Insofern freue ich mich, wenn ganz viele motivierte Denkmalbesitzer und ‑besitzerinnen anfangen, den Ausbau der erneuerbaren Energien viel stärker voranzutreiben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank. – Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, Drucks. 20/10780 zu Drucks. 20/9285.
Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. – Das ist die Fraktion der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, AfD und DIE LINKE. Fraktionslose nehmen nicht teil. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag – Drucks. 20/10781 zu Drucks. 20/10456 –
Dringlicher Antrag Fraktion der Freien Demokraten Weitere Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks notwendig – Drucks. 20/10831 –
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen, mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD und Freien Demokraten bei Enthaltung der AfD und der LINKEN.
Vielen Dank. – Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich komme damit zur Abstimmung sowohl über den Gesetzentwurf als auch über den Dringlichen Antrag.
Ich rufe zunächst den Gesetzentwurf auf und darf fragen, wer diesem in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt. – Das sind die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der Freien Demokraten. Ich darf fragen: Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktionen der AfD und der LINKEN ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen und wird damit zum Gesetz erhoben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wir hatten uns darauf verständigt, den Antrag an den Hauptausschuss zu überweisen.
Dann stimmen wir selbstverständlich nicht über den Antrag ab, sondern überweisen ihn an den Hauptausschuss. Danke schön.
Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Artikel 73 der Verfassung des Landes Hessen (aktives Wahlrecht ab 16 bei Landtags- wahlen) – Drucks. 20/10782 zu Drucks. 20/10542 zu Drucks. 20/9505 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen. Zustimmung von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD gegen die Stimmen von SPD, Freien Demokraten und der Fraktion DIE LINKE. – Besten Dank.
Wir suchen einmal den Zettel. – Ich darf dem Vorsitzenden der Fraktion der SPD das Wort erteilen. Herr Rudolph, Sie haben das Wort.
Ich rede auch ohne Zettel. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ob man jungen Menschen die Möglichkeit zur aktiven politischen Gestaltung und damit auch zur Mitwirkung an ihrer Zukunft eröffnet, ist am Ende eine Frage des politischen Willens und Wollens wie auch des richtigen gesellschaftspolitischen Kompasses.
Wir als SPD-Fraktion haben den Gesetzentwurf eingebracht, jungen Menschen ab 16 das Wahlrecht bei Landtagswahlen zu ermöglichen. Er ist die Fortsetzung unseres Gesetzentwurfs, auch bei Kommunalwahlen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv einzubringen. Das Wahlrecht ist in einer Demokratie mit das höchste Gut. Deswegen sprechen alle sachlichen Gründe dafür, junge Menschen früher einzubinden und ihnen die Möglichkeit zu geben, wählen zu können.
Die Argumente, die gerade die CDU, aber auch die GRÜNEN immer gebracht haben, der Gesetzentwurf sei viel zu spät eingebracht, das könne man alles gar nicht mehr mit der Landtagswahl machen: Das war schon damals nicht stichhaltig, und wir haben es auch eindrucksvoll widerlegt. Wir haben die Anhörung durchgeführt und ausgewertet. Wenn man heute dem Gesetzentwurf zustimmt, was man immer noch machen kann, dann kann mit dem Wahltag
Oberschlauer Herr Kaufmann, es interessiert mich nicht, ob Sie „falsch“ dazwischenrufen: Es ist trotzdem möglich,
dass am Schluss die Wählerinnen und Wähler in Hessen im Rahmen einer Volksabstimmung entscheiden. Aber die Mehrheit dafür gäbe es: LINKE, FDP, Sozialdemokraten sind dafür. Dagegen – die eine Fraktion rechts außen lasse ich mal weg –
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was in vielen Bundesländern möglich ist, was man auf der Bundesebene mit der Einführung des Wahlalters von 16 Jahren bei Europawahlen gemacht hat, was man auch für die Bundestagswahlen einführen will – das bedarf der Grundgesetzänderung – und was mittlerweile in vielen Ländern geht, geht in Hessen nicht, weil die CDU es nicht will. Die Argumentation – Herr Kollege Heinz, Sie haben das immer wieder vorgetragen, deswegen habe ich es mir auch so gut merken können –, man habe die Möglichkeit, zwischen 16 und 21 Jahren zu wählen: Ja, man muss aber auch mitkriegen, dass die gesellschaftliche Realität sich verändert. Eines sollten auch Sie in den letzten Jahren mitbekommen haben: dass politische Bildung und die Heranführung junger Menschen an Demokratie und demokratische Grundwerte – und dazu zählt das Wählen – nicht früh genug beginnen können, um Extremisten keine Chance zu geben. Da hat sich etwas verändert in dieser Gesellschaft.
In Richtung GRÜNE: Ja, es steht im Wahlprogramm der GRÜNEN. Es steht mittlerweile auch im Wahlprogramm der FDP. Der Kollege Hahn hat ja gesagt, dass die FDP an dieser Stelle ihre Position fortentwickelt hat, und das ist auch völlig in Ordnung. Es betrifft doch demokratische Parteien und Fraktionen. Das ist ein ganz normaler Prozess. Man muss es allerdings auch wollen. Wenn man beratungsresistent ist, dann wird das nichts.
In Richtung der GRÜNEN: Sie wollen es, aber Sie haben sich jetzt aus zwei Gründen nicht dafür eingesetzt – entweder hat es Sie bei den Koalitionsverhandlungen nicht interessiert, oder Sie konnten sich gegenüber der CDU nicht durchsetzen. Beides ist im Ergebnis gleich schlecht.
Es ist ein guter Gesetzentwurf. Wir wollen jungen Menschen die Möglichkeit geben, wählen zu können. Das ist eine Frage der Partizipation, der Teilhabe. Es ist ein guter Gesetzentwurf. Sie lehnen ihn ab, aber er wird kommen, da bin ich sicher – auch in Hessen. Es wird ein bisschen länger dauern, das ist schade, aber das haben CDU und GRÜNE zu verantworten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Rudolph. – Als Nächstem darf ich Herrn Abg. Heinz von der CDU-Fraktion das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben – das ist das Einzige, worin ich Herrn Rudolph recht gebe – in dieser Wahlperiode die sechste Befassung mit der Frage des Wahlalters, zunächst dreimal zum Wahlalter bei Kommunalwahlen, jetzt dreimal zum Wahlalter bei Landtagswahlen. Die Argumente sind reichlich ausgetauscht.
Auch bei der Auswertung der Anhörung werden wir nicht mehr zusammenkommen – Sie waren bei einer anderen Anhörung als wir.