Protocol of the Session on February 27, 2025

Wo liegt nun das Problem?

(Max Schad (CDU): Was schwafeln Sie denn?)

Warum kann die Bezahlkarte in Hessen nicht wirken? Das mit der Weisung an die Kommunen als Arbeitshilfe ausgereichte Merkblatt, welches eigentlich den Zweck hat, den Mitarbeitern in den kommunalen Leistungsbehörden eine Erklärungshilfe für die konkrete Handhabung des Prozesses zu geben, widerspricht an einer entscheidenden Stelle dem Wortlaut der Weisung. In der Weisung heißt es auf Seite 7 unter der Überschrift „Ausgestaltung“ der Bezahlkarte:

„Die Möglichkeit der Anpassung“

gemeint ist die Anpassung des Bargeldabhebungsbetrages –

„durch die Leistungsbehörden erfolgt nur nach Abstimmung mit dem Land (Koordinierungsstelle Be- zahlkarte im Regierungspräsidium Gießen).“

Die Worte „nach Abstimmung“ sind in der Weisung fett hervorgehoben.

Wenn ich nun als Mitarbeiter einer kommunalen Behörde oder des Regierungspräsidiums Gießen wissen will, wie das mit der Abstimmung genau gemeint ist und was ich tun muss, nehme ich also das Merkblatt zur Hand und lese dort unter der Überschrift „Anpassungsmöglichkeiten“ Folgendes:

„Bei einer Anpassung des unter Ziffer I. 4. genannten Barabhebungsbetrages erfolgt eine formlose Information per E-Mail durch die Leistungsbehörde an die Koordinierungsstelle zeitnah nach Anpassung, wenn die Leistungsbehörde grundsätzlich von 50 Euro aufgrund der Gegebenheiten vor Ort abweicht.“

Ich wiederhole: „formlose … E-Mail … nach Anpassung“,

(Zuruf Max Schad (CDU))

keine Abstimmung oder gar Genehmigung vor der Anpassung. Bei Abweichungen in Einzelfällen ist gar nur eine Information zur Anzahl der Fälle erforderlich. Eine Abstimmung oder Genehmigung durch das Land ist hier gar nicht vorgesehen, meine Damen und Herren,

(Beifall AfD – Bernd Erich Vohl (AfD): Hört, hört!)

auch dann nicht, wenn die Kommune in allen Fällen davon abweicht. Es ist Unschärfe, von der der Sozialausschuss der Landeshauptstadt Wiesbaden versuchte Gebrauch zu machen. Auch wenn dieser Versuch ein dreistes Manöver war, so muss man den zugrunde liegenden Fehler aber doch im hessischen Sozialministerium suchen,

(Beifall AfD)

das ihn durch mangelnde Eindeutigkeit überhaupt erst ermöglichte.

Die Kommunen sind im Übrigen nicht verpflichtet – das ist jetzt ganz wichtig –, die Bezahlkarte für Bestandsfälle einzuführen. Sie können sogar ganz auf die Bezahlkarte verzichten; denn die Form der Leistungserbringung liegt laut Weisung des Sozialministeriums im Ermessen der kommunalen Leistungsbehörden. Ihr sogenannter flächendeckender Roll-out entpuppt sich als reine Luftnummer.

(Beifall AfD)

Wir steuern in Hessen auf einen Flickenteppich zu, ein selbst geschaffenes Chaos, das wir bereits zur Genüge als typisches Muster sozialdemokratischer Politik zur Verhinderung einer stringenten Migrationspolitik kennen.

Die CDU lässt das leider mit sich machen. Sieht so eine „Renaissance der Realpolitik“ beim Thema Migration aus? Wirklich, liebe CDU?

(Beifall AfD)

Das Chaos und der Kontrollverlust werden dadurch komplettiert, dass das Sozialministerium den Kommunen und auch dem Regierungspräsidium Gießen mit dem Erlass keinerlei Kontrollpflichten oder Datenerfassungspflichten auferlegt. Meine Damen und Herren, keinerlei Kontrollpflichten oder Datenerfassungspflichten, die es ermöglichen würden, den Mitteleinsatz und die Steuerungswirkung der Bezahlkarte zu validieren: Das ist nichts anderes als ein von oben verordneter Blindflug.

(Beifall AfD)

Die Missbrauchskontrolle wurde ganz besonders vernachlässigt. Für die Leistungsbehörden gibt es keine Möglich

keit, sicherzustellen, dass alleine der berechtigte Karteninhaber die Bezahlkarte nutzt. Beim Einsatz der Karte ist ja keinerlei Identifizierungsnachweis vorgesehen.

Nehmen wir einmal den Fall an, ein Bezahlkarteninhaber verlässt Deutschland, zum Beispiel, weil er dauerhaft in sein Heimatland ausreist. Er meldet sich bei keiner Behörde ab, sondern er reist einfach aus. Nehmen wir weiter an, er überlässt einem anderen seine Karte samt PIN zur Weiternutzung; denn er selbst kann die Bezahlkarte ja im Ausland nicht mehr verwenden. Was glauben Sie eigentlich, wie lange es dauern wird, bis das hier in Hessen auffällt, die Karte endlich gesperrt wird und kein Geld mehr fließt?

(Beifall AfD)

Wochen? Monate? Jahre? Unglaubliche Sicherheitslücken wurden in den Prozess eingebaut, die einem die Sprache verschlagen.

(Zuruf Matthias Körner (SPD))

Wenn die Bezahlkarte überhaupt etwas bewirken soll, dann muss da sofort nachgebessert werden. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn dazu auch die Gesetzeslage auf Bundesebene geändert würde. Aber wenn wir schon in Hessen so mit ihr arbeiten müssen, wie sie jetzt ist, dann sollten wir in Hessen wenigstens den Rahmen des Machbaren voll ausschöpfen.

Wir fordern deshalb eine Nachschärfung beim Roll-out. Die Kommunen sollten verpflichtet werden, die Bezahlkarte für alle nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Anspruchsberechtigten einzuführen

(Beifall AfD)

egal, ob es sich dabei um Neuzuweisungen oder Bestandsfälle handelt –, und zwar noch in der ersten Hälfte dieses Jahres. Die flächendeckende Einführung für alle hätte auch den Vorteil, dass Verschärfungen beim Asylbewerberleistungsgesetz auf Bundesebene sofort und ohne bürokratischen Aufwand für alle Leistungsbezieher in Hessen umgesetzt werden könnten.

Außerdem fordern wir eine sprachlich und rechtlich eindeutige Regelung zu den pauschalen und individuellen Anhebungen der Bargeldobergrenze durch die kommunalen Leistungsbehörden. Diese Anhebung darf nur in begründeten Ausnahmefällen und nur nach Prüfung und Genehmigung durch die Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen erfolgen. Eine bloße Meldung genügt eben nicht.

(Beifall AfD)

Wir fordern die Ergänzung von verpflichtenden Kontrollmaßnahmen für die Ausgabe, Aufladung und Nutzung der Bezahlkarte, die sicherstellen, dass allein der rechtmäßige Karteninhaber die Karte nutzen kann und eine unsachgemäße oder missbräuchliche Nutzung zeitnah auffällt und unterbunden wird.

Außerdem fordern wir, die Koordinierungsstelle anzuweisen, statistische Daten zu Zahl und Aufenthalt der Leistungsempfänger, der Anzahl der ausgegebenen Karten, zu den Gründen und der Anzahl von Abweichungen von der Bargeldobergrenze und den dadurch entstandenen Mehrkosten zu erfassen und vorzuhalten.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung muss endlich handeln. Insbesondere Sie von der CDU dürfen sich nicht länger von Ihrem migrationsfreundlichen Koalitionspartner SPD am Nasenring durch die Manege führen lassen.

(Beifall AfD)

Natürlich können Sie unseren Antrag und die notwendigen Maßnahmen ablehnen. Sie können damit die Augen vor der Wirklichkeit der von Ihnen geschaffenen Situation hinsichtlich der hessischen Bezahlkarte verschließen. Wie Sie das dann der Öffentlichkeit erklären wollen, ist wirklich Ihre Sache. Wir als AfD werden bei diesem Thema und bei weiteren Themen zur Migration in diesem Parlament nicht lockerlassen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall AfD)

Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gersberg von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt zwei Sorten Menschen bzw. Fraktionen, was die Umsetzung der Bezahlkarte angeht. Da gibt es diejenigen, die die Verwaltungsvereinfachung für die Kommunen im Blick haben. Sie wollen, dass den Kommunen keine Kosten entstehen. Sie halten sich an die Vorgaben der Vereinbarung der Länder. Den Mitgliedern dieser Fraktionen und in diesem Fall auch unserem Sozialministerium ist es außerdem wichtig, dass die Karte so ausgestaltet wird, dass sie nicht diskriminiert und auf die Lebensumstände der zu uns geflüchteten Menschen Rücksicht nimmt.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Dann gibt es noch die Menschen oder Fraktionen, die die Bezahlkarte nur deshalb begrüßen und deren Einführung vorantreiben, weil sie die geflüchteten Menschen gängeln wollen. Das ist die AfD. Dieser Antrag von Ihnen und auch die Aufregung, die Sie jetzt an den Tag legen, sind wieder ein Beweis dafür.

Sie spielen in Ihrem Antrag auf eine Entscheidung des Sozialausschusses in Wiesbaden an. Was ist passiert? – Dieser hatte sich überlegt, generell mehr als 50 Euro an die Geflüchteten auszuzahlen. Das war nach Ansicht der AfD ein riesiger Skandal.

Aber das konnte superschnell geklärt werden. Die Stadt beriet sich mit dem Sozialministerium. Das Sozialministerium erklärte noch einmal, dass man mehr als 50 Euro nicht pauschal auszahlen kann, sondern dass das nur in Einzelfällen geht. Schon war die Sache erledigt. Es gab keinen Magistratsbeschluss dazu. Alle halten sich an die Regeln. Das ist kein Problem.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Schon vorher und auch jetzt geht alles seinen geregelten Gang. Die Einführung der Bezahlkarte wurde im Bundesrat beschlossen. Das wird in elf Bundesländern, darunter in Hessen, umgesetzt. Die Landesregierung befand sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung in einem engen Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und mit den anderen Bundesländern.

Die Karte wird jetzt nach und nach ausgeteilt. Sie wird später evaluiert. Wenn festgestellt wird, dass es Verbesserungsbedarf gibt, werden Verbesserungen vorgenommen werden. Es gibt absolut keinen Anlass für diese Aufregung.