Das Qualitätssicherungsgesetz sieht unabhängige Sachverständige vor, die von den Pflegeeinrichtungen bezahlt werden müssen, und dann wird auf Grundlage dieser Gutachten ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt. Das halte ich im Pflegeprozeß für unglaublich wichtig, da nicht allein die Heimaufsicht diese Managementaufgaben übernehmen kann.
Nun zur Aufgabe des MDK und der Heimaufsicht: Nach dem neuen Heimgesetz der Bundesregierung sollen diese beiden Institutionen besser zusammenarbeiten. Auch hier heißt es, mehr Kooperation an Stelle Abgrenzung, und dann ist in der Tat zu fragen, was Hamburg vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes bezüglich der bezirklichen Heimaufsichtskapazitäten noch braucht. Ich bin gerne bereit, das in der neuen Legislaturperiode zu prüfen. Aber klar ist, daß dieses neue Qualitätssicherungsgesetz und das neue Heimgesetz der Bundesregierung zu mehr Qualität führen, die wir in Hamburg auch haben wollen.
Zum dritten Punkt, dem Markt Grenzen zu setzen: Auch das scheint uns insbesondere vor dem Hintergrund der ambulanten Pflegedienste wichtig zu sein. Sie wissen alle, daß wir in Hamburg nach dem Gesetz kaum Möglichkeiten des Eingriffs haben. Deshalb haben wir im Rahmen des neuen ÖGD-Gesetzes eine gesetzliche Regelung vorgesehen, bei gefährlicher Pflege im Rahmen der ambulanten Pflegedienste eingreifen zu können. Dies werden wir Ihnen vorschlagen, und wir hoffen, daß die Bürgerschaft das in den nächsten Wochen noch beschließen wird.
Zur Innovationspolitik in der Pflege: Auch hier möchte ich darauf hinweisen, daß wir insbesondere durch unser Dekubitus-Programm – Herr Grund, Frau Freudenberg, Sie haben es erwähnt – bundesweit Maßstäbe gesetzt haben. Dadurch konnte innerhalb von zwei Jahren die Dekubitus-Rate um fast ein Drittel gesenkt werden; das ist ein ganz großer Erfolg. Darüber hinaus sind alle Beteiligten bereit, dieses Programm weiter fortzuführen.
Es ist ein großes Signal für die Stadt, daß sie dies auch vor dem Hintergrund, daß die Dekubitus-Prophylaxe von seiten des Senats und der Bürgerschaft ernstgenommen wird, freiwillig tun. Wir haben darüber hinaus die Aufgabe, die Qualität in der Pflege durch die Ausbildung und Weiterbildung der Pflegekräfte zu unterstützen. Deshalb bin ich bei der Zusammenführung der unterschiedlichen Pflegeberufe zu einem einheitlichen Pflegeberuf sehr engagiert,
denn es kann nicht so sein, daß Altenpflege der Sackgassenberuf der Zukunft ist. Wir alle wissen, daß wir in diesem Bereich dringend qualifizierte Arbeitskräfte brauchen. Aber wenn dieser Beruf so eng ist und die Möglichkeiten des Wechselns nicht gegeben sind, dann brauchen wir uns alle nicht zu wundern, wenn junge Menschen diesen Beruf nicht ergreifen und Umschulungen in diesen Beruf nicht mehr attraktiv sind. Wir befinden uns in Zukunft vor dem Hintergrund der Arbeitskräftesituation in einer echten Konkurrenzlage.
Das bedeutet, in Hamburg auch dafür zu sorgen, daß Ausbildungsgänge in Richtung Innovation gestaltet werden. Aus meiner Sicht heißt das auch, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, daß es einen einheitlichen Pflegeberuf gibt. Die Gesundheitsministerkonferenz wird sich nächste Woche in Bremen auf Antrag Hamburgs mit diesem Thema beschäftigen. Und ich wünsche mir sehr, daß meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern dem Antrag Hamburgs auch zustimmen.
Das ist noch nicht klar, aber es ist vor allen Dingen deshalb zukunftsweisend, weil wir im Gegensatz zu anderen Ländern im Bereich der Altenpflege eine besonders gute Ausbildung haben.
Zum letzten Punkt, zur unbezahlbaren gesellschaftlichen Arbeit und Unterstützung in diesem Bereich. Frau Freudenberg, wir versuchen gerade im Zusammenhang mit dem Impulsprogramm, die Angehörigenarbeit durch Innovation zu unterstützen. Das Alzheimer-Zentrum zur Unterstützung der Kompetenz der pflegenden Angehörigen ist ein gutes Beispiel dafür, wie versucht wird, die Selbsthilfearbeit im Bereich der pflegenden Angehörigen durch Informationen und Supervisionen zu unterstützen, aber auch Brücken zu den Pflegekräften zu bauen, die tagtäglich diese Arbeit tun.
Es gibt in anderen Bereichen ähnliche Projekte. Dazu gehört die ehrenamtliche Sterbebegleitung und die Hospizbewegung. Wir haben in Hamburg demnächst das dritte stationäre Hospiz, eine Angebotsbreite, die sich gegenüber anderen Ländern sehen lassen kann. Darüber hinaus haben wir eine wunderbare Infrastruktur im Bereich der ehrenamtlichen Hospizarbeit. Ich habe vor kurzem mit dort
engagierten Menschen diskutiert und geredet. Sie sind mit dieser Arbeit nicht nur zufrieden, sondern machen sie sehr gerne. Aber weil diese Arbeit so wichtig ist, haben wir im Rahmen einer Bundesratsinitiative, Frau Freudenberg, genau Ihren Vorschlag aufgegriffen, daß diese Arbeit von seiten der Krankenkassen unterstützt werden muß. Deshalb gibt es demnächst eine Gesetzesinitiative im Bundestag – durch den Bundesrat angeschoben –, die ehrenamtliche Hospizarbeit durch gesetzliche Rahmenbedingungen zu unterstützen. Ich hoffe natürlich, daß das nicht nur die A-Länder, sondern auch die B-Länder im Bundesrat unterstützen.
Alles in allem haben wir noch eine Bringepflicht, bezogen auf die Sterbebegleitung. Aber was wir in Hamburg in diesem Zusammenhang an Innovationen, nicht nur im Bereich der Sterbebegleitung, sondern darüber hinaus auch in den vielfältigen Freundeskreisen bei den Pflegeeinrichtungen, haben, kann sich sehen lassen. Es ist gut, dies noch neben den Heimbeiräten zu haben, und darauf können wir stolz sein, denn das alles ist zum Wohle der pflegebedürftigen Menschen in dieser Stadt.
Herr Schira, ich möchte mich zu zwei Themen Ihrer Rede äußern, als erstes zur Aufsicht. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, daß wir uns das Thema Aufsicht in den Pflegeheimen einmal genauer angucken müssen. Das wird auch geschehen, Sie haben gerade gehört, daß es neue bundesgesetzliche Grundlagen gibt. Trotzdem, Herr Schira, ist es doch fatal, hier den Eindruck zu erwecken, als ob das alles nicht ausreichen und nichts geschehen würde; das ist einfach sachlich nicht richtig. Sachlich richtig ist, daß die Personen auf diesen sechseinhalb Stellen in den vergangenen zwei Jahren immerhin 116 Regelbesuche in Pflegeeinrichtungen gemacht haben. Dazu kommen weitere 465 Einzelbesuche wegen konkret vorliegender Beschwerden und der Mängel oder Nachprüfungen aufgrund vorher festgestellter Mängel. Insgesamt wurden in den vergangenen zwei Jahren also über 600 Überprüfungen vorgenommen. Das ist eine ganze Menge, und dabei ist eine Menge Positives geschehen. Die Wahrscheinlichkeit, daß eine Pflegeeinrichtung in Hamburg damit rechnen kann, ungeprüft über die Runden zu kommen, ist also sehr gering.
Zweiter Punkt: Herr Schira, ich warne davor zu sagen, der Staat müsse alles machen; das ist ein Irrtum. Ihre, die vorletzte Bundesregierung war es, die dafür gesorgt hat, daß diese neuen Gesichtspunkte des Wettbewerbs eingeführt wurden. Die Pflegekassen, vor allem diejenigen, die die Leistungen bezahlen, sind aufgefordert, die Pflegequalität zu prüfen; es gibt einen eigenständigen Prüfauftrag.
Ich glaube nicht, daß es richtig ist, zu sagen, daß der Staat das immer machen soll, sondern wir müssen in einem solchen System, wenn wir es denn ernst nehmen, vor allem darauf achten, daß der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Pflegeeinrichtungen und die Pflegekassen selbst ihren Kontroll- und Prüfauftrag sehr ernst nehmen.
Warum ich mich aber eigentlich gemeldet habe, Herr Schira, das ist ein ganz anderes Thema. Es ist Wahlkampf. Ich weiß es natürlich, man merkt es allerorts, und so haben Sie sich, wie ich finde, zu der Schlußbemerkung verstiegen, daß die vergangenen Jahre für die Pflegebedürftigen
der Stadt verlorene Jahre gewesen sind. Ich buche das unter Wahlkampfgetöse ab, Herr Schira. Ich glaube aber, Sie tun dem Parlament in Wahrheit gar keinen Gefallen. Alle Fraktionen des Ausschusses, auch die Gruppe, hatten meines Wissens das Thema Pflege in den vergangenen vier Jahren zu einem der großen Schwerpunkte gemacht.
Ich kann mich an fast kein Thema erinnern, bei dem wir so einhellig inhaltlich und sachgleich am gleichen Strang gezogen haben. Wenn mich jemand fragt, wo ich denn in den letzten vier Jahren wirklich etwas nach vorne bewegt habe, dann sage ich: Die Diskussion um Pflege und Qualität in der Pflege ist ein Erfolgsthema dieses Parlaments.
Es bricht mir kein Zacken aus der Krone, zu sagen, Herr Schira, ein gemeinsamer Erfolg. Wir haben gemeinsam Sachverständigenanhörungen gemacht, wir haben Anträge gestellt, wir haben den Bundesrat bewegt, wir haben diesen Senat angeschoben, die Parteien haben sich in dieser Frage bewegt, die Pflegeeinrichtungen selbst. Es ist richtig etwas passiert. Herr Schira, wir tun uns doch selber keinen Gefallen, wenn wir sagen, das war vergebliche Arbeit. Es ist einfach nicht die Realität. Überlegen Sie es sich noch einmal und nehmen Sie es zurück.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich korrigiere mich insofern, als das nicht die letzten vier Jahre verlorene Jahre für die älteren Menschen waren,
Ich denke, die Diskussion werden wir demnächst noch einmal im Sozialausschuß haben. Ich möchte mich auch nicht festlegen, schon gar nicht, daß wir als CDU immer nach dem Staat rufen und sagen Kontrolle, Kontrolle der Heimaufsicht. Die Heimaufsicht hat nach dem Heimaufsichtsgesetz auch noch eine andere Funktion, die wir auch gut finden, nämlich die Beratung der Einrichtungen, also der Geschäftsführung und der Menschen im Pflegedienst. Wir hatten verschiedene Anträge eingebracht, die, wie ich finde, auch sehr konstruktiv waren, aber ich habe den Eindruck, daß eine Diskussion in den Ausschüssen nicht mehr stattgefunden hat.
Ich denke an unsere Vorschläge in Sachen Heimaufsicht, daß es zum Beispiel Heimaufsichtsmitarbeitern – jetzt Manager genannt, aber inhaltlich hat sich nicht soviel getan – ermöglicht werden muß, auch mal eine Art Praktikum in Altenheimen zu machen. Die meisten Mitarbeiter in der Heimaufsicht haben, was klassische Arbeit in Altenheimen, sei es Küche, Verwaltung, Pflege, zumindest keinen beruflichen Background. Und so wollten wir hier im Parlament – das haben wir eingebracht – einfach mal mit Ihnen darüber reden, daß diese Menschen in Heimen eine Art Praktika erfahren. Es wurde von der Mehrheit von Ihnen, von Rotgrün, abgelehnt, und das wollte ich auch erwähnen. Bei allen Gemeinsamkeiten kann man auch das Trennende erwähnen. Ich denke, das ist auch richtig so.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 16/5998 an den Sozialausschuß zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Diese Überweisung ist einstimmig erfolgt.
Der nächste Tagesordnungspunkt ist der Punkt 52: Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke zum Thema: Das Meldegesetz und die Weitergabe von Adressen zur Wahlwerbung. Das ist die Drucksache 16/6115.
[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Das Meldegesetz und die Weitergabe von Adressen zur Wahlwerbung – Drucksache 16/6115 –]
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Schmidt! Sie und 578 000 andere Hamburgerinnen und Hamburger – so der Hamburgische Datenschutzbeauftragte – werden oder haben schon Post bekommen, die Sie mitnichten wollten. Die DVU dringt in Wohnzimmer ein mit Anschreiben, die an jede einzelne, an jeden einzelnen gerichtet sind und Angst, Schrecken und Haß schüren sollen gegen Menschen, die unseren Schutz brauchen, die zu dieser Gesellschaft gehören. Wir möchten, daß der braune Müll gar nicht erst in die Briefkästen hineinkommt.
Nicht, weil wir glauben, daß damit das Problem des Rechtsextremismus vorbei sei, Frau Weise. So naiv kann niemand sein, sondern, weil wir wollen, daß dieses Parlament ein eindeutiges Zeichen setzt, daß wir nicht zulassen, daß rassistische Hetze einfach so verbreitet werden kann.
Wir wollen, daß dieses Parlament ein Zeichen setzt, daß die hier im Hause vertretenen Parteien zum Schutz von Menschen bereit sind, auf Privilegien zu verzichten.
Worum geht es denn eigentlich? Es geht darum, daß im Hamburger Meldegesetz geregelt ist, daß Parteien und auch Wählervereinigungen Adressen aus dem Melderegister zwecks Wahlwerbung zur Verfügung gestellt werden. Wir kennen das aus den letzten Jahren. Auch in den letzten Jahren haben sich zu den Wahlkämpfen immer mehr Hamburgerinnen über die unerwünschten Zusendungen und die Privilegierung, die die Parteien dadurch haben, beschwert, vor allem natürlich dann, wenn sie Post von rechtsextremistischen und neonazistischen Parteien bekommen haben. Aber auch viele Angestellte der Post fühlten sich zum wiederholten Male als Wahlkampfhelferinnen für solch eine menschenverachtende Politik mißbraucht. Mittlerweile ist die Datenweitergabe auch eine konkrete Bedrohung für Leute geworden. Der Hamburger Verfassungsschutz – ich zitiere ihn nicht oft und nicht gerne – beobachtete aber in den letzten Jahren eine Zunahme von Anti-Antifa-Aktivitäten. Daten, Adressen, Bilder von sogenannten Feinden des nationalen Widerstandes oder, wie sie auch schreiben, „Verrätern des deutschen Volkes“ werden gesammelt und veröffentlicht. Durch die enge Verbindung zwischen den rechtsextremistischen und neonazi