Zu den Gelingensbedingungen der Kooperationskonferenz: … Wenn das klappt, dann ist das eine sehr wichtige Kooperationsform der verschiedenen Phasen und der verschiedenen Bildungsinstitutionen in Hessen.
So gäbe es noch einige Zitate mehr, in denen die Anzuhörenden die wesentlichen Bestandteile unseres Gesetzentwurfs loben. Natürlich haben sie auch alle Verbesserungsvorschläge mit auf den Weg gebracht. Was wäre das für eine komische Anhörung gewesen, wenn die Anzuhörenden nicht auch noch ihren Punkt machen wollten? Der entscheidende Punkt ist aber: Zu den beiden zentralen Säulen des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes, nämlich zu den strukturellen und zu den inhaltlichen Neuerungen, gibt es breite Zustimmung. Das ist einfach festzuhalten. Das ist das Resümee dieser Anhörung.
Wie es der Kollege Dr. Falk auch schon angemerkt hat, haben wir auch aus den Verbesserungsvorschlägen, die in der Anhörung geäußert wurden, unsere Schlüsse gezogen. Natürlich haben wir da aufmerksam zugehört und haben uns überlegt, was wir als Koalitionsfraktionen mitnehmen können und wie wir den Gesetzentwurf noch besser machen können.
Es wäre natürlich wünschenswert gewesen, bereits zur zweiten Lesung diesen Änderungsantrag vorlegen zu können. Aber Dr. Falk hat ja schon die dritte Lesung beantragt. Wir haben uns die Zeit genommen, die Anhörung ordent
lich auszuwerten, dies in aller Ruhe in unseren Fraktionsgremien zu machen. Dann kam auch noch der eine oder andere Krankheitsfall dazu. Ich war selbst auch betroffen; das war keine schöne Erfahrung. Aber dafür gibt es ja drei Lesungen.
Wir werden diesen Änderungsantrag voraussichtlich nächste Woche in den Fraktionen beschließen, sodass wir dann im Kulturpolitischen Ausschuss mit ordentlich Vorlauf die dritte Lesung vorbereiten können und unter Berücksichtigung dieses Änderungsantrages die dritte Lesung vornehmen können.
Ich möchte aber auch gern noch ein paar Hinweise dazu geben, was wir als Fraktionen als wichtig erachtet haben, z. B. die Hinweise der Studierenden zum Praxissemester. Da wurde angeregt, auf die soziale Situation der Studierenden ein Stück weit Rücksicht zu nehmen. Es gab den Hinweis der Universitäten, dass man dort etwas mehr Flexibilität einziehen sollte. Das sind beides Vorschläge, die wir gerne aufnehmen wollen, indem wir dort mehr Flexibilität für die Universitäten schaffen wollen, aber z. B. auch die Erstreckung des Teilzeitstudiums dort vorsehen wollen. Das sind zwei Punkte, die wir sehr gerne aufnehmen wollen und die an dieser Stelle den Anzuhörenden entgegenkommen.
Ein Punkt, der den Studierenden auch wichtig war, betrifft das Examen. Es ist sicherlich sinnvoll, hier vorzusehen, dass diejenigen, die bei einem Prüfungsteil krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnten, das Examen trotzdem in einem Semester ablegen können. Denn wir haben alle ein Interesse daran, dass die Studierenden nicht wegen einer Krankheit – Corona lässt grüßen – ein ganzes Semester weitermachen müssen. Auch das ist etwas, wobei wir aufmerksam zugehört haben und was wir gerne aufnehmen wollen.
Ich möchte noch einen Punkt nennen, weil er hier eben gerade auch erwähnt wurde. Es ist sicherlich richtig, dass ein Großteil derjenigen, die das Lehramt an Förderschulen erworben haben, mittlerweile nicht direkt an einer Förderschule tätig ist, sondern an einer Regelschule im Bereich der Inklusion tätig ist.
Wir sollten eine Begrifflichkeit finden, die beide Säulen abbildet. Wir wollen die Förderschulen erhalten, auch das dazugehörige Lehramt. Dieses System hat zwei Säulen, einerseits die Inklusion, aber eben auch die Förderschulen. Es geht darum, dass beides auch in seinem Namen einen Niederschlag findet.
Was Kollege Dr. Falk genannt hat, ist mir auch sehr wichtig. Angesichts der Arbeitsbelastung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst – auch hier haben wir in der Anhörung aufmerksam zugehört – haben wir an einer Stelle eine Verbesserung gemacht, indem wir gesagt haben: zwei Stunden durchgängig Doppelsteckung. Ich glaube, das wird qualitativ sehr viel bringen. Es war dem Kollegen Dr. Falk sehr wichtig, dass wir das einziehen und dass wir an anderer Stelle eine zeitliche Entlastung für diese Stunden einziehen. Das verbinden wir mit einer weiteren Stärkung des bewertungsfreien Teils des Referendariats. Ich glaube, das ist auch ein wichtiger Punkt.
Es gibt noch weitere Punkte von verschiedenen Organisationen – KHU, IHK, AGD, GEW und viele andere mehr –, die Hinweise gegeben haben, die wir berücksichtigen wollen.
Sie sehen, wir haben uns die Anhörung ordentlich vorgenommen und werden, wie gesagt, in Kürze den Änderungsantrag vorlegen. Ich bin mir sicher, dass wir dadurch das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz weiter stärken werden.
Ein Punkt, den ich an dieser Stelle noch besonders hervorheben möchte, weil mir das tatsächlich sehr wichtig war und es mich auch gefreut hat, dass das in der Anhörung so herausgehoben wurde, war die Frage des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität. Ich hätte nicht gedacht, dass so viele Anzuhörende ihn positiv hervorheben und sagen, dass er eigentlich im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz als Bezugsgröße vorgesehen sein sollte.
Das ist eine tolle Würdigung für Herrn Holzamer und sein Team, die das gerade erst erneuert haben. Wir haben uns vor Kurzem in diesem Saal darüber ausgetauscht. Auch da sehen wir auf jeden Fall einen richtigen Ansatz, dass wir diesen Punkt dann im Gesetz verankern.
Sie sehen also: Die Anhörung hat nicht nur viel Bestätigung für unseren Gesetzentwurf gebracht, sondern auch viele Anregungen, die wir gerne aufnehmen werden. Aber ich bleibe bei dem, was ich schon in der ersten Lesung gesagt habe, nämlich, dass wir mit der Novelle des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes insgesamt das Gesetz und die Lehrkräftebildung inhaltlich und strukturell sehr stark verbessert haben.
Wie gesagt, die Anhörung hat gezeigt, dass diese Punkte von den Anzuhörenden auch gesehen werden. Daher bin ich davon überzeugt, dass wir, wenn dieses Gesetz im Mai in der dritten Lesung verabschiedet wird, damit unsere Lehrkräftebildung dauerhaft strukturell verbessert haben werden und damit die schulische Bildung an unseren Schulen dauerhaft gestärkt haben werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. May. – Für die Fraktion der Freien Demokraten hat jetzt Herr Abg. Promny das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren in der zweiten Lesung das Lehrkräftebildungsgesetz. Sie alle erinnern sich: Es war die Ankündigungsnovelle. Sie wurde jahrelang angekündigt; heute ist sie endlich da.
Ja, lieber Kollege Dr. Falk, jeder Tag hat das Recht, ein guter Tag zu sein. Da bin ich ganz bei Ihnen. CDU und GRÜNE sparen auch nicht mit Begeisterung. Ich darf den Titel der Pressemitteilung der Christdemokraten hier zitieren:
Begründet wird das mit einigen Änderungen, die wir im Grundsatz erst einmal teilen. Da ist als Erstes die Veranke
rung der Querschnittsthemen in § 1. Es gibt zunehmend Themen, die über Fächergrenzen und Jahrgangsstufen hinweg von besonderer Bedeutung sind. Für diese Themen – Ganztagsangebote, Ganztagsschule, Inklusion, berufliche Bildung, berufliche Orientierung, sozialpädagogische Förderung – müssen Lehrkräfte daher phasenübergreifend ausgebildet werden.
Gleichwohl muss man sich das in der konkreten Ausgestaltung ein bisschen genauer anschauen. Da gieße ich jetzt direkt schon Wasser in den Wein; denn vielfach haben die Anzuhörenden kritisiert, dass es gerade bei diesen Themen mehr Anstrengung braucht. Ich möchte exemplarisch die berufliche Orientierung als einen Hinweis erwähnt haben.
Zweitens. Wir begrüßen die verpflichtende Verankerung des Praxissemesters. Es ist jahrelang gefordert worden, das Praxissemester im hinteren Teil des Studiums zu verorten. Es freut mich daher, dass es nun ein Umdenken gibt und eine entsprechend andere Platzierung stattgefunden hat. Allerdings gilt auch hier: Das Praxissemester darf nicht an der Realität scheitern; und die Hochschulen haben deutlich kommuniziert, dass sie zusätzliche Ressourcen benötigen, um die Studierenden in den Praxisphasen überhaupt begleiten zu können. Für uns ist klar: Nur mit guter Betreuung, mit guter Vor- und Nachbereitung kann das Praxissemester überhaupt erfolgreich sein.
Die Studierenden wiederum haben gefordert, dass es Regelungen für eine Vergütung braucht. Das ist kein bahnbrechender Ansatz. Grundsätzlich werden Studierende selbstverständlich während des Praktikums bezahlt. Wenn ich junge Menschen für den Beruf des Lehrers oder der Lehrerin begeistern möchte, dann müssen sie sich auch wertgeschätzt fühlen – das ist doch ganz logisch – und nicht am Ende die Einzigen sein, die ein unbezahltes Praktikum noch obendrauf setzen müssen. Da sollte man dringendst eine Lösung finden, insbesondere da der Lehramtsstudiengang als sogenannter Aufstiegsstudiengang gilt.
Drittens begrüßen wir grundsätzlich auch das fortlaufende Portfolio. Ich hoffe allerdings, dass der Kultusminister heute oder auch in der dritten Lesung noch etwas zur genauen und konkreten Ausgestaltung dessen sagt; denn da ist nach der Anhörung eine Vielzahl von Fragen offengeblieben.
Meine Damen und Herren, insgesamt müssen Sie doch aber auch ehrlich zu sich selbst sein. Wenn man sich die wenigen Aspekte anschaut, die in der Anhörung gelobt wurden – Kollege May hat diese Punkte einzeln genau herausgegriffen –: Was hat sich denn dadurch für die jungen Menschen, die in Hessen Lehrerinnen oder Lehrer werden wollen, substanziell tatsächlich verbessert? Was hat sich verbessert? Ich kann Ihnen diese Frage in einem einzigen Wort beantworten: nichts. Substanziell hat sich hier nichts verbessert.
Besonders eindrücklich wird das erkennbar, wenn Sie einen Blick auf die Regelstudienzeit für das Lehramt an Grundschulen, Haupt- und Realschulen werfen. Die Opposition, wir kritisieren schon von Beginn an, dass es hier keine Änderungen gibt. Das scheint Sie bislang jedenfalls nicht zum Umdenken bewegt zu haben, aber vielleicht setzt da bei Ihnen noch ein Erkenntnisprozess ein.
Kollege May hat so schön viele Einzelzitate gebracht. Ich will jetzt auch einmal ein Zitat der Anzuhörenden bringen, und zwar von der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien:
Die immer noch lediglich sechs Semester Regelstudienzeit in Hessen zuzüglich des Prüfungssemesters werden den Ansprüchen nicht gerecht, …
Das heißt doch im Klartext, wenn man das übersetzt: Bleibt die Regelstudienzeit, wie sie ist, werden Grundschullehrkräfte wissenschaftlich nicht ausreichend ausgebildet. So einfach ist das: Sie werden nicht ausreichend ausgebildet.
Was ich wirklich schockierend finde, ist die fehlende Promotionsfähigkeit. Wir bilden unsere Grundschullehrkräfte so aus, dass sie nachstudieren oder eine Zusatzprüfung ablegen müssen, wenn sie promovieren wollen. Das kann man sich eigentlich kaum vorstellen.
Eines ist doch vollkommen klar: Am Ende des Tages ist die Frage des Fachkräftemangels auch eine Frage der Aufwertung des Berufs in der Gesellschaft. Dabei geht es nicht immer nur um die Besoldung. Jungen Menschen ist es wichtig, sich im Beruf auch verwirklichen zu können. Dazu gehört auch eine wissenschaftliche Qualifizierung, meine Damen und Herren.
(Beifall Freie Demokraten, Christoph Degen, Ste- phan Grüger (SPD) und Elisabeth Kula (DIE LIN- KE))
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Vereinheitlichung der Prüfung für das erste Staatsexamen. Diese Entscheidung wird von den Anzuhörenden scharf kritisiert. Die Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten lehnen es sogar in Bausch und Bogen ab. Die Studis GEW halten es „für unvereinbar mit … der Freiheit von Forschung und Lehre“.
Es gibt auch noch gar keine fachliche Begründung für den Vorstoß. Auf Nachfrage wurde lediglich auf Erfahrungen in Bayern verwiesen. Kollege May hat Prof. Bosse zitiert; deswegen zitiere ich sie an dieser Stelle auch. Sie hat dazu gesagt:
Das finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen zu einfach. Das geht so nicht. Wenn das der Grund ist, weshalb wir Vergleichsklausuren brauchen, dann bin ich wirklich empört.
Ich kann also nur wiederholen, dass ich bisher wirklich kein einziges Argument dafür gehört habe, warum wir hier eine Vereinheitlichung der Prüfung haben wollen. Wir sehen daher auch nicht ein, dass das entsprechend im Gesetz hinterlegt werden soll.
Der letzte große Kritikpunkt betrifft die digitalen Kompetenzen von Lehrkräften. Die Aufnahme in die Querschnittsthemen ist ein erster Schritt; das habe ich eingangs auch gesagt. Aber die Digitalisierung durchdringt jeden Lebensbereich, und Digitalisierung ist eine Kulturtechnik. Die digitale Ausbildung von Lehrkräften muss also eine Grundkompetenz sein, und sie muss auch sichergestellt werden. Zudem sollte die Erprobung von digitalem Unterricht auch im Praxissemester eine besondere Rolle spielen.
Meine Damen und Herren, wir stehen gerade an einem Wendepunkt in der Bildungspolitik hier in Hessen. Wir
alle wissen, dass individuelle Förderung der Weg in die Zukunft ist. Man kann es aber nicht oft genug sagen: Diesen Weg können wir nur mit exzellent ausgebildeten, motivierten, inspirierten und inspirierenden Lehrkräften gehen.
Die Anhörung hat eines für uns sehr deutlich gemacht: Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist nichts anderes als der kleinste gemeinsame Nenner.