Protocol of the Session on February 6, 2025

Wenn wir es mit der Eindämmung invasiver Arten wirklich ernst meinen, dann müssen wir, glaube ich, noch einen Schritt weitergehen. Wir brauchen eine Erlegerprämie in Hessen. Das ist kein absurder Vorschlag, sondern eine Realität in den Ländern, wo Waschbär und Nutria bereits noch größere Probleme verursachen. In Niedersachsen und in Brandenburg gibt es in vielen Landkreisen Prämien für jeden erlegten Waschbären. Ich glaube, die brauchen wir auch in Hessen, damit die Probleme nicht immer größer werden. Unsere Ökosysteme werden es uns jedenfalls danken.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Dominik Leyh von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Der Tag ist schon fortgeschritten, wir wollen es zeitlich ein bisschen raffen.

Der Waschbär ist gerade für mich als Nordhesse kein ganz unbekanntes Thema. Kassel als die europäische Hauptstadt des Waschbären ist wirklich leidgeplagt. Dass es da einen Handlungsdrang und einen Handlungsdruck gibt, ist völlig unstrittig.

Der AfD-Antrag greift aber einfach viel zu kurz. Wir haben eine ganze Latte von – um es mit Bernhard Grzimek zu sagen – possierlichen Tierchen, um die wir uns kümmern müssen. Liebe Wiebke, du hast eben eine ganze Reihe von ihnen genannt; sie werden aber auch im Antrag der Freien Demokraten aufgezählt.

Zu eurem Antrag. Er deckt sich in großen Teilen mit den Ansätzen, die wir im Koalitionsvertrag – ich will nicht deine Erwartungshaltung enttäuschen, dass ich darauf verweise – vereinbart haben. Wir haben uns vorgenommen, neben dem Schutz von Bodenbrütern und Singvögeln auch an die Regelungen für die Schonzeiten heranzugehen – unter Wahrung des Muttertierschutzes bei Waschbären, aber auch bei Fuchs, Iltis, Baummarder etc. Wir sind weitergehend auch noch bei Maßnahmen der Schadensverhütung und Bestandsregulierung dabei: Wir wollen die Jagdzeiten bei Gänsen, Krähen, Elstern, Ringeltauben etc. neu ordnen. Da stehen also noch ein paar Tierarten in der Warteschlange.

Die Einführung einer Erlegungsprämie ist in der Tat ein Punkt in eurem Antrag, über den ich nachgedacht und zu dem ich ein paar Meinungen eingeholt habe. Ich sage es einmal so: In Ausnahmesituationen, zum Beispiel beim Auftreten von ASP, sehe ich das als notwendig an. Bei dieser Geschichte müssten wir uns noch einmal unterhalten, ob das nicht im Endeffekt auch einen riesengroßen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde. Da bin ich noch ein bisschen an der Schwelle, wo ich sage: Das muss man sauber gegeneinander abwägen, das muss man alles für sich genommen betrachten.

Die Fallenjagd hast du eben angesprochen. Ich denke, all das ist eine gute Grundlage dafür, dass wir in einen Austausch treten und am Ende vielleicht gemeinsam etwas auf die Beine stellen. Wir führen derzeit Gespräche zu genau dieser Thematik mit allen zentralen Akteuren.

Wir als Koalition haben vor, das gründlich, umfassend und nachhaltig zu regeln, und zwar im Interesse aller Beteiligten – vielleicht nicht des Waschbären, aber das steht auf einem anderen Blatt. In dem Sinne freue ich mich auf die Beratungen und wünsche allen einen hoffentlich baldigen guten Heimweg.

(Beifall CDU und SPD)

Als Nächster hat der Abgeordnete Ziegler von der SPDFraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zurzeit geltende Schonzeit für adulte Waschbären wurde im Jahr 2016 durch eine Änderung der Hessischen Jagdverordnung eingeführt. Das damalige Umweltministerium wollte damit verhindern, dass Fähen mit Jungtieren während der Setzzeit erlegt werden und die Jungtiere beim Tod der Elterntiere verwaisen. Zugleich sollte eine unkontrollierte Bejagung vermieden und sollten mögliche ökologische Folgen durch drastische Eingriffe in die Population begrenzt werden.

Heute wissen wir – Frau Knell hat es erwähnt –: Der Elterntierschutz ist bereits bundesrechtlich geregelt und braucht keine zusätzliche landesrechtliche Festlegung einer Schonzeit. Schon aus diesem Grunde haben sich – Sie haben es gesagt – SPD und CDU darauf verständigt, diese Regelung anzupassen.

Die Bejagung des Waschbären soll zur Eindämmung der Schäden, die Waschbären in der Landwirtschaft und auch in städtischen Gebieten verursachen, praxisnäher gestaltet werden. Ziel ist es, eine effektivere Bestandsregulierung zu ermöglichen, um den Schutz heimischer Arten, wie Bodenbrüter und Amphibien, zu verbessern. Gerade in Naturschutzgebieten kann das dabei helfen, gezielt bestimmte Arten zu schützen. Das ist unser Ziel.

Zugleich werden wir sicherstellen, dass jagdliche Regelungen dabei praktikabel bleiben. Die Anpassung der Jagdverordnung wird Teil einer umfassenden Novelle sein – das hat mein Kollege bereits ausgeführt –, die derzeit vorbereitet wird. Dabei wird die Waschbärenproblematik angegangen, die Jagdzeiten auf weitere Prädatoren werden überprüft, und auch Punkte aus dem FDP-Antrag werden dabei diskutiert werden. – Ich denke, jetzt werden alle zustimmen, und auch bei der Anerkennung der Leistungen der Jägerschaft stimmen wir Ihnen zu. Wir sollten aber keine Punkte aus einzelnen Anträgen isoliert behandeln. Wir brauchen langfristige Regelungen aus einem Guss. Genau daran, an einer umfassenden Novelle, arbeitet die Landesregierung gerade.

(Beifall CDU und SPD)

Als Nächster hat der Abgeordnete Müller von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will versuchen, mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit kurzzufassen. Einiges muss aber doch gesagt werden.

Der Antrag der AfD-Fraktion, der entsprechende Passus im Koalitionsvertrag der Regierungskoalition und auch das, was im FDP-Antrag steht, sind aus meiner Sicht unsinnig und überflüssig. Ich zitiere die Aussage von Dr. Ulf Hohmann – daran orientiere ich mich – von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft, der sich intensiv mit dem Thema Waschbär befasst hat. Er hat in einem Vortrag wortwörtlich gesagt:

„Ich kenne keinen einzigen Wissenschaftler oder Jagdexperten, der ernsthaft glaubt, den Waschbären mit jagdlichen Mitteln Einhalt gebieten zu können. Wir müssen uns einfach damit abfinden, dass der Waschbär sich bei uns wohlfühlt und wir ihn nicht regulieren können. Insofern müssen wir uns mit ihm arrangieren. Die Etablierung erfolgt unabhängig von den landesjagdgesetzlichen Regelungen (zum Beispiel mit oder ohne Schonzeit). Ein jagdliches Management (Regulation) war bisher nicht effektiv. Auch zukünftig ist keine jagdliche Regulation zu erwarten.“

Das ist der Originalton von Ulf Hohmann.

Zu der Frage, ob Waschbären die Bestände von geschützten Arten dezimieren, sagt die Wissenschaft, nämlich die Diplom-Biologin Berit Annika Michler in ihrer Dissertation an der TU Dresden 2017:

„Eine tatsächlich bestandsregulierende Wirkung“

das bezieht sich jetzt auf die geschützten Arten –

„können aber nur Arten haben, die sich als gezielte Jäger auf ein bestimmtes Beutespektrum spezialisiert haben... Hochgradig generalistische Arten wie der Waschbär sind nur unter sehr spezifischen Voraussetzungen (zum Beispiel Inselpopulationen) in der Lage, den Gesamtbestand von Arten nachhaltig zu beeinflussen.“

Das sagt die Wissenschaft dazu. Nun müssen wir trotzdem Lösungen finden. Meine ganz persönlichen Erfahrungen – diese sind sehr vielfältig, ich bin auch in Nordhessen unterwegs – mit dem Kleinbären sind, dass diese Tiere erheblichen Schaden an Haus und Hof anrichten können. Das ist so. In befriedeten Gebieten darf aber gar nicht gejagt werden. Da spielt die Schonzeit auch überhaupt keine Rolle.

Um den Problemen in befriedeten Gebiete beizukommen, müssen die Schaden verursachenden Tiere mit der Lebendfalle gefangen werden, um sie dann einem Jäger zur Tötung zu übergeben. Dafür braucht es keine Änderung in der Jagdverordnung und keine Änderung der Schonzeit. Dafür braucht man vor allem einen zugewandten und freundlichen Jagdausübungsberechtigten. Denn auch in befriedeten Gebieten ist die Tötung von Schaden verursachenden Waschbären möglich, wenn ein Jäger oder eine Jägerin bei der unteren Jagdbehörde eine entsprechende Erlaubnis beantragt hat.

Fazit: Die Bejagung des Waschbären beeinflusst die Population in Hessen nicht und verhindert auch nicht die weitere Ausbreitung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürliche Regulationsfaktoren für den Waschbären – die habe ich jetzt noch nicht angesprochen – sind insbesondere die Staupewellen – dafür ist er sehr anfällig –, gelegentlich auch Beutegreifer, unter anderem der Uhu, der Luchs und der Wolf; aber die werden auch nicht dezimierend wirken.

Eine generelle Jagdzeit für den Waschbären ist unnötig. Man sollte allen Säugetieren während der Jungtieraufzucht eine Schonzeit zugestehen. Das gebietet der Tierschutz.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Jagd zum Schutz vor ökonomischen und/oder ökologischen Schäden ist im Einzelfall sinnvoll, hilfreich und gegebenenfalls auch notwendig. Ein Abschuss oder das Fangen von Waschbären kann mit geringem Verwaltungsaufwand örtlich zugelassen werden. Das habe ich schon gesagt. Das geschieht mit einem Antrag bei der unteren Jagdbehörde.

Die Forderungen der AfD, aus dem Koalitionsvertrag und in Teilen auch aus dem FDP-Antrag sind Forderungen, die auch der hessische Jagdverband immer wieder aufstellt. Das weiß ich. Aus unserer Sicht sind sie populistisch und tragen, wie alle populistischen Forderungen, nur Unfrieden und Zwiespalt in die Gesellschaft.

Herr Abgeordneter Müller, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Knell zu?

(Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na los!)

Danke, das ist sehr freundlich. – Ist Ihnen bewusst, wozu Sie eben quasi aufgerufen haben, nämlich das Ausbringen einer Falle in einem befriedeten Bezirk, zum Beispiel auf seinem eigenen Dachboden oder im Garten, und dass das überhaupt nicht erlaubt ist? Das darf nur ein Jagdausübungsberechtigter mit einer Fangjagdberechtigung. Ist Ihnen das bewusst?

Ja, das ist mir bekannt. So haben wir das auch gehandelt. Das wollte ich damit auch zum Ausdruck bringen. Der Jagdausübungsberechtigte kann anschließend das Tier erlegen – in der Regel mit einer Kurzwaffe –, und das auch kurz und bündig. – Nicht so, wie Herr Dr. Naas das gerade zeigt. Ich glaube, das ist nicht zulässig.

Die Diskussion der anderen Beiträge aus dem FDP-Antrag würde ich tatsächlich gern auf den Ausschuss verschieben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nun hat Herr Staatsminister Jung das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach den Debatten des heutigen Tages muss man einmal sagen, im Grundsatz herrscht bei der Beurteilung der Situation mit dem Waschbären eine bedeutende Einigkeit. Die Naturschützer, die Jäger, die Landnutzer und auch die Politik sind sich grundsätzlich einig, dass er ein ernsthaftes Problem darstellt. Er ist eine invasive Art, fast ohne natürliche Feinde, die sich rasant vermehrt und unsere heimische Artenvielfalt massiv bedroht. Wir haben schon gehört, was er alles bedroht. Das will ich um diese Uhrzeit nicht wiederholen. Aber nicht nur unsere Tierwelt, auch der Mensch ist bedroht. Der Waschbär richtet massive Schäden an Gärten, Obstwiesen und Dachstühlen an, und jeder, der einmal Waschbären im Dach hatte, weiß, dass das alles andere als harmlos ist.

Herr Müller, ich muss sagen: Alle Experten, mit denen wir gesprochen haben, liefern uns eine andere Antwort. Die Antwort ist nämlich klar: Wenn wir des Problems irgendwie Herr werden wollen, müssen wir den Waschbären konsequent und intensiv bejagen. Sonst kriegen wir das nicht in den Griff.

Selbstverständlich geschieht das immer unter Einhaltung der Grundsätze von Tierschutz, von Waidgerechtigkeit, aber auch ohne falsche Zurückhaltung. Die Jagd ist das einzige wirksame Mittel, um die Population zu kontrollieren und letztlich unser Ökosystem zu schützen.

Ich will mich an dieser Stelle bei der Jägerschaft bedanken, die seit Jahren in dem Bereich Herausragendes leistet. Sie entnimmt jährlich jetzt schon etwa 30.000 Waschbären. Diese Arbeit der Jägerschaft werden wir mit der Abschaffung der Schonzeit unterstützen – ein Beschluss, den SPD und CDU in ihrem Koalitionsvertrag gefasst haben, den wir fachlich sauber umsetzen werden. Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir, zu sagen: Dazu hätten wir auch keinen Antrag der AfD mehr gebraucht.

(Beifall CDU, SPD und Freie Demokraten)

Die FDP hat heute auch noch einen Antrag gestellt, der sicher in die richtige Richtung geht, in dem vernünftige Sachen drinstehen, die wir uns genau anschauen werden, bei dem aber der eine oder andere Punkt noch einer etwas genaueren fachlichen Prüfung bedarf. Ich habe ihn heute zum ersten Mal gesehen. Ich freue mich auf die weitere Beratung auch dieser Vorschläge im Ausschuss und bin mir sicher, dass wir auch da gemeinsam pragmatische und tragfähige Lösungen finden, um das Problem in den Griff zu kriegen.

Das gilt auch für weitere Arten. Wir haben sie alle eben gehört. Wenn man die Reden zusammenfasst, sind alle gefallen. Deswegen wiederhole ich auch diese nicht. Auch da ist bei einigen eine Anpassung der Jagdzeiten erforderlich. Aber gestehen Sie uns zu: Das werden wir sorgfältig machen, das werden wir rechtssicher machen, damit wir nicht noch einmal vor dem Staatsgerichtshof landen und wieder Teile kassiert bekommen. Das verspreche ich Ihnen. Die Landesregierung wird einen Entwurf vorlegen, der rechtssicher, praxistauglich und aus einem Guss ist. Damit schützen wir unsere heimische Artenvielfalt. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Für eine zweite Runde hat sich der Abgeordnete Schenk gemeldet.