Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eigentlich nichts mehr, was zu dem Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, nicht gesagt wurde. Ich möchte dennoch auf den einen oder anderen Aspekt eingehen.
Ich hatte schon befürchtet, dass wir die Debatte, die wir gestern bereits zum Einzelplan 07 zum Thema Wohnungsbau hatten, heute fortsetzen. Ich bin froh, dass sich das nur in Ansätzen bewahrheitet hat. Wir waren reichlich in der Historie unterwegs. Wir hatten eine Darlegung darüber, wie sich das Gesetz im Laufe der Zeit entwickelt hat.
Aber ich möchte nicht in der Historie wühlen, wer wann wofür oder wogegen war. Vielmehr haben wir im Hier und Jetzt eine Entscheidung zu treffen, die für die Zukunft gilt.
Mit der Fehlbelegungsabgabe stellen wir eine zielgenaue Wohnraumförderung sicher. Wir bauen die Fehlförderung
ab. Das ist das Ziel dieses Gesetzes. Wir stellen fest, dass sich das Instrument der Fehlbelegungsabgabe bewährt hat.
Staatlich geförderter Wohnraum soll den wirklich sozial bedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zur Verfügung stehen. So lange, wie es die Objektförderung im sozialen Wohnungsbau gibt, gibt es eben auch die Fehlbelegungen. Von daher ist es konsequent, von denen, die mehr verdienen, aber in einer subventionierten Wohnung leben, einen Beitrag zur Finanzierung der neuen Sozialwohnungen zu erheben. Wir achten dabei aber darauf, die Mieterinnen und Mieter nicht zu überfordern, indem wir die Staffelung, die hier schon mehrfach angesprochen wurde, festgelegt haben. In jedem Fall bleiben wir unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Herr Lenders, mit dieser Ausgestaltung der Fehlbelegungsabgabe werden wir sicherstellen, dass keine Mieter vertrieben werden. Trotzdem sorgen wir für mehr Gerechtigkeit.
Die Systematik des Gesetzentwurfs ist klar. Die Mieterinnen und Mieter entrichten einen Aufschlag auf ihre subventionierten Mietzahlungen. Letzten Endes holen wir uns schlicht und ergreifend die Subvention von denjenigen zurück, denen sie nicht zusteht. Um nichts anderes geht es doch.
Wenn das Einkommen dieser Mieter mittlerweile so hoch ist, dass sie, wenn sie jetzt einziehen würden, keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung mehr hätten – sie liegen deutlich über der definierten Einkommensgrenze –, dann gilt für sie eben diese Staffelung. Ich glaube, dass das kein besonders ungerechtes Instrument ist.
Mit diesem Instrument werden wir die Fehlförderung vermeiden. Gleichzeitig werden den Kommunen zusätzliche Mittel für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zugeführt. Die Beträge wurden hier schon genannt.
Zur Vermeidung von Härtefällen beginnt die Abgabepflicht erst ab einer Überschreitung dieser Einkommensgrenze um 20 %. Das heißt, wir können hier wirklich nicht von einer Härte sprechen. Da stimme ich zu. Das wurde hier schon mehrfach angesprochen. Natürlich sprechen wir von Menschen, die in diesen Wohnungen leben, die in der Regel Einkommensklassen angehören, für die 50 €, 60 €, 100 € oder 120 € im Monat viel Geld ist. Da muss man natürlich auf die Staffelung schauen. Da muss man schauen, dass die Beträge, die jetzt genannt wurden, tatsächlich passen und nicht zu einer Überforderung des betroffenen Personenkreises führen.
Die Fehlbelegungsabgabe ist ein wichtiger Baustein im Rahmen der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Die 35,3 Millionen €, die in den letzten fünf Jahren dadurch generiert werden konnten, wurden auch bereits erwähnt. Das ist ein ganz wichtiger Beitrag.
Wir beraten heute die folgenden Änderungen im Gesetz. Zum einen werden wir die Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 15 % auf die bereits genannten 20 % erhöhen. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass 15 % nicht ausreichend sind. Ob es 20 % oder 25 % sein sollten, das ist ein Streit, den man führen kann. Für die Kommunen ist das aber auf jeden Fall ein großer Zugewinn.
Der in § 7 vorgesehene Leistungszeitraum soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand ein Stück weit reduziert werden.
Die Befreiung von der Abgabepflicht für Studierende – das betrifft Universitätsstädte wie Marburg in besonderer Weise – wird auf vier Jahre verlängert. Auch das ist eine gute Entscheidung.
Wir finden es richtig, dass das Gesetz mit diesen Änderungen auf einen Zeitraum von zehn Jahren befristet werden soll. Wir freuen uns mit Ihnen auf die Beratungen im Ausschuss. Ich freue mich auf fröhliche, lange Beratungen am Abend. – Vielen Dank.
Damit können wir den Gesetzentwurf, Drucks. 20/4129, zur Vorbereitung der zweiten Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen überweisen.
Ehe wir in der Beratung weitermachen, möchte ich Sie noch einmal auf die Corona-Schnelltestung hinweisen, die noch bis 21 Uhr in der Eingangshalle und in Raum 103 stattfindet. Das geht schnell. Wir können dann morgen unbesorgt weitertagen.
Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Gesetz zur Änderung des Artikels 141 der Verfassung des Landes Hessen (Aufhebung der Regelung zur Schuldenbremse) – Drucks. 20/4130 –
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist völlig klar: Es war richtig, dass der Staat in der Krise auf allen Ebenen viele Milliarden Euro in die Hand nimmt und genommen hat, um die Wirtschaft zu stützen, Arbeitsplätze zu retten und Existenzen zu sichern. In Hessen haben die Fraktionen der CDU – deren Mitglieder leider gerade nicht da sind – und der GRÜNEN dafür eine Kreditermächtigung in Form eines 12 Milliarden € schweren Sondervermögens eingerichtet. Sie haben die Zweidrittelmehrheit der Schuldenbremse abgeschafft.
Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN haben – so wurde es formuliert – einen „Anschlag auf die Grundidee der … Schuldenbremse“ unternommen. So wurde es vom Bund der Steuerzahler bezeichnet. Wir haben klar gesagt: An einem solchen Anschlag auf die Idee der Schuldenbremse beteiligen wir uns gerne.
Die schwarz-grüne Landesregierung musste letztlich eingestehen, dass in der Krise mit einem Kreditverbot wirklich
kein Staat zu machen ist. Insofern ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, den wir heute hier beraten, um den Weg zur Abschaffung der Schuldenbremse zu bereiten, letztlich die logische Konsequenz aus der schwarz-grünen Aushöhlung dieses Instruments, das schon immer nicht die Schulden, aber vor allem die Investitionen gebremst hat.
Die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN haben auch diese Plenarwoche wieder behauptet, eigentlich wollten sie doch an der Schuldenbremse festhalten. Schon ab dem Jahr 2024 wollen sie wieder ausgeglichene Haushalte vorlegen. Das ist das Credo des Finanzministers.
Die Frage ist aber: Welche Schäden sind Sie bereit dafür in Kauf zu nehmen? Folgt man Ihrem Tilgungsplan, ergänzt um die mangelnde Bereitschaft, für ein gerechtes Steuersystem zu sorgen, droht den Hessinnen und Hessen das, was Sie etwas verklausuliert „mittelfristige Konsolidierung“ nennen, oder das, was es in der Realität für die Hessen sein wird, nämlich eine dramatische Kürzungspolitik. Die Schuldenbremse engt also die Spielräume der öffentlichen Hand ein, erschwert soziale Maßnahmen und verhindert Investitionen in die Zukunft.
Oft wurde das Argument der Generationengerechtigkeit bemüht. Ich muss offen gestehen: Ich habe nie verstanden, was daran gerecht sein soll, wenn kommenden Generationen marode Schulen und Kindertageseinrichtungen der öffentlichen Hand hinterlassen werden. Es muss doch möglich sein, dass wir die dringend notwendigen Investitionen auch über Kredite finanzieren. Deswegen muss die Schuldenbremse nicht nur in der Krise, sondern sie muss dauerhaft für die Zukunft abgeschafft werden.
Sie bemühen da immer ein Bild: Da gibt es die LINKEN mit ihrer Position. – Ich will Sie daran erinnern: Mit dieser Position stehen wir nicht allein. Vor wenigen Tagen noch hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die OECD, vor einer zu schnellen Rückkehr zur Schuldenbremse gewarnt. Denn das würde die wirtschaftliche Erholung gefährden. Das hört man von der OECD.
Noch weiter geht die Jugendorganisation der SPD. Die Jusos haben Ende November 2020 auf ihrem digitalen Bundeskongress gefordert – ich zitiere –:
Die Schuldenbremse im Grundgesetz soll gekippt werden, um mehr Investitionen, bezahlbare Wohnungen und moderne Schulen zu ermöglichen.
Die potenzielle Kanzlerkandidatin der GRÜNEN, Annalena Baerbock, plädierte Mitte November 2020 bei „Anne Will“ dafür – ich zitiere –, „noch mehr Geld in die Hand zu nehmen“. Laut Baerbock müsse die Schuldenbremse ausgesetzt werden. Es solle ein zehnjähriges Konjunkturprogramm in einer Höhe von 500 Milliarden € durchgesetzt werden.
Das sage ich einmal in diese Richtung des Hauses: Noch vor der Corona-Pandemie plädierte sogar Michael Hüther, der Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln, der
Angesichts eines unübersehbar großen Investitionsbedarfs mindert die Schuldenbremse den politischen Handlungsspielraum und entbehrt einer ökonomischen Grundlage.
Die Abschaffung der Schuldenbremse ist keine versponnene Idee der LINKEN, wie Sie es gerne darstellen, sondern eine breit in der Gesellschaft diskutierte und getragene Vorstellung von einer gerechten und zukunftsgewandten Haushaltspolitik. Das sollten wir vorantreiben.
Ich habe es vorhin schon angedeutet: Wer um jeden Preis an der Schuldenbremse festhalten will, der muss dann auch sagen, wer die Rechnung für die Programme in MilliardenEuro-Höhe bezahlen soll. Wenn alles so bleibt, wie es ist, werden die Kosten der Krise wieder auf die Masse der Bevölkerung abgewälzt werden. Wir sind der Meinung, es wäre einmal an der Zeit, wenigstens bei dieser Krise diejenigen zur Kasse zu bitten, die während der Krise noch reicher geworden sind.
Sie werden jetzt einwenden: Wenn wir die Schuldenbremse in Hessen abschaffen würden, würde das nichts bringen, weil das Grundgesetz gilt und eine Abschaffung allein in Hessen daran nichts ändern würde. – Wir sehen das ein Stück weit anders. Eine Abschaffung der Schuldenbremse in Hessen würde die gesellschaftliche Debatte befördern und könnte zu dem Anfang für das Ende der Schuldenbremse auch im Bund mit beitragen.