Protocol of the Session on December 10, 2020

Ich fange noch einmal an: Vor fünf Jahren wurde das Fehlbelegungsabgabe-Gesetz beschlossen und damit die Fehlbelegungsabgabe in Hessen wieder eingeführt. Mit dem nun vorliegenden Änderungsgesetz sollen die Ergebnisse der Evaluierung des Gesetzes und insbesondere die Erfahrungen der Kommunen bei der Durchführung des Gesetzes berücksichtigt werden.

Bevor ich zu den Einzelheiten komme, noch einmal ein Hintergrund zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe, weil ich glaube, das ist wichtig.

Die Fehlbelegungsabgabe ist ein aus meiner Sicht wichtiger Baustein zur Verbesserung auch der Wohnsituation in Hessen, weil die Anstrengungen im Bereich der Wohnungsförderung, über die wir diese Woche schon mehrfach geredet haben, durch die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe sinnvoll ergänzt werden.

Aufgrund der Förderung gilt für Sozialwohnungen eine Belegungsbindung, die an bestimmte Einkommensgrenzen geknüpft ist. Das ist sicherlich unstreitig. Die Einhaltung dieser Einkommensgrenzen wird jedoch nur vor dem Einzug geprüft.

Bei nicht wenigen Mieterinnen und Mietern verbessern sich im Laufe der Zeit die Einkommensverhältnisse, was eigentlich eine gute Nachricht ist, sodass ihnen die Sozialwohnung eigentlich nicht mehr zustünde.

Durch die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe zahlen die Mieterinnen und Mieter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit einen Ausgleich an die Gemeinde und können so in der Wohnung bleiben, leisten gleichzeitig aber einen Beitrag dazu, dass neue Sozialwohnungen an anderer Stelle entstehen.

Die Gemeinden müssen die eingenommenen Gelder wieder für die Förderung von Mietwohnungen einsetzen, und somit ist die Fehlbelegungsabgabe auch ein wichtiger Beitrag zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den letzten vier Jahren wurden immerhin 35,3 Millionen € mit der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe eingenommen. Wir als Landesregierung sind der Auffassung, dass die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe deshalb fortgesetzt werden soll.

Jetzt zu den Änderungen. Wir haben einerseits natürlich eine Debatte über die Frage, wie viel Verwaltungsaufwand bei der Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe entsteht, und dementsprechend die Frage, ob das den Kommunen sozusagen angemessen ausgeglichen wird. Wir haben in manchen Bereichen natürlich bei der Wiedereinführung auch Erfahrung sammeln können. Es hat sich z. B. herausgestellt, dass bei den Wohnungen der sogenannten vereinbarten Förderung in den meisten Fällen kein Subventionsvorteil abzuschöpfen war. Das liegt daran, dass die Mieten für diese Wohnungen deutlich über den Mieten für Sozialwohnungen liegen. Da ist unnötiger Verwaltungsaufwand entstanden. Er entfällt künftig, wenn dieses Gesetz so beschlossen wird, weil diese Wohnungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes herausfallen.

Auch die Überprüfung von Studierenden ist mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, obwohl in der Regel in den ersten Jahren nach Bezug der Wohnung keine Fehlbelegungsabgabe zu zahlen ist. Daher sollen Studierende nach dem Bezug der Wohnung für die Dauer von vier statt bisher zwei Jahren von der Abgabepflicht befreit werden. Auch das verringert Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus ist zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands die Verlängerung des Leistungszeitraums von zwei auf drei Jahre vorgesehen.

Alle diese Maßnahmen reichen voraussichtlich nicht aus, um den Verwaltungsaufwand so weit zu senken, dass die bisherige Kostenpauschale von 15 % die Kosten der Gemeinden deckt. Deswegen ist auch aus Konnexitätsgründen eine Anhebung der Verwaltungskostenpauschale auf 20 % erforderlich.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Weiterentwicklung wollen wir die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe für die nächsten zehn Jahre sicherstellen, damit weiterhin für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen und gleichzeitig mit Hochdruck an dem Ziel weiterarbeiten, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für die Menschen spürbar zu erhöhen; denn Wohnen ist eine Frage des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieser ist in diesen Zeiten mehr denn je gefragt.

Somit ist auch die Änderung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes ein weiterer Baustein, um die Situation auf den angespannten hessischen Wohnungsmärkten zu verbessern. – Vielen herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich wünsche uns gute Beratungen im Ausschuss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Für die SPD-Fraktion darf ich Frau Barth nach vorne an das Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe im Juli 2016 war ein richtiger und ein sinnvoller Schritt. Ich vermute einmal,

vielleicht bis auf die Kollegen von der FDP sehen das inzwischen alle Kollegen hier im Hause genauso, obwohl ich nach wie vor nicht verstehe, lieber Jürgen Lenders, weshalb ausgerechnet die Freien Demokraten an einer Fehlsubventionierung festhalten. Die CDU, die das damals mitgetragen hat, dass man die Fehlbelegungsabgabe abgeschafft hat, sieht das inzwischen auch anders.

(Zuruf Jürgen Lenders (Freie Demokraten))

Sie machen in dem Fall immer, was der kleine Koalitionspartner möchte.

Besonders irritiert hat mich das Argument, es würde die soziale Durchmischung erschweren, und die Fehlbelegungsabgabe sei unsozial. Was, bitte, ist daran unsozial, wenn ich für eine Wohnung, die mit staatlichen Mitteln besonders günstig angeboten wird, nachdem sich meine finanzielle Situation erheblich und nachhaltig verbessert hat, dann einen Ausgleich zahlen muss?

Dieser Ausgleich wird dann auch noch dafür verwendet, weitere besonders günstige Wohnungen bereitzustellen. Niemand verliert seine Wohnung. Aber wenn man dort wohnen bleiben möchte, wird die Subvention langsam zurückgefahren, wohlgemerkt, erst, wenn man die Einkommensgrenze um 20 % übersteigt. Aber vielleicht können Sie das einmal in Ihrem Redebeitrag nachher erklären.

Es wird auch nicht das letzte Mal in dieser Plenarwoche sein, dass wir uns mit fehlgeleiteter FDP-Wohnungspolitik beschäftigen werden müssen. Heute Abend geht es noch einmal um die Nachwirkungsfrist für die Darlehen bei Belegrechten. Meine Damen und Herren, da haben Sie von der FDP einer sozialen Wohnungspolitik in Hessen ebenfalls einen Bärendienst erwiesen.

Als die Fehlbelegungsabgabe vor fünf Jahren wieder eingeführt wurde, gab es noch über 100.000 Sozialwohnungen in Hessen. Inzwischen sind es leider gut 20.000 Wohnungen weniger.

Der Kardinalfehler dieser unheilvollen Entwicklung, weshalb viele Wohnungsbaugesellschaften den sozialen Wohnungsbau leider nur noch als lästiges Übel sehen und ihr Hauptbetätigungsfeld auf den Privatmarkt verlagert haben, ist – das wurde heute auch schon einmal erwähnt – der Wegfall der Wohnungsgemeinnützigkeit im Jahr 1989. Das war der Ursprung des zunehmenden Schwunds im sozialen Wohnungsbau.

Doch zurück zur Fehlbelegungsabgabe. Auch haben die letzten vier Jahre gezeigt, dass die Befürchtungen der Gegner der Fehlbelegungsabgabe sich nicht bestätigt haben. Weder hat die Fluktuation zugenommen – in der Regel sind es in den Kommunen etwa 10 % –, noch ist eine soziale Entmischung eingetreten. Da bezahlbarer Wohnraum in diesen Orten knapp ist und, wie man anhand der Zahl der Wohnungssuchenden auch sieht, immer knapper wird, bleibt vielen Menschen, auch wenn sich ihre finanzielle Situation verbessert hat, gar nichts anderes übrig, als in einer subventionierten Wohnung wohnen zu bleiben, da sie auf dem freien Markt nicht fündig werden.

Da die Spreizung zwischen den Kosten einer Sozialwohnung und von Wohnungen auf dem freien Markt immer größer wird, ist es auch so, dass selbst die, die den Höchstbetrag bei der Fehlbelegungsabgabe zahlen, immer noch in der Regel maximal bei der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

(Zuruf Jürgen Lenders (Freie Demokraten))

Die Änderungen, die hier am Fehlbelegungsabgabe-Gesetz vorgenommen wurden, halten wir für richtig. Der Verwaltungsaufwand für die Kommunen war in den letzten Jahren mit 15 % zu niedrig bemessen. Auch eine Überprüfung alle zwei Jahre hat sich als nicht notwendig erwiesen, sodass dieser Zeitraum nun auf drei Jahre erhöht wird. Es entfällt die Abgabepflicht für die Fehlbelegungsabgabe nur noch dann, wenn alle Mieter einer Wohnung Sozialleistungen beziehen. Die Studenten sind für vier Jahre ab Studienbeginn von der Abgabepflicht befreit.

Die vorgeschlagenen Änderungen tragen im Wesentlichen dazu bei, die Handhabung für die erhebenden Kommunen effizienter zu machen. Die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe zeigen auch, dass es sich lohnt, sie zu erheben. Es ist Geld, das für den sozialen Wohnungsbau an anderer Stelle dringend benötigt wird.

Etwa 10 % der Haushalte, die in Sozialwohnungen in Frankfurt oder anderen Städten wohnen, zahlen die Abgabe. Die Beträge, die damit erzielt werden, sind durchaus nennenswert. In Frankfurt waren es im Jahr nach der Wiedereinführung immerhin über 4 Millionen €. Das ist Geld, das für den sozialen Wohnungsbau dringend benötigt wird. Deshalb steht auch die SPD weiterhin zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe.

(Beifall SPD)

Einen Kritikpunkt hätten wir allerdings noch, bevor es hier zu harmonisch wird. Wichtig wäre es in diesem Zusammenhang, die Einkommensgrenzen im Wohnraumfördergesetz, ab wann ein Anspruch auf eine Sozialwohnung besteht, der Realität anzupassen, weil wir der Meinung sind, dass sie inzwischen möglicherweise zu niedrig sind. Wenn man sieht, dass der Betrag bei einem Einpersonenhaushalt gerade einmal 17.500 € pro Jahr beträgt – das sind nicht einmal 1.500 € im Monat –, so ist das kein Betrag, von dem man sich in Frankfurt oder im Rhein-Main-Gebiet als Alleinstehender eine normale Wohnung leisten kann. Hier müssen wir eventuell nachsteuern. – Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion darf ich nun Herrn Lenders nach vorne bitten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich hier auch der letzte Mohikaner sein sollte, der für die Fehlsubventionsabgabe keinerlei Verständnis hat, dann bin ich zumindest in guter Gesellschaft mit vielen Mieterinnen und Mietern.

Sonst geht die Wohnungspolitik gerne einmal gegen die Wohnungsbauunternehmen, aber in diesem Fall richtet sie sich direkt gegen Mieterinnen und Mieter, die einmal einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung hatten, sich dort herausgearbeitet haben und denen es jetzt besser geht. Diese sollen mit einer Fehlsubventionsabgabe dazu gebracht werden, dann möglichst ihre Wohnungen zu verlassen oder zumindest einen Obolus dafür abzudrücken.

Meine Damen und Herren, wohin sollen die denn überhaupt? Frau Barth, es gibt doch nun einmal keine Wohnungen. Was Sie dort machen, ist eine reine Abzocke bei den Mieterinnen und Mietern, und zwar nicht bei den super Verdienenden, sondern gerade bei kleineren und mittleren Einkommen. Etwas anderes ist es nicht.

Meine Damen und Herren, deswegen konnten wir der Fehlsubventionsabgabe schon damals nichts abgewinnen und heute schon gar nicht, weil sich die Situation am Wohnungsmarkt noch mehr verschärft hat.

(Beifall Freie Demokraten)

Frau Barth, einmal abgesehen von der Frage, die Sie einmal beantworten müssen, wohin denn diese Mieterinnen und Mieter ziehen sollen, weil sie keine Wohnungen finden, weil die Wohnungen dann auch noch deutlich teurer werden, wenn sie umziehen würden, müssten Sie mir dann auch noch eine weitere Frage beantworten. Der Minister hat schon gesagt, dass Sie bei den Gebühren für die Erhebung – ein sehr komplexes Thema, sprich: Einkommensüberprüfungen und dergleichen – jetzt ein bisschen nachgearbeitet und viele Tatbestände schon herausgenommen haben, weil Sie gemerkt haben, dass es einfach ein bürokratisches Monstrum ist. Jetzt haben Sie die Gebühren angepasst, weil die 15 % nicht ausgereicht haben, um die Kosten bei den Gemeinden zu decken.

(Zuruf Elke Barth (SPD))

Ja, Frau Barth, manche Abgeordnete stellen Anfragen, so auch ich in der Vergangenheit. Bei einer Kleinen Anfrage weiß man manchmal nicht so genau, wofür man sie eigentlich gestellt hat und ob man sie irgendwann vom Inhaltsgehalt her noch einmal gebrauchen kann. – Ich kann Ihnen nur sagen, ich habe vor einiger Zeit eine Anfrage zu den Gebühren gestellt. Nun stellt sich heraus, dass selbst die 20 %, die jetzt bei den Gemeinden verbleiben, immer noch nicht ausreichen und Sie eigentlich die Gebühren auf 25 % erhöhen müssten.

Das heißt, dass der Verwaltungsauswand für das, was sie an Fehlbelegungsabgabe einnehmen, immer noch höher ist als das, was die Gemeinden dann tatsächlich an Kosten haben. Frau Barth, folgerichtig müssten Sie, wenn Sie eine Freundin der kommunalen Familie sind, einen Änderungsantrag stellen und diese Gebühren auf 25 % erhöhen.

Meine Damen und Herren, was machen denn die Kommunen damit? Die Kommunen sollen damit sozialen Wohnungsbau betreiben. Wie wir schon an anderer Stelle in dieser Woche festgestellt haben: Am Geld liegt es nicht, das Bauen. Die Kommunen haben genau das gleiche Problem wie alle anderen, die sich auf diesem Markt betätigen. Sie finden keine Baugrundstücke, bzw. das Bauen ist für sie nicht interessant. Kommunen stehen vor dem gleichen Problem wie Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften oder irgendwelche anderen privaten Investoren. Die Idee, dass Sie damit den Wohnungsbau ankurbeln, geht ins Leere.

Warum wir das Gesetz schon einmal haben auslaufen lassen: weil dort sehr viel Geld bei den Kommunen geparkt wird. Wenn Sie ehrlich sagen, dass es Ihnen darum geht, dass diese Einnahmen bei den Kommunen bleiben, dann habe ich sogar noch einigermaßen Verständnis dafür. Aber kommen Sie mir nicht nach dem Motto: Die hessischen Städte und Gemeinden werden damit den sozialen Wohnungsbau stark vorantreiben. – Das ist mitnichten der Fall.

Das meiste Geld bleibt einfach bei den Kommunen hängen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Abg. Lenders. – Als Nächster hat sich der Abg. Schalauske für die Linksfraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es mag vielleicht den einen oder anderen wundern, aber ich werde mich jetzt nicht in erster Linie an dem grünen Staatsminister Al-Wazir abarbeiten. Herr Kollege Lenders, Sie haben jetzt in Sachen Fehlbelegungsabgabe so viele Steilvorlagen geliefert, da muss man sich doch noch einmal mit dem einen oder anderen Argument scharf auseinandersetzen.

Zunächst einmal freuen wir uns, dass wir heute in erster Lesung über die Verlängerung der Geltungsdauer des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes beraten. Wie diejenigen wissen, die schon länger im Landtag sind, hat sich unsere Fraktion schon immer für ein solches Gesetz ausgesprochen. Es geht auch darum, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, so, wie es mein Kollege Hermann Schaus hier im Landtag immer wieder formuliert hat.