Das ist alles Machtkalkül, Herr Bellino. Da brauchen Sie sich überhaupt nicht auf die Schulter zu klopfen. Sie sind sozusagen wie das Fähnchen im Winde. Dort, wo die Macht winkt, sind Sie dabei.
Deswegen haben Sie auch letztes Jahr diesen Pakt für die Landwirtschaft abgeschlossen – das muss man einmal klarstellen –, wo Sie im Grunde genommen den Bauern die Flächen abkaufen wollen.
Hier ist es genau das Gleiche. Mit Steuergeld werden sozusagen Flächen stillgelegt. Sie sind aber nicht dafür da, einfach stillgelegt zu werden. Wir möchten als Gesellschaft davon schon einen Nutzen haben. Wir wollen das Holz darin ernten, und wir wollen von den Flächen auch unsere Nahrungsmittel ernten. Wir wollen nicht das Ganze im Nirwana verschwinden lassen und da irgendein gutes Gewissen pflegen. Nachher holen wir uns dann aus Brasilien und sonst woher, wo die Regenwälder abgeholzt werden, die Nahrungsmittel. Das ist doch alles Schwindel, und da machen Sie ganz kräftig mit.
Herr Bellino, hier sind drei dicke Ordner. Die blättern Sie bitte einmal durch. Jede einzelne Kennzeichnung darauf ist ein Grundstück. Das sind Tausende von Grundstückseigentümern, die Sie hier einschränken.
Dass die sich jetzt dagegen wehren, dazu haben sie jedes Recht. Wenn ich einen Wald hätte und Frau Hinz käme um die Ecke und sagte, ich darf da noch nicht einmal mehr das Holz als Brennholz ernten, dann würde ich ihr auch aufs Dach steigen. Das kann ich Ihnen aber sagen.
und nicht einfach so hintenrum die Methode Juncker machen, immer wieder dieselbe Methode und die Leute hinter die Fichte führen. Das ist eine unsägliche Art der Politik, die Sie hier machen. Klären Sie die Leute auf, bevor Sie sie sozusagen vor die Schlachtbank führen. Die kriegen ihre Grundstücke weggenommen.
Darüber werden wir dann auch noch einmal reden. Aber jetzt ist es ganz gut, dass wir das hier einmal öffentlich machen.
Wir sollten irgendwann einmal darüber reden, ob man in solchen Debatten dann auch wirklich zur Sache spricht.
Das ist eine andere Debatte. Aber am Ende des Beitrags ist gesagt worden, „die Menschen dann zur Schlachtbank führen“. Darauf würde ich gern im Ältestenrat einen Blick werfen.
Ja, im Ältestenrat können wir auf alles einen Blick werfen. Damit haben wir kein Problem. Das machen wir gern. – Jetzt habe ich zu dem Punkt keine Wortmeldung mehr.
Dann stelle ich fest: Das war die erste Lesung. Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzent
Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der AfD Gesetz zur Anpassung des Quorums zur Abwahl eines Bürgermeisters – Drucks. 20/9135 –
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als die schwarz-grüne Landesregierung im Jahr 2015 einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene vorgelegt hat, hat sie das damals bestehende Problem des zu hohen Abstimmungsquorums im Einleitungstext gut und deutlich beschrieben. Sie sprach von dem Wunsch der Bürger, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten bei kommunalen Entscheidungen erleichtert werden müssen. Sie führte an, dass die Regelung über den Bürgerentscheid nicht mehr zeitgemäß sei und dass insbesondere das Abstimmungsquorum in den Großstädten gesenkt werden müsse. So die treffende Problembeschreibung der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem sie die degressive Staffelung des Abstimmungsquorums beim Bürgerentscheid in der Hessischen Gemeindeordnung verankert hat.
Seitdem beträgt die vorgeschriebene Untergrenze in Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern nur noch 15 %, in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern 20 %, in den sonstigen Gemeinden 25 %. Die Begründung des Gesetzes verdeutlicht noch eindrücklicher, warum diese Reform notwendig war. Ich zitiere:
Ein zu hohes Abstimmungsquorum führt indes im Endeffekt nicht nur dazu, dass sich die Stimmenmehrheit nicht durchsetzen kann und das Votum der abstimmenden Bürger somit ignoriert wird, … Diese Boykott-Strategie schadet dem öffentlichen Diskurs und damit der demokratischen Kultur.
Da es in Städten mit großer Einwohnerzahl besonders schwer ist, einen ausreichenden Teil der Bürgerschaft für ein bestimmtes Thema zu mobilisieren …, ist es angezeigt, … das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid degressiv zu staffeln.
Diese Begründung war damals wie heute zutreffend. Leider aber wurde vor sieben Jahren, als das Abstimmungsquorum in § 8b Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung gestaffelt und gesenkt wurde, einfach ein Abstimmungsquorum in der HGO übersehen, nämlich das Abwahlquorum für Bürgermeister.
Dass dieses in § 76 Abs. 4 versteckte Quorum bei der notwendigen Reform damals schlicht durchrutschte, vergessen wurde, kann man niemandem zum Vorwurf machen. Denn, meine Damen und Herren, niemand hätte sich damals vorstellen können, dass wenige Jahre später der Oberbürger
meister der größten Stadt Hessens dieses unzeitgemäße Quorum missbrauchen würde, um sich an seinen Amtsstuhl zu klammern.
Das ist ein Oberbürgermeister, der – mit Ausnahme der LINKEN – von allen größeren Fraktionen im Stadtparlament, auch von seiner eigenen, der SPD-Fraktion, zum Rücktritt aufgefordert wurde und laut eigener Beteuerung und trotz eines 1,6 Millionen € teuren Abwahlverfahrens möglicherweise bis zum Ende seiner Wahlperiode 2024 im Amt bleiben wird.
Ich will in dieser Debatte nicht – wie die „Bild“-Zeitung zitierte – von „Deutschlands peinlichstem Oberbürgermeister“ sprechen. Wir wissen alle, dass er bald wieder Schlagzeilen machen wird. Er wird die Presse wieder füllen, und zwar spätestens Mitte nächsten Monats, wenn er sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme verantworten muss.
Aber, meine Damen und Herren, es geht bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht um den amtierenden Frankfurter Oberbürgermeister, auch wenn er dafür der Auslöser war.
Es geht um die Absenkung einer nicht mehr zeitgemäßen Hürde, die – sollte sie jetzt nicht geändert werden – auch in Zukunft ernsthafte Konsequenzen für unser Gemeinwesen mit sich bringen kann, Herr Felstehausen.
Das Beispiel Frankfurt hat uns aufgeweckt. Wir sollten jetzt wirklich auch diese Konsequenzen daraus ziehen. Mit großer Verwunderung habe ich diesbezüglich die Äußerungen des Kollegen Frömmrich zur Kenntnis genommen, dass er keinen Änderungsbedarf beim kommunalen Wahlrecht sehe, obwohl Frankfurt eindeutig ein Problem hat.