Sie werden jetzt einwenden: Wenn wir die Schuldenbremse in Hessen abschaffen würden, würde das nichts bringen, weil das Grundgesetz gilt und eine Abschaffung allein in Hessen daran nichts ändern würde. – Wir sehen das ein Stück weit anders. Eine Abschaffung der Schuldenbremse in Hessen würde die gesellschaftliche Debatte befördern und könnte zu dem Anfang für das Ende der Schuldenbremse auch im Bund mit beitragen.
Der Weg zur Abschaffung der Schuldenbremse in Hessen ist nicht leicht. Das will ich eingestehen. Eine Mehrheit im Landtag reicht, um das Verfahren in Gang zu bringen. Das reicht aber nicht aus, um die Verfassung zu verändern. Im Unterschied dazu kann man dank der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN die Schuldenbremse damit aber aussetzen. Da haben wir gerne zugestimmt.
Wir alle wissen, dafür ist eine Volksabstimmung notwendig. Nach unseren Vorstellungen könnte diese Volksabstimmung z. B. zusammen mit der Bundestagswahl durchgeführt werden. So könnte die Bundestagswahl auch eine Abstimmung über die Haushaltspolitik der öffentlichen Hand werden.
Jetzt wird man sagen: Man muss mit Verfassungsänderungen sorgfältig umgehen. Da ist schon eine erfolgt. – Das sehe ich im Übrigen auch so.
In diesem Fall kann man auch noch argumentieren: Das ist noch gar nicht so lange her. Vor knapp zehn Jahren haben zwei Drittel der Hessen für die Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung gestimmt. – Jetzt, zehn Jahre und eine sehr schwere Krise später, mit Blick auf die CoronaPandemie und ihre Folgen, wäre es doch richtig und demokratisch, die Bevölkerung erneut zu fragen, ob sich dieses Instrument in der Krise bewährt hat oder ob man es verändern muss.
Klar ist: Falls sich eine Mehrheit der Hessen für eine Abschaffung der Schuldenbremse bei einer etwaigen Volksabstimmung entscheiden würde, bräuchte es für den Übergang von der aktuellen Schuldenbremsenregelung zur alten Regelung, zu der wir zurück wollen, zusätzliche gesetzli
Wir wollen zurück zu einer Schuldenobergrenze, die sich an den staatlichen Investitionen orientiert. Ich habe es ausgeführt: Genau da hat die Schuldenbremse die größten Probleme geschaffen, nämlich einen gigantischen Investitionsstau.
Ich will zum Abschluss sagen: Die Schuldenbremse ist das Ergebnis demokratischer Willensbildung. Sie engt aber den demokratischen Entscheidungsspielraum der heutigen Generation und der kommenden Generationen ein. Unser Gesetzentwurf bietet die Chance, Ihre damalige Haltung zu revidieren. Sie könnten sich von diesem unsinnigen Gesetz verabschieden.
Herr Abg. Schalauske, vielen Dank. – Für die AfD-Fraktion hat sich Herr Abg. Heidkamp zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Aufhebung der aktuellen Regelung der Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung hat sich seit Monaten angekündigt. Es wird die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE überraschen: Wir wären sogar mit dem Vorhaben einverstanden, da die Fraktion DIE LINKE das Konzept der Schuldenbremse zwar abschaffen will, aber sie will es durch ein Konzept der Schuldenschere ersetzen. Wir müssen die Schere ansetzen. Wir müssen den Schuldenberg abtragen.
Bei einem Schuldenstand von 40 Milliarden € – das entspricht in etwa dem Betrag des Haushalts eines Jahres – und einer Nachhaltigkeitslücke in Höhe von 80 Milliarden € – das entspricht dem Haushalt zweier weiterer Jahre – reicht es nicht mehr, die Schuldenaufnahme zu begrenzen.
Sehr geehrte Frau Wissler, sehr geehrter Herr Schalauske, Ihre Reden zum Haushaltsentwurf 2021 sind für die Mitglieder der AfD-Fraktion geradezu ein Ansporn, sich dafür einzusetzen, dass DIE LINKE niemals auch nur in die Nähe der Regierungsverantwortung kommt.
Die Liste Ihrer polemischen und Milliarden Euro schweren Forderungen wurde glücklicherweise durch die Länge Ihrer Redezeit begrenzt. Nach Ihrer Dialektik sollten die Bürger wohl alle Einkommen, Vermögen und Erbschaften dem Staat übertragen, damit dieser das gesamte Aufkommen nach den Gerechtigkeitskriterien der LINKEN auf die Bürger verteilen kann. Am besten sollte das in gleichen Tranchen geschehen.
(Jan Schalauske (DIE LINKE): Den Quatsch glauben Sie doch selbst nicht! – Gegenruf Hermann Schaus (DIE LINKE): Er glaubt das, das ist das Schlimme!)
Wir sind da nicht mehr weit von der Verstaatlichung der Produktionsmittel entfernt. Die ansteigende Beteiligung des Staates im Rahmen der Corona-Maßnahmen dürfte in Ihrem Sinne sein.
Hier wird immer wieder einmal John Maynard Keynes angesprochen, wenn es um die richtige Finanz- und Geldpolitik der Staaten in Krisenzeiten geht. Ich habe den Eindruck, dass in den Exemplaren, die Sie lesen, ein paar Seiten fehlen. Oder wurden sie sogar bewusst herausgerissen?
Die Schuldenbremse ist kein ideales Instrument. Sie ist vielmehr der erste und ein ernsthafter Versuch, die demokratische Verfassung vom süßen Gift und dem Fluch der augenscheinlich unaufhaltsamen, seit Jahrzehnten immer größer werdenden Verschuldung des Staates zu befreien.
Deswegen gehört sie in die Verfassung, und zwar in einer Form und Formulierung, dass sie nicht bei erster Gelegenheit nach politischer Interessenlage unwirksam gemacht werden kann. Diese Erfahrung mussten wir leider im Hessischen Landtag machen. Herr Schalauske, da stimmen Sie mit uns überein.
Die Reden der Abg. Janine Wissler und des Abg. Jan Schalauske – auch in diesem Fall wieder zum Haushaltsentwurf 2021 – sind an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Anstatt die Schuldenbremse abzuschaffen, fordert die Alternative für Deutschland in einem eigenen Gesetzentwurf, eine Ergänzung in den Art. 141 Hessische Verfassung aufzunehmen, damit die Abstimmungsmodalitäten nicht mehr durch ein einfaches Gesetz verändert werden können. Dieser Fehler aus der Vergangenheit muss korrigiert werden. Den entsprechenden Gesetzentwurf werden wir heute einbringen.
Wir können und werden Ihrem Gesetzentwurf natürlich nicht zustimmen, sehen die Abstimmung aber als willkommene Gelegenheit, von den anderen Fraktionen der Regierung und der Opposition ein klares Bekenntnis zum Prinzip der Schuldenbremse einzufordern, indem sie den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ebenfalls klar ablehnen. Das wäre ein deutliches und wirksames Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft, das Sie sonst wie eine Monstranz vor sich hertragen.
Herr Abg. Heidkamp, vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Abg. Kaufmann zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Heidkamp, geben Sie sich keinen Illusionen hin. Ihre Aufforderung und Ihre Hinweise in Richtung der Schuldenbremse waren nicht nur in der Sache völlig daneben. Wir brauchen sie auch nicht. Denn wir haben – daran möchte ich erinnern – vor ungefähr zehn Jahren – ganz genau gesagt, es war am 15. Dezember 2010 – in diesem Haus den Gesetzentwurf zur Änderung der Hessischen Verfassung verabschiedet. Herr Kollege Schalauske hat es gesagt: Zehn Jahre später teilt uns die Fraktion DIE LINKE mit, dass sie von damals bis heute nichts dazugelernt hat.
Schon in der damaligen Debatte zeigte sich, dass Sie die Schuldenbremse nicht wollten. Jetzt denken Sie sich: Die Corona-Krise ist doch eine prima Gelegenheit, dass wir ei
ne Sache, die wir schon immer haben wollten, mit einem neuen Siegel versehen, erneut auf den Tisch bekommen.
Wir GRÜNE hatten bereits Anfang des Jahres 2010 ein Konzept mit dem Namen „Hessens Weg aus der Schuldenfalle“ präsentiert. Wir haben zur Volksabstimmung im Jahr 2011 für die Zustimmung geworben und einen eigenen Flyer gemacht. Wir haben dafür geworben, dass man zustimmt. Die große Mehrheit der hessischen Bevölkerung hat das am Ende auch getan.
Staat und Gesellschaft müssen finanziert werden. Wer Leistungen nutzt, soll je nach eigener Kraft zu ihrer Finanzierung beitragen. Deshalb ist die Schuldenbremse kein Freibrief zum Kaputtsparen, sondern vielmehr das Gebot zur gerechten und auskömmlichen Finanzierung der Staatsaufgaben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, genau das steht auch in dem Text, der auch in die Verfassung kam. Dort wurde das genauso formuliert. Ich darf daran erinnern. Wir hatten hier eine Debatte darüber. Das Stichwort lautet: Einnahmeverantwortung des Staates.
Nachhaltigkeit, gerade auch in der Finanzpolitik, heißt für uns, dass in Nichtkrisenzeiten die laufenden Ausgaben von den laufenden Einnahmen bestritten werden können, ohne dass immer neue Schulden gemacht werden.
Das bedeutet klipp und klar, dass wir für die Schuldenbremse eintreten, und zwar damals wie heute. Nicht ohne Grund haben wir deshalb im Koalitionsvertrag verankert – ich zitiere –:
Verehrter Herr Kollege Schalauske, Sie merken, Ihr Gesetzentwurf hat bei uns keine Chance. Denn entgegen der oppositionellen Propaganda sind die Finanzierungsmaßnahmen, die jetzt getroffen wurden, Maßnahmen genau innerhalb des Regelwerks der Schuldenbremse. Man muss sie also nicht abschaffen. Vielmehr muss man sie nur korrekt anwenden. Genau das haben wir getan.
Herr Schalauske, ich will noch auf etwas hinweisen. Darüber kann man nicht so nonchalant hinweggehen. Ich darf aus dem Bericht des Finanzministeriums aus dem Jahr 2010 zur Begründung des Gesetzentwurfs zur Verfassungsänderung zitieren. Da war unter anderem zu lesen – ich zitiere –:
Die geplante Verfassungsänderung stellt sicher, dass das Land Hessen künftig die in Art. 109 Abs. 3 Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmen vom strikten Neuverschuldungsverbot in Anspruch nehmen kann. Ohne eine entsprechende Regelung würde ab dem Jahr 2020
ausnahmslos ein absolutes Schuldenverbot gelten. Das Land könnte dann nicht mehr sachgerecht und flexibel auf konjunkturelle Schwankungen sowie notlageninduzierte Ausnahmefälle … reagieren. Der Handlungsspielraum der Finanzpolitik würde damit in einer nicht vertretbaren Weise zulasten des Landes Hessen und seiner Bürgerinnen und Bürger eingeengt.
Verehrter Herr Kollege Schalauske, die Fraktion DIE LINKE ist mit ihrem Ansatz auf dem total falschen Trip. Sie sagen, Sie finden die Maßnahmen, die wir mit Regierungsmehrheit beschlossen haben, qualitativ richtig. Gleichzeitig kämpfen Sie aber gegen die Rechtsgrundlage, auf der wir das beschlossen haben. Sie müssen einmal erklären – vielleicht werden wir das während der Ausschusssitzung hören –, wie das zusammenpassen soll. So passt es auf jeden Fall nicht.
Wir haben die Regelungen, die in der Verfassung stehen, korrekt angewendet, um die Finanzierung unserer Maßnahmen der Hilfe und zum Weg aus der Krise, die wir durch die Corona-Pandemie erleben, zu ermöglichen. Das ist gut so. Deswegen fühlen wir uns durch das, was in der Verfassung steht, bestätigt. Deswegen werden wir daran festhalten. – Ich bedanke mich.
Herr Abg. Kaufmann, vielen Dank. – Für die Fraktion der Freien Demokraten hat sich Frau Abg. Schardt-Sauer zu Wort gemeldet.
Werte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist mit dem Titel „Aufhebung der Regelung zur Schuldenbremse“ überschrieben. Das ist eine schöne Umschreibung für das Motto der Fraktion DIE LINKE: „Geldhahn auf“. Der Gesetzentwurf ist aber handwerklich schlecht gemacht und inhaltlich bedenklich.
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE machen sich das etwas zu einfach. Sie schlagen die Änderung des Art. 141 Hessische Verfassung vor, und zwar dergestalt, dass der Art. 141 Hessische Verfassung wieder seine Fassung erhält, wie sie vor 2011 war.