Protocol of the Session on April 28, 2021

Wir wissen, dass diese Gruppe ganz besonders hohe persönliche Aufwendungen hat, um ihre Teilhabe zu gestalten. Hier setzen wir mit einer neuen Leistung von bis zu 1.300 € monatlich einen deutlich besseren Rahmen für diese Menschen.

Mit der Schaffung eines eigenen Anspruchs sorgen wir aber auch für die notwendige Sensibilität bei den Anspruchsberechtigten und gegenüber der Beeinträchtigung. Bei der Taubblindheit handelt es sich um eine Behinderung eigener Art mit einem ganz spezifischen Bedarf an Assistenz, Dolmetschleistungen und Bildung. Dies wird nun im Gesetz abgebildet. Ich denke, dies ist auch ganz wichtig.

Ich möchte aber noch etwas zum Gesetz an sich sagen, weil es eben auch ein bisschen negativ angeklungen ist. Ich finde, das wird der Sache nicht gerecht. Von der Gesetzessystematik her ist der Landesregierung ein sehr guter Wurf gelungen. Die Einführung des Taubblindengeldes wird systematisch mit dem Blindengeld verbunden. Das neue Gesetz ist kompakt. Ich finde, es ist gut nachvollziehbar und sinnvoll aufeinander abgestimmt. Es zielt auf gleiche Verfahren ab. Es gefällt mir von der Ausgestaltung her sehr gut. Auch hier möchte ich den Sozialminister mit seiner Mannschaft ganz explizit loben.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Christiane Böhm (DIE LINKE) und Ulrike Alex (SPD))

Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf setzt sich Hessen, was die Höhe der gewährten Leistungen anbetrifft, an die Spitze der Länder. Wir ermöglichen das höchste reguläre Blindengeld, das höchste Taubblindengeld und einen der höchsten Gehörlosengeldsätze bei uns in Hessen.

(Zuruf Ulrike Alex (SPD))

Nur vier Bundesländer überhaupt zahlen diese drei Leistungen an ihre Bürgerinnen und Bürger aus. Das kann sich sehen lassen, und darüber sind wir froh.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe Ulrike Alex (SPD) und Christiane Böhm (DIE LINKE))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich ist das Gesetz ein sehr guter Dreiklang: neue Leistungen für Gehörlose, höhere Leistungen für taubblinde Menschen und eine bessere Systematik durch das neue Gesetz.

Wir freuen uns für den Kreis der Leistungsbezieher und sagen nicht ohne Zufriedenheit: Diese Regierungskoalition handelt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserem Land zu verbessern. Besonders den gehörlosen Menschen sagen wir Danke für die jahrzehntelange Geduld, könnte man sagen,

(Zuruf Christiane Böhm (DIE LINKE))

bis auch ihre individuelle Lebenssituation endlich materiell anerkannt wird. In der anstehenden Anhörung wird noch Gelegenheit sein, sich mit all den Dingen zu beschäftigen,

die so ganz fürchterlich sind, Frau Böhm. Ich freue mich darauf. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Schad, vielen herzlichen Dank. – Als Nächster steht der Kollege Arno Enners auf der Rednerliste. Nach den Zetteln, die hier liegen, ist er zu diesem Tagesordnungspunkt auch der letzte Sprecher. – Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lange hat es gedauert, bis die Landesregierung endlich die gesetzliche Regelung für das Gehörlosen- und Taubblindengeld vorlegt. Aber was lange dauert, wird nicht immer gut.

Wie ich bereits beim letzten Mal bemängelt habe, ändern Sie die finanzielle Unterstützung für Sinnesbehinderte wieder nicht an einer sehr maßgeblichen Position. Es wird weiterhin zwischen Kindern und Jugendlichen auf der einen sowie Erwachsenen auf der anderen Seite beim Blindengeld unterschieden, obwohl es sich hier um eine pauschale Leistung handelt, die nur eine Grundlage hat, nämlich die Blindheit der Menschen.

(Beifall AfD)

Diese Differenz ist für uns weiterhin nicht nachvollziehbar. Das nun eingeführte Taubblindengeld wird aus dem doppelten Satz des Blindengeldes berechnet. Die Unterscheidung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen gibt es nicht. Das finden wir gut.

(Beifall AfD)

Ein weiterer Punkt, auf den ich den Fokus legen möchte, ist die Regelung zur Zahlung des Blindengeldes. Bislang wurde Menschen, die beispielsweise eine Freiheitsstrafe verbüßen oder aufgrund eines Urteils in einer Entziehungseinrichtung untergebracht wurden, kein Blindengeld gezahlt. Diese Regelung soll nun gestrichen werden, sodass auch für Menschen in Strafvollzugseinrichtungen demnächst Blinden-, Taubblinden- und Gehörlosengeld in voller Höhe gezahlt werden.

(Beifall AfD)

Andere Bundesländer, hier z. B. Bremen, Brandenburg, Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz, zahlen Inhaftierten auch weiterhin kein Geld, und dies aus gutem Grund. Jemand, der eine Straftat begangen hat und dafür rechtskräftig verurteilt wurde, kann und darf unserer Auffassung nach nicht noch mit Geldleistungen unterstützt werden.

(Lachen Ulrike Alex (SPD) und Christiane Böhm (DIE LINKE))

So hat 2011 das Bundessozialgericht für die Streichung des Arbeitslosengeldes II in Haftanstalten entschieden. Wer gegen die Regeln der Gemeinschaft verstößt, darf für die Dauer der Haft, wo es auch keine Mehrkosten gibt, nicht noch finanziell von der Gemeinschaft unterstützt werden.

(Beifall AfD)

Wir von der AfD sind der Auffassung, dass diese Regelung im Landesblindengeldgesetz nicht gestrichen und im Landesgehörlosengeldgesetz noch eingeführt werden sollte.

Das Landesgehörlosengeld wurde nun seitens der Landesregierung auf 150 € festgelegt. Meine Damen und Herren, woher dieser Wert kommt, haben Sie in der Begründung des Gesetzentwurfs nicht mitgeteilt.

(Zuruf Ulrike Alex (SPD))

Er ist höher als in manch anderen Bundesländern. Aber ist er dem Bedarf überhaupt angemessen? Das bleibt hier offen.

Das ganze Verfahren ist letztlich beim hessischen Landeswohlfahrtsverband mit der Begründung angesiedelt, dass die Kompetenz dort gebündelt werden soll und die einzelnen Kommunen nicht noch zusätzliche Stellen schaffen müssen. Der Vorschlag ist gut. Jedoch stellt sich die Frage, ob der Landeswohlfahrtsverband dadurch personelle und organisatorische Mehraufwendungen hat und, falls ja, ob dieser Mehraufwand durch das Land ausgeglichen wird oder am Ende durch eine Erhöhung der Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte finanziert wird.

(Beifall AfD)

Es sind also noch einige Punkte ungeklärt. Ein weiterer Punkt, auf den ich bereits in der damaligen Plenarsitzung zum Landesblindengeldgesetz hingewiesen hatte, ist die Befristung. Auch beim Landesgehörlosengeld verzichten Sie nicht auf die Befristung und schaffen erneut keine dauerhafte Rechtssicherheit für die Betroffenen. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass diese beiden Gesetze unbefristet sein sollten.

(Beifall AfD)

Änderungen in den Gesetzen brauchen keine Frist, sondern können immer im normalen Gesetzgebungsverfahren vollzogen werden. Die Aussage, dass die Gesetze am Ende der Befristung selbstverständlich wieder verlängert werden, ist zwar ganz nett; eine Unsicherheit für die Betroffenen bleibt trotzdem bestehen. Hier rufen wir die Landesregierung auf, ein klares Zeichen zu setzen und die Befristung bei beiden Gesetzen endlich herauszunehmen.

(Beifall AfD)

Wie gesagt, einige Punkte sind noch unklar und verbesserungswürdig. Da der Gesetzentwurf aber grundsätzlich in die richtige Richtung geht, werden wir ihm doch zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Enners. – Damit liegen mir keine weiteren Wortmeldungen zu Tagesordnungspunkt 5 vor. Ich schaue noch einmal ins Plenum. – Dann ist die Debatte beendet.

Nach dem Vorschlag, der vorliegt, wird der Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Sozialpolitischen Ausschuss zugewiesen.

Ich darf Tagesordnungspunkt 51 aufrufen:

(Unruhe)

Mir wäre es lieb, wenn wir ein bisschen ruhiger sind. – Vielen Dank, Herr Vorsitzender, Sie haben schon gemerkt: In Ihrer Fraktion ist gerade bestimmt aus anderem Grund Unruhe, aber es stört.

Beschlussempfehlung und Bericht Haushaltsausschuss Antrag Präsident des Hessischen Rechnungshofs Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019 – Drucks. 20/5179 zu Drucks. 20/4280 –

Ich darf darum bitten, dass Frau Kollegin Dahlke die Berichterstattung übernimmt. Ich darf darüber hinaus darauf hinweisen, dass bisher von Frau Kollegin Dahlke als Einziger eine Wortmeldung vorliegt, wie auch immer das abgesprochen ist. – Frau Dahlke, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Beschlussempfehlung lautet wie folgt. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, folgenden Beschluss zu fassen:

Wegen der Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs – Einzelplan 11 – für das Haushaltsjahr 2019 wird Entlastung erteilt. Dies gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2019.

Dieser Beschluss erfolgte einstimmig.

Da mir mitgeteilt wurde, dass eine Aussprache gewünscht ist, fange ich jetzt mit meiner Rede an.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Während meiner Ausbildung war ich für drei Monate Azubi in der internen Revision. In dieser Zeit habe ich gelernt, dass die Revision von den anderen Abteilungen zwar oft gefürchtet ist. Das Selbstverständnis der Revision ist aber, Risiken zu identifizieren und abzuwehren, Schwachstellen zu erkennen und zu schließen, aufzuklären, zu helfen, also unter dem Strich: Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Genau so versteht sich auch der Hessische Rechnungshof in seiner Rolle. Auf seiner Internetseite schreibt er: