Protocol of the Session on March 30, 2022

(Beifall Freie Demokraten)

Aber das, was Sie hier regeln, ohne jegliche Prüfung die komplette Videoüberwachung in den Gesetzentwurf aufzunehmen, ist schon ein Hammer.

Dass die GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf den Einsatz von langfristigen Observationen, von verdeckten Ermittlern bei jeder Gefahr einer Volksverhetzung oder Anleitung zu einer Straftat aufnehmen, verwundert. Da geht es nicht um Rechtsextremismus. Dort steht etwas in der Begründung, aber nicht im Gesetzestext. Dann ist ein solcher Eingriff schon im Vorfeld zur Prävention. Er betrifft in vielen Fällen am Ende wahrscheinlich Menschen, die gar nichts damit zu tun haben oder niemals eine solche Straftat verüben wollten, weil sie vielleicht falsch angeschwärzt wurden oder falsche Verdächtigungen ihrerseits ausgesprochen wurden. Das müssten Sie doch einmal abwägen, bevor Sie einen solchen Gesetzentwurf einbringen.

Die GRÜNEN wollen ein IP-Tracking auch im präventiven Bereich. Die Polizei schaltet sich künftig direkt auf die Mobilfunk-Endgeräte auf. Ich habe kein Problem, zu sagen, dass es nicht nur auf die Handys geht, sondern auch auf alle anderen. Das ist unstreitig. Da können wir mitgehen. Aber dass sich die Polizei selbst ohne Abfrage bei den Anbietern draufschalten kann, das auch im präventiven Bereich, ist schon ein relativ starkes Stück, dass es nicht nur auf den präventiven Bereich ausgedehnt wird, sondern dass sie sich selbst draufschalten können, also noch eine weitere Bürde weggenommen wird.

(Günter Rudolph (SPD): Ist der Gesetzentwurf tatsächlich von den GRÜNEN unterschrieben?)

Das haben tatsächlich die GRÜNEN unterschrieben und offensichtlich in mühevoller Kleinarbeit ausgearbeitet.

(Beifall Freie Demokraten)

Da muss ich sagen, wenn ich das alles lese, dann ist das schon heftig.

Um das klarzustellen: Wir wenden uns nicht gegen jede Erweiterung der Befugnisse der Polizei. Sie muss natürlich gut ausgestattet werden, um Verbrechen bekämpfen zu können. Auch Prävention macht Sinn, gar keine Frage. Aber wir müssen immer wieder diese Abwägung zwischen den schutzbedürftigen Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und den Eingriffsbefugnissen auf der anderen Seite wahrnehmen. An der Stelle sind Sie ganz offensichtlich mal wieder über das Ziel hinausgeschossen.

Sie schränken die Grundrechte auf das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ein, die Grundrechte auf die Freiheit der Person, auf die Versammlungsfreiheit, auf die Freizü

gigkeit und auch auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. All dies muss eben verhältnismäßig sein. Ich bin gespannt auf die Anhörung, was dort die Experten sagen, die sich das genau anschauen.

Es war eine echte Herausforderung, das alles in der letzten Woche herauszuarbeiten. Man wartet nicht nur auf in mühevoller Kleinarbeit erarbeitete Gesetzentwürfe von GRÜNEN und CDU. Das ist schon eine Herausforderung gewesen. Aber ich glaube, es steckt in der Tat einiges mehr an Sprengstoff drin, als man in der ersten Debatte und vor allem in der Ankündigung denken konnte.

All diese Einschränkungen, auch IP-Tracking, gelten nicht nur für Amokfahrten. Das gilt generell. Das gilt auch nicht nur im Bereich der Suizide. Das gilt generell.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Stimmt nicht!)

Es wird immer wieder, bei jeder Gefahr für Leib und Leben so sein. Künftig kann sich die Polizei bei jeder Prügelei nach dem Anruf per IP-Tracking auf jedes Handy der Beteiligten schalten, egal wie intensiv und wie weit es geht. Das steht in dem Gesetzentwurf. Das haben Sie, liebe GRÜNE, mit unterschrieben. Ich finde, das ist in der Abwägung schon relativ weitgehend. Deswegen bin ich auf die Anhörung gespannt.

Wir haben mit diesen drei Kernthemen, dem IP-Tracking, der Videoüberwachung und natürlich auch mit den Erweiterungen im Bereich der Kontrolle, der Eingriffsbefugnisse im Vorfeld, wenn es um den Einsatz von Vertrauenspersonen, technische Mittel und anderes geht, drei richtig dicke Punkte, mit denen wir uns intensiv auseinandersetzen werden.

Ich möchte aber auch zu den positiven Punkten kommen. Es ist nicht nur alles schlecht. Sie haben das Thema Kennzeichenerfassung angepasst. Warum? Weil Sie da vor einigen Jahren über das Ziel hinausgeschossen sind. Das ist in Ordnung. Aber jetzt müssen Sie an anderen Stellen wahrscheinlich das Gleiche wieder erleben. Sie schießen über das Ziel hinaus. – Nein, das ist kein Schwachsinn, Herr Al-Wazir.

(Minister Tarek Al-Wazir: Ich habe nicht „Schwach- sinn“ gesagt! Ich habe gesagt: Wer hat denn das beschlossen?)

Ach so, das ist okay, das können gleich die anderen sagen.

Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, den Dialog zu unterlassen, der hochinteressant ist, und ihn vielleicht doch an anderer Stelle zu führen.

(Zurufe)

Ja, das wissen wir doch. Das machen wir nicht. Da sind wir uns doch auch einig. – Herr Kollege Müller hat das Wort.

Ich habe in der Tat auch nur siebeneinhalb Minuten. Ich möchte noch einige Punkte zum Verfassungsschutzgesetz und zu den Prüffristen sagen. Die Prüffrist ist nicht das

Problem. Die Löschfrist ist das Problem, nämlich nach fünf Jahren. Der Name sagt es schon: Prüffrist. Sie verlängern das auf zehn Jahre. Das führt dazu, dass die Akte in Zukunft erst nach zehn Jahren und nicht schon nach fünf Jahren angeschaut wird. Die Fünfjahresfrist war keine Löschfrist. Es war eine Prüffrist. Das ist ein entscheidender Unterschied.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): So ist es!)

Die Löschfristen verlängern Sie auch im HSOG.

(Unruhe – Glockenzeichen)

Da sind wir durchaus dabei und auch bereit, das zu diskutieren, Herr Bellino. Aber das, was Sie beim Verfassungsschutz machen, die Prüffrist zu verlängern, ist nicht die Lösung. Das hätten Sie schon in der Vergangenheit anders machen können. Sie hätten auch andere Lösungen machen können.

(Unruhe – Glockenzeichen)

Sie hätten sagen können, nach fünf Jahren muss man nachweisen, warum sie schon gesperrt werden muss. All das machen Sie nicht. Sie verlängern die Prüffrist. Das hilft an der Stelle nicht wirklich weiter.

(Beifall Freie Demokraten und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Meine Zeit ist leider abgelaufen. Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

(Zuruf Holger Bellino (CDU) – Glockenzeichen)

Herr Bellino, das müssen Sie leider aushalten. Wenn Sie überziehen, dann bekommen Sie es im Parlament auch entsprechend gesagt.

(Unruhe – Glockenzeichen)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Müller hat das Wort. Es ist 18:26 Uhr. Etwas friedlicher, bitte. – Herr Kollege Müller, bitte machen Sie ein kleines Schlusswort.

Ja, ich komme zum Schluss. Meine Damen und Herren, wir werden uns in der Anhörung intensiv damit beschäftigen. Ich glaube, es wird noch einige Diskussionen mehr geben.

(Zurufe CDU – Glockenzeichen)

Wenn Sie nicht das Störfeuer, das Sie in die Begründung in Sachen Amokfahrten und Rechtsextremismus hineingeschrieben haben, herausnehmen, werden Sie erleben, dass es noch Diskussionen geben wird, weil es doch aufgefallen ist. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten und DIE LINKE – Zurufe CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Das Wort hat Frau Abg. Heike Hofmann von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN ist nicht, wie eben gerade behauptet wurde, das Ergebnis mühevoller Kleinarbeit, schon gar nicht eigener mühevoller Kleinarbeit,

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

sondern ein riesiger Gesetzentwurf, der es in sich hat, der neue sicherheitsrechtliche Befugnisse in vielfältigster Art und Weise schaffen soll und bei dem in der Tat die Tücke im Detail steckt.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): So ist es!)

In der Tat haben wir eine umfängliche Anhörung vor uns, wo wir – das sage ich Ihnen definitiv zu – jede einzelne Vorschrift nach erster eigener Sichtung haarklein auseinandernehmen werden. Wir werden auch Sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit der Frage konfrontieren: Sind Sie noch, wie Sie von sich selbst behaupten, die Bürgerrechtspartei,

(Günter Rudolph (SPD): Nein!)

oder haben Sie sich schon längst davon verabschiedetet, meine Damen und Herren?

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Ich will vorab anmerken, dass es eine Frechheit ist – das muss ich ganz deutlich sagen –, dass dieses riesige Gesetzeswerk, welches es in sich hat, hier in der parlamentarischen Beratung sogar noch mit dem G 10-Kommisions-Gesetzentwurf, den wir gleich in erster Lesung beraten werden, sozusagen parlamentarisch verwurstet werden sollte. Das hätte die parlamentarische Beratung nicht nur erschwert, sondern das wäre auch gar nicht mehr zielführend gewesen, meine Damen und Herren.

(Holger Bellino (CDU): Es war eine Anfrage, mehr nicht, mein Gott! – Lachen SPD und DIE LINKE)