Ich finde, der Vorschlag ist nicht zielführend. Ein Oberbürgermeister, der das Wohl und das Ansehen der Stadt im Blick hat, der Schaden von seinem Amt abwenden will, der eine derartige Misstrauenserklärung von der Stadtpolitik bekommt, sollte den Anstand haben und zurücktreten. Das ist das, was man dazu nur sagen kann, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Misstrauensvotum gegen ihn war beachtlich. 67 von 93 Parlamentariern im Stadtparlament haben ihm das Misstrauen ausgesprochen. Das Quorum ist ja auch ein sehr
hohes. Zunächst einmal muss mindestens die Hälfte der Stadtverordneten diesen Antrag stellen. Im nächsten Schritt müssen zwei Drittel der Abgeordneten der Einleitung des Abwahlverfahrens zustimmen. Ich finde, das sind sehr hohe Hürden. Eine breite Mehrheit hat dem Oberbürgermeister das Misstrauen ausgesprochen, und zwar inklusive der Fraktion, die ihn getragen hat, also der SPD. Ich kann nur sagen: Mehr Misstrauen geht gar nicht. Er sollte uns allen einen Gefallen tun und seinen Hut nehmen.
Wer nur das eigene Ego und seine persönlichen Befindlichkeiten im Blick hat, wem das Wohl und das Ansehen der Stadt egal ist, der verhält sich so wie der Frankfurter Oberbürgermeister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein fehlgeleiteter Oberbürgermeister legitimiert nicht eine Gesetzesänderung bei diesem Thema, zumal die Wahl der Oberbürgermeister und der Bürgermeister in der Verfassung verankert ist. Ich kann nur alle dazu aufrufen, dass wir als Demokratinnen und Demokraten mit unseren Gliederungen in der Stadt dafür werben, damit sich die Bürgerinnen und Bürger an dem Abwahlverfahren beteiligen, dass sie ihm die rote Karte zeigen und dass sie ihm sagen, dass er als Oberbürgermeister nicht erwünscht ist und dass er dem Wohl und dem Ansehen der Stadt Frankfurt schadet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg möchte ich sagen, dass ich natürlich nicht zu aktuellen Anwendungsbeispielen spreche, sondern nur und ausdrücklich zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, mir ist bei der Rede der Kollegin Hofmann aufgefallen, dass bei der letzten Debatte, die dieses Haus zu diesem Thema geführt hat – das war am 8. Mai 2003, ich habe das noch einmal nachgelesen –, das Auftreten des Kollegen Rudolph durchaus kraftvoller war. Da ging es allerdings um die Abwahlanträge gegen zwei CDU-Bürgermeister. Das möchte ich an dieser Stelle nur einmal ganz kurz erwähnt haben.
Ich will das deswegen erwähnt haben, weil das eine Debatte war, die vor 19 Jahren geführt wurde, und zwar ebenfalls anhand von aktuellen Fällen. Danach hat das Thema bei keiner der HGO-Novellen, die wir gehabt haben, irgendeine Rolle gespielt. Es ist nicht gut, anhand von aktuellen Fällen solche Gesetzentwürfe zu diskutieren. Ich bleibe dabei, und das ist meine feste Überzeugung.
Meine Damen und Herren, die AfD möchte das Abwahlquorum von 30 % der Wahlberechtigten entsprechend den Bürgerentscheid-Zustimmungsquoren herabsenken. Ich will in der Sache dazu sagen, dass es einen Unterschied gibt zwischen Personalentscheidungen und inhaltlichen Entscheidungen. Auch das will ich hier kurz angesprochen haben. Deswegen tun wir nicht gut daran, wenn wir das vermischen.
Es gibt ein Quorum für die Abwahl der Bürgermeister, der Landräte und im Übrigen auch der Beigeordneten. Das ist kein Exklusivrecht für direkt Gewählte. Ich sage es jetzt einmal so: Das dient am Ende auch ein Stück weit der Stabilität der staatlichen, hier der kommunalen Organe. Sie sollen nicht der Willkür oder dem Zufall ausgesetzt sein.
Natürlich muss es, wenn jemand direkt gewählt wird, die Möglichkeit geben, dass er abgewählt wird. Aber er muss auch den Schutz genießen, dass das, wie gesagt, nicht eine zufällige oder vielleicht gerade eine populäre Maßnahme ist.
Im Ländervergleich steht Hessen mit dem Abwahlquorum in Höhe von 30 % nicht alleine da. Wir befinden uns da im Mittelfeld. Es gibt Länder, die in einer ähnlichen Größenordnung liegen. Der Freistaat Sachsen sieht sogar ein Abwahlquorum in Höhe von 50 % vor. Lediglich SachsenAnhalt hat mit 20 % ein niedrigeres Quorum als wir bei uns in Hessen. 15 % sieht nach meiner Erkenntnis kein einziges Bundesland vor. Das könnte etwas damit zu tun haben, dass die Frage der Stabilität nicht nur in unserer Kommunalverfassung, sondern auch in anderen eine Rolle spielt.
Mit der Einführung der Direktwahl wurde auch die Abwahl durch Bürgerentscheid eingeführt. Es ist übrigens interessant, das nachzulesen. Das wurde wohl damals irgendwie von Herbert Günther nachträglich noch in das Gesetz eingeflochten. Ich glaube, das geschah anhand eines Beschlusses des SPD-Parteitags. Aber, wie gesagt, das kann man nur in den Protokollen der damaligen Debatten nachlesen.
Seit der Einführung am 1. Mai 1993 wurden in 21 hessischen Gemeinden Abwahlverfahren initiiert. Kein Abwahlverfahren, das erfolgreich war, ist am Quorum gescheitert. Das mag dem einen oder anderen, der aktuelle Fälle im Blick hat, vielleicht Mut machen.
Ich will noch etwas ansprechen. Die Mitglieder der AfD unterstellen, dass in Frankfurt am Main in Anbetracht der Wahlbeteiligung der letzten Oberbürgermeisterwahl in Höhe von 30,2 % das erforderliche Abwahlquorum von 30 % unmöglich erreicht werden könne. Ich will dabei auf Folgendes hinweisen: Es gibt dafür kein Beispiel. Wenn die Abwahl erfolgreich war, ist sie nicht am Quorum gescheitert.
Zweitens. Bei der Kommunalwahl in Frankfurt im März 2021 lag die Wahlbeteiligung immerhin bei 45 %. Insofern dürfen wir auch unter diesem Gesichtspunkt die Hoffnung haben, dass sich hinreichend Menschen beteiligen, damit wir über die Frage des Quorums nicht diskutieren müssen. Wir müssen dann nur über die Frage hinsichtlich des Für oder des Wider der Abwahl sprechen.
Die Landesregierung lehnt den vorgelegten Gesetzentwurf ab. Wenn es erforderlich ist, werden wir uns natürlich gleichwohl der Debatte in den Ausschüssen usw. stellen. – Vielen Dank.
Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderund Jugendhilfegesetzbuches – Drucks. 20/9138 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten. Frau Ravensburg von der CDU-Fraktion bringt den Gesetzentwurf ein.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eltern, deren Kinder in Betreuungs- oder in Tageseinrichtungen sind, sollen eine legitimierte Stimme bekommen, damit sie gehört werden. Das war übrigens schon unser Motto, als wir im Jahr 2014 die Elternbeiräte verpflichtend in allen Kindertagesstätten eingeführt haben.
Heute bringen wir mit unserem Koalitionspartner, den GRÜNEN, einen Gesetzentwurf ein, um einen gesetzlichen Rahmen für die Elternvertretungen in der Kinderbetreuung auf Landes-, Jugendamts- und Gemeindeebene zu schaffen. Die Landeselternvertretung wird die Interessen der Eltern auf Landesebene vertreten. Zudem erhalten die Elternvertretungen ein Informationsrecht für alle wesentlichen Angelegenheiten, die die Kinderbetreuung betreffen.
Damit werden wir einen weiteren wichtigen Schritt tun, um die Interessen der Kindertagesstätten und auch der Tagespflegeeltern auf Landesebene noch besser zu berücksichtigen. Gleichzeitig werden wir den gesetzlichen Rahmen schaffen, dass auf Gemeindeebene und auf der Ebene der Jugendhilfeträger ebenfalls Elternvertretungen gebildet werden können.
Ich will das noch einmal verdeutlichen: Wir fangen keineswegs bei null an. Die Eltern mit Kindern in den Kindertagesstätten werden selbstverständlich bereits auf Landesebene gehört. Gerade während der Corona-Zeit waren sie wichtige Ansprechpartner für uns, aber auch für die Landesregierung bei der Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes in den Kindertagesstätten.
Damit sich die Kita-Eltern vernetzen können, haben wir die Servicestelle Kita-Eltern Hessen geschaffen. Sie unterstützt die Kita-Eltern organisatorisch. Sie ist sowohl mit Personal als auch mit Sachmitteln ausgestattet. Wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass die Servicestelle im Landesjugendhilfeausschuss vertreten ist. Denn gerade dort werden die Themen rund um die Kinderbetreuung vertieft besprochen.
Künftig wird die Geschäftsstelle der Landeselternvertretung von dieser wertvollen Vorarbeit der Servicestelle Kita-Eltern Hessen profitieren. Sie wird mit einer entsprechenden Finanzierung ausgestattet.
Auch für die Fraktionen sind die Kita-Eltern längst ein wichtiger Ansprechpartner geworden. Sie sind bereits regelmäßig durch Anhörungen des Landtags zur Kinderbe
treuung eingebunden. Deswegen möchte ich mich an dieser Stelle herzlich bei der LAG Kita-Eltern Hessen bedanken. Ich sehe da Beobachter, die der Sitzung heute beiwohnen. Denn wir haben als Koalition im Vorfeld unseres Gesetzentwurfs viele Gespräche mit den Kita-Eltern über die Ausgestaltung der Elternvertretung führen können. Ihre Vorstellungen haben wir unserem Gesetzentwurf zugrunde gelegt.
Nun will ich unser Konzept zur Schaffung einer Landeselternvertretung in groben Zügen vorstellen. Wir werden auf die im Kinderförderungsgesetz aus dem Jahr 2013 bereits verankerten Kita-Elternbeiräte aufbauen, die seither flächendeckend in allen Kindertagesstätten in Hessen, also unabhängig vom Träger, gewählt werden.
Wir werden die Tagespflege mit einbeziehen. Das wird bundesweit einmalig sein. Alle Elternvertreter aus den Kindertagesstätten, unabhängig davon, welcher Träger es ist, oder aus der Tagespflege können dann ihre Delegierten direkt in die Landesversammlung wählen. Unser Ziel ist es, eine möglichst schlanke Struktur zu schaffen, damit sich die Landesversammlung schnell konstituieren kann. Sie müssen dann nicht auf die Wahl der Vertreter auf Gemeinde- oder Jugendamtsebene warten.
Wie erwähnt, wird die Landesvertretung bei ihrer Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden, die, der Servicestelle nachfolgend, dem Vorstand zuarbeiten wird. Zudem werden wir mit diesem Gesetz die Rahmenbedingungen für die Bildung der Kita-Elternbeiräte auf Gemeindeebene oder auf der Ebene der Jugendhilfeträger schaffen.
In diesem Zusammenhang will ich daran erinnern, dass wir nach wie vor sehr unterschiedliche Strukturen bei der Elternvertretung auf Gemeinde- und Jugendamtsebene haben. Es gibt Kommunen wie die Stadt Frankfurt, die schon eine Elternvertretung, nämlich den Stadtelternbeirat, der kommunalen Kindertagesstätten hat. Wir finden, diese Elternarbeit ist sehr wertvoll. Sie ist strukturiert. Das wollen wir mit unserem Gesetz nicht kaputt machen. Vielmehr werden wir auch dort die Bildung von trägerübergreifenden Elternvertretungen ermöglichen, sofern dies gewünscht wird.
Ich möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass die Kindertagesstätten nicht mit unseren Schulen zu vergleichen sind. Das wurde im Vorfeld von anderen Fraktionen so gesehen. Wir haben 1.808 Schulen. Demgegenüber stehen 4.100 Kindertagesstätten mit einer völlig unterschiedlichen Trägerstruktur. Sie müssen ganz anders erreicht werden. In den Schulen könnte man mit einer einfachen Mail informieren.
Das möchte ich auch hinzufügen: Mit diesem Gesetzentwurf werden wir die Übergangsregelung zur Umsetzung des § 25c HKJGB um zwei Jahre verlängern. Wir machen das, weil die gegenwärtig stark steigende Zahl der Kinder – auch wegen des Hinzukommens der Kinder aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern, sowie der steigenden Zahl der Kinder bei uns selbst – dies unbedingt erfordert. Wir lassen die Kommunen, die Träger, aber auch die Eltern nicht im Stich, die dringend einen Betreuungsplatz brauchen.
Wir danken ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kindertagesstätten, die die Qualitätsverbes
serung gerne früher umgesetzt hätten. Gleichzeitig werden wir unsere Anstrengungen intensivieren, um weitere Menschen für den so spannenden Erzieherberuf zu gewinnen. Wir werden in dem kommenden Doppelhaushalt dafür klare Strukturen schaffen.
Wir haben im Ausschuss bereits die Weichen für die Anhörung gestellt. Deshalb bitten wir heute um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und freuen uns auf die weiteren Beratungen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein Landeselternbeirat für die Kindertagesstätten soll in Hessen endlich Realität werden. Das ist die gute Nachricht hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfs von SchwarzGrün. Es ist längst überfällig, dass die Regierungsfraktionen handeln. Denn bereits im Jahr 2019 hat es mit dem vorgelegten Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der SPD- und der FDP-Fraktion eine gute Vorlage gegeben, um einen Landeselternbeirat für die Kindertagesstätten mit einigen Änderungen nach der Anhörung Realität werden zu lassen.
Sie wollten das damals nicht. Ich habe mir die Protokolle einmal angeschaut und gelesen, welche Gründe Sie damals vorgebracht haben, die aus Ihrer Sicht gegen den Gesetzentwurf aus dem Jahr 2019 sprachen. Ich habe das dann mit Ihrem eigenen Gesetzentwurf abgeglichen. Frau Anders formulierte damals in der zweiten Lesung z. B. – ich zitiere –: