Protocol of the Session on March 30, 2022

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Sie über die Entscheidungen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie informieren. Ich kann das natürlich nicht tun, ohne die jüngeren Entscheidungen auch unmittelbar in den Kontext des geänderten Bundes-Infektionsschutzgesetzes zu stellen.

Seit über zwei Jahren ist das gemeinsame Ziel von Bund und Ländern gewesen, das Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen. Es war gleichzeitig auch immer unser gemeinsames Ziel, die dazu nötigen Einschränkungen so bald wie irgend möglich zurückzunehmen.

Aber eine Pandemie endet eben nicht durch Gesetz. Ich bedauere sehr, dass der Bundesgesetzgeber trotz langer Vorbereitungszeit am 18. März weitreichende Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen hat, ohne die Länder daran zu beteiligen, wie er es zugesagt hatte.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Stimmen der Länder wurden in diesem Verfahren vollständig und konsequent ignoriert. Der Gesetzentwurf hat uns um halb zwei Uhr in der Nacht mit einer Äußerungsfrist bis 10 Uhr am gleichen Tag erreicht. Ich bitte Sie, stellen Sie sich einmal kurz

vor, was hier los wäre, wenn Ihnen die Landesregierung die Gesetzentwürfe in dieser Art und Weise präsentieren würde. Stellen Sie sich das einmal kurz vor.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieser Bruch zwischen dem Bund und den Ländern wurde von allen 16 Landesregierungen scharf kritisiert, völlig unabhängig davon, wer die Landesregierung führt. Ich möchte das Bild des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Weil aufgreifen: Der Bund wirft den Feuerlöscher nicht nur weg, er wirft ihn den Ländern zu, nachdem er ihn zuvor unbrauchbar gemacht hat.

Die Folge ist, dass die Werkzeuge, die uns jetzt noch zur Verfügung stehen, nicht ausreichen. Sie sind unvollständig und unflexibel. Diese Auffassung teilen im Übrigen alle Länder.

Das Virus hat uns immer wieder überrascht. In einer Zeit höchster Infektionszahlen und einer Zeit der Ungewissheit über den weiteren Verlauf nahezu alle bewährten Werkzeuge aus der Hand zu legen, das ist falsch.

Insbesondere das Entfallen der Maskenpflicht ist falsch. Denn in einer solidarischen Gesellschaft geht es eben nicht nur um den Selbstschutz. Vielmehr geht es auch darum, dass es Menschen gibt, die sich nicht selbst schützen können oder die besonders gefährdet sind, während das Tragen einer Maske gut auszuhalten ist. Das sagt die Infektionsschutzexpertin Dr. Andrea Kießling. Sie können das heute auf „spiegel.de“ nachlesen. Ich teile das uneingeschränkt.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes immer verantwortungsvoll, mit Augenmaß und mit Besonnenheit genutzt. Sie können das übrigens auch daran erkennen, dass das Land bei den über 400 Verfahren gegen die Coronavirus-Schutzverordnung der Landesregierung nur bei einer kleinen einstelligen Zahl unterlegen war. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit haben sich bewährt. Es ist wirklich meine Hoffnung, dass das auch so bleibt, nachdem die Möglichkeiten der Landesregierung so stark beschnitten wurden.

Ich sage aber auch ganz klar: Diese Schlacht ist geschlagen. Der Bund hat das durchgezogen. Er trägt damit jetzt aber auch die Verantwortung. Er muss nacharbeiten, sobald es notwendig wird.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angesichts der seit Wochen hohen Infektionszahlen hat sich diese Landesregierung wie alle Landesregierungen entschlossen, von der Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz Gebrauch zu machen. Die bewährten Maßnahmen werden damit so weit wie möglich zunächst fortgeführt. Ab diesem Samstag wird diese Möglichkeit entfallen. Es bleiben die sogenannten Basisschutzmaßnahmen.

Sollte sich beispielsweise der Verzicht auf die Maskentragepflicht als ebenso voreilig wie in Österreich erweisen, dann wird ein schnelles Gegensteuern nicht mehr möglich sein. Da ich die meisten Einschätzungen des Bundesgesundheitsministers in der Sache durchaus teile, das komplett dazu im Widerspruch stehende gesetzgeberische Vorgehen aber nicht, hoffe ich im Interesse des Gesundheitsschutzes sehr, dass sich dieses Durchziehen des Bundes nicht als Pyrrhussieg erweist.

Ich bin davon überzeugt, dass sich unser föderales System gerade in Zeiten der Krise bewährt. Gerade dann müssen wir zusammenstehen. Es ist an der Bundesregierung, alle 16 Länder davon zu überzeugen, dass sie das auch will. Diese Landesregierung ist dazu im Interesse des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung weiterhin bereit. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Kollege Pürsün. Er spricht für die Fraktion der Freien Demokraten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Freiheit muss nicht begründet werden.

(Beifall Freie Demokraten)

Einschränkungen der Freiheit müssen hingegen immer begründet werden.

(Beifall Freie Demokraten und Gerald Kummer (SPD))

Vieles, was bislang in der Corona-Bekämpfung sinnvoll war, ist es nun angesichts der Omikron-Variante nicht mehr. Vieles, was zu Anfang der Pandemie vor zwei Jahren beschlossen wurde, wurde damals als notwendig betrachtet. Heute wissen wir, dass vieles doch nicht so hilfreich war.

Wenigstens jetzt sollten alle akzeptieren, dass es nicht auf die Anzahl und die Schärfe der Maßnahmen ankommt. Vielmehr kommt es darauf an, nur solche Maßnahmen zu ergreifen, die positiv wirken.

(Beifall Freie Demokraten)

Wir müssen endlich von der Fixiertheit auf die Inzidenzen wegkommen. Ich habe das schon Ostern 2020 gefordert. Trotz 1,4 Millionen registrierter Corona-Infektionen in Hessen weiß diese Landesregierung viel zu wenig, wo und unter welchen Bedingungen die Infektion häufig auftritt.

(Beifall Freie Demokraten)

Meistens wurde die Frage mit „wohl im privaten Umfeld“ beantwortet. Dabei haben viele Maßnahmen bewirkt, dass die Aktivitäten aus der Öffentlichkeit und unter dem freien Himmel in das Private ohne Corona-Schutz- und Hygienemaßnahmen und soziale Kontrolle verlegt wurden.

(Beifall Freie Demokraten)

Die Bilanz Hessens ist im Bundesvergleich nicht einmal gut. Wir haben jetzt eine längere Debatte darüber, ob die Maßnahmen noch länger gelten sollen. Es geht um Maßnahmen, die zuletzt nicht mehr gegen den Omikron-Virus geholfen haben und den Veränderungen des Omikron-Virus nicht angepasst wurden. Dabei zeigen die Zahlen doch, dass es mit weniger Maßnahmen nicht schlechter läuft. Teilweise läuft es sogar besser.

Überall in Europa setzt man schon länger auf Eigenverantwortung. Nun scheint die Landesregierung erstmals auf die Eigenverantwortung der Menschen zu setzen. Welch späte Einsicht. Auf die Eigenverantwortung der Menschen kam

es vom ersten Tag an an. Sehr viele Menschen haben sich in Eigenverantwortung geschützt. Sie haben sich bestens informiert und ihr Handeln danach ausgerichtet. Das wird nicht erst seit dem 3. April 2022 gelten. Vielmehr gilt das seit Anfang 2020.

Haben Sie den Menschen weiterhin suggerieren wollen: „Hört nur auf den Staat, und ihr kommt gut durch die Corona-Pandemie“? – Dabei waren es gerade die staatlichen Maßnahmen und Strukturen, die nur mangelhaft funktionierten. Ich nenne die Maskenbeschaffung, die Impfstoffbeschaffung, die Terminvergabe bei den Impfzentren, die Kosten der Impfzentren, eine einheitliche Software der Gesundheitsämter, die Ausstattung der Gesundheitsämter, die Aufrechterhaltung der Dienstleistung der Gesundheitsämter, die Kontaktnachverfolgung, den Nutzen der Luca-App, den Datenschutz, die Quarantäneverfügung, die Nachvollziehbarkeit der Kommunikation und der Entscheidungen, unvollständige Daten, die Osterruhe, keine Evidenz der Maßnahmen und ihrer Wirkungen und vieles mehr.

Wenn wir abgefragt haben, welche Evidenz es für die Maßnahmen gibt, erhielten wir kaum Auskunft. Wenn wir abfragten, was Sie denn planen, erhielten wir kaum Auskunft. Dabei waren und bleiben der Ausblick und ein Minimum an Planbarkeit für die Menschen und die Unternehmen wichtig.

(Beifall Freie Demokraten)

Inzwischen ist es gesellschaftliche Norm – das muss auch so bleiben –, dass Menschen mit einer Corona-Infektion, mit Grippe- oder Erkältungssymptomen sich auch ohne staatliche Anweisung nicht unter Menschen begeben, damit sie die Infektion nicht weitertragen.

(Beifall Freie Demokraten)

Es wird vielerorts berichtet, dass die meisten Behandlungen in den Krankenhäusern nicht wegen einer Corona-Infektion, sondern bei zusätzlicher Corona-Infektion erfolgen. Die Corona-Pandemie ist weiterhin eine Belastung für das Gesundheitswesen. Von dieser Stelle aus sage ich selbstverständlich vielen Dank an das medizinische und pflegerische Personal.

(Beifall Freie Demokraten)

Die Corona-Infektion ist weiterhin eine Gefahr. Die Erkrankung verläuft nicht immer mild. Wir sind aber inzwischen viel vorsichtiger als vor zwei Jahren, als wir kaum etwas über das Virus wussten.

Natürlich hilft das Impfen weiterhin. Leider hat aber die Landesregierung zu wenig für niedrigschwelliges Impfen getan. Unser Antrag dazu wurde abgelehnt. Da das Impfen weiterhin wichtig bleibt, empfehle ich dringend, Anreize zu setzen und schon heute die notwendigen Schritte vorzubereiten.

Ich hoffe, dass es in diesem Herbst besser als in dem vergangenen laufen wird. Es ist zu befürchten, dass sich diese Landesregierung nicht ausreichend darauf vorbereiten wird. Diese Landesregierung scheint regelrecht Angst davor zu haben, den Landtag an den Entscheidungen zu beteiligen, bevor die Maßnahmen beschlossen werden.

Wir Freie Demokraten haben viele Vorschläge gemacht. Wir werden weitere machen, damit sich die Fehler nicht wiederholen.

(Beifall Freie Demokraten)

Herr Kollege Pürsün, vielen Dank. – Nächster Redner ist Herr Abg. Volker Richter. Er spricht für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, die Gemüter haben sich beruhigt. Wir sind wirklich froh, dass wir heute über die Verordnung zum Basisschutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus sprechen. Damit sind wir bei der Aufhebung der Coronavirus-Schutzverordnung. Wir erleben nun realpolitisch das, was wir, die Mitglieder der Alternative für Deutschland, bereits seit Monaten fordern, auch wenn wir noch nicht ganz am Tag der Freiheit angelangt sind.

Herr Staatsminister Klose, bitte bedauern Sie nicht das, was richtig und notwendig ist und was die Bürgerrechte sind. Sie werden überrascht sein, wie viele Menschen in unserem Land ihrer eigenen Verantwortung gerecht werden. Das Gesundheitssystem wird nicht überlastet werden.

(Beifall AfD)

Wir müssen aber auf einiges hinweisen. Bereits im Zusammenhang mit der Coronavirus-Schutzverordnung, die nun beendet werden wird, hat Herr Ministerpräsident Bouffier auf die Impfquoten hingewiesen. Wir haben das eben auch vom Redner der FDP-Fraktion gehört.

Folgerichtig finden wir in der jetzt geltenden Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Erklärung natürlich einen entsprechenden Passus. In § 3 Abs. 1 Nr. 2 dieser Verordnung gibt es einen entscheidenden Denkfehler. Manche meinen wirklich noch, dass Personen, die über einen Impf- oder einen Genesenennachweis verfügen, nicht wie alle anderen behandelt werden müssen, sofern man die Schutzmaßnahmen als notwendig ansieht. In der Begründung der aktuellen Verordnung findet man auch Sätze, die erneut die Herdenimmunität thematisieren. Es gibt nun einmal keine Herdenimmunität. Nehmen Sie das bitte doch zur Kenntnis.