Protocol of the Session on March 31, 2022

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Punkte vielleicht auch vor der Klammer: Ich bin mir jedenfalls aufgrund der Gespräche mit Vertretern und Angehörigen der Opfer dessen, was an der Odenwaldschule passiert ist, in einem ganz sicher: Von der AfD wollen sie hier in keiner Weise vertreten werden.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Da bin ich mir ganz sicher. Vieles andere zu Ihrer Rede, Herr Scholz, wurde bereits gesagt. Einen Hinweis will ich noch geben, weil mir wichtig ist, dass das auch festgehalten wird: Sie haben mehrfach in Ihrer Rede behauptet, zu zitieren. Sie haben aber an keiner dieser Stellen eine Quelle für Ihr angebliches Zitat angegeben. Ich fordere Sie hiermit auch auf, nachzuweisen, woraus Sie da zitiert haben wollen und in welchem Kontext das zum Gegenstand gehört haben soll.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Meine Damen und Herren, die sexualisierten Gewalttaten, die an der Odenwaldschule verübt worden sind, sind ein besonders abscheuliches Beispiel für perfide und geplant vorgehende Täter, aber auch für Strukturen, die solche Taten begünstigen.

Schüler in der Odenwaldschule mussten erleben, dass ihnen nicht zugehört und dass ihnen nicht geglaubt wurde. Sie mussten erleben, dass der Ruf der Schule und der Täter wichtiger war als die Anerkennung und Aufklärung der an ihnen begangenen Verbrechen. Und sie mussten erleben, dass Menschen, die sie hätten schützen müssen, lieber weggesehen und dass Organisationen und Aufsicht führende Behörden versagt haben.

Das Mitgefühl und der Respekt der Landesregierung wie auch meine persönliche Anerkennung gelten deshalb den Menschen, die erst von ihren Lehrerinnen und Lehrern missbraucht und dann von der Gesellschaft im Stich gelassen wurden und denen es überhaupt zu verdanken ist, dass die Verbrechen an der Odenwaldschule bekannt wurden.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt DIE LINKE)

Im Jahr 2019 hat mein Ministerium dazu zwei Studien vorgestellt, die vereinzelt schon angesprochen worden sind. Diese Studien haben uns sehr eindrucksvoll vor Augen geführt, dass wir eine gesamtgesellschaftliche und auch eine staatliche Mitverantwortung für das tragen, was versäumt wurde.

Daraus ergibt sich eine Verpflichtung. Unsere Verpflichtung ist, aus dem, was geschehen ist, zu lernen und dafür zu sorgen, dass institutionalisierte sexualisierte Gewalt keinen Platz mehr hat – nicht in Institutionen, nicht in Familien und nicht im öffentlichen Raum. Täter dürfen nicht geschützt, Taten nicht mehr verharmlost werden. Wir müssen Betroffenen zuhören. Wir müssen sie ernst nehmen. Wir müssen ihre Bedürfnisse respektieren und dafür sorgen, dass derartige Taten in Zukunft verhindert, Warnhinweise erkannt und Täter konsequent verfolgt werden. Das ist unsere Verpflichtung.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Weil Sie meinten, den reformierten Lehrplan zur Sexualerziehung hier in einen völlig widersinnigen Kontext stellen zu müssen: Uns ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig, immer wieder auch den Rat von Expertinnen und Experten einzuholen. Wir arbeiten sehr eng mit dem jetzt ehemaligen Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Rörig, zusammen. Deshalb weise ich darauf hin, dass Rhetorik alleine den Opfern von sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt nicht weiterhilft. Verschweigen und Tabuisieren helfen nicht weiter.

Was wir brauchen, sind erprobte und funktionierende Maßnahmen. Dazu gehört ausdrücklich die sexuelle Bildung. Herr Scholz, das empfiehlt übrigens auch die Stelle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Diese Stelle empfiehlt, sexuelle Bildung zu unterstützen. Sie weist explizit auf die Rolle der Schule hin, die Wissensdefizite dort ausgleichen muss, wo es Eltern schwerfällt, unbefangen über Themen der Sexualität zu sprechen. Ich darf zitieren:

Sexualerziehung wird nicht dadurch überflüssig, dass Sexualität in unserer Gesellschaft allgegenwärtig ist. Im Gegenteil: Kinder und Jugendliche brauchen Orientierung im Dschungel der sexuellen und sexualisierten Botschaften und Reize. Insbesondere sollten sie früh den Unterschied zwischen Sexualität und sexueller Gewalt verstehen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Informiertheit und Wissen geben Sicherheit; und dieses Wissen wird im Lehrplan vermittelt. Deshalb war es richtig, wichtig und wegweisend, ihn behutsam zu aktualisieren, so, wie wir das gemacht haben. Ich bin dem Kulturministerium für diese gute Kooperation ausdrücklich dankbar.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt sich seit vielen Jahren aktiv dafür ein, sexualisierte Gewalt in all ihren Facetten aufzudecken und zu bekämpfen. Schon 2012 hat das Kabinett den ersten Landesaktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt beschlossen. Er wird derzeit gemeinsam mit Fachleuten und mit Betroffenen überarbeitet. Darin werden wir die Ziele und die Maßnahmen für die kommenden Jahre festschreiben.

Den Etat der Fachberatungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt haben wir von knapp 400.000 € im Jahr 2015 auf über 2,5 Millionen € im aktuellen Haushalt mehr als versechsfacht. Dazu kommen die Mittel für den Aktionsplan gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

Wir bauen derzeit ein erstes hessisches Childhood-Haus auf. Dort arbeiten besonders geschulte Fachleute aus Pädagogik, Medizin, Justiz und Polizei zusammen und sorgen dafür, dass von Gewalt und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder bestmöglich unterstützt und in einem kindgerechten Schutzraum auch begleitet werden. Das alles sind Lernerfahrungen aus dem, was wir gerade in Hessen und gerade an der Odenwaldschule erlebt haben. Es finden jedes Jahr Dutzende Fortbildungen für die verschiedenen Fachrichtungen zu diesem Thema statt; und sie finden – das freut mich wirklich – großen Zuspruch. Das zeigt, dass das gesellschaftliche Bewusstsein für diese Problematik wächst.

In fast allen gesellschaftlichen Bereichen sind Handreichungen erarbeitet, sind Strukturen geändert worden. Vorgaben sind beispielsweise auch für Betriebserlaubnisverfahren angepasst worden, und es sind Ansprechpersonen benannt worden. Sie sehen, wir arbeiten intensiv daran, Kinder und Jugendliche noch besser zu schützen, dürfen aber gleichzeitig nicht vergessen, dass Kinder in der Vergangenheit im Stich gelassen wurden und dass Unrecht geschehen ist.

Erinnern, mahnen und gedenken, auch und gerade an öffentlichen Orten, ist wichtig und richtig. Deshalb unterstützen wir das auch finanziell. Aber es ist ausdrücklich die Entscheidung der Betroffenen, ob, wie und wo sie erinnern möchten. Deshalb begrüße ich auch ausdrücklich den Austausch zwischen dem Bürgermeister von Heppenheim, dem früheren Landrat, dem Kollegen Marcus Bocklet, der Stiftung „Brücken bauen“, dem Verein Glasbrechen und dem jetzt ehemaligen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, die versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Es ist aber nicht Aufgabe des Landtages, die Betroffenen erneut zu entmündigen und etwas vorzuschreiben, wie es dieser AfD-Antrag bezweckt.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Thema bleibt auch viele Jahre nach seiner Aufdeckung für parteipolitische Auseinandersetzungen in diesem Haus denkbar ungeeignet.

Ich möchte aber mit den Opfern schließen. Deshalb wiederhole ich, was ich bei der Vorstellung der Studien vor drei Jahren gesagt habe: Was ihnen von Menschen, die die Aufgabe hatten, sie zu schützen, angetan wurde, ist niederträchtig. Dass ein vielhundertfacher sexueller Missbrauch an einer schulischen Einrichtung über so viele Jahre und Jahrzehnte unter den Augen der staatlichen Obhut stattfinden konnte, ist beschämend. Deshalb habe ich damals alle, denen aufgrund dieses Versagens des Staates Leid

widerfahren ist, als heute Verantwortlicher um Verzeihung gebeten.

Ohne ihre Kraft, ohne ihren Mut, gegen alle Widerstände über ihre schmerzvollen Erinnerungen und Erfahrungen zu sprechen, hätte das an ihnen begangene Unrecht nicht aufgeklärt werden können. Dafür danken wir ihnen sehr, und dafür stehen wir in ihrer Schuld. – Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ver- einzelt SPD und DIE LINKE)

Zu einer Kurzintervention hat sich der Abg. Dr. Grobe gemeldet.

(Christiane Böhm (DIE LINKE): Es reicht eigentlich für heute!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Klose, Sie fragten nach der Studie. Es handelt sich um die Studie „Tatort Odenwaldschule“ der Universität Rostock, aus der mein Kollege Scholz zitiert hat. Er hat auch genau das gesagt. Die Studie „Tatort Odenwaldschule“ kommt zu dem Ergebnis,

… dass die sogenannte reformpädagogische Praxis nicht unabhängig von den unvorstellbaren Missbrauchsverbrechen gedacht werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Meine Damen und Herren, diesen Dringlichen Entschließungsantrag werden wir dann am Ende unserer Tagesordnung

(Christiane Böhm (DIE LINKE): Ablehnen! – Vereinzelte Heiterkeit SPD und DIE LINKE)

abstimmen lassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes und anderer schulrechtlicher Vorschriften – Drucks. 20/8096 zu Drucks. 20/6847 –

Für die Berichterstattung bitte ich Herrn Dr. Falk von der CDU ans Rednerpult. Sie haben auch als Erster das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf war dem Kulturpolitischen Ausschuss in der 92. Plenarsitzung am 14. Dezember 2021 überwiesen worden. Der Kulturpolitische Ausschuss hat eine schriftliche und am 9. Februar 2022 eine mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Kulturpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 16. März 2022

beraten und die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Hessen. Heute ist ein guter Tag für Hessens Lehrerinnen und Lehrer. Heute ist vor allem ein guter Tag für Hessens Schülerinnen und Schüler. Wir beraten die Novellierung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes in zweiter Lesung. Ich möchte an dieser Stelle erneut allen Beteiligten, die an der Erstellung dieses Gesetzentwurfs mitgewirkt haben, ganz herzlich danken.

Besonders danken möchte ich anlässlich der zweiten Lesung allen Anzuhörenden, die sich sehr intensiv und sehr konstruktiv mit diesem Gesetzentwurf befasst haben. Unser Gesetzentwurf ist auf viel Zustimmung gestoßen. Insbesondere wurden die wichtigen Querschnittsthemen gewürdigt: die Einführung des Praxissemesters und des Langfachs im Grundschullehramt, das verpflichtende Führen eines fortlaufenden Portfolios – um nur einige wenige Punkte zu nennen.

Die Querschnittsthemen, die sich durch alle Phasen der Lehrkräfteausbildung ziehen, tragen der sich gerade in den letzten Jahren schnell verändernden Welt Rechnung und stellen eine zukunftsweisende Lehrkräfteausbildung sicher, die auch den künftigen Ansprüchen und Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer genügt. Wir freuen uns sehr, dass besonders der Vorschlag der Querschnittsthemen berufliche Orientierung, Bildungssprache Deutsch, Inklusion, Medienbildung und Digitalisierung, sozialpädagogische Förderung, Ganztag und Ganztagsangebot viel Zustimmung erfahren hat. Es sind vor allem diese Themen, die wir verstärkt angehen wollen, um damit die Lehrkräfte zukunftsfit zu machen.

(Beifall Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Vielen Dank, Daniel.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders im Bereich Digitalisierung und Medienbildung hat es in den letzten Jahren verstärkte Anstrengungen gegeben. Durch den Digitalpakt mit seinen drei Annexen hat sich die IT-Landschaft in den hessischen Schulen nachhaltig verändert. Im meinem Heimatwahlkreis Marburg-Biedenkopf verfügt bereits seit Längerem jede Schule über einen Glasfaseranschluss. Bis Ende dieses Jahres wird jedes Klassenzimmer mit WLAN ausgestattet sein. Wir nehmen aber auch zur Kenntnis, dass dies bei Schulträgern, also bei den Landkreisen und bei den Städten, nicht unbedingt überall gleich ist. Bei der Ausgestaltung des Digitalpakts mit seinen Annexen ergeben sich Unterschiede.

Bezüglich der Fortbildung von Lehrkräften im Bereich Digitalisierung und Medienbildung möchte ich auf das umfangreiche und praxisorientierte Angebot der Hessischen Lehrkräfteakademie hinweisen. Es wird oft gefragt: Jetzt haben wir die IT-Ausstattung, das ist alles toll. Aber wie können wir jetzt die Lehrkräfte in dem Maße fortbilden, dass sie das auch vernünftig im Unterricht verwenden können? – Da hat die Lehrkräfteakademie ein ganz tolles

Angebot, auf das ich hier gerne hinweisen möchte. Gleichzeitig gibt es Fortbildungsangebote bei den Staatlichen Schulämtern über die Fachberatung Medienbildung; und auch viele Medienzentren bieten Fortbildungen an.

Des Weiteren wollen wir die hessischen Lehrkräfte noch stärker in die Lage versetzen, Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung zu beraten. Das Praxissemester wird zu einem Zeitpunkt eingeführt, der für die Lehrkräfte spät genug ist, um mit ausreichend Abstand zur eigenen Schulzeit den Beruf der Lehrkraft zu beurteilen und für sich zu reflektieren, aber auch noch früh genug ist, um gegebenenfalls eine andere berufliche Perspektive einzuschlagen. Das Praxissemester bietet also die Möglichkeit, sich früh zu erproben und zu einer neuen Perspektive in der Schule zu gelangen.