Ich sehe, ich habe noch 16 Sekunden Redezeit. – Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es freut mich, dass jetzt auch in Hessen eine Elternvertretung auf den Weg gebracht wird. Das ist aber nur der erste Schritt. Jetzt müssen auch noch der zweite und der dritte Schritt folgen. Wenn Sie das nicht selbst machen, dann muss das eben nach der nächsten Landtagswahl geschehen. Unser Gesetzentwurf liegt vor; er wird zeitgleich angehört. Dann können wir die Anhörungsunterlagen auswerten. Dann wird vielleicht schon klar, wo die Nachbesserungsmöglich
keiten in Ihrem Gesetzentwurf sind. Ich bin sehr gespannt, ob Sie in der Lage sind, Ihren Gesetzentwurf zu verbessern.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich erst einmal, dass wir heute unseren Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Landesvertretung von Eltern mit Kindern in Kitas und Tagespflegeeinrichtungen einbringen können. Das ist ein wichtiges Signal an alle Eltern in Hessen für mehr Beteiligung und für mehr Mitsprache.
Die Einrichtung einer Landesvertretung für diese Eltern ist erklärtes Ziel dieser Koalition. Deshalb haben wir auch lange an einem rechtssicheren Gesetzentwurf gearbeitet. Vor allem haben wir aber an einem pragmatischen und umsetzbaren Wahlverfahren gearbeitet. Deswegen möchte ich auch gleich auf die Kritik der LINKEN eingehen; denn es ist uns sehr wohl wichtig, dass Eltern nicht in mehreren Gremien sitzen müssen, um eine Landeselternvertretung wählen und auch kandidieren zu können. Das direkte Wahlverfahren entlastet die Eltern und verteilt die Arbeit auf mehrere Schultern. Das ist ein wichtiger Punkt in unserem Gesetzentwurf.
Eltern als Erziehungspartnerinnen und -partner, als Expertinnen und Experten bezüglich ihrer Kinder sowie als wichtiger Teil einer gelingenden frühkindlichen Bildung sollen auf der Landesebene gehört werden, und sie sollen mitreden können. Deswegen sollen nun auch Eltern mit Kindern in Kitas und in Tagespflegeeinrichtungen eine demokratisch gewählte und legitimierte Vertretung erhalten. So bekommen diese Eltern die Möglichkeit, mit einer Stimme zu sprechen, egal, ob ihre Kinder in einer kommunalen, in einer kirchlichen oder in einer freien Einrichtung sind.
Diese trägerübergreifende Gremienzusammensetzung war allen Beteiligten besonders wichtig, und so wird auf der Landesebene ein starkes Sprachrohr für Kita-Eltern etabliert.
Deswegen bin ich einigermaßen verwundert, dass hier gesagt wird, es werde nicht auf die Punkte der LAG KitaEltern Hessen eingegangen. Ich glaube, dass einiges übernommen wurde. Ja, in manchen Punkten haben wir jetzt einen anderen Weg gewählt. Wir sind in einem intensiven Austausch. Das macht aber sicherlich nicht das Ziel strittig und schon gar nicht den Gesetzentwurf, den wir möglichst schnell in die Umsetzung bringen wollen.
Schon seit vielen Jahren finanziert das Sozialministerium die Servicestelle der LAG Kita-Eltern Hessen. Wenn man meinen Vorrednerinnen zugehört hat, ist man einigermaßen verwundert; denn weder haben wir geschlafen, noch
hat die Servicestelle ihre Arbeit nicht gemacht. Ganz im Gegenteil, wir bedanken uns für diese wertvolle Arbeit; denn diese Arbeit hat dafür gesorgt, dass der Unterbau um einiges besser ist, als er es noch vor drei Jahren war. Es sind viele kommunale Elternvertretungen entstanden. Die Servicestelle hat großartige Arbeit geleistet. Dafür ein herzliches Dankeschön.
Die Servicestelle wird als zukünftige Geschäftsstelle weiterhin Bestandteil sein. Sie wird weiterhin vom Land Hessen unterstützt werden, auch mit mehr Mitteln, damit die Ehrenamtlichen, die dann in der Vertretung der Kita-Eltern tätig sind, ordentlich unterstützt werden können.
Frau Ravensburg hat es schon gesagt: Unser Gesetzentwurf sieht ein schlankes Wahlverfahren vor. Wir möchten, dass das möglichst schnell etabliert werden kann. Das Gesetz wird zum 01.01.2023 in Kraft treten. Ich bin sehr optimistisch, dass wir in der gemeinsamen Arbeit mit der LAG Kita-Eltern Hessen und mit dem Ministerium, das jetzt an einer Verordnung arbeitet, schnell eine Möglichkeit finden, alle Gremien zu wählen und zu besetzen, sodass im Frühjahr oder im Sommer nächsten Jahres die Arbeit tatkräftig beginnen kann. Herr Rock, ich kann Ihnen versichern, ich freue mich genauso darauf, dass dann Kita-Eltern, mit einer Stimme legitimiert gewählt – nicht durch Partikularinteressen –, ihre Forderungen für die nächste Landtagswahl aussprechen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Eltern sind wichtige Akteure in der Bildungsbiografie ihrer Kinder. Eltern sind Partnerinnen und Partner der Einrichtungen, und deswegen ist ihre Expertise so wichtig. Mit einem Gesetz zu einem Landeselternbeirat fördern wir Mitbestimmung und Mitsprache. Deswegen freue ich mich auf die Beratungen. Wir werden über zwei Gesetzentwürfe beraten, und wir werden dann sicherlich noch über die eine oder andere Sache streiten.
Aber hier streiten wir sicherlich nicht über ein anderes Ziel, sondern das Ziel ist klar: Wir wollen mehr Mitsprache in Hessen. Wir wollen eine Landeselternvertretung, die einen Blick auf alle Kita-Eltern und auf die Eltern der Kindertagespflege hat. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nichts ist gut in der Kinderbetreuung. Es war nicht gut, sonst hätte man keine Strategie zur Qualitätsverbesserung und kein Gute-Kita-Gesetz gebraucht. Es ist seit den nicht enden wollenden und mittlerweile irrationalen Corona-Maßnahmen schon gar nichts mehr gut, und durch die Ausweitung garantierter Ganztagsbetreuung in der Grundschule wird es auch in Zukunft nicht besser werden.
Daran werden Elternvertretungen erst einmal nichts ändern können. Die vergangenen Bundesregierungen haben ohne Überprüfung des Istzustandes und der Umsetzungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene und ohne eine genaue Bedarfsanalyse praktisch eine Betreuungsgarantie für jedes Kind gesetzlich eingeführt. Die Betreuungsquote ist nicht umsetzbar. Dennoch werden als Fachkräfte in der Wirtschaft auch gern Mütter angeworben, und die U-3-Betreuungsquote steigt auf über 30 %.
Nun zu Ihrem Gesetzentwurf, werte Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU. Ich habe schon einmal gesagt, die frühen Entwicklungsjahre der Kinder sind prägend für das gesamte Leben, und Eltern möchten über die Betreuung ihrer Kinder mehr Mitspracherecht bei Gesetzesinitiativen und politischen Rahmenbedingungen haben.
Über dieses Recht braucht man nicht zu streiten. Diese Beteiligung wurde auf der Landesebene schon lange versprochen – meine Vorredner haben es angedeutet –
und offenbar immer wieder hinausgezögert. Die Kollegen der Freien Demokraten und der SPD wurden dazu schon initiativ. So sollte man aber mit Eltern nicht umgehen. Das nicht immer zu verschieben war denn auch die Botschaft, die in der Debatte kam.
Aber wobei genau gibt es ein Mitspracherecht der Eltern auf der Kita-Ebene? Was sind wesentliche Entscheidungen, bei denen Eltern mitwirken können? – Schon beim Gesetzentwurf der Freien Demokraten habe ich mich gefragt, ob eine Beteiligung bei Fragen des Betretungsverbotes und dem allgemeinen Corona-Maßnahmen-Irrsinn auf der Landesebene möglich gewesen wäre. Die Eltern waren massiv überlastet durch die nicht reguläre Betreuung der Kinder, die Kinder wurden in ihren Rechten beschnitten, und die psychische Belastung wird noch lange nachbehandelt werden.
Man hätte beim Gesetzentwurf der Freien Demokraten fast an eine mehr oder weniger ausformulierte Kritik der Corona-Maßnahmen, die sie selbst mitgetragen haben, denken können, aber wohl nur fast. Gehört zu den wesentlichen Entscheidungen über die Erziehung auch eine Mitwirkung bei Erziehungsplänen oder bei pädagogischen Entscheidungen? – Das werden wir sehen. Ich habe es nicht gelesen. Das Ziel muss immer die beste Betreuung von Kindern im Einvernehmen mit den Eltern sein.
Nun kommen wir zum eigentlichen Problem: Elternvertretungen, so richtig und wichtig sie sind, können am Problem des Personalmangels nichts ändern. „Fachkräftemangel von dramatischem Ausmaß“ oder „Kollaps des Betreuungssystems“ titelte die Presse neulich. Man liest davon, dass der garantierte Betreuungsplatz doch nicht überall gegeben ist und dass sogar geklagt wird. Daran können die Elternvertretungen auch erst einmal nichts ändern.
Während der letzten Sitzung des Sozialausschusses sind die Maßnahmen der Leitungsfreistellung als qualitätsverbessernd gelobt worden. Das kann aber nicht darüber hin
wegtäuschen, dass es einen Mangel an Erzieherinnen gibt. Hier bleiben die Elternvertretungen machtlos. Es gibt immer wieder eine Diskrepanz zwischen den Schilderungen des Ministeriums, wie z. B. den Antworten auf den Berichtsantrag der Freien Demokraten, Drucks. 20/8163, zu entnehmen ist.
Ich verstehe die Bemühungen um eine Verbesserung der Betreuungssituation in den einzelnen Handlungsfeldern, besonders bei dem Fachkraft-Kind-Schlüssel. Dennoch kann es nicht sein, dass zwar Kennzahlen und Zielerreichungen sehr gut aussehen, aber man dann über Sätze stolpert wie – ich zitiere –:
Es ist darauf hinzuweisen, dass der absolute Zuwachs nicht ausschließlich der qualitativen Verbesserung dient, sondern zum Teil auch aus einem Zuwachs an Betreuungskapazitäten resultiert.
Gleichzeitig liest man in der Presse, dass die stetig steigende Nachfrage nicht durch eine Erhöhung der Kapazitäten gedeckt ist und die Kommunen große Finanzierungsprobleme haben. Die Kinder aus der Ukraine kommen jetzt auch noch dazu.
Das passt nicht zusammen, und auch hier werden Elternvertretungen keine Abhilfe schaffen können. Dennoch würden wir dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, da Elternvertretungen eventuelle Probleme, z. B. bei der Einhaltung von Mindeststandards auf lokaler Ebene, dann auch auf höheren Ebenen, bis hin zur Landesebene, besser thematisieren können.
Wir haben aber noch ein Problem mit der Änderung des § 57 Abs. 1, in dem die Übergangsregelung für die Erfüllung eben dieser Mindeststandards um weitere zwei Jahre verlängert wird. Es reicht eben nicht, immer mehr Kinderbetreuung anzubieten und zu garantieren und auf einigen Handlungsfeldern Verbesserungen einzuführen. Wir benötigen qualifiziertes und motiviertes Personal, Betreuungskontinuität durch gute Arbeitsbedingungen, baulich gute Kitas und Ressourcen für Inklusion, Integration, Sprachförderung und weitere Aufgaben in der Kinderbetreuung.
Wir sind sehr gespannt auf die weiteren Beratungen, die uns vielleicht ein positiveres Bild der Lage aufzeigen. Wenn die qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung das oberste Ziel ist, darf es keine Übergangsregelungen bei Mindeststandards geben, auch wenn das ein Entgegenkommen gegenüber den Trägern ist. Das wichtigste Ziel für Eltern und Kinder muss eine optimale Betreuung sein, die der elterlichen Betreuung möglichst nahekommt. Dann könnte die Arbeit einer Kita-Elternvertretung auf Landesebene auch richtig Spaß machen. – Vielen Dank.
(Axel Gerntke (DIE LINKE) trinkt eine Tasse Kaffee. – Zuruf: Das ist im Plenarsaal nicht erlaubt! – Günter Rudolph (SPD): Ich glaube, er hat es nicht verstanden, Herr Präsident!)