Wichtig ist zum anderen, die Arbeitsfähigkeit der PKV durch eine Bestellung eines ständigen Geschäftsführers bzw. einer Geschäftsführerin zu verbessern. Dadurch wird das Gremium auch ein Stück weit gestärkt. Dafür stehen dann entsprechende Möglichkeiten zur Verfügung. Es wäre ein Hilfsorgan, das z. B. die Sitzungen der PKV und deren Berichte an den Landtag vorbereiten kann, also für die Nach- und Vorbereitung wichtige Hilfsdienste leisten kann. Wir schlagen dazu vor, dass eine bestellte Person aus der Landesverwaltung stammen möge, mit der Befähigung zum Richteramt – dass die fachliche Qualifikation unstreitig ist.
Eine weitere nicht unwesentliche Änderung, die wir allerdings schon im vorausgehend zu beratenden Verfassungsschutzgesetz vorgenommen haben, möchte in an dieser Stelle noch einmal erwähnen. Es ist vielleicht ein bisschen untergegangen, aber wir stärken in dem zuständigen Gesetzentwurf auch die Auskunftsrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz. Sie müssen nämlich künftig – das ist eine entsprechende Erleichterung – bei Auskunftsersuchen nicht mehr einen konkreten Sachverhalt nennen.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, wir können das Ganze sehr umfangreich beraten. Ich glaube, es ist, wenn Sie so wollen, ein gutes Gesetz für bessere Kontrollmöglichkeiten des Parlaments. – Besten Dank.
Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es geht nun um die Änderung des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen. Das ist ein wichtiges, ein ernst zu nehmendes Thema.
Es ist mir wichtig, am Anfang deutlich zu sagen: Eine parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern es geht um Professionalisierung, um Transparenz gegenüber dem Parlament bzw. den Parlamentsvertretern, und sie dient letztlich dem Schutz unserer Bürger. Zudem gehört es zur politischen Pflicht und ist mithin ureigene Aufgabe des Landesparlaments, die Interessen des Souveräns zu wahren und dieser Aufgabe optimal nachzukommen.
Der Parlamentarischen Kontrollkommission wird eine enorme Verantwortung zugewiesen. Es stellt sich für uns nur logisch dar, dass hierfür eine Stelle geschaffen wird, die die Schnittstelle zwischen Kommission und Geheimdienst sein kann. Ohne einen solchen Posten wäre dies nicht oder nur schwer machbar. Zudem wird mit der Geschäftsstelle ein hohes Maß an Integrität gefordert, da generell die Befähigung zum Richteramt erfüllt sein muss. Das heißt zwar nicht per se, dass die Besetzung nicht auch polarisieren mag, aber es ist zumindest theoretisch ordentlich durchdacht.
Weiterhin soll die Kommission Zutritt zu den Dienststellen des Landesamtes bekommen. Ja, herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren; welch eine Tat. Für mich ist das selbstverständlich, wenn man den Geheimdienst kontrollieren soll.
Die Bestrebungen des Gesetzentwurfs sind folglich richtig, aber auch kein großer Wurf. Sie bzw. die Schaffung einer Geschäftsstelle ergeben sich teilweise auch schon aus dem Koalitionsvertrag. Weiterhin ist seitens einiger Mitglieder unserer Parlamentarischen Kontrollkommission schon angeklungen, dass man für eine vernünftige Kontrolle diese Stelle unbedingt bräuchte.
Gehen wir ins Detail, stellen wir fest, es ist klar, dass die Parlamentarische Kontrollkommission ein sehr wichtiger Aspekt in dem Gefüge ist. Leider bildet die so wichtige Kommission nicht den aktuellen Souverän optimal ab; denn nicht jede rechtmäßig gewählte demokratische Partei des Parlaments ist automatisch in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten. Auch das darf an dieser Stelle einmal erwähnt werden.
Dieser Umstand lässt wieder einmal deutlich an dem Demokratieverständnis der hier vertretenen Mehrheitsparteien zweifeln.
Bevor sich einige Kollegen hier aufmerksamkeitsbringend echauffieren: Eine konkrete saubere Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission ist dadurch nicht zu 100 % gegeben. Das schadet in der Konsequenz vor allem etlichen Wählern in Hessen, die schlicht nicht repräsentiert werden.
Auch wenn Sie, verehrte Kollegen der Kommission, hier nach bestem Wissen und Gewissen engagiert sind, so bleibt ein fader Beigeschmack, wenn eben nicht alle Parteien des Parlaments involviert sind.
Trotzdem werden wir uns nicht gegen einen ständigen Geschäftsführer zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission stellen. Ferner stehen wir auch den anderen Anpassungen bzw. Änderungen positiv gegenüber, bzw. sie sind nachvollziehbar. Wir hätten uns aber durchaus weiter gehende Maßnahmen gewünscht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hält sich bei einem solchen Gesetzentwurf, bei dem es um die parlamentarische Kontrolle geht, natürlich zurück. Insofern begrüße ich, dass ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt wurde. Wir werden die Parlamentarier bei der weiteren Beratung bestmöglich unterstützen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Günther Rudolph, bitte schön. Der Vorsitzende der Fraktion der Sozialdemokraten hat jetzt das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch kurz auf den Kollegen Bauer eingehen. Herr Kollege Bauer, ich habe jetzt im Gesetzentwurf nichts gefunden, wo es um Auskunftsrecht oder um Anfragen von Bürgern geht. Vielleicht zeigen Sie mir diese Passage bei Gelegenheit.
Ich will hier aber noch einen weiteren Punkt ansprechen; das wird dann tatsächlich auch der Lackmustest, ob es ernsthaft ist. In der Begründung des Gesetzentwurfs schreiben Sie, dass der Mitarbeiter der Geschäftsstelle aus der Landesverwaltung kommen müsse. Wie soll das funktionieren, und wie soll eine ordnungsgemäße Auswahl erfolgen? Macht der Innenminister einen Vorschlag: „Der Beamte oder die Beamtin soll das machen“? Wenn, dann muss es ein ordentliches Verfahren geben. Die Befähigung zum Richteramt ist als fachliche Qualifikation nachvollziehbar. Aber es muss ein offenes Verfahren mit einer ordentlichen Ausschreibung geben, sonst ergibt das keinen Sinn.
Wenn Sie jetzt schon wieder solche Vorgaben machen, dann rieche ich sofort, dass Sie in eine bestimmte Richtung wollen. Wenn es ernsthaft ist, dass wir den Verfassungsschutz unabhängig kontrollieren können sollen, dann muss es auch ein offenes Verfahren bei der Personalauswahl geben. Ich will an der Stelle sehr deutlich darauf hinweisen;
denn in Sonntagsreden zu sagen: „Wir weiten die Rechte aus und wollen die Arbeit unterstützen“, aber dann so enge Vorgaben zu machen, dass das nicht funktioniert, ist jedenfalls nicht in Ordnung und wird mit uns auch nicht zu machen sein. – Vielen Dank.
Damit sind wir am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs und überweisen ihn an den Innenausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin Dorn, Sie haben mit Ihren Aussagen gegenüber der Presse und hier im Landtag betont, dass es in der Diskussion zum UKGM um unterschiedliche Haltungen zur Privatisierung geht. Sie haben auch gesagt:
… wir betreiben keine Politik nach dem Prinzip „Was wäre, wenn“, sondern arbeiten gemeinsam, hartnäckig und mit ganzem Einsatz an echten Lösungen.
Ich darf Sie etwas korrigieren: Es geht nicht um eine Haltung zu einem Sachverhalt, sondern um ein Problem, das es zu lösen gilt.
Aber woran hier gemeinsam gearbeitet wird, erschließt sich mir nicht. Die Betonung liegt auf „gemeinsam“.
Niemand spricht der damaligen Landesregierung ab, gute Absichten mit der Privatisierung verfolgt zu haben. Es spricht auch niemand der letzten Landesregierung den Willen ab, mit der damaligen massiven finanziellen Unterstützung des UKGM etwas zugunsten der Mitarbeiter und vor allem in Sinne der Patienten erreichen zu wollen.
Der jahrelange Finanzstreit um das UKGM fand im Jahr 2017 mit einer Finanzspritze ein Ende. Davon war jedenfalls Ihr Amtsvorgänger überzeugt, als er öffentlich sagte, dass der vereinbarte Zuschuss von jährlich 72,9 Millionen € bis 2021 und ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von 13 Millionen € ein echter Durchbruch seien, ebenso wie die Vereinbarung, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen, Auszubildende zu übernehmen, und der Verbleib sämtlicher Gewinne beim UKGM.
Im Jahr 2022 wissen wir nun, dass die damaligen Zuschüsse nicht ausgereicht haben. Es gab eben keinen Durchbruch. Es gibt schlechte Arbeitsbedingungen durch Leistungsverdichtung und dadurch einen Personalmangel. Es
Der jährliche Finanzbedarf beläuft sich auf 120 Millionen €. Weiterhin besteht ein Investitionsstau in Höhe von 100 Millionen €. Die Landesregierung möchte vom jährlichen Bedarf 50 Millionen € übernehmen, also nicht einmal die Hälfte. Frau Ministerin, entweder haben Sie Informationen, die Sie nicht mit uns teilen wollen, oder Sie wissen selbst nicht, was Sache ist.
Die letzte Debatte im Landtag war wenig aufschlussreich. Sie selbst haben bemängelt, dass der Eigentümer keine Aussage über eigene geplante Investitionen macht. Wo der fehlende Betrag von 70 Millionen € jährlich herkommen soll, wollen oder können Sie nicht sagen. Jedenfalls war die Diskussion geprägt von den Aussagen: Wir konnten einen Rechtsstreit verhindern. Wir haben kein echtes Mitbestimmungsrecht. Wir mussten annehmen, was uns geboten wurde, und hätten wir das nicht, hätten wir am Ende gar nichts bekommen. – Unter Problemlösungskompetenz verstehen wir etwas anderes.
Aus diesem Grund beantragen wir die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses. Wir möchten verstehen, wie Sie zu dem Ergebnis kommen, dass die derzeitige Vereinbarung zielführend ist. Wir möchten auch wissen, ob wir in zwei Jahren wieder hier sitzen, um über eine Erhöhung der Fördermittel zu diskutieren. Wenn das Land Hessen Hauptfinanzier des UKGM ist, muss die Stimmengewichtung bei maßgeblichen Entscheidungen, beispielsweise die Strukturen betreffend, auch beim Hauptfinanzier, dem Land Hessen, liegen.
Ob und in welchem Umfang sich der Eigentümer beteiligt, ist somit eine elementare Frage und Grundlage für alle weiteren Entscheidungen, vor allem dann, wenn es um eine halbe Milliarde Euro geht, finanziert von den hessischen Steuerzahlern.