Das ist in jeder Haushaltsausschußberatung und auch in Kleinen Anfragen meinerseits wunderbar nachlesbar. Wir haben in dieser Legislatur mehrfach versucht, für Klarheit zu sorgen. Deshalb werden wir die Frage der Berechnung der Kostensätze für Schülerinnen erneut auf die Tagesordnung bringen. Das Ziel ist dabei, den Schulen in freier Trägerschaft für die baulichen Maßnahmen vergleichbare Kosten zu erstatten, wie sie für die Schülerinnen im staatlichen Schulwesen aufgewendet werden. Wir halten dieses Ziel für bildungspolitisch richtungweisend.
was in der Zwischenzeit dazu passiert ist, weil Sie, Herr Beuß, von Sonderungen sprachen. Es gibt eine erfreuliche Nachricht aus dem Bundestag. Im Kontext mit den Beratungen zum Zweiten Gesetz zur Familienförderung haben Bündnis 90/Die Grünen durchgesetzt, daß in Zukunft auch weiterhin 30 Prozent des Schulgeldes steuerlich geltend gemacht werden können.
Meine Damen und Herren! Wir werden dem Kompromiß zustimmen. Das Bewußtsein, daß Schulen in freier Trägerschaft ein Teil des öffentlichen Schulwesens und keine Closed shops und keine Eliteeinheiten sind, ist, glaube ich, im letzten halben Jahr geschaffen worden. Ich denke aber, daß weiterhin noch sehr viel Akzeptanzarbeit notwendig sein wird, um Schulen in freier Trägerschaft tatsächlich materiell besser auszustatten, das heißt, sie als Teil dieses öffentlichen Schulwesens zu begreifen. Wir werden daran arbeiten. – Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn ich mir zu Beginn damit möglicherweise nicht so viele Freunde mache,
möchte ich trotzdem – zumindest einleitend – für den REGENBOGEN bemerken, daß wir Privatschulen genauso wie auch Privathochschulen nicht für notwendig erachten, weil wir eigentlich davon ausgehen, daß staatliche Bildungssysteme, so auch das deutsche und das hamburgische, in der Lage sein müßten, verschiedene pädagogische Ansätze und so weiter abzudecken.