Die Anhörung hat eines für uns sehr deutlich gemacht: Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist nichts anderes als der kleinste gemeinsame Nenner.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Kultusminister und regierungstragende Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sie haben damit leider die große Chance, die vor Ihnen lag, nämlich die Lehrkräftebildung in Hessen mit dieser Novelle tatsächlich zukunftsfähig zu machen, schlicht und ergreifend vertan. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine Lehrkräftebildung aus einem Guss – das war das Leitbild, das ich für diese Legislaturperiode als Orientierung formuliert hatte, und mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf verwirklichen wir diesen Gedanken, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Leitbilder geben Orientierung, Leitbilder setzen Ziele und zeigen Wege auf, um sie zu erreichen. Im vorliegenden Fall geht es bei der Lehrkräftebildung aus einem Guss vor allem um die Abstimmung der drei Phasen der Lehrkräftebildung, also des wissenschaftlichen Studiums, des pädagogischen Vorbereitungsdienstes sowie der Fort- und Weiterbildung. Sie müssen eng miteinander verzahnt sein, quasi wie eine gut geölte Maschine.
Durch die Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes sorgen wir dafür, dass bei dieser Maschine sozusagen ein Zahnrad ins andere greift, indem die Phasen der Lehrkräftebildung gemeinsam in den Blick genommen werden.
Mit Blick auf den Unterricht bedeutet dies, dass durch die Verzahnung der Phasen der Lehrkräftebildung die Qualität von Unterricht nachhaltig verbessert und den Schülerinnen und Schülern die bestmögliche Bildung ermöglicht wird. Das neue Hessische Lehrkräftebildungsgesetz etabliert dazu ein offenes System; denn eine hoch qualifizierte und auf den schulischen Einsatz bestmöglich vorbereitete Lehrkraft muss nicht nur den heute an sie gestellten Ansprüchen gewachsen sein, sondern auch den zukünftigen.
Deswegen lassen Sie mich ein paar Elemente aus diesem Gesetzentwurf, die in der Anhörung in besonderer Weise beachtet worden sind, noch einmal hervorheben.
Ein wichtiges Element der Verzahnung stellen die Ständigen Kooperationskonferenzen dar, die jetzt, also wenn das Gesetz in Kraft ist, auf Initiative der Landesregierung an den jeweiligen Hochschulstandorten neu gegründet wer
den, um sich mit Fragen der Übergänge zwischen der ersten und zweiten Phase der Lehrkräftebildung zu befassen. Sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsschulen, der Staatlichen Schulämter, der Studienseminare, der Hessischen Lehrkräfteakademie und der Universitäten.
Eine überwältigende Zahl der im Kulturpolitischen Ausschuss Angehörten hat die Einrichtung dieser Kooperationskonferenzen sehr deutlich befürwortet. Zu ihren Fürsprechern gehörten z. B. die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an den beruflichen Schulen, der Verband Bildung und Erziehung, aber auch der Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer sowie die Zentren für Lehrkräftebildung der Universitäten.
Meine Damen und Herren, von besonderer Bedeutung ist jedoch nicht nur die phasenübergreifende Verzahnung der Lehrkräftebildung, sondern auch die Verzahnung der verschiedenen Elemente während des Studiums. Denn wie so oft im Leben gilt – das hat niemand so pointiert auf den Punkt gebracht wie Goethe; wenn wir über Lehrkräftebildung reden, muss man auch Goethe zitieren, finde ich –:
Aus diesem Grund führen wir mit der Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes das Praxissemester ein. Diesem Praxissemester kommt hinsichtlich der Lehrkräftebildung aus einem Guss eine ganz entscheidende Funktion zu. Deswegen kann man das auch in der Debatte hier in der zweiten Lesung gar nicht deutlich genug beleuchten. Denn während dieser Praxisphase in der Schule erfolgt eine Rückkopplung an die theoretischen Inhalte des Studiums, und damit greift auch wieder ein Rädchen ins andere.
Die Bedeutung dieser Verzahnung des wissenschaftlichen Studiums mit der schulischen Praxis belegen wissenschaftliche Erkenntnisse, die in die Konzeption des Praxissemesters eingeflossen sind. Wir ermöglichen den angehenden Lehrkräften damit ein integriertes Lernen, das später unseren Schülerinnen und Schülern zugutekommt. Das ist uns auch so wichtig, dass wir zur Unterstützung der Praxisphasenbegleitung schon für dieses Jahr die Zahl der Stellen für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Universitäten signifikant erhöht haben.
Meine Damen und Herren, wir haben aus der Pilotierung des Praxissemesters unsere Lehren gezogen. Das zeigt, dass das Konzept, das Praxissemester erst einmal als Pilotprojekt zu beginnen, seinen guten Sinn hatte. Wir haben z. B. gesehen, dass sich eine größere zeitliche Trennung zwischen der ersten Praxisphase im Studium und dem Praxissemester positiv auswirkt. Dem tragen wir jetzt Rechnung, indem das Praxissemester als die große Praxisphase in die zweite Hälfte des Studiums gelegt wird. Damit folgen wir der Empfehlung der Expertinnen und Experten, die das Pilotprojekt evaluiert haben. Auch das ist im Verlauf der Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss von vielen Seiten begrüßt worden. Ich nenne beispielsweise wieder den Verband Bildung und Erziehung, aber auch die Hessische Lehrkräfteakademie, die am Ende damit umgehen muss.
Der dritte Punkt, den ich in diesem Gesetzentwurf besonders hervorheben möchte – auch dieser Punkt ist dankenswerterweise in der Debatte schon angesprochen worden –, ist als weiterer Baustein zur Verzahnung und Vernetzung das von der zukünftigen Lehrkraft zu führende fortlaufende Portfolio, also die dauerhafte Dokumentation und Reflexion der eigenen Kompetenzentwicklung, natürlich auch digital.
Diese Reflexion ist darauf ausgelegt, dass sie eine Lehrkraft vom Beginn ihres Studiums an über ihr gesamtes berufliches Leben hinweg begleiten soll, damit sie auch zukünftig an sie gerichtete Herausforderungen bewältigen kann, die wir heute womöglich noch gar nicht erahnen können.
Gleichzeitig dient das Portfolio – diese Funktion ist nicht zu unterschätzen – als Brücke für die neuen Querschnittsthemen über die drei Phasen der Lehrkräftebildung hinweg. Auch da findet sich wieder der Gedanke der Verzahnung. Zu diesen Querschnittsthemen – das ist hier ebenfalls schon zur Sprache gekommen – gehören Integration und Inklusion, die Bildungssprache Deutsch, Medienbildung und Digitalisierung sowie die berufliche Orientierung. Das sind Schwerpunkte – davon bin ich fest überzeugt –, die auch in den kommenden Jahren maßgeblich die schulische Praxis beeinflussen werden und damit natürlich in der Lehrkräftebildung entsprechend thematisiert werden müssen.
In der zweiten Phase werden diese Querschnittsthemen im Kerncurriculum konkret ausformuliert. Sie erhalten damit einen verbindlichen Charakter für alle angehenden Lehrkräfte in Hessen. Auch das – das hat die Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss deutlich gezeigt – trifft auf breite Zustimmung der Akteure der Lehrkräftebildung.
Wir begrüßen … die Stärkung des beratenden Anteils der Ausbildung unter anderem in Form der Einführung einer differenzierten Portfolioarbeit anhand komplexer beruflicher Handlungssituationen …
Ja, ich verstehe – ich komme von Haus aus ja auch nicht aus der Lehrkräftebildung –, dass man diesen Portfoliogedanken erst einmal „abschmecken“ muss. Wenn man da von außen herangeht, erschließt sich das nicht von vornherein. Aber diejenigen, die berufsmäßig damit arbeiten – deswegen ist mir die Stellungnahme des Bundesarbeitskreises an dieser Stelle so wichtig –, wissen ganz genau, was sie damit machen. Sie wissen auch ganz genau, was sie sich davon versprechen können. Deswegen ist das einer der großen, einer der wirklich weichenstellenden Bausteine in diesem Lehrkräftebildungsgesetz. Es ist schön, dass das in der Anhörung auch entsprechend gewürdigt worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit initiiert das Portfolio zugleich den Prozess des lebenslangen Lernens, der im Lehrerberuf in Zukunft vielleicht noch wichtiger, aber auf jeden Fall genauso wichtig sein wird wie in anderen Berufen, weil er sowohl den Professionalisierungsprozess unterstützt als auch den individuellen Reflexionsprozess anregt. Gleichzeitig lässt das Portfolio trotz seines verbindlichen Charakters genügend individuellen Freiraum, um eigene Akzente zu setzen.
Ich glaube, ich habe jetzt schon hinreichend begründet, warum uns dieses Portfolio so am Herzen liegt. Ich betone es deswegen, weil es, anders als das Praxissemester, eine dieser Änderungen ist, die einem nicht von vornherein ins Auge springen; aber es ist ein integraler Bestandteil der professionellen Kompetenzen einer Lehrkraft. Das hat uns nicht erst die Hattie-Studie vor Augen geführt.
Wir wissen, dass die Bereitschaft, das eigene unterrichtliche Handeln stets von Neuem auf den Prüfstand zu stellen, nicht rein theoretisch erlernt werden kann, sondern idealerweise durch ein Begleitinstrument unterstützt wird. Ein solches Begleitinstrument, das zukünftige Lehrkräfte nicht nur dabei unterstützt, sich kontinuierlich selbst zu reflektieren, sondern das einen Beitrag dazu leisten soll, dass der gewählte Beruf dauerhaft Berufung bleibt – ich glaube, auch das ist eine der zentralen Herausforderungen: dass Lehrerinnen und Lehrer über ihre gesamte Berufsspanne hinweg Freude an der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern haben –, das soll das fortlaufende Portfolio sein.
In Hessen haben wir hierfür phasenübergreifend und durch exzellente Initiativen der Universitäten, der Studienseminare und innerhalb der Fortbildung bereits eine hohe Kompetenz entwickelt. Wir wollen gleichwohl die Fortbildung noch stärker in den Blick nehmen und sie auf der neuen gesetzlichen Grundlage noch stärker vernetzen.
Blicke sind im Übrigen auch ein Stichwort, wenn es um die Qualität des pädagogischen Vorbereitungsdienstes geht, genauer gesagt: die Blicke von Mentorinnen und Mentoren auf Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Hier spielt die Doppelsteckung eine wesentliche Rolle. Bei einer Doppelsteckung – das wissen Sie – nimmt eine in einer Ausbildungsschule, in einer Lehrgruppe eingesetzte Lehrkraft sozusagen auf der Trainerbank Platz, coacht die angehende Lehrkraft bei der Gestaltung von Unterrichtsprozessen und gibt damit wertvolle Hilfestellungen.
Wir wollen jetzt durch eine Erhöhung der Doppelsteckung, die künftig über drei Semester der pädagogischen Ausbildung verpflichtend vorgesehen ist, dazu beitragen, dass erfahrene Lehrkräfte angehenden Lehrerinnen und Lehrern möglichst häufig in deren Unterricht unterstützend über die Schulter schauen und ihnen direkte Rückmeldung geben können. Denn Rückmeldungen sind bekanntlich der Turbolader für Lernprozesse jeglicher Art.
Meine Damen und Herren, der Stärkung des Mentorings, das erwiesenermaßen, wissenschaftlich belegt, Synergien für alle Beteiligten freisetzt, wird mit der Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes von uns eine ganz besondere Bedeutung zugedacht, auch dies übrigens mit breiter Zustimmung der Angehörten im Kulturpolitischen Ausschuss.
Sie sehen, dass auch an dieser Stelle unser Leitmotiv der Lehrkräftebildung aus einem Guss wieder sichtbar wird. Mentorinnen und Mentoren begleiten unsere Lehrkräfte in der Vorbereitung und erfahren umgekehrt durch die angehenden Lehrerinnen und Lehrer ihrerseits Anerkennung und Wertschätzung für ihre konstruktiven Rückmeldungen und Anregungen.
Deswegen möchte ich zum Abschluss – das passt nämlich zu dem Bild des einen Gusses – den Arzt und Schriftsteller Peter Bamm zitieren, der einmal gesagt hat:
Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet.
Nun, ich war schon immer dafür, einen guten Mittelweg dazwischen zu finden, eine realistische Perspektive. Meine Damen und Herren, uns geht es darum, Lehrkräfte über ihre gesamte berufliche Tätigkeit hinweg dazu zu motivieren, für ihren Beruf zu brennen, sich immer wieder auf gewandelte Herausforderungen einzustellen und hierbei selbst Impulse zu setzen, ohne vor der Zeit zu verglühen. Das, glaube ich, ist eine adäquate Beschreibung der Herausforderung, vor der wir stehen.
Die Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes erlaubt es uns, mit Optimismus dieses Ideal der Lehrkräftebildung aus einem Guss zu verfolgen und vielfältig unterstützend und flankierend junge Menschen auf einen herausfordernden, aber zugleich ungemein bereichernden Beruf vorzubereiten. Sie brauchen das Rüstzeug an Wissen und Können, um den zu Recht hohen an sie gestellten Erwartungen gerecht zu werden im Umgang mit dem Wertvollsten, das wir haben, nämlich unseren Kindern und Jugendlichen. Dafür wollen wir sie fit machen. Dem dient auch dieser Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist eine dritte Lesung beantragt worden. Deswegen überweisen wir den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucks. 20/8096 zu Drucks. 20/6847, zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Kulturpolitischen Ausschuss.
Zweite Lesung Gesetzentwurf Fraktion DIE LINKE Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes (HessFeiertagsG) – Drucks. 20/8099 zu Drucks. 20/6833 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung und der Bericht aus dem Innenausschuss: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen, und zwar mit Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freien Demokraten gegen die Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der SPD.
Vielen Dank, Herr Abg. Bauer. – Als Erster hat sich Abg. Felstehausen von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.