Protocol of the Session on March 23, 2023

Auf Wunsch der regierungstragenden Fraktionen wurde die entsprechende Richtlinie der Landesregierung in die Diskussion mit einbezogen. Sie gelangte etwa einen Wimpernschlag nach dem Gesetzentwurf der FDP zur Kenntnis und sollte belegen, dass dieser einfach überflüssig sei.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): So viel zum Thema Überflüssigkeit!)

Das habe ich auch vermutet, sonst hätte man das normalerweise nicht gemacht. Auch hier hielt sich die Begeisterung der Anzuhörenden eher in sehr engen Grenzen.

So klagte beispielsweise der Hessische Städte- und Gemeindebund über zahlreiche Rückfragen wegen missverständlicher Formulierung. Außerdem wurde beklagt, dass im Vorfeld die Handelnden vor Ort, die damit umgehen müssen, überhaupt nicht in die Beratungen einbezogen wurden und dass auch ihr Wort nicht gehört wurde. Ich persönlich halte es auch für ein bisschen schwierig, wenn die Frau Ministerin betont, dass man die Richtlinie immer zusammen mit der Solarbroschüre lesen muss.

(Heiterkeit Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Das spricht nicht für die Eindeutigkeit einer Richtlinie, wenn ich noch eine Broschüre brauche, damit ich sie verstehen kann.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Ich fasse zusammen: Der FDP-Entwurf ist durchgefallen. Der Schnellschuss Richtlinie bedarf einer dringenden Überarbeitung mit Hinzunahme der Experten vor Ort.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, da Parlament und Regierung in dieser Woche den Zitatengenerator über Gebühr belastet haben, möchte ich mich nur ganz freundlich und unspektakulär bei denen bedanken, die mir zugehört haben.

(Beifall SPD)

Für DIE LINKE hat sich nun Frau Kula zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Ich will mich kurzfassen. Ich glaube, das meiste, was man in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf besprochen hat, ist auch jetzt noch gültig. Es wurde jetzt auch schon vieles Richtige gesagt.

Es ist natürlich nicht immer eine leichte Abwägung zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz, auch vor Ort für die Behörden. Es ist auch in der Anhörung klar geworden, dass bisher die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht so viel Klarheit geschaffen haben. Es ist lokal sehr abhängig davon, wie die unteren Behörden funktionieren, ob man etwas genehmigt bekommt oder nicht. Das ist auch nicht immer unbedingt gerecht.

Deswegen musste die Richtlinie vom Ministerium dazu erlassen werden, um die Bedeutung des Gesetzes klarzustellen. In der Anhörung wurde deutlich, dass der Gesetzentwurf der FDP das Dilemma, vor dem die Denkmalschutzbehörde steht, nicht auflösen wird. Aber auch die Richtlinie des Ministeriums wurde nicht überall mit großer Freude zur Kenntnis genommen, weil manche Behörden es bisher anders gemacht haben, weil die Lage bis dahin nicht klar war.

Jetzt wurde eine Handreichung zur Richtlinie veröffentlicht, um klarzustellen, was man eigentlich mit der Richtlinie zum Gesetz meint. Das zeigt noch einmal, dass die Richtlinie an sich nicht so toll gewesen sein kann.

Aber den Gesetzentwurf der FDP brauchen wir leider auch nicht. Die Anzuhörenden haben deutlich gemacht, dass ihnen das auch nicht weiterhilft. Von daher hoffen wir, dass die Handreichung zur Richtlinie zum Gesetz endlich für die unteren Denkmalschutzbehörden ein bisschen mehr Klarheit in den Dschungel bringt.

(Beifall DIE LINKE – Dr. Stefan Naas (Freie Demo- kraten): Welche?)

Für die CDU-Fraktion bitte ich nun Herrn Hofmeister nach vorne.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Nach der ersten Lesung und einer intensiven, aber auch sehr eindeutigen Anhörung braucht es keine längeren Ausführungen. Wir haben in Hessen ein gutes Denkmalschutzgesetz, das den passenden Rahmen zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes setzt und zur Weiterentwicklung von Kulturdenkmälern beiträgt.

Die letzte Novellierung des Denkmalschutzgesetzes im Jahr 2016 hat dazu beigetragen, dass wir die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes sehr deutlich herausgehoben haben. Wie häufig ist es dann die Frage, wie ein gesetzlicher Rahmen wirkt und welche Auswirkungen er in der Praxis hat. Die Frage, wie der Rahmen bei der Anbringung von Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden angewandt werden kann, ist immer wieder Gegenstand von Diskussionen gewesen, vor allem bei der Frage: Was kann ein Eigentümer umsetzen?

Insofern war die Initiative der Freien Demokraten, zu sagen: Lasst uns an das Gesetz gehen. Wir schaffen damit Abhilfe.

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Wir können keine Richtlinie erlassen!)

Ich kritisiere doch gar nicht, dass Sie diesen Weg gewählt haben. Aber ich komme zu einem anderen Schluss, und den hat auch die Anhörung gezeigt:

(Beifall Holger Bellino (CDU))

dass der beschrittene Weg mit einer entsprechenden Richtlinie für die Denkmalschutzbehörden der sinnvollere Weg für die tägliche Praxis ist. Darum geht es an dieser Stelle; das ist in der Anhörung mehrfach verdeutlicht worden. Die Anzuhörenden haben gesagt: Mit dieser Richtlinie können wir Vorhaben, die Denkmaleigentümer haben, eher bewerten und sinnvoll zu einer Lösung führen, als es ein Gesetzestext vorgeben kann. – Deshalb ist die Richtlinie der richtige Weg, und dazu stehen wir auch.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Stefan Naas, wir haben es schon in der ersten Lesung gehabt. Ich möchte mit der Mär aufräumen. Genauso wenig, wie euer Gesetzentwurf innerhalb von einem Tag entstanden ist, ist auch die Richtlinie so eben über Nacht geschrieben worden. Das sollten wir uns allen abnehmen können. Insofern brauchen wir das nicht noch einmal zu betonen, lieber Stefan Naas.

(Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten))

Ich denke, die Expertise der Anzuhörenden war, wie so häufig, hilfreich und wertvoll zur Einordnung. Überwiegend ist betont worden: Die Richtlinie mit der Handreichung ist etwas, womit wir in der Praxis gut arbeiten können.

Das ist mittlerweile auch Vorbild für andere Bundesländer. Schon an dem Tag wurde vonseiten der Vertreterin aus Baden-Württemberg gesagt: Das ist genau das, wie wir es uns vorstellen können, zukünftig mit unseren Behörden zusammenzuarbeiten. – Insofern sehen wir uns in unserer Einschätzung bestätigt und lehnen den Gesetzentwurf ab.

Ich will schließen mit der Einschätzung des Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, Prof. Dr. Harzenetter, der etwas zu einem grundsätzlichen Thema gesagt hat: zum Konflikt zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz. Er sagte dazu, dass diese Sichtweise nicht gerechtfertigt ist; denn ressourcenschonendes Bauen liegt in der DNA der Denkmalpfleger. – Insofern haben wir ein großes Vertrauen in die Arbeit der Denkmalschutzbehörden.

Wir lassen die Richtlinie jetzt wirken. Natürlich wird sie auch beobachtet und evaluiert. Bei Bedarf kann sie auch einfacher geändert werden. Wenn wir eines Tages wieder an das Denkmalschutzgesetz gehen, dann kann man immer noch schauen, ob dort gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind. – Herzlichen Dank und einen schönen Abend.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächste hat Frau Staatsministerin Dorn das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte mit den Schlusssätzen des Kollegen Hofmeister beginnen. Es ist mir auch sehr wichtig, bei dieser Debatte zu betonen: Erst einmal ist Denkmalschutz gelebter Klimaschutz, weil es darum geht, einen Bestand zu erhalten. Es geht um die Baustoffe der Region. Das sollten wir bei dieser Debatte immer bedenken. Denn zu oft steht der Konflikt im Vordergrund, und zu selten wird gesehen, dass es eigentlich gelebter Klimaschutz ist.

Gleichzeitig gilt auch: Es gibt beim Ausbau erneuerbarer Energien durchaus einzelne Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die Konflikte mit der Denkmalpflege haben. Deswegen haben wir sehr früh starke Zeichen gesetzt, dass wir diesen Konflikt ernst nehmen, und haben bereits in der letzten Legislaturperiode als Koalition ein Gesetz auf den Weg gebracht, was die Baden-Württemberger Kolleginnen und Kollegen nun erst auf den Weg bringen, in dem dem Klimaschutz ein besonderer Belang zugesprochen worden ist. Das war die Grundlage dafür, dass die Denkmalschutzbehörden die Abwägung für die erneuerbaren Energien tätigen konnten.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist das Ziel der Koalition – das finde ich auch sehr richtig –, zum einen das baukulturelle Erbe zu erhalten und gleichzeitig den Einsatz moderner Technologien damit zu vereinbaren. Wir hatten das Problem – das haben Sie, glaube ich, vor Ort auch wahrgenommen –, dass es eine sehr unterschiedliche Auslegung dieses Gesetzes gab. Der Wille des Gesetzgebers wurde also nicht so einheitlich berücksichtigt, wie wir es gerne wollten. Deswegen haben wir die Richtlinie auf den Weg gebracht. Die Richtlinie macht ganz klar: Weiterhin ist jedes Denkmal einzigartig. Es braucht also weiterhin eine Einzelfallentscheidung. Aber in der Richtlinie ist ein Satz ganz deutlich und klar ausgesprochen: Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sind regelmäßig zu genehmigen.

(Beifall Stephan Grüger (SPD))

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen: Im Land zeigt das jetzt schon Wirkung.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bedanke mich dafür, dass die FDP-Fraktion ihren Gesetzentwurf aufrechterhalten hat, sodass wir diese wunderbare Anhörung hatten. Denn diese Anhörung hat gezeigt, dass wir mit der Richtlinie genau den richtigen Weg beschritten haben, dass diese Richtlinie von der großen Mehrzahl der Anzuhörenden sehr stark gelobt worden ist. Es wurde auch deutlich, dass der Weg, erst ein Gesetz, dann eine Richtlinie und jetzt noch die Solarbroschüre herauszugeben, ein ganz richtiger Weg für die Genehmigungsbehörden ist.

Es wurde schon gesagt, die Vertreterin des Denkmalschutzes aus Baden-Württemberg hat deutlich gemacht, sie würde diese Solarbroschüre gerne auch auf den Weg bringen. Wir lassen gerne abschreiben. Wir freuen uns; denn genau diese Broschüre zeigt, wie man es macht. Was diese Broschüre zusätzlich auf den Weg bringt, ist, dass sie BestPractice-Beispiele zeigt: So kann man es gut vereinen. – Es sind sozusagen Musterbeispiele, die andere entsprechend weiterführen können.

Insofern freue ich mich, dass genau diese Kombination bei anderen Bundesländern dafür sorgt, dass sie den gleichen Weg beschreiten. Das zeigt uns, dass wir als Koalition genau richtig gehandelt haben. Dafür bin ich sehr dankbar.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wenn es spät ist, muss man am heutigen Tag feststellen, dass die Haltung der Freien Demokraten zum Ausbau der erneuerbaren Energien einigermaßen erstaunlich ist. Ich darf feststellen, nur die FDP dreht sich schneller als ein Windrad bezüglich der Haltung zu erneuerbaren Energien. Heute hat die FDP-Fraktion klargemacht, dass sie Windkraft in Hessen nicht länger ausbauen möchte. Vorher waren es die Freiheitsenergien. Wir erinnern uns alle an 2013. Der ehemalige Wirtschaftsminister Florian Rentsch hatte damals das Moratorium gefordert. Was hat Nicola Beer 2016 zu dem Gesetz gesagt, über das wir gerade sprechen? Es sei ein Anti-Denkmalschutzgesetz dadurch geworden, dass wir die Klimaschutzbelange hineingeschrieben haben. Aber jetzt geht es Ihnen nicht weit genug. Ich bin immer wieder einigermaßen erstaunt, wie schnell Sie Ihre Haltung zu erneuerbaren Energien verändern können. Das ist einigermaßen erstaunlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So schnell kann man nicht schauen!)

Aber ich sage Ihnen: Wir haben einen klaren Kompass, eine klare Haltung zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Erhalt unseres kulturellen Erbes. Wir wollen echte Lösungen, verlässliche Lösungen schaffen. Wir wollen es schaffen, dass im Einzelfall auf einer guten Basis gut entschieden werden kann. Ich bin dem Landesamt für Denkmalpflege ausgesprochen dankbar für seinen außerordentlichen Einsatz, in diesem Bereich weiterzukommen. Das bedeutet viel Einzel- und Fachberatung vor Ort.

Insofern kann ich Ihnen sagen, es hat schon Wirkung gezeigt. Wir haben mehr Anträge für Solarenergie auf Denkmälern. Wir haben auch einen Anstieg der Bewilligungszahlen. Insofern brauchen wir diesen Gesetzentwurf nicht. Wir haben eine Richtlinie, die wirkt. Wir haben eine Solarbroschüre, die bereits von einem anderen Bundesland abgeschrieben wird. Darüber freuen wir uns.

Insofern freue ich mich, wenn ganz viele motivierte Denkmalbesitzer und ‑besitzerinnen anfangen, den Ausbau der erneuerbaren Energien viel stärker voranzutreiben. – Herzlichen Dank.