Ihr Antrag – jetzt wäre es gut, wenn Sie einmal zuhören, Herr Scholz – enthält neben den Verbotsabsichten noch einen bizarren Vorschlag. Sie wollen sogenannte FeaturePhones ausdrücklich erlauben. Feature-Phones, das klingt erst einmal vielversprechend. Doch was ist das eigentlich?
Was sind Feature-Phones? Das sind Mobiltelefone, mit denen man telefonieren und vielleicht auch noch eine SMS schreiben kann, also Technik von vorvorgestern. Das ist quasi das alte Nokia, das Sie wahrscheinlich noch in Ihrer Schreibtischschublade liegen haben. Wissen Sie, wie man Feature-Phones auch noch nennt? Dafür gibt es ein Synonym: Dumbphones. Verstehen Sie? Smartphones – Dumbphones.
Ich persönlich finde, dass diese Begrifflichkeit viel besser zu Ihrem Antrag und zu Ihren politischen Ideen in dieser Sache passt.
Meine Damen und Herren, unsere Aufgabe ist es, zeitgemäße Antworten auf die Herausforderungen der Smartphone-Nutzung in unseren hessischen Schulen zu finden. Unser Kultusminister arbeitet weiter an genau solchen Lösungen, dies übrigens gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen in der Kultusministerkonferenz.
Sollten die Kollegen dort nicht mitziehen, werden wir für Hessen die passenden Antworten geben. Ihre Anträge brauchen wir dafür sicherlich nicht. Angst vor Ihren Fragen oder Ihren politischen Positionen haben wir auch nicht; denn wir haben immer die besseren Antworten in der Bildungspolitik. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Kollege Sebastian Sommer. – Das Wort hat der Abgeordnete Daniel May, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Smartphones sind nützlich. Sie haben aber auch ein gewisses Ablenkungspotenzial. Vielleicht hat der eine oder andere Abgeordnete bei dieser vielleicht etwas verwirrenden Debatte in den vergangenen zehn Minuten die Zerstreuungsmöglichkeiten seines Smartphones verwendet und festgestellt: Ich habe gar nicht so genau mitbekommen, was eigentlich die Haltung von AfD und CDU ist. – Da sehen Sie, das kann auch in der Schule passieren. Entschuldigend möchte ich hinzufügen: Mir ist auch nicht ganz klar geworden, was die Haltung der AfD ist und was die Haltung der CDU ist.
Das Smartphone kann auf jeden Fall zu intensiver Ablenkung führen. Wenn wir an die Grundschulen denken – der Minister hat darüber öffentlich laut nachgedacht –, ist neben der Frage, ob Smartphones im Schulalltag ablenkend
wirken – ich behaupte, ja –, an die Eltern die Frage zu stellen, ob es sinnvoll ist, schon Kindern in der Grundschule ein Smartphone mit allen seinen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Man sollte darüber nachdenken, ob alle Anwendungsmöglichkeiten notwendig sind, die das Smartphone bietet.
Für uns ist aber die Frage: Wie gehen wir damit um, dass schon im Grundschulalter ein Medium einzieht, das, wie Sie alle eben an Ihrem Grad an Aufmerksamkeit in der Plenardebatte gut nachvollziehen können, ein großes Ablenkungspotenzial hat? In der Tat ist die Frage: Öffnet man nicht Tür und Tor für andere Kanäle, zum Beispiel für Cybermobbing und anderes? Wäre es nicht notwendig, die Schülerinnen und Schüler erst einmal medienkompetent zu machen und erst dann über den Einsatz von Medien zu diskutieren?
Es ist offensichtlich, dass ein Smartphone die eine oder andere Ablenkung bieten kann, aber es gibt eben auch wissenschaftliche Untersuchungen, zum Beispiel eine Überblicksstudie aus Norwegen, Spanien, Tschechien, England und Schweden. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass messbare positive Ergebnisse hinsichtlich des Wohlbefindens, der Konzentrationsfähigkeit und der Lernleistung der Schülerinnen und Schüler zu verzeichnen sind, wenn man auf Handys in der Schule verzichtet. Das kann man vonseiten der Wissenschaft jedenfalls feststellen.
Von daher gesehen, glaube ich, ist der Ansatz des Kultusministers an der Stelle gar nicht so verkehrt, zu fragen: Ist das alles gut, was hier gerade passiert? Sollten wir da nicht eingreifen? Sollten wir das vonseiten der Kultusministerkonferenz vielleicht einheitlich regeln, damit die Lehrerinnen und Lehrer nicht vor dem Dilemma stehen, dass ihnen Eltern sagen: „Wieso geht das hier nicht? 5 Kilometer weiter, über die Landesgrenze, in Nordrhein-Westfalen, ist es erlaubt“? – Das sind doch die Probleme, die man dann als Lehrer hat. Von daher gesehen, finde ich die Idee des Kultusministers gar nicht so verkehrt.
Von daher sollten wir uns nicht so viel darüber unterhalten – wie das meine beiden Vorredner getan haben –, was man alles nicht möchte. Das war ja ein bisschen verwirrend. Herr Scholz sagte, er möchte eine Normierung haben, es gehe ihm aber nicht um ein Verbot. Herr Sommer sagte, er sei gegen ein Verbot, aber für die Einrichtung von Schutzzonen an Grundschulen. – Wie diese Grundschulen zu Schutzzonen werden, wenn man nicht sagt, dass dort keine Smartphones verwendet werden dürfen, habe ich nicht verstanden.
Ich möchte deswegen einfach einmal sagen, was wir möchten. Wir GRÜNE möchten, dass man zumindest für Grundschulen sagt: Die Grundschulen sind geschützte Räume; daher keine Nutzung von Smartphones. – Das sollten wir für alle Grundschulen ganz klar regeln.
Für die weiterführenden Schulen sagen wir: Es ist notwendig, dass es eine Verpflichtung gibt, dass alle Schulen das für sich regeln. Wir halten es für wichtig, dass die Schulen das für sich regeln.
Drittens. Es geht hier nicht nur um Verbote. Wer wieder nur auf Verbote abstellt, hat den wichtigsten Teil vergessen. Wenn wir unsere Schülerinnen und Schüler medienkompetent machen wollen, dann müssen wir nämlich sagen: Das digitale Endgerät muss in der weiterführenden Schule Standard sein. Es muss ein standardmäßiges Endgerät geben, mit dem wir Medienkompetenz vermitteln können, mit dem wir den Unterricht ergänzen können, mit dem wir bei der Diagnostik und bei der Förderung tolle Effekte erzielen können.
Ich kann aber nicht erkennen, was die Koalition diesbezüglich auf den Weg gebracht hat. Da fehlt bisher jedes Konzept. Deshalb sage ich: Etwas einfach nur zu verbieten, ist der völlig falsche Weg. Wir brauchen vielmehr die Vermittlung von Medienkompetenz, und zwar nicht als Trockenschwimmübung, sondern am Gerät. Es ist die Aufgabe der Zukunft, dass wir unsere Schulen so aufstellen, dass für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ein digitales Endgerät zur Verfügung steht und dass wir unsere Schülerinnen und Schüler darin stark machen, medienkompetent zu werden.
Vielen Dank, Kollege May. – Das Wort hat der Abgeordnete Moritz Promny, Fraktion der Freien Demokraten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion – das hat die Debatte deutlich gezeigt – greift ein vielschichtiges Thema auf, bietet aber leider nur einen eindimensionalen Lösungsvorschlag. Komplexe Probleme verlangen nach durchdachten Lösungen und nicht nach simplen Verboten.
Deswegen einmal ein konkretes Beispiel: Die AlbertSchweitzer-Schule in Alsfeld zeigt uns, wie Fortschritt gelingt und wie praktische Lösungen im Schulalltag aussehen können. Ein Jahr intensiver Zusammenarbeit von Schülern, Eltern und Lehrkräften führte zu einem Modell, das am Ende des Tages von allen mitgetragen wurde und wird. Das ist gelebte Freiheit und gelebte Eigenverantwortung in der Schule. Damit hat man den Nagel auf den Kopf getroffen, meine Damen und Herren.
Im Gegensatz dazu fordert die AfD-Fraktion eine starre Landeslösung von oben, die die Vielfalt ignoriert und Innovationen und Bildungschancen erstickt. Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt. Bildungspolitik braucht Vielfalt und nicht Vereinheitlichung; sie lebt von der Freiheit und nicht vom Zwang.
Meine Damen und Herren, die GEW Hessen erinnert uns daran, dass es unterschiedliche Voraussetzungen in den Städten und auf dem Land sowie bei den jeweiligen Schulen gibt. Ich denke, ein simples Verbot digitaler Geräte ignoriert den Alltag der Kinder und verhindert eine sinnvolle Integration der digitalen Bildung in den Alltag der Schule.
Medienbildung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit unserer Zeit. Das betont gerade auch die Kultusministerkonferenz. Die AfD-Fraktion will mit ihrem Vorschlag die Tür zur Zukunft zuschlagen, während wir aufgefordert sind, sie weit zu öffnen.
Können wir es uns leisten, die Lebensrealität der Kinder zu ignorieren? Können wir es uns leisten, den Zugang zu moderner Bildung zu verwehren? Können wir es uns leisten, mit simplen Verboten den Fortschritt aus unseren Schulen zu verbannen?
Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, wir brauchen an dieser Stelle keinen Scheuklappenansatz, sondern einen differenzierenden Weg. Wir brauchen Unterstützung für individuelle Schulkonzepte wie beispielsweise das Konzept in Alsfeld. Wir brauchen eine Stärkung der Medienkompetenz durch qualifizierte Lehrkräfte, und wir brauchen selbstverständlich – das ist nicht abschließend gemeint – das Vertrauen in die Kreativität unserer Schulgemeinden.
Eines ist doch klar: Wer den Kindern die eigene Realität nimmt, der nimmt ihnen schlussendlich auch ihre Zukunft. Ich bin der festen Auffassung, dass wir mit Augenmaß handeln und die Weichen für eine moderne Bildungspolitik stellen müssen, eine Bildungspolitik, die auf Vertrauen und Zusammenarbeit basiert. Die AfD-Fraktion hingegen hat mit ihrem Vorschlag meines Erachtens den roten Faden einer durchdachten und modernen Bildungspolitik verloren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will die Verwendung der privaten digitalen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen reglementieren und meint, das müsse in Hessen unbedingt sofort geschehen. An die Herren von der rechten Seite dazu zunächst zwei Anmerkungen.
Erstens. Digitale Endgeräte gibt es seit Jahrzehnten, und ebenso lange haben sich Schulen mit deren Nutzung und Beschränkung beschäftigt und oft sinnvolle Regelungen entwickelt. Niemand hat dort auf Ihren alarmistischen Antrag gewartet.
Zweitens. Sie scheinen eine Vorstellung vom Unterricht an unseren Schulen zu haben, die seit mindestens einigen Jahrzehnten überholt ist. Hier steht nicht mehr der autoritäre Pauker frontal vor den Schülern, denen er Anweisungen erteilt und die dann zu gehorchen haben. Das mag Ihre
Wunschvorstellung sein, aber mit der Realität an unseren Schulen hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Genau das ist das Problem des Antrags, den Sie hier gestellt haben, und darüber hinaus Ihr Problem. Die Welt funktioniert eben nicht nach Ihren unterkomplexen Vorstellungen von vorgestern, und Sie werden sie auch nicht zurückdrehen können, selbst dann nicht, wenn Sie sich auf den Kopf stellen; denn die Vergangenheit, in die Sie zurückkehren wollen, die gab es nie.