Protocol of the Session on March 31, 2022

Des Weiteren wollen wir die hessischen Lehrkräfte noch stärker in die Lage versetzen, Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung zu beraten. Das Praxissemester wird zu einem Zeitpunkt eingeführt, der für die Lehrkräfte spät genug ist, um mit ausreichend Abstand zur eigenen Schulzeit den Beruf der Lehrkraft zu beurteilen und für sich zu reflektieren, aber auch noch früh genug ist, um gegebenenfalls eine andere berufliche Perspektive einzuschlagen. Das Praxissemester bietet also die Möglichkeit, sich früh zu erproben und zu einer neuen Perspektive in der Schule zu gelangen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Kooperationskonferenzen aus Studienseminar und Universität ermöglichen die Lehrerbildung aus einem Guss. Gleichzeitig möchten wir zahlreiche gute Anregungen aus der Anhörung aufgreifen. Es geht hier z. B. um das Führen des fortlaufenden Portfolios in einer digitalen Form – eine mögliche Entlastung im Vorbereitungsdienst. Es geht auch um die Rolle des dritten Faches in der Prüfung beim Grundschullehramt am Ende des Vorbereitungsdienstes. Ein großes Ziel ist es, die Lehrkräfte neben der dritten Phase besonders in der ersten und zweiten Phase der Lehrkräfteausbildung so auszubilden, dass sie eine bestmögliche Ausgangslage erhalten, den sehr schönen, erfüllenden, aber zuweilen auch herausfordernden Beruf als Lehrer und Lehrerin 30 bis 40 Jahre auszuüben.

Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir natürlich zur Kenntnis genommen haben, dass von interessierter Seite die Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes genutzt werden sollte, für das Grundschullehramt eine Höhergruppierung in die Besoldungsgruppe A 13 durchzusetzen.

Ich habe vollstes Verständnis dafür und gönne jeder Lehrkraft und allen anderen Beamtinnen und Beamten in Hessen eine Höhergruppierung. In diesem Gesetz geht es aber nicht um die Eingruppierung oder gar um Tarifverhandlungen, sondern es geht um die Ausbildung der hessischen Lehrkräfte. Genau genommen geht es um die Schülerinnen und Schüler in Hessen. Dieses Lehrkräftebildungsgesetz ist von der Schülerin bzw. vom Schüler aus gedacht. Wir wollen die hessischen Lehrkräfte so ausbilden, dass unsere Schülerinnen und Schüler all ihre Chancen und Talente nutzen können, damit sie durch ihre Lehrkräfte so auf ihrem eigenen Lernweg begleitet werden, dass sie einen möglichst guten Bildungserfolg erzielen.

Aus meiner beruflichen Arbeit weiß ich, dass wir insbesondere in den Grundschulen sehr engagierte Lehrkräfte haben, die für unsere Gesellschaft jeden Tag einen wertvollen Beitrag leisten. Ihnen gehören unser Dank und unsere Wertschätzung. Mit dieser Gesetzesnovellierung machen wir die Lehrkräfte fit für die Zukunft. Um die Schulen fit für die Zukunft zu machen, brauchen wir die Landkreise und Städte, die für die Schulgebäude, Schulhöfe und die Ausstattung zuständig sind. Wer in Schule investiert, der investiert in die Zukunft. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion hat sich nun Herr Scholz zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Neun Monate sind seit der Vorlage des ersten Regierungsentwurfs zur Novellierung des Lehrerbildungsgesetzes ins Land gezogen. Zwischenzeitlich füllten 44 Anzuhörende insgesamt 234 Druckseiten mit ihren Stellungnahmen, sechseinhalb Stunden standen Professoren, Direktoren und Schulpraktiker in der mündlichen Anhörung Rede und Antwort. Das angefertigte Protokoll umfasst stolze 91 Seiten. Auch unser Dank gilt den angehörten Experten, ob ihrer beeindruckenden Fachkompetenz.

Dass bis heute, zur zweiten Lesung, trotz großer Ankündigungen von Herrn Dr. Falk in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses, kein Änderungsantrag vorliegt, ist für uns ein klarer Ausdruck der geringen Wertschätzung der angehörten Experten; denn Kritik und Änderungswünsche sowie sehr zielorientierte und konstruktive Vorschläge gab es zuhauf. Die Landesregierung scheint wie immer mit sich völlig im Reinen zu sein. Das ist völlig unverständlich; denn mittlerweile sollte es zu jedem durchgedrungen sein, dass der chronische Mangel an qualifizierten Fachlehrern, welcher von dieser Landesregierung seit Jahr und Tag ignorant kleingeredet wird, zu einer Verschärfung der Dequalifizierung des hessischen Bildungssystems mit verheerenden Langzeitwirkungen führen wird. Die Besetzung neuer Lehrerstellen muss der Maxime „Qualität vor Quantität“ folgen. Hier ist nichts weniger als ein Paradigmenwechsel dringend erforderlich.

(Beifall AfD)

Ein seinem Namen gerecht werdendes Lehrkräftebildungsgesetz hat hierfür den erforderlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Diese Chance wurde bis jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vertan. Ein grundlegendes Erfordernis ist, dass sämtliche Akteure des Schul- und Bildungswesens, unter Einbeziehung der Institutionen für Lehrerbildung sowie Fort- und Weiterbildung, ein Netzwerk konstituieren, welches einerseits die individuelle Stärkung der Lehrkraft ermöglicht und andererseits die Durchführung eines Personalauswahlverfahrens für Lehrkräfte erlaubt. Dies muss schon sehr früh, bereits im Rahmen der Berufsorientierung an den Gymnasien, beginnen. Bereits hier ist nach potenziellen Lehrerpersönlichkeiten Ausschau zu halten, um diese frühzeitig fördern zu können. Es wird Zeit, endlich auch diesbezüglich alte Pfade zu verlassen und neue Wege zu beschreiten, Herr Kultusminister.

(Beifall AfD)

Eine derartige Eignungsfeststellung würde weitgehend verhindern, dass solche Abiturienten an die Hochschulen drängen, um ein Lehramtsstudium zu beginnen, die für den Lehrerberuf nicht geeignet sind, oder weil ihr Studienerst- bzw. -zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte. Grundlage der Eignungsprüfung muss ein berufliches Leitbild sein, welches Lehren unter dem zentralen Aspekt der Beziehungsarbeit begreift. Daher umfasst der Katalog der Eignungskriterien neben intellektuellen fachwissenschaftlichen auch kommunikative und soziale Kompetenzen und nicht zuletzt die psychische Stabilität des Kandidaten. Im Rahmen des Lehramtsstudiums treten dann weitere

Auswahlverfahren sowie kontinuierliche schulpraktische Übungen hinzu, welche den Studenten Stück für Stück in Richtung zu einer Lehrerpersönlichkeit führen; denn nur darum geht es.

(Beifall AfD)

Demgemäß bewerten wir es positiv, längere Praxisphasen zu integrieren. Deren positiver Effekt wird jedoch durch diese simultane Abschaffung des Orientierungspraktikums vor dem Studienbeginn aus den genannten Gründen geschmälert. Diesbezüglich folgen wir der Sichtweise der Landesschülervertretung, welche offensichtlich mehr Weitblick zum Ausdruck bringt als die Verfasser der Gesetzesnovelle. Auch ist nicht nachvollziehbar, dass die Dauer des pädagogisch anspruchsvollen Studiengangs für das Grundschullehramt weiterhin nur ganze fünf Semester, zuzüglich eines Praxis- sowie eines Prüfungssemesters, betragen soll. Gerade vor dem Hintergrund der Einführung des sogenannten Langfaches, welches wir begrüßen, darf dies nicht dazu führen, dass hierdurch andere Studieninhalte keine angemessene Berücksichtigung mehr finden.

Aufgrund des unübersehbaren gesellschaftlichen Transformationsprozesses und der mit ihm einhergehenden Verschärfung soziokultureller, insbesondere religiöser Konflikte an unseren Bildungseinrichtungen, der sich nur schleppend vollziehenden Digitalisierung sowie der aus rein ideologischen Gründen forcierten Inklusion werden Lehrer und Schüler zunehmend stärker psychischen Belastungen ausgesetzt. Es muss daher ein Ziel sein, die Studiendauer für alle Lehramtsstudiengänge angemessen zu verlängern, um die angehenden Lehrkräfte bestmöglich auf die Herausforderungen ihrer immer anspruchsvoller werdenden beruflichen Realität vorbereiten zu können. Es ist evident, dass den Studenten möglichst viel Praxiserfahrung zur Erprobung des theoretisch erworbenen pädagogischen Handwerkszeugs ermöglicht werden muss.

Das Erfolgskonzept des Kultusministeriums lautet hingegen: Masse statt Klasse, mit dem Ziel einer 105-prozentigen Unterrichtsversorgung, mit welcher Art von Lehrkräften auch immer. Was kümmert uns dabei schon die stetige Verringerung der Unterrichtsqualität? Was kümmert es uns, dass Schlüsselqualifikationen für den weiteren Bildungsweg unserer Schüler wie Lesen und Schreiben nachweislich bereits bei den Viertklässlern nicht mehr in ausreichendem Umfang vorliegen? – Meine Damen und Herren, machen Sie den Praxistest. Betrachten Sie die Handschrift der älteren Schüler, dann erahnen Sie, was bei diesen bereits in der Grundschule schiefgelaufen ist – Glückwunsch hierzu, Herr Kultusminister.

(Beifall AfD)

Bezüglich der Qualifikation der Quereinsteiger bemängelten die Anzuhörenden die nicht gegebene Einhaltung wissenschaftlich-universitärer Standards sowie fehlende Anforderungskriterien, welche in Summe die Realisierung langfristiger und effektiver Strategien zur Lehrkräftegewinnung verhindern. Die effektive Bekämpfung des eklatanten Lehrermangels und die zunehmende Entprofessionalisierung des Lehrerberufs sind für diese Landesregierung wohl zu anspruchsvolle Aufgabenstellungen. Sie haben fertig! Es ist höchste Zeit, die Bühne zu verlassen.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, angesichts der inhaltlichen Ausgestaltung des Lehrkräftebildungsgesetzes wäre vor

dem Hintergrund des angesprochenen Lehrermangels, der der Bekämpfung der Pandemie geschuldeten Lerndefizite der Schüler sowie der aufgrund Ihrer verfehlten Migrationspolitik verursachten Beschulungsschwierigkeiten ein von Grund auf neu zu konzipierendes Lehrkräftebildungsgesetz das Gebot der Stunde. Der hierfür erforderliche große Wurf in Form von revolutionären Änderungsanträgen ist weder von der Hessischen Landesregierung zu erwarten, und aufgrund hierfür unzureichender personeller Ressourcen noch weniger von den Landtagsfraktionen.

Eine derartige Neukonzeption müsste unseres Erachtens mindestens den folgenden Bedingungen genügen. Aus Zeitgründen möchte ich auf die fünf wichtigsten eingehen und empfehle, einfach einmal mitzuschreiben, meine Damen und Herren des Kultusministeriums; das könnte helfen:

Erstens. Die Integration fixierter Praxisphasen schon vor Studienbeginn gegen Ende des Grundstudiums und gegen Ende des Hauptstudiums sowie die Berücksichtigung kontinuierlicher schulpraktischer Übungen während des gesamten Studiums zur erforderlichen Herstellung des Anwendungsbezugs zu den fachwissenschaftlichen theoretischen Studieninhalten.

Zweitens. Die Implementierung eines Personalauswahlverfahrens, das der Auswahl genau jener Lehramtsstudenten dient, welche in fachlicher und nicht zuletzt in charakterlicher sowie psychologischer Hinsicht geeignet erscheinen, über Jahrzehnte hinweg den Lehrerberuf in konstruktiver Art und Weise auszuüben. Hierbei sollten elaborierte Testverfahren zum Einsatz kommen.

Drittens. Zur systematischen Gewinnung qualifizierter Quereinsteiger könnte vorgesehen werden, dass ein geeigneter fachwissenschaftlicher Bachelorabschluss zusammen mit dem erwähnten erfolgreich durchlaufenen Personalauswahlverfahren ebenso zum Eintritt in das Hauptoder Masterstudium des Lehramtsstudiengangs berechtigt. Die pädagogischen sowie didaktisch-methodischen Module sind für diesen Personenkreis entsprechend anzupassen.

Viertens. Die Studiendauern sind zu vereinheitlichen. Wir schlagen jeweils für alle Studiengänge zehn Semester vor.

Fünftens. Die Etablierung einer obligatorischen fachspezifischen Zwischenprüfung zum Ende des sechsten Semesters, welche zum Abschlussgrad Bachelor of Education führt, würde denjenigen, die das Personalauswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen haben, die Möglichkeit eröffnen, entweder einen nicht pädagogischen Masterstudiengang zu absolvieren oder sich direkt auf dem Arbeitsmarkt zu bewerben.

Meine Damen und Herren, es ist eigentlich ganz einfach, wenn man kann oder zumindest will. Es fehlt scheinbar an beidem – am Können und am Willen. Wir lehnen den Gesetzentwurf in dieser Form weiterhin ab. – Ich bedanke mich für die geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Für die SPD-Fraktion hat sich nun Herr Degen zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Anhörung ein bisschen anders erlebt, Herr Dr. Falk. In der Tat ist da einiges Gutes dran. Das will ich auch gleich sehr differenziert darstellen. Die Punkte, die Sie genannt haben, wurden auch von vielen Anzuhörenden genannt. Bloß, unterm Strich hat – bis auf die Vertreterin der Lehrkräfteakademie, die an dem Gesetzentwurf mitgeschrieben hat – den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit eigentlich niemand begrüßt, sondern es wurde eher gesagt, dass dies alles gar nicht umsetzbar sei.

(Beifall SPD und vereinzelt Freie Demokraten)

Ich will das ein bisschen darstellen. Zunächst aber noch der Hinweis – auch zum Nachlesen –: Die SPD-Fraktion hat schon im Jahr 2019, nachdem dieses Gesetz im Grundsatz fast zehn Jahre lang nicht angepackt wurde, mit der Drucks. 20/790 einen eigenen Novellierungsansatz vorgelegt. Dieser wurde damals abgelehnt. Ich habe aber festgestellt, dass die Landesregierung sowie CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wohl doch intensiver reingeschaut haben, als ich dachte, weil dort genau die Punkte enthalten sind, die Herr Dr. Falk angesprochen hat.

Das geht schon beim Namen los. Es heißt jetzt Lehrkräftebildungsgesetz und nicht mehr Lehrerbildungsgesetz. Genauso verhält es sich mit den Querschnittsthemen: Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratiebildung, mehr Digitalisierung, Mehrsprachigkeit, Ausbildung hin zum Ganztag und den Kooperationskonferenzen. Wir haben es damals ein bisschen anders genannt, aber der Ansatz war sehr ähnlich. Auch die Verlagerung des Praxissemesters an das Ende des Studiums, weil die jungen Leute dann eher in der Lage sind, an der Schule wirklich etwas zu machen, und das entsprechende Rüstzeug mitbringen, hatten wir schon vorgeschlagen. Deswegen ist es kein Wunder, dass dies gutgeheißen wurde; denn Sie haben es am Ende bei der SPD geklaut, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)

Eines gebe ich zu: Das Langfach hatten wir im Grundschulbereich noch nicht mit drin. Auch wir begrüßen ausdrücklich, dass das Grundschullehramt immerhin an dieser einen kleinen Stelle aufgewertet werden soll. Aber damit sind wir auch schon am Ende; denn all das, was ich gerade genannt habe und was im Großen und Ganzen von den meisten bejaht wird, ist in dem engen Korsett, das nach wie vor im Lehrkräftestudium besteht, nicht umsetzbar. Das haben wir immer wieder von allen gehört, sowohl von den Studierenden als auch von sämtlichen Vertretern der Universitäten und Hochschulen, dass dies in sechs Semestern plus Prüfungssemester im Grund- und Hauptschullehramt sowie mit den acht Semestern plus Prüfungssemester im Förderschullehramt und im Gymnasiallehramt so nicht funktioniert. Das ist nicht machbar.

Meine Damen und Herren, das führt am Ende – das war unisono die Aussage der Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen – zu einem Qualitätsverlust und keinem Qualitätsgewinn.

(Beifall SPD und Freie Demokraten)

Da bin ich bei dem Punkt, zu dem ich gestern schon geredet habe, das Thema Ganztagsentwicklung. Sie schreiben da wieder etwas hinein und machen vielleicht Ihren Parteimitgliedern wieder ein gutes Gewissen, indem Sie sagen: Wir haben das reingeschrieben, wir erkennen, dass

da ein Bedarf ist, und machen das. – Meine Damen und Herren, am Ende wird es nur auf dem Papier stehen und in der Realität kein bisschen ändern. Im Gegenteil, es führt durch die Überlastung des Lehramtsstudiums zu einer Verschlechterung der Lehrerausbildung in Hessen.

(Beifall SPD und Freie Demokraten)

Herr Dr. Falk, ganz davon abgesehen, glaube ich, dass es keinen direkten Zusammenhang gibt zwischen der Dauer eines Lehramtsstudiums und der Gehaltsstufe, die es dann gibt. Ich erinnere daran, auch Haupt- und Realschullehrkräfte studieren in Hessen nur sechs Semester plus Prüfungssemester und bekommen A 13. Warum nicht auch bei den Grundschullehrkräften? Das hat nichts direkt miteinander zu tun.

Was sich Grundschullehrkräfte nach meiner Erfahrung wünschen, ist wirklich eine Anerkennung: eine Anerkennung, indem man sie ernst nimmt und ihre Belastungssituation ernst nimmt und indem man ihnen aufzeigt, dass man sie besser bezahlen will. Das hat nichts direkt mit der Dauer des Lehramtsstudiums zu tun.

(Beifall SPD)

Trotzdem, um das auch klarzustellen, sind wir Sozialdemokraten natürlich für eine Gleichstellung der Lehrämter, um die Hierarchien abzubauen und eben auch gleich zu bezahlen. Wir denken nach wie vor, es wird zwar Unterschiedliches gemacht, aber es ist alles gleichwertig. Und deswegen – dass wäre eher Thema einer anderen Debatte, zum Haushalt –: A 13 für alle.

Weshalb wir diesem Gesetz nicht zustimmen können, ist neben der fehlenden Umsetzung, weil es in diesem Zeitkorsett nicht geht, auch der Punkt, dass die Landesregierung vorhat, die Pluralität, die Diversität und auch die Autonomie der Hochschulen zu untergraben. Es wird, interessanterweise von der CDU mitgetragen, eine Einheitsprüfung am Ende des Studiums für das erste Staatsexamen geschaffen, eine staatliche Einheitsprüfung. Statt, wie bisher, den Hochschulen die Autonomie zu lassen und auf die individuellen Studienverläufe Rücksicht zu nehmen, schaffen Sie das bisherige System der Prüfungen ab und schaffen eine zentrale Prüfung.

Das Spannende in der Anhörung war – ich habe da ja gefragt –, dass kein Mensch etwas dazu sagen konnte, warum man das eigentlich macht. Die einzige Antwort, die kam, weshalb diese Einheitsprüfung kommen soll – vielleicht wollen Sie auch doch noch den Einheitslehrer, dann können wir darüber reden –, war nämlich, dass die Bayern das so machen. Das war die Antwort, warum das da drinsteht. Kein anderer konnte es mir glaubhaft erklären, warum Sie diese Änderung durchführen wollen. Das werden wir nicht mittragen, meine Damen und Herren.

(Beifall SPD)